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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Verhandlungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

23.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1751104.03.2020

Stand der Verhandlungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre im Rahmen der Selbstverpflichtungen der Länder. In diesen Verhandlungen werden wichtige Weichenstellungen zur Zukunft der Hochschulpolitik einschließlich der Beschäftigungspolitik getroffen. Was jetzt beschlossen wird, hat nach Auffassung der Fragestellenden langfristige Auswirkungen auf die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag und betrifft Studierende wie Hochschulbeschäftigte auf allen Ebenen. Die Bundesregierung hat sich bereits im Vorfeld zu dem Ziel bekannt, die ausufernde Befristungspraxis der Hochschulen bei der Beschäftigung wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren (Plenarprotokoll 19/117, S. 14364). Um dieses Ziel zu erreichen, setzen die Länder laut der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre vom 6. Juni 2019 bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 11 Reihe 4.4) liegt der Anteil der Befristungen unter diesen Beschäftigten weiterhin bei rund 90 Prozent. Verlässliche und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse für den akademischen „Nachwuchs“ und Mittelbau sind nach Ansicht der Fragestellenden wesentlich, um die Qualität und Kontinuität von Forschung und Lehre zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Liegen der Bundesregierung von allen Bundesländern Verpflichtungserklärungen gemäß der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre vom 6. Juni 2019 vor?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die vorliegenden Verpflichtungserklärungen der Länder vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinbarung vom 6. Juni 2019 (bitte getrennte Angaben zu jeder Verpflichtungserklärung)?

3

Welche Länder haben bereits Vorschläge, Indikatoren oder konkrete Pläne vorgelegt, um eine Steigerung des Anteils unbefristeter Arbeitsverhältnisse bei den wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten zu erreichen, und worin bestehen diese?

4

Welche Bundesländer haben bisher keine bzw. keine vollständigen Selbstverpflichtungen vorgelegt?

5

Falls unvollständige Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden, welche Teile oder Aspekte fehlten oder waren unvollständig bzw. unzureichend konkret formuliert?

6

Welche der Verpflichtungserklärungen geben der Bundesregierung Anlass, Änderungswünsche zu übermitteln, und wie lauten letztere?

7

Haben die vorgesehenen Empfehlungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zu den überarbeiteten Verpflichtungserklärungen verbindlichen Charakter?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die GWK bei ihren Besprechungen und Betrachtungen der Verpflichtungserklärungen der Länder besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Ausweitung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse unter den wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten legen wird?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder die Ergebnisse der vorgesehenen Besprechungen und Betrachtungen ihrer Verpflichtungserklärungen durch die GWK in weitere Überarbeitungen dieser Erklärungen eingehen lassen werden?

10

In welcher Form setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der laufenden Verhandlungen für Maßnahmen zur Ausweitung des Anteils unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Hochschulen ein?

11

Setzt sich die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen gegen die Einrichtung sogenannter Hochdeputatsregelungen ein, mit deren Hilfe die Betreuungsrelationen um den Preis einer dauerhaft hohen Belastung der Lehrenden und der Trennung von Lehre und Forschung verbessert werden könnten?

12

Inwieweit gibt es zum jetzigen Zeitpunkt bereits Abstimmungen mit dem Wissenschaftsrat (WR) über den Zuschnitt der Evaluation, die der WR im Jahr 2025 erstellen soll, sowie über das für diese erforderliche Datenmaterial?

13

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder ihre finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des Zukunftsvertrags Studium und Lehre in vollem Umfang nachkommen werden, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

14

Welche Konsequenzen sind für den Fall vorgesehen, dass die Länder ihren finanziellen Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre bzw. ihren Verpflichtungserklärungen zu dessen Umsetzung nicht nachkommen werden?

15

Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung in dem Fall, dass die Länder in ihren Verpflichtungserklärungen keine geeigneten Maßnahmen zur Steigerung des Anteils unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse unter den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden vorsehen?

16

Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung in dem Fall, dass die Länder den in ihren Verpflichtungserklärungen dargelegten Maßnahmen zur Steigerung des Anteils unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse unter den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden nicht oder nicht vollständig nachkommen werden?

Berlin, den 10. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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