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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten der CO2-Einsparung aus dem beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1754104.03.2020

Kosten der CO2-Einsparung aus dem beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung

der Abgeordneten Ulla Ihnen, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Trotz der bereits bestehenden Regulierung der CO2-Emissionen im EU-Emissionshandel hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in ihrem Abschlussbericht vom Januar 2019 einen beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 empfohlen. Damit soll den Marktanreizen des CO2-Preises vorgegriffen und ein schnellerer Abbau der installierten Leistung der Braunkohlekraftwerke in Deutschland erreicht werden, als dieser sich nach den wirtschaftlich-technischen Nutzungsdauern ergeben würde.

Die Klimaschutzwirkung dieser Maßnahme ist nach Ansicht der Fragesteller aufgrund der resultierenden Reaktionen am europaweiten Markt für Emissionsberechtigungen und der Wechselwirkungen mit der Marktstabilitätsreserve unsicher. Dem will die Bundesregierung durch eine Löschung von Emissionsberechtigungen im Umfang der zusätzlichen Emissionsminderung durch die Stilllegung der Stromerzeugungskapazitäten aus der zu versteigernden Menge an Emissionsberechtigungen, soweit diese nicht in die Marktstabilitätsreserve überführt werden, vorbeugen. Ob dies tatsächlich zu einer Neutralisierung aller durch den Kohleausstieg freiwerdenden Emissionsberechtigungen führt, bleibt wissenschaftlich umstritten. Es ist nach Ansicht der Fragesteller zu erwarten, dass eine Löschung von Emissionsberechtigungen zu verminderten Haushaltseinnahmen führt.

Nach den bisherigen Plänen der Reviere sollte die Verstromung der Braunkohle voraussichtlich bis 2050 enden (Abschlussbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Berlin 2019, S. 64.). Die Bundesregierung hat sich die Empfehlungen der Kommission zu eigen gemacht und gesetzliche Schritte eingeleitet, um den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 umzusetzen. Hierzu hat die Kommission auch die Bereitstellung von Strukturhilfen in Höhe von rund 40 Mrd. Euro für die am stärksten vom Kohleausstieg betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen empfohlen (Abschlussbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Berlin 2019, S. 104). Diese Empfehlung soll mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Bundestagsdrucksache 19/13398), das bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, umgesetzt werden. Im Gesetzentwurf wird den Betreibern von Braunkohlekraftwerken eine Entschädigung für das vorzeitige Abschalten ihrer Anlagen in Höhe von bis zu 4,35 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Zusammen mit den Strukturhilfen belaufen sich die Kosten des beschleunigten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung bis 2038 für den Steuerzahler auf rund 45 Mrd. Euro. Laut einer Berechnung des Bundesrechnungshofs soll sich – ausgehend von der installierten Leistung für den Zeitraum von 2018 bis 2050 – durch den beschleunigten Ausstieg bis 2038 eine Treibhausgaseinsparung von rund 650 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten ergeben. Für dieses Szenario hat der Bundesrechnungshof Kosten von rund 69 Euro pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent berechnet (Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung – BHO –, Information über die Entwicklung des Einzelplans 09, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2020, S. 26 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Mit welchen CO2-Einsparungen rechnet die Bundesregierung durch einen beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038, im Gegensatz zu einem Ausstieg als Ergebnis der Wirkung des EU-Emissionshandels?

2

Welche Auswirkung hat der beschleunigte Kohleausstieg auf die gesamteuropäischen CO2-Einsparungen?

a) Geht die Bundesregierung als Folge des beschleunigten Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung bis 2038 auch von einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Europa aus?

Wenn ja, in welchem Umfang?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit eines sogenannten Wasserbetteffekts, bei dem die CO2-Einsparungen in Deutschland durch den beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zu einem zusätzlichen CO2-Ausstoß in ähnlicher Höhe in anderen EU-Mitgliedstaaten führen kann?

c) Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die geplante Löschung der überschüssigen Emissionsberechtigungen eine vollständige Reduktion der CO2-Emissionen durch die Stilllegung der Anlagen gewährleistet?

3

Mit welchen Kosten pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent rechnet die Bundesregierung durch einen beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038?

4

Wie hoch sind nach den Berechnungen der Bundesregierung die Haushaltsmindereinnahmen aus der geplanten Löschung von Emissionsberechtigungen im Umfang der zusätzlichen Emissionsminderung durch die Stilllegung der Stromerzeugungskapazitäten?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berechnungen des Bundesrechnungshofs, wonach sich – ausgehend von der installierten Leistung für den Zeitraum von 2018 bis 2050 – eine Treibhausgaseinsparung von rund 650 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten aus dem beschleunigten Ausstieg ergeben soll?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den vom Bundesrechnungshof berechneten Kosten von rund 69 Euro pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent, die sich durch den beschleunigten Ausstieg bis 2038 ergeben?

7

Hat die Bundesregierung alternative Möglichkeiten der CO2-Einsparung geprüft, bei denen die Kosten je eingesparter Tonne CO2-Äquivalent niedriger sind und demzufolge mit 45 Mrd. Euro mehr CO2 eingespart werden könnte?

a) Hat die Bundesregierung konkret die Ausweitung des Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Wärme als Alternative zu einem beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 im Hinblick auf die Kosten für die öffentlichen Haushalte, die Verbraucher sowie die Reduzierung der CO2-Emissionen geprüft?

b) Aufgrund welcher Berechnungen und Argumente geht die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz davon aus, dass es zum beschleunigten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 keine gleichermaßen wirksamen und kosteneffizienten Alternativen gibt?

8

Welche Maßnahme aus dem „Klimapaket“ der Bundesregierung ist nach Berechnungen der Bundesregierung die kosteneffizienteste Maßnahme, um CO2 einzusparen?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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