Einsatz von Mediatoren in Streitigkeiten des Bundes
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Mediation als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hat das Ziel, Streitigkeiten durch eine eigenverantwortliche und freiwillige Problemlösung im Interesse aller beteiligten Parteien zu beenden. Sie wurde in Deutschland zunächst durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland (MediationsG) vom 21. Juli 2012 zusammenhängend geregelt. Mit diesem Gesetz sollten nicht nur die Vorgaben der Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) erfüllt, sondern darüber hinaus auch die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gefördert werden. Mediationen werden mittlerweile in sämtlichen Lebensbereichen angewendet und durchgeführt.
Die Bundesregierung teilte bereits im Rahmen der Veröffentlichung der Evaluation des MediationsG in der Einleitung auf Bundestagsdrucksache 18/13178 vom 20. Juli 2017 mit, dass sie den Evaluationsbericht des MediationsG zum Anlass nehmen werde, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem MediationsG verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann. Fraglich ist vor diesem Hintergrund jedoch, inwiefern die Bundesregierung in Streitigkeiten, in welchen der Bund selbst involviert ist, Mediationen anwendet und welche Kenntnisse sie darüber besitzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
In wie vielen Fällen, in denen der Bund Partei war, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils in Streitigkeiten Mediationen durchgeführt worden?
In wie vielen Fällen, in denen der Bund Partei war, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils in Streitigkeiten andere alternative Streitbeilegungsmethoden (ADR – Alternative Dispute Resolution) zur Anwendung gekommen und welche?
Wie viele Mediatoren sind in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils von der Bundesregierung beauftragt worden (bitte nach Ressort auflisten)?
a) Bei wie vielen davon handelte es sich um zertifizierte Mediatoren nach der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)?
b) In wie vielen Fällen war die Zertifizierung der Mediatoren für die Bundesregierung ausschlaggebend für die Beauftragung der Mediatoren?
In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils in Streitigkeiten, in welchen der Bund Partei war, Mediationen gescheitert?
In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2019 jeweils in Streitigkeiten, in welchen der Bund Partei war, Mediationen verfahrensbeendend gewesen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um den Einsatz von Mediationen in Streitigkeiten zu erhöhen, in denen der Bund Partei war?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig zu ergreifen, um den Einsatz von Mediationen in Streitigkeiten zu erhöhen, in denen der Bund Partei ist?
Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung geschaffen werden, um den Einsatz von Mediationen in Streitigkeiten zu erhöhen, in denen der Bund Partei ist?