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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1740927.02.2020

Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den letzten 20 Jahren ist es zu einer „erheblichen Expansion der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht gekommen“, wie die Bundesregierung mit Verweis auf den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) einräumt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6041). Insbesondere psychische Belastungen bei der Arbeit haben das Spektrum der Gefährdungen erweitert, das von der Arbeitsschutzaufsicht überwacht werden muss (vgl. ebenda). Aus Sicht der Fragestellenden ist deshalb eine Ausweitung der staatlichen Arbeitsaufsicht dringend geboten.

Die tatsächliche Entwicklung geht allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Das Senior Labour Inspectors Commitee (SLIC), der Ausschuss der höheren Arbeitsaufsichtsbeamten der Europäischen Union, hat 2018 festgestellt, dass inzwischen in allen deutschen Bundesländern die „personelle Ausstattung der Arbeitsschutzaufsicht tatsächlich unterhalb der Benchmark der Internationalen Arbeitsorganisation von einem Aufsichtsbeamten je 10.000 Beschäftigten“ liegt (vgl. SLIC-Evaluation 2017, https://www.kurzelinks.de/fvxy). Auch die Anzahl der Arbeitsschutzkontrollen ist in den letzten zehn Jahren bundesweit um fast die Hälfte zurückgegangen. Inzwischen liegen durchschnittlich mehr als 20 Jahre zwischen zwei Kontrollen in einem Betrieb. Beides geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6041 zurück.

Das SLIC (vgl. SLIC-Evaluation 2017, S. 101 ff.) hat umfangreiche Empfehlungen ausgesprochen, um das System der Arbeitsaufsicht in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Fragestellenden werden diese Empfehlungen jedoch nicht im notwendigen Maße umgesetzt. Die Bundesregierung wird nach der Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland befragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Arbeitsschutzkontrolleure bzw. Aufsichtsbeamte waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Arbeitsaufsichten der Länder, in den Jahren von 2008 bis 2019 beschäftigt (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgang der Anzahl der staatlichen Arbeitsschutzkontrolleure seit 2008?

b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 das Verhältnis der Arbeitsschutzkontrolleure bzw. Aufsichtsbeamten, die für die originären Arbeitsschutzaufgaben (A-Aufgaben) zuständig sind und denjenigen, die für weitere Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden zuständig sind, entwickelt (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

c) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Mindestpersonalstärke für die A-Aufgaben gesetzlich festzulegen (bitte Antwort begründen)?

d) Für wie viele Betriebe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2008 bis 2019 die Arbeitsaufsichten der Länder die Kontrollkompetenz (bitte nach Betriebsgrößen und Bundesländern aufschlüsseln sowie jährlich ausweisen)?

e) Auf wie viele Beschäftigte erstreckte sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 die Kontrollkompetenz der Arbeitsaufsichten der Länder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln sowie jährlich darstellen)?

f) Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2008 bis 2019 durch die Arbeitsaufsichten der Länder durchgeführt (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie jährlich und in Summe darstellen)?

g) Wie viele Beanstandungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Arbeitsaufsichten der Länder in den Jahren von 2008 bis 2019 festgestellt (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie jährlich und in Summe darstellen)?

h) Wie viele Anordnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Arbeitsschutzaufsichten der Länder in den Jahren von 2008 bis 2019 erlassen (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie jährlich und in Summe darstellen)?

i) Wie viele Bußgelder bzw. Geldstrafen wurden durch die Arbeitsschutzaufsichten der Länder in den Jahren 2008 bis 2019 verhängt, und wie hoch waren diese (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln sowie jährlich und in Summe darstellen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aktiver (auf Initiative der Arbeitsschutzbehörde) zu reaktiver Überwachungstätigkeit (anlassbezogen, zum Beispiel bei Beschwerden oder Unfällen) durch die Arbeitsaufsichten der Länder in den Jahren 2008 bis 2019 entwickelt (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Nettoarbeitszeit, die insgesamt für Arbeitsschutzaufgaben in den Arbeitsschutzbehörden der Länder zur Verfügung steht, der für aktive Überwachung verwendet wird (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

b) Was unternehmen die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung, um den aktiven Anteil zu steigern, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Länder dabei zu unterstützen?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung der Verteilung der personellen Ressourcen zwischen aktiver und reaktiver Überwachung in den einzelnen Bundesländern (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

3

Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich, bis ein Betrieb nach einer Arbeitsschutzkontrolle erneut durch die Arbeitsaufsichten der Länder kontrolliert wird (bitte jährlich für die Jahre 2008 bis 2019 ausweisen sowie geordnet nach Bundesländern und Branchen darstellen)?

a) Sieht die Bundesregierung die Kontrolldichte als ausreichend an (bitte begründen)?

b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Mindestkontrolldichte bei den Arbeitsschutzkontrollen gesetzlich festzulegen (bitte Antwort begründen)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern in mitbestimmten Betrieben häufiger Arbeitsschutzkontrollen stattfinden als in Betrieben ohne Betriebs- und Personalrat?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen in den Jahren 2008 bis 2019 die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von der zuständigen Arbeitsaufsicht kontrolliert und als angemessen durchgeführt, nicht angemessen durchgeführt bzw. als nicht durchgeführt klassifiziert wurde (bitte Art der jeweiligen Gefährdungen ausweisen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welcher Anzahl und Höhe in den Jahren 2008 bis 2019 Bußgelder im Zusammenhang mit nicht erstellten oder unvollständigen Gefährdungsbeurteilungen von den zuständigen Behörden verhängt wurden (bitte für jedes Jahr gesondert darstellen und nach Branchen sowie Bundesländern geordnet darstellen)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der SLIC-Evaluation 2017 insbesondere, dass „in Bezug auf die Verhängung von Strafen kaum Fortschritte erzielt“ wurden im Vergleich zur vorhergehenden Evaluation, und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?

a) Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis, dass „die durchschnittliche Höhe einer Geldstrafe recht gering zu sein“ scheint?

b) Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis, dass „die überwiegende Mehrheit der festgestellten Mängel mit Hinweisen, mündlichen Anordnungen und Verwarnungen beigelegt und in der Regel nicht sanktioniert wird“?

c) Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis, dass „die Höhe der Geldstrafe nicht besonders abschreckend [ist], selbst dann nicht, wenn wiederholt schwere Verstöße festgestellt werden“?

8

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsschutzbehörden der Länder auf die „erhebliche Expansion der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6041) insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen reagiert?

a) Inwiefern wurde mehr Personal, insbesondere Arbeitsschutzkontrolleure, eingestellt?

b) In welchem Verhältnis stehen der Zuwachs an Personal und die Expansion der Aufgaben zueinander?

c) Inwiefern verfügt das (Kontroll-)Personal bei den Arbeitsaufsichten der Länder über die notwendige Qualifikation (zum Beispiel durch eine psychologische oder arbeitswissenschaftliche Ausbildung), um psychische Gefährdungen bei der Arbeit überprüfen zu können?

d) Inwiefern wurde in den letzten zehn Jahren die Art und Weise angepasst, in der Arbeitsschutzkontrollen durchgeführt werden, insbesondere in Hinblick auf psychische Belastungen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachwuchsgewinnung bei den stattlichen Arbeitsschutzbehörden?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Altersstruktur in den Jahren 2008 bis 2019 bei den staatlichen Arbeitsschutzkontrolleuren bzw. Aufsichtsbeamten (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

b) Wie viele staatliche Arbeitsschutzkontrolleure bzw. Aufsichtsbeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 ausgebildet, und wie viele davon wurden übernommen (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?

10

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es eine Mindestpersonalstärke bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder geben sollte, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung etwa durch Gesetzgebung dafür, eine solche durchzusetzen?

11

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Empfehlungen der SLIC-Evaluation 2017 zur Verbesserung des Arbeitsschutzsystems in Deutschland (vgl. S. 101 ff.) durch die Länder umgesetzt werden?

a) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung umgesetzt werden, „die Personalressourcen im Hinblick auf die Bewältigung künftiger Herausforderungen aufzustocken“, und was unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken?

b) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung umgesetzt werden, vor dem Hintergrund einer „Überalterung des Aufsichtspersonals“, „verstärkt neue Aufsichtsbeamtinnen und -beamte[n]“ einzustellen, und was unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken?

c) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung umgesetzt werden, „Aufsichtsbeamtinnen und -beamten in Deutschland einen besseren Einsatz der Informationstechnologien und eine flexible Arbeitszeitplanung“ einzuräumen, und was unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken?

d) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung umgesetzt werden, „die aktive[n] Tätigkeiten der Behörden“ zu verstärken „insbesondere in den Ländern, in denen die Überwachung vor allem reaktiver Natur ist“, und was unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken?

e) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung umgesetzt werden, „die aktive Überwachung von klein- und mittelständischen Unternehmen wie auch von entsendenden Betrieben“ zu verstärken, und was unternimmt die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken?

12

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, selbst Empfehlungen der SLIC-Revision 2017 (vgl. S. 101 ff.) umzusetzen, etwa durch Gesetzgebung?

a) Inwiefern wird die Bundesregierung die Empfehlung umsetzen, „die Meldung sämtlicher sich in Deutschland ereignender Arbeitsunfälle an die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtend einzuführen“, insbesondere auch für die entsandten Arbeitnehmer aus Europa?

b) Inwiefern wird die Bundesregierung insbesondere durch Gesetzesänderungen dafür sorgen, dass eine „Verhängung höherer Strafen mit abschreckender Wirkung“ zwingend durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder umgesetzt werden muss?

c) Inwiefern wird die Bundesregierung die „Mängel in der Kohärenz des aktuellen föderalen Systems“ der Arbeitsaufsicht durch die Länder beheben, insbesondere in Hinblick auf die Aufgabenübertragung einiger Bundesländer an die Unfallversicherungsträger, die möglicherweise „nicht im vollen Einklang mit dem deutschen Arbeitsschutzgesetz und dem ILO-Übereinkommen 81“(ILO = Internationale Arbeitsorganisation) steht?

d) Inwiefern wird die Bundesregierung eine „Klärung der Rolle des Bundesministeriums [für Arbeit und Soziales] (BMAS)“ im LASI herbeiführen, und inwiefern wird in diesem Zusammenhang zukünftig sichergestellt, dass dem BMAS „aus allen Ländern wesentliche Informationen zur Funktionsweise der Aufsichtsbehörden in der Praxis und zur Anzahl von im Arbeitsschutz tätigen Aufsichtsbeamtinnen und -beamten eingereicht werden“?

e) Inwiefern wird sich die Bundesregierung an einem „Aufbau eines IT-Systems für die gesamte Kommunikation der Länder“ zur besseren länderübergreifenden Kommunikation der Arbeitsschutzaufsicht beteiligen?

f) Inwiefern wird sich die Bundesrepublik Deutschland zukünftig am „grenzüberschreitenden Vollzug[s] der Arbeitsschutzaufsicht“ beteiligen, nachdem sie bisher dazu „nicht in der Lage“ war?

13

In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eigenständige Gewerbeaufsichtsämter bzw. Landesämter für Arbeitsschutz, und in welchen nicht (bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre für alle Bundesländer ausweisen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragestellenden, auf die Länder einzuwirken, um einheitliche qualitative Vorgaben für das Handeln der Arbeitsaufsichten zu verabreden, um die Qualität des Arbeitsschutzes bundesweit zu verbessern (bitte begründen)?

15

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, der Forderung des Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann nachzukommen und durch eine „Anti-Stress-Verordnung“ „ein klares Zeichen für mehr Psycho-Schutz am Arbeitsplatz“ zu setzen (EPD, 5. Dezember 2019, https://www.kurzelinks.de/m8hy)?

Berlin, den 30. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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