Förderung für Batteriezellenproduktion in Deutschland (Tesla in Brandenburg und Opel/PSA in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Unternehmen Tesla plant, eine „Gigafabrik“ in Grünheide, Brandenburg, und ein Forschungs- und Designzentrum in Berlin aufzubauen. Ab Juli 2021 sollen in einer ersten Phase bis zu 500.000 Elektrofahrzeuge pro Jahr vom Band rollen.
Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) ist ein erster Förderantrag für das Werk in Brandenburg bei der Investitionsbank Brandenburg (ILB) eingegangen. Ihr Vorstandschef Tillmann Stenger geht von einer Fördersumme von „weit über 100 Millionen Euro“ aus (https://www.maz-online.de/Brandenburg/Tesla-reicht-Foerderantrag-fuer-Werk-in-Brandenburg-ein, 12. Februar 2020). Der Regierungssprecher des Landes Brandenburg, Florian Engels, sagt weiter, dass bei Investitionen über 100 Mio. Euro 6,8 Prozent Förderung zulässig seien (ebd.).
Auch für eine Batteriezellenproduktion im Opel-Werk Kaiserslautern mit einer Kapazität von 24 Gigawattstunden, bei der etwa 2 000 Arbeitsplätze entstehen sollen, werden derzeit die Förderanträge geprüft. Die EU-Kommission hat bereits die Förderung für ein Batterieforschungsprojekt des Konsortiums des Opel-Mutterkonzerns PSA und des französischen Batterieherstellers Saft mit einer Förderobergrenze von 1,25 Mrd. Euro genehmigt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier hat angekündigt, die sogenannte Altmaier-Milliarde nochmals aufzustocken. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die beteiligten Unternehmen einen Teil der erhaltenen Steuergelder wieder zurückzahlen, sollten die Projekte renditeträchtig werden.
Eine aktive politische Begleitung des industriellen Umbaus ist unstrittig, ebenso der Einsatz von Fördermitteln und eine sinnvolle Förderpolitik im Automobilsektor. Allerdings müssen nach Ansicht der Fragesteller die Vergabe öffentlicher Mittel und die Unterstützung bei der Transformation an klare sowie sinnvolle soziale, ökologische und ökonomische Kriterien gekoppelt sein. Für die Beschäftigungssituation im Umbruch sind dabei insbesondere Tariftreue und Mitbestimmung zentral und nicht verhandelbar. Mitnahmeeffekte und eine Umgehung geltender Rechte sind zu vermeiden. Vor allem auch bei der Ansiedelung internationaler Unternehmen gilt es stets, deutlich zu machen, dass arbeitsrechtliche Standards, Mitbestimmung und Tarifverträge die Grundvoraussetzung zur Ansiedlung in der Bundesrepublik Deutschland sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welche Summe soll die bisherige Fördersumme von 1 Mrd. Euro für die Batteriezellenproduktion erhöht werden, und auf wie viele Konsortien bzw. Einzelunternehmen könnten die Fördergelder aufgeteilt werden?
Nach welchen Kriterien werden mögliche Erträge der geförderten Projekte bemessen, und welchen Anteil der Fördergelder sollen die Konsortien bzw. Einzelunternehmen gegebenenfalls zurückzahlen?
Wie ist dieser Rückzahlmechanismus in den Förderverträgen festgeschrieben, bzw. durch welche vertraglichen Verpflichtungen ist dies bindend für die ausgewählten Konsortien bzw. Einzelunternehmen?
Was muss ein Unternehmen oder Konsortium für die Gewährung einer Beihilfe im Hinblick auf das Investitionsvolumen, die Arbeitsplätze, die Tarifbindung und Mitbestimmung gegenüber dem Bund bzw. Land konkret erfüllen, und in welcher Form wird dies vertraglich verbindlich?
Wie wird eine Prüfung der Einhaltung der Förderkriterien und zugesicherten Vereinbarungen organisiert?
Wie agiert und reagiert die Bundesregierung bei möglichen Verstößen und Abweichungen von den Förderzielen, und werden dann bereits ausgezahlte Fördergelder zurückgefordert oder Förderzusagen aufgehoben?
Hat die Bundesregierung Bedenken bezüglich des beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens der laufenden Ausschreibungen und vor allem hinsichtlich der angekündigten Erweiterungen durch die Ankündigungen von Tesla bei der EU-Kommission?
Liegen der Bundesregierung Informationen zu weiteren Förderanträgen von Tesla an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die Investitionsbank Berlin (IBB) oder andere Förderinstitute vor?
Besteht gegebenenfalls eine Konkurrenzsituation um Fördermittel zwischen Tesla und Opel/PSA, und nach welchen Kriterien wird über die Mittelvergabe entschieden werden?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die bei Investitionen über 100 Mio. Euro in Brandenburg zulässigen 6,8 Prozent Fördergelder an Tesla voll ausgeschöpft, und wie hoch werden die Subventionen in etwa sein?
Welche Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs hat Tesla nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Grünheide angekündigt, und sieht die Bundesregierung mögliche Gefahren für die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung in Brandenburg?