Aktuelle Daten zu den Kosten der Bankenrettung in Deutschland
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zuge der Finanzkrise hat die Bundesregierung zur Stützung des Finanzsektors den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) gegründet, der über einen Handlungsrahmen von 400 Mrd. Euro für Garantien und 80 Mrd. Euro als Beteiligungskapital verfügt. Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte der Fonds in der „Höchstphase“ 168 Mrd. Euro an Garantien und 29,4 Mrd. Euro an Kapitalbeteiligungen ausstehen (Monatsbericht BMF 12/2013). In welcher Höhe die Bankenrettung den Haushalt letztendlich tatsächlich belasten wird, ist dagegen nach wie vor unklar.
Berechnungen auf Basis der in den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 19/4242 und 19/4243 von September 2018 zufolge werden sich die Gesamtkosten auf mindestens 68 Mrd. Euro summieren. Die Bundesregierung geht Stand Ende 2017 von Kosten in Höhe von 59 Mrd. Euro aus (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzkrise-kosten-deutschland-1.4126273).
Weitere haushaltsrelevante Entwicklungen haben sich seitdem ergeben. So wurde die HSH Nordbank nach zahlreichen Finanzspritzen für knapp 1 Mrd. Euro an US-Investoren verkauft (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzkrise-kosten-deutschland-1.4126273). Auch erhielt mit der Nord LB eine weitere Landesbank öffentliche Beihilfen von mehreren Milliarden Euro (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/eu-kommission-steht-vor-genehmigung-der-nord-lb-rettung-16479882.html). Zuvor nicht exakt bestimmbare Risikopositionen früherer Maßnahmen haben sich überdies mutmaßlich weiter präzisiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Veränderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der staatlichen Hilfen für die heutigen und ehemaligen Landesbanken (inklusive Abwicklungsanstalten) und andere öffentlich-rechtliche Institute im Vergleich zur Antwort zu den Fragen 1 bis 2b und 8 bis 8c auf Bundestagsdrucksache 19/4242 ergeben (bitte in vergleichbarer Tabellenform aufführen)?
Welche Veränderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der staatlichen Hilfen für privatrechtlich oder genossenschaftlich organisierte Institute im Vergleich zur Antwort zu den Fragen 1 bis 1d, 2 bis 2b und 8 bis 8c auf Bundestagsdrucksache 19/4243 ergeben (bitte in vergleichbarer Tabellenform aufführen)?
Wie hoch ist der Verlust bzw. Gewinn, den die Bundesregierung mit ihren Anteilen an der Commerzbank AG bis heute erzielt hat?
Wie hoch sind nach Schätzung bzw. Kenntnis der Bundesregierung die bisher im Zuge der Bankenrettung entstandenen Kapitalkosten für die Haushalte von Bund und Ländern (bitte gebundenes Finanzvolumen und Zinskosten nach Jahren sowie Bund und Bundesländern aufschlüsseln)?
Gibt es bezüglich der Gesamtbilanz der Bankenrettung in Deutschland seit 2007 neue Erkenntnisse für den Bund, und wenn ja, welche?
a) In welcher Höhe sind bisher definitive Verluste bzw. Gewinne entstanden?
b) Mit welcher Spanne an minimalen und maximalen Verlusten bzw. Gewinnen kalkuliert die Bundesregierung Stand Jahresende 2019 für die Gesamtbilanz der Bankenrettung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen laufenden (indirekten) Kosten für die im Zuge der Bankenrettung geschaffenen Einrichtungen (etwa FMS) und Dienstleistungen – z. B. Beratungsverträge (bitte nach Jahren grob kategorisiert aufschlüsseln)?
Wie fällt die Bilanz speziell für die FMS Wertmanagement aus (bitte Einnahmen und Ausgaben pro Jahr seit Gründung angeben)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die indirekten Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007/2008 (bitte gesondert nach Einnahmeausfällen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und direkten Mehrausgaben z. B. für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, für die Abwrackprämie und andere konjunkturelle Maßnahmen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Kosten-Nutzen-Abwägungen vor, wie durch die direkten Mehrausgaben zusätzliche Einnahmeausfälle (z. B. durch Vermeidung noch höherer Arbeitslosigkeit, Abmilderung der Rezession, Selbstfinanzierungseffekte u. a.) erfolgreich abgemildert wurden?
Wenn ja, wie fließen diese Abwägungen in aktuelle wirtschafts-, sozial,- und finanzpolitische Planungen und Maßnahmen der Bundesregierung in Anbetracht einer bevorstehenden bzw. bereits eingetretenen Konjunkturabschwächung ein?