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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schmuggelbekämpfung durch den Zoll

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1769809.03.2020

Schmuggelbekämpfung durch den Zoll

der Abgeordneten Markus Herbrand, Benjamin Strasser, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist sowohl Durchgangsland als auch Zielland von geschmuggelten Waren. Es gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Staates, sicherzustellen, dass die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Einfuhrbestimmungen eingehalten werden. Neben der Erhebung von Zöllen, Verbrauchssteuern, der Einfuhrumsatzsteuer, der Kfz-Steuer und anderen Abgaben hat der Zoll die Aufgabe, die verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr zu verhindern und sich im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität dafür starkzumachen, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland garantiert wird.

Nach Ansicht der Fragestellenden kann der Zoll diesem Auftrag nur dann sachgerecht nachkommen, wenn der Staat die erforderlichen strukturellen und personellen Bedingungen schafft und langfristig gewährleistet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Behördenstruktur des Zolls an den deutschen Grenzen effizient und den Anforderungen entsprechend auszugegaltet?

1

Über wie viele Dienststellen, die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, insbesondere der Durchführung von Kontrollen, Fahndungen und Ermittlungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Warenverkehr und Bargeldverkehr bzw. Barmittelverkehr betraut sind, verfügt der Zoll an den deutschen Landesgrenzen, und wie viele davon sind analog zu den Bundespolizeiinspektionen und Bundespolizeirevieren entlang der deutschen Grenzen ständig besetzt?

1

An welchen Standorten befinden sich die Dienststellen des Zolls, die mit der Überwachung der deutschen Landesgrenzen betraut sind, und wie groß ist der jeweils abzudeckende Einsatzraum der jeweiligen Dienststellen (bitte tabellarisch darstellen)?

2

Wie viele vollzugspolizeiliche Einsatzkräfte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kontrolleinheiten des Zolls, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Dienstgraden (mittlerer Dienst, gehobener Dienst und höherer Dienst), eingesetzt?

2

Wie viele dieser Einsatzkräfte entfallen auf die jeweiligen Kontrolleinheiten an den Außengrenzen der EU, unter Benennung der einzelnen Standorte, der Anzahl der Einsatzkräfte und des jeweiligen Einsatzraums?

2

Wie viele dieser Einsatzkräfte entfallen auf die jeweiligen Kontrolleinheiten an den Grenzen zu den an Deutschland angrenzenden EU-Mitgliedstaaten, unter Benennung der einzelnen Standorte, der Anzahl der Einsatzkräfte und des jeweiligen Einsatzraums?

2

Wie viele dieser Einsatzkräfte entfallen auf die jeweiligen Kontrolleinheiten an den Seehäfen und Flughäfen, unter Benennung der einzelnen Standorte, der Anzahl der Einsatzkräfte und des jeweiligen Einsatzraums?

2

Wie viele dieser Einsatzkräfte entfallen auf die jeweiligen Kontrolleinheiten im Binnenland, z. B. in Orten wie Braunschweig, Darmstadt, Gießen oder Magdeburg, unter Benennung der einzelnen Standorte, der Anzahl der Einsatzkräfte und des jeweiligen Einsatzraums?

3

Inwieweit können nach Kenntnis der Bundesregierung vollzugspolizeiliche Kontrollen, Fahndungen und Ermittlungen durch den Zoll an den EU-Außengrenzen und an den Binnengrenzen zu den EU-Mitgliedstaaten durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – durchgeführt werden?

3

Ist ein ständiger Präsenzdienst des Zolls, der vollzugspolizeiliche Kontrollen, Fahndungen und Ermittlungen durchführt, nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich?

3

Wie viele vollzugspolizeiliche Kontrollbeamtinnen und Kontrollbeamte, Fahndungsbeamtinnen und Fahndungsbeamte und Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte des Zolls werden zum heutigen Stichtag an den EU-Außengrenzen eingesetzt?

3

Wie viele vollzugspolizeiliche Kontrollbeamtinnen und Kontrollbeamte, Fahndungsbeamtinnen und Fahndungsbeamte und Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte des Zolls werden zum heutigen Stichtag an den Binnengrenzen zu den EU-Mitgliedstaaten eingesetzt?

4

Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Mindeststärke an vollzugspolizeilichen Einsatzkräften des Kontrolldienstes, die in den jeweiligen Einsatzräumen notwendig ist?

5

Verfügt der Zoll nach Kenntnis der Bundesregierung über mobile vollzugspolizeiliche Einsatzreserven, die im Notfall zur Verstärkung von Kontrollen, Fahndungen und Ermittlungen herangezogen werden können, und falls ja, würden in einem solchen Notfall hierdurch andere Einsatzräume vernachlässigt?

6

Inwieweit ist der Zoll nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, auf konkrete Fahndungsersuchen eigener Behörden und auch anderer Polizeidienststellen und Zolldienststellen aus dem Inland und Ausland (Grenzfahndungen, verstärkte Grenzkontrollen, spontan erforderliche Ermittlungen) zu reagieren und entsprechende Kontrollmaßnahmen , Fahndungsmaßnahmen und Ermittlungsmaßnahmen selbstständig mit eigenen Kräften durchzuführen?

Wie schnell und flexibel könnte der Zoll einem solchen Ersuchen nachkommen?

7

Verfügt der Zoll nach Kenntnis der Bundesregierung zur Sicherung seiner vollzugspolizeilichen Aufgaben durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – über einen bundesweiten Lagedienst und Führungsdienst mit entsprechenden Meldewegen und Befehlswegen (Weisungsrechten) zur Steuerung, Führung und Unterstützung der Einsatzkräfte?

Welcher dienstlichen Laufbahn gehören die Führungsbeamtinnen und Führungsbeamten, die im bundesweiten Lagedienst und Führungsdienst rund um die Uhr im Dienst sind, nach Kenntnis der Bundesregierung an?

8

Verfügt der Zoll nach Kenntnis der Bundesregierung zur Sicherung seiner vollzugspolizeilichen Aufgaben durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – über regionale Lagedienste und Führungsdienste sowie Leitstellen und Einsatzstellen mit entsprechenden Meldewegen und Befehlswegen (Weisungsrechten) zur (auch funkgestützten) Steuerung, Führung und Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort?

Welcher dienstlichen Laufbahn gehören die Führungsbeamtinnen und Führungsbeamten, die im regionalen Lagedienst und Führungsdienst rund um die Uhr im Dienst sind, nach Kenntnis der Bundesregierung an?

9

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der Strukturen bei den Meldewegen und Befehlswegen im Behördenaufbau der Alarm- und Ausrückordnung (AAO) des Zolls – ausgehend von der Generalzolldirektion bis zur Ortsebene?

9

Verfügen die Einsatzkräfte der Kontrolldienste, Fahndungsdienste und Ermittlungsdienste des Zolls zur Sicherung ihrer vollzugspolizeilichen Aufgaben bereits vor Ort über eine gemeinsame Führungsstruktur gemäß der AAO, die sicherstellt, dass durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – eine reibungslose Zusammenarbeit aller vollzugspolizeilichen Zollkräfte bei der Durchführung von Kontrollen, Fahndungen und Ermittlungen gewährleistet ist?

9

Ist die Kontaktaufnahme anderer Dienststellen (z. B. Polizei) mit den zuständigen Ansprechpersonen beim Zoll durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – gewährleistet?

Welche Pläne hat die Bundesregierung, um einen reibungslosen Austausch unter verschiedenen staatlichen Dienststellen zu gewährleisten und ihn effizienter auszugestalten?

9

An welche Stelle können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen oder Behörden bundesweit und regional wenden, wenn sie – auch außerhalb der üblichen Tagesöffnungszeiten, z. B. in der Nacht oder an Wochenenden – dem Zoll einen Sachverhalt melden wollen, bei dem es für die Bekämpfung und Verfolgung von Schmuggel, Geldwäsche, Terrorfinanzierung etc. von Bedeutung sein kann, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden?

9

Welche Ansprechstellen des Zolls (z. B. Wachen) sind durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – besetzt (bitte zwischen bundesweiten und regionalen Stellen untergliedern und in der Antwort die Aufbauorganisation mit den Führungsstrukturen der Kontrolldienste, Fahndungsdienste und Ermittlungsdienste [konkret: Kontrolleinheiten, Zollfahndungsdienst, auch unter Einbeziehung der Vollzugsdienste der Finanzkontrolle Schwarzarbeit] grafisch als Organigramm mit den entsprechenden Meldewegen und Befehlswegen über die Behördenebenen Bundesministerium der Finanzen, Generalzolldirektion, Ortsbehörden darstellen)?

10

Über welche Infrastruktur verfügt der Zoll nach Kenntnis der Bundesregierung zur Sicherung seiner polizeilichen Aufgaben?

10

Wie viele technische Geräte sind beim Zoll vorhanden, um bei Bedarf die Erfassung von personenbezogenen und biometrischen Daten einer Person (die sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung) durchzuführen?

10

In wie vielen Dienststellen des Zolls sind technische Geräte vorhanden, die für eine erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich sind?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass technische Geräte, die für eine erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich sind, von Dienststellen des Zolls an andere Zolldienststellen ausgeliehen werden?

Sind die benannten technischen Geräte für eine erkennungsdienstliche Behandlung in einigen Dienststellen nur zu gewissen Zeiten verfügbar, und falls ja, wie viele Dienststellen sind hiervon betroffen?

10

Über wie viele Einrichtungen zur Verwahrung vorläufig festgenommener Personen (sogenannte Verwahrzellen) verfügt der Zoll?

10

Sind die Verwahrzellen des Zolls durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – verfügbar?

Wie viele dieser Verwahrzellen sind durchgehend verfügbar, und wie viele nicht?

10

Über welche Einsatzkräfte und Arbeitsbereiche, die Spurensicherung und Tatortdokumentation betreiben können, verfügt der Zoll?

10

Inwieweit verfügt der Zoll über Asservatenkammern, in denen – als Orte der ersten sicheren Aufbewahrung nach Sicherstellung – insbesondere toxikologisch belastete Substanzen (Rauschgift etc.), gefährliche Substanzen (Sprengstoff etc.) oder hochwertige Dinge und Gegenstände (große Mengen an Bargeld, Schmuck etc.) zwischengelagert werden können?

An welchen Dienststellen sind diese Kammern ständig verfügbar und an welchen nur zu begrenzten Zeiten?

10

Verfügt der Zoll über spezielle Einsatzeinheiten, die den sicheren Transport von sichergestellten Gefahrgütern oder Wertgütern gewährleisten, wenn diese vom ersten Ort der sicheren Aufbewahrung (Asservatenkammern) an andere Orte verbracht werden müssen?

Wenn ja, wie viele Einsatzkräfte werden hierfür an welchen Dienststellen bereitgestellt?

11

Ist der Zollfahrdungsdienst nach Kenntnis der Bundesregierung durchgehend – also 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche – in der Lage, Einsätze – auch solche, die ad hoc erforderlich werden – zeitnah durchzuführen?

Wenn ja, mit welcher Stärke ist der Zollfahndungsdienst rund um die Uhr und in welchen Einsatzräumen – auch spontan – einsatzfähig?

12

Inwieweit unterstützt der Zollfahndungsdienst die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Mit welchen Maßnahmen unterstützt er wann und in welchen Situationen?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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