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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berichte der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

23.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1761805.03.2020

Berichte der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sieht die akustische Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung vor. Die Voraussetzungen des Großen Lauschangriffs sind in § 100c der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Gesetzliche Änderungen im Rahmen des Lauschangriffs wurden aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 vom Deutschen Bundestag mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung“ vorgenommen.

Gemäß Artikel 13 Absatz 6 GG unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG erfolgten Einsatz technischer Mittel.

Die Berichte der Bundesregierung sind aus Sicht der Fragesteller teilweise lückenhaft, so wird in den Berichten nicht aufgeführt, ob die von der akustischen Wohnraumüberwachung betroffenen Personen jemals über die Überwachung unterrichtet wurden. Ferner wird auch nicht in dem Bericht aufgelistet, wie hoch sich der Personalaufwand bemisst. Schließlich ist den Berichten der Bundesregierung nicht zu entnehmen, ob Lauschangriffe rechtswidrig waren oder nicht. In der Vergangenheit haben sich jedoch wiederholt Lauschangriffe als rechtswidrig erwiesen (Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/telefonueberwachungen-drei-viertel-aller-lauschangriffe-rechtwidrig-a-229958.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In wie vielen Fällen von Maßnahmen nach § 100c StPO wurden Aufzeichnungen wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 abgebrochen?

2

In wie vielen Fällen wurden Aufzeichnungen aus Maßnahmen nach § 100c StPO wegen der Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 gelöscht?

3

Sind zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 Maßnahmen nach § 100c StPO nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen worden?

4

Wurden wegen unzulässiger Maßnahmen nach § 100c StPO zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 Schadensersatzansprüche geltend gemacht?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn ja, in welchen Bundesländern?

c) Wenn ja, wie viele?

5

Wurden Maßnahmen nach § 100c StPO zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 aus technischen Gründen abgebrochen?

Wenn ja, wie viele?

6

Wie viele unbeteiligte Dritte waren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 von Maßnahmen nach § 100c StPO betroffen?

7

Welchen Personalaufwand (in Mannstunden bzw. Manntagen) haben Maßnahmen nach § 100c StPO zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 verursacht?

8

Wie viele zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 von Maßnahmen nach § 100c StPO Betroffene wurden bisher über die durchgeführten Maßnahmen unterrichtet?

9

Wie viele derjenigen Ermittlungsverfahren, in denen zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2019 Maßnahmen nach § 100c StPO angeordnet wurden, sind zwischenzeitlich abgeschlossen (d. h. eingestellt oder durch Anklageerhebung beendet)?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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