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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zum Green Supporting Factor

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1755404.03.2020

Haltung der Bundesregierung zum Green Supporting Factor

der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der sogenannte Green Supporting Factor (GSF) wird aktuell rund um die Thematik Sustainable Finance in der EU und in Deutschland häufig diskutiert. Innerhalb der vergangenen Wochen und Monate spielte der GSF eine immer größere Rolle bei Diskussionen auf EU-Ebene (siehe z. B. https://www.ft.com/content/bddc3850-1054-11ea-a7e6-62bf4f9e548a). Demnach scheint die Einführung eines GSF in die Finanzmarktregulierung zunehmend konkreter in den Plänen der EU-Kommission aufzutreten. Laut Bericht der „Wirtschaftswoche“ vom 17. Januar 2020 wird Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis bereits im Juni 2020 einen Richtlinienvorschlag zur Einführung eines GSF in die Eigenkapitalvorschriften für Banken und Versicherungen vorlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Was versteht die Bundesregierung unter einem „Green Supporting Factor“?

Hätte ein GSF demnach direkten Einfluss auf die Eigenkapitalvorschriften?

Könnte ein solcher Faktor eher durch klimapolitische oder durch risikotheoretische Argumente gerechtfertigt werden?

2

Ist ein GSF aktuell Gegenstand der Debatte im Sustainable-Finance-Rat der Bundesregierung (bitte erläutern)?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Risiken im Hinblick auf eine Einführung eines GSF ein, und welche Risiken erkennt die Bundesregierung?

Welchen Einfluss könnte ein GSF nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Finanzstabilität in der EU und in Deutschland haben?

Gibt es Umstände, unter denen die Bundesregierung den GSF mit dem Ziel der Finanzmarktregulierung seit der Finanzkrise, dass Banken und Versicherungen risikoadäquat Eigenkapital vorhalten müssen, für vereinbar hält?

4

Ist die Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf den GSF weiterhin, dass im Falle einer Einführung „reduzierte, bank- oder versicherungsaufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen für politisch gewollte Investitionen, […] Risiken nicht adäquat berücksichtigt würden“, angelehnt an die Formulierung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung am 25. Februar 2019 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9411)?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach die EU-Kommission plant, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Einführung eines GSF vorzulegen (bitte erläutern)?

Falls ja, von welchen Faktoren macht die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Rat abhängig?

Falls ja, welche Eigenschaften müsste der vorgeschlagene GSF aufweisen, damit ihm die Bundesregierung zustimmen könnte?

Berlin, den 12. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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