Schiedsverfahren von Strabag SE gegen Deutschland
der Abgeordneten Niema Movassat, Fabio De Masi, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Petra Pau, Victor Perli, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der österreichische Baukonzern Strabag SE sowie deren Tochterunternehmen, Erste Nordsee-Offshore Holding GmbH und Zweite Nordsee-Offshore Holding GmbH verklagen die Bundesrepublik Deutschland zurzeit vor dem Schiedsgericht (ICSID) der Weltbank (https://icsid.worldbank.org/en/Pages/casedetail.aspx?CaseNo=ARB/19/29). Die Klage richtet sich nach dem Energiecharta-Vertrag. Es geht dabei um Investitionen in deutsche Offshore-Windanlagen (ICSID-Fall Nr. ARB/19/29). Ein außergerichtliches Konsultationsverfahren wurde von Strabag nach Auskunft der Bundesregierung nicht zielorientiert verfolgt (Bundestagsdrucksache 19/16418). Der Baukonzern hat parallel auch Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17). Eine ähnliche Strategie, sowohl vor nationalen Gerichten als auch vor internationaler Schiedsgerichtsbarkeit vorzugehen, verfolgt auch das Unternehmen Vattenfall (ICSID-Fall Nr. ARB/12/12).
Schon vor dem sogenannten Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die EU-Kommission hingegen die Auffassung vertreten, dass sie EU-interne Investitionsschutzabkommen sowie Schiedsverfahren auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags für EU-rechtswidrig hält (Bundestagsdrucksache 19/1979 sowie https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_15_5198). Die Kommission hat diese Position bereits mehrfach in Intra-EU Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren vorgetragen, so auch im Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12. Im Nachgang zum Achmea-Urteil des EuGH vom 6. März 2018 hat es Verhandlungen mit allen Mitgliedstaaten gegeben, um die bilateralen Abkommen abzuwickeln. Hierzu hat es eine gemeinsame Erklärung unter Ausklammerung des Energiecharta-Vertrags gegeben (https://ec.europa.eu/info/publications/191024-bilateral-investment-treaties_en). Darüber hinaus haben einige Mitgliedstaaten die Erklärung nicht unterstützt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Unterzeichnung des im o. g. Statement von Oktober 2019 angekündigten „plurinational treaty“ zu rechnen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mitgliedstaaten den Vertrag verweigern werden?
Haben diese Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung Gründe für ihre ablehnende Haltung genannt, und wenn ja, welche?
Wird Deutschland Investitionsschutzabkommen mit denjenigen Mitgliedstaaten weiterhin für wirksam erachten bzw. sich an sie gebunden fühlen, die nach dem Achmea-Urteil europarechtlich keinen Bestand mehr haben dürften?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aufhebung von Intra-EU-IFV-Investitionsschutzverträgen zu – vor dem Hintergrund der weiteren nun erhobenen Klagen der Strabag SE und deren Tochterunternehmen gegen Deutschland (bitte begründen)?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine europarechtliche Klärung auf der Ebene der europäischen Union ggf. gesetzgeberisch zu erreichen?
Welche Verfahrensschritte haben sich im Verfahren ARB/19/29 seit der Konstituierung des Schiedsgerichts am 2. Januar 2020 ereignet (Einreichung Klageschrift, Übermittlung an Beklagten, Erwiderung durch die Bundesrepublik, Entscheidung über Zulässigkeit des Verfahrens etc.)?
Welche Forderungen erheben die Kläger Strabag SE und die o. g. Tochterunternehmen bei dem anhängigen Schiedsgerichtsverfahren (Höhe der Entschädigung)?
Welche weiteren Verfahrensschritte wurden in diesem Fall bisher zeitlich festgelegt?
Wie ist der derzeitige Verfahrensstand im Verfahren von Vattenfall gegen Deutschland (ICSID-Fall ARB/12/12)?
Welche Konsequenz wird die Bundesregierung in dem Verfahren von Strabag gegen Deutschland, wie auch im o. g. Verfahren von Vattenfall ziehen, sollte das Schiedsgericht sich für zuständig erachten und den Klägern eine Entschädigungssumme zubilligen?
Sieht die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in einer Schadensersatzpflicht, wenn Schiedsgerichte, die aus europarechtlichen Gründen unzuständig sind, Schadensersatzforderungen aussprechen?
Sieht die Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland auch dann in der Schadensersatzpflicht, wenn Klagen vor internationalen Schiedsgerichten nach dem Europarecht für unzulässig zu erachten sind?
Würde die Bundesregierung folglich Schadensersatzzahlungen leisten, die sich aus Schiedsgerichtssprüchen ableitet, bei denen die Klagen aus europarechtlichen Gründen offensichtlich unzulässig wären?
Falls ja, warum?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass im Falle der Nichtzahlung von Schadensersatzforderungen die Gefahr besteht, dass in staatliches deutsches Vermögen im Ausland vollstreckt werden könnte?
Wird die Bundesregierung die Entscheidung in den Verfahren von Vattenfall und Strabag gegen Deutschland, sollte das Gericht den Klägern eine Entschädigungssumme zuerkennen, trotz ihrer rechtlichen Auffassung, wonach es das Schiedsgericht in Intra-EU-IFV-Verfahren für unzuständig, die Klage mithin für unzulässig erachtet, anerkennen und ggf. Entschädigungen zahlen?