Lösungskonzepte gegen Umsatzsteuerkarusselle
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Kampf gegen Umsatzsteuerkarusselle werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Als ein Lösungsansatz wird die weitreichendere Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren genannt. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft umgedreht. Das heißt, nicht der Erbringer der Leistung, sondern ihr Empfänger muss die Umsatzsteuer abführen, § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Im Falle des Reverse-Charge-Verfahrens muss die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf der Rechnung angegeben werden, § 14a Absatz 5 UStG, bei Leistungen in einen anderen Mitgliedstaat auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (im Folgenden: USt-Id) angegeben werden, § 14a Absatz 1 UStG.
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen (§ 1b Absatz 3 UStG) gilt eine Sonderregelung, wenn diese nicht an einen Unternehmer im Sinne des § 1a Absatz 1 Nummer 2 UStG erfolgt. Bei einer Lieferung an einen Erwerber ohne USt-Id. hat nach § 1 Absatz 1 der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV) eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen.
Eine andere Option, die Steuerschuldnerschaft umzukehren, wäre das sog. Split-Payment. Aufgeteilt wird dabei die vom Leistungserbringer zu leistende Zahlung in die Umsatzsteuer und den Netto-Betrag. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten reichen von einer eigenständigen Aufteilung durch den Leistungserbringer bis hin zur automatisierten Aufteilung auf Ebene des Leistungserbringers, der Finanzbehörde oder der Bank (Loy, Umsatzsteuerbetrug im innergemeinschaftlichen Erwerb, DStR 2018, 1097).
Die EU-Kommission schlägt hingegen eine umfassende Reform der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vor. Im Fokus dieser Reform steht die Abschaffung des umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbs. Stattdessen sollen die Leistungserbringer die Umsatzsteuer im Sitzstaat des Leistungsempfängers schulden (Loy, a. a. O.). Eine Meldung an die Finanzbehörden erfolgt der Einfachheit halber nur an die Steuerbehörden im Land des Leistungserbringers. Diese leitet die Informationen und insbesondere die Umsatzsteuerzahlungen dann an die Finanzbehörden des von der Transaktion ebenfalls betroffenen Mitgliedstaates weiter (ebd.). Für den elektronischen Geschäftsverkehr hat der Rat der EU bereits 2017 ein entsprechendes EU-weites Portal („Mini One Stop Shop“) eingerichtet, (Rat der EU, Pressemitteilung vom 5. Dezember 2017, abrufbar unter: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/12/05/vat-on-electronic-commerce-new-rules-adopted/).
In der Lehre werden bereits Vorschläge zu Blockchain-basierten Technologien entworfen (so z. B. Loy, Umsatzsteuerbetrug im innergemeinschaftlichen Erwerb: Konzept eines Blockchain-basierten Lösungsansatzes, DStR 2018, 1097). Der Vorteil am Blockchain-System ist, dass zwar jeder Teilnehmer die Transaktionen einsehen kann, aber spätere Modifizierungen oder sogar Löschungen nicht möglich sind.
Wir fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Daten hat die Bundesregierung darüber, wie viele Unternehmer eine USt-Id. haben?
Welche Daten hat die Bundesregierung darüber, wie viele Meldungen nach § 1 Absatz 1 FzgLiefgMeldV seit Inkrafttreten der FzgLiefgMeldV abgegeben wurden (bitte nach Jahren aufteilen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine generelle Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren?
a) Befürwortet die Bundesregierung eine solche Umstellung?
Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die Abfrage einer USt-Id als geeignetes Kriterium zum Nachweis einer Unternehmerschaft, wenn jedes Unternehmen eine USt-Id beantragen müsste?
Erwägt die Bundesregierung, auf Grundlage eines Ermächtigungsbeschlusses nach Artikel 395 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), abweichend von Artikel 193 MwStSystRL, weitere Geschäftsformen i. S. d. § 13b UStG dem Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen?
Wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass es bei einer generellen Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren zu einer falschen Verwendung der USt-Id kommen kann, um steuerfrei Waren zu erwerben?
Erwägt die Bundesregierung im Rahmen eines Pilotprojektes eine generelle Umstellung auf das Reverse-Charge-Verfahren?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass Verbraucher vorgeben, ein Unternehmer zu sein, um eine USt-Id zu erhalten und so steuerfrei Waren zu kaufen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Lösungsansatz des Split-Payments als Instrument gegen Umsatzsteuerkarusselle?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Effektivität und Effizienz der Split-Payment-Methode in anderen Mitgliedstaaten vor, die dieses Verfahren anwenden (Loy, a. a. O.)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Lösungsansatz des One Stop Shop?
Kann sich die Bundesregierung die Umsetzung eines der genannten Konzepte (generelles Reverse-Charge-Verfahren, Split Payments, One Stop Shop) in Deutschland vorstellen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche alternativen Konzepte zieht die Bundesregierung in Betracht?
Hält die Bundesregierung mittelfristig (in den nächsten fünf Jahren) das Einbeziehen von Blockchain-Technologien in der Erfassung umsatzsteuerlich relevanter Transaktionen für realistisch?
Wenn nein, warum nicht?
Befürwortet die Bundesregierung einen mittelfristigen (in den nächsten fünf Jahren) Einsatz von Blockchain-basierten Technologien bei der Umsatzsteuererfassung?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zieht die Bundesregierung ein Pilotprojekt zur Blockchain-Technologie in der Umsatzsteuererfassung in Erwägung?