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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stellung und Arbeitsweise des Europäischen Patentamtes

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

11.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1738325.02.2020

Stellung und Arbeitsweise des Europäischen Patentamtes

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Europäische Patentamt (EPA) ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation (EPO) mit Sitz in München und hat die Aufgabe, Patentanmeldungen zu prüfen und europäische Patente zu erteilen. Das EPA wurde durch eine völkerrechtliche Übereinkunft geschaffen und ist eine multinationale Institution mit dem Rang einer juristischen Person (https://www.epo.org/about-us/foundation_de.html). Für das EPA wurde rechtliche Immunität vereinbart und nur das durch die Vertragsstaaten geschaffene Sonderrecht ist für das EPA bindend (vgl. Artikel 8 des Europäischen Patentübereinkommens). Die Kompetenz zu rechtsverbindlichen Entscheidungen liegt bei den der Organisation angehörenden Vertragsstaaten im Rahmen einer entsprechenden Konferenz (https://www.epo.org/about-us/governance_de.html).

Das EPA sah sich in jüngerer Vergangenheit einer breiten Kritik ausgesetzt. Diese reichte von der angekündigten Verwendung der finanziellen Mittel über die Qualitätsstandards der Patente über die Behandlung der Mitarbeiter bis hin zu einer mangelnden Unabhängigkeit der Beschwerdekammern (https://suepo.org/public/ex18052cpd.pdf, S. 4 und 5).

So kritisierte eine Gruppe von 924 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass der beschleunigte Ablauf bei der Prüfung von Patenten zulasten der Qualität ginge. Dies sei die Konsequenz der Anforderungen an die Produktivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des alten Managements.

Entsprechend bemängelte auch die Internationale Gewerkschaft im EPA, Staff Union of the European Patent Office (SUEPO), dass insbesondere ein eingeführtes Punktesystem für die Prüfer zur Massenproduktion von Patenten mit niedriger Qualität anreize (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeisches-Patentamt-Patentpruefer-rebellieren-gegen-Qualitaetsverluste-3997082.html).

Daneben kritisierte im vergangenen Jahr der Bundesrechnungshof die Entscheidung des EPA, dass das Vermögen des Amtes einem spekulativen Finanzmanagement zugeführt werden soll (https://www.wiwo.de/politik/europa/rechnungshof-scharfe-kritik-an-finanzgebaren-des-europaeischen-patentamts/22722052.html). Dies sei aus Sicht des Bundesrechnungshofs nicht notwendig und gegebenenfalls mit hohen Risiken verbunden.

Zudem wird beanstandet, dass durch die Fonds-Geschäfte des EPA ein „Schattenhaushalt“ in einer internationalen Behörde mit öffentlichen Geldern geführt werde, welcher nicht vom völkerrechtlichen Gründungsakt der Vertragsstaaten gedeckt sei und demokratische Prinzipien verletze (Petra Sorge, Die unheimliche Wette, WirtschaftsWoche vom 22. Juni 2018, S. 35). Dies setzt sich in der allgemeinen Kritik an den arbeitsrechtlichen Zuständen und an der rechtlichen Kontrolle des EPA fort (https://www.deutschlandfunk.de/europaeisches-patentamt-deutsches-arbeitsrecht-gilt-hier.724.de.html?dram:article_id=347579).

Zudem stand seit längerem die Mitarbeiterpolitik des EPA in der Kritik. Der Presse gegenüber traten Mitarbeiter des EPA in den meisten Fällen anonym auf, eigenen Angaben nach aus Angst vor Sanktionen (Petra Sorge, Die unheimliche Wette, WirtschaftsWoche vom 22. Juni 2018, S. 36). Daneben sollen die Streikrechte von Mitarbeitern durch interne Regularien beschränkt und gegenüber krankgeschriebenen Mitarbeitern ein Aufenthalt in ihrer Wohnung vorgeschrieben worden sein. Außerdem sollen Maßnahmen gegenüber kritischen Mitarbeitern ergriffen worden sein, wie zum Beispiel Key-Logger. Auch ist die Rede von einer EPA-internen-Ermittlungseinheit für Mitarbeiterangelegenheiten (Petra Sorge, Wo kein Richter …, Cicero vom 3. Mai 2018).

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Dr. Siegfried Broß, sagt, dass es dort ganz erhebliche Defizite gäbe, was die arbeitsrechtliche Stellung der Bediensteten betreffe. Es gäbe zwar Personalvertretungen, aber die hätten keine konstitutiven Mitwirkungsrechte, sondern könnten nur Empfehlungen abgeben, an die der Präsident nicht gebunden sei (https://www.deutschlandfunk.de/europaeisches-patentamt-deutsches-arbeitsrecht-gilt-hier.724.de.html?dram:article_id=347579).

Die Bundesrepublik Deutschland trägt als Teil der EPO eine Mitverantwortung für das EPA. Mit den veränderten Rahmenbedingungen durch den Wechsel innerhalb des Managements zum 1. Juli 2018 (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeisches-Patentamt-Chef-Battistelli-tritt-ab-Campinos-tritt-an-3857253.html) und vor dem Hintergrund der bisherigen Geschehnisse bezüglich des EPA stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob und inwieweit sich aus Sicht der Bundesregierung die Situation beim EPA unter dem neuen Management verändert hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Presse veröffentlichten Vorwurf des Qualitätsverlustes bei der Patentanmeldungsprüfung und der Patentvergabe gegenüber dem unter dem damaligen Management stehenden EPA, und wie beurteilt sie diesen?

2

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von den in der Presse veröffentlichten Vorwürfen des „Schattenhaushaltes“ und Risikofinanzmanagements gegenüber dem unter dem damaligen Management stehenden EPA, und wie beurteilt sie diese?

3

Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung in Fragen des Finanzmanagements und des Umgangs mit Mitarbeitern beim EPA Defizite?

a) Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen?

b) Wenn nein, sind nach Ansicht der Bundesregierung in Fragen des Finanzmanagements und des Mitarbeiterumgangs die bestehenden Regelungen beim EPA ausreichend?

4

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Presse veröffentlichten Vorwurf der Verletzung der Rechte von Mitarbeitern durch Überwachung und Arbeitsrechtsbeschneidungen gegenüber dem unter dem damaligen Management stehenden EPA, und wie beurteilt sie diesen?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang gegenüber der Polizei Anzeigen mit Bezug auf das EPA erstattet?

6

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Presse veröffentlichten Vorwurf der Mitarbeiterüberwachung durch interne Ermittlungsgruppen des unter dem damaligen Management stehenden EPA, und wie beurteilt sie diesen?

7

Hatte die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Presse veröffentlichten Vorwurf einer rechtsschutzbeschneidenden Auslagerung der Beschwerdestellen des unter dem damaligen Management stehenden EPA (Petra Sorge, Wo kein Richter …, Cicero vom 3. Mai 2018), und wie beurteilt sie diesen?

8

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung mit der durch das EPA selbst eingerichteten „gerichtlichen“ Kontrolle für das EPA (Petra Sorge, Wo kein Richter …, Cicero vom 3. Mai 2018) ein Kontrollsystem, welches einen effektiven Rechtsschutz gewährleistet?

9

Wird nach Ansicht der Bundesregierung durch die aktuelle Ausgestaltung der Beschwerdekammern beim EPA deren Aufgabe als nicht an Weisungen des Amts gebundene Instanzen hinreichend erfüllt?

10

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, das „gerichtliche“ Kontrollsystem beim EPA zu verändern?

a) Falls ja, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung dieses umstrukturiert werden?

b) Falls nein, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gerichtliche Kontrolle des EPA ausreichend gegeben ist?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der rechtlichen Unabhängigkeit des EPA von nationalem und europäischem Recht hinsichtlich der Zusammenarbeit des EPA mit den Mitgliedstaaten der EU, zur Lösung der gegenüber dem EPA ausgeübten Kritik?

12

Steht die Bundesregierung bezüglich eines Vorwurfs oder mehrerer Vorwürfe im Dialog mit dem EPA, und wenn ja, inwiefern?

a) Wenn ja, welche Ergebnisse lassen sich daraus bislang festhalten?

b) Wenn ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung weiterhin mit einem Dialog?

13

Hat sich aus Sicht der Bundesregierung unter dem neuen Management des EPA die Situation hinsichtlich eines Vorwurfs oder mehrerer Vorwürfe verbessert?

14

Plant die Bundesregierung, politisch wie rechtliche Konsequenzen zu ziehen, sollten sich die Vorwürfe gegenüber dem EPA unter dem neuen Management fortsetzen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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