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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Existenzsicherung in der Grundsicherung im Alter

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1792516.03.2020

Existenzsicherung in der Grundsicherung im Alter

der Abgeordneten Sven Lehmann, Anja Hajduk, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Lisa Paus, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Menschen, die nach Erreichen der Altersgrenze oder aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist damit zentraler Bestandteil des sozialen Grundsicherungsnetzes, welches unabhängig vom Alter und der individuellen Erwerbssituation und Erwerbsfähigkeit allen Menschen das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten soll.

Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt wie die Berechnung der Regelbedarfe im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Rahmen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes und wird jährlich fortgeschrieben. Zum Beginn des Jahres 2020 wurden die Regelbedarfe auf 432 Euro für alleinstehende Erwachsene erhöht (https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/hoehere-regelbedarfe-in-grundsicherung-und-sozialhilfe.html). Die Berechnung der Regelbedarfe wird seit Langem von Seiten der Wohlfahrts- und Sozialverbände aufgrund der strukturellen Unterdeckung und der verschiedenen Rechentricks bei der Regelsatzermittlung kritisiert. Neben den Regelbedarfen werden Leistungen für die Kosten der Unterkunft gewährt. Ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, hängt damit auch stark vom lokalen Wohnungsmarkt ab.

Im vergangenen Jahr haben mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter sowie eine halbe Million Menschen Grundsicherung bei Erwerbsminderung bezogen (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/03/PD18_114_228.html). Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger steigt seit mehreren Jahren kontinuierlich. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Dezember 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der Anspruchsberechtigten der Grundsicherung im Alter trotz eines individuellen Anspruchs keine Leistungen beantragen. Für die Seniorinnen und Senioren würde die Inanspruchnahme der Leistungen laut der Studie des DIW eine Einkommensverbesserung von durchschnittlich 30 Prozent bedeuten. Die Forscherinnen und Forscher sehen unterschiedliche Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme, darunter mangelndes Wissen über einen Anspruch, gesellschaftliche Stigmatisierung und die Komplexität der Leistung (https://www.diw.de/de/diw_01.c.699978.de/grundsicherung__hohe_rate_der_nichtinanspruchnahme_deutet_auf_hohe_verdeckte_altersarmut.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seit 2010 entwickelt (bitte nach Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung und jeweils nach Jahr, Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttobedarf der Empfängerinnen und Empfänger in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seit 2010 entwickelt (bitte nach Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung und jeweils nach Jahr, Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?

3

Wie hoch lag in Ein-Personen-Haushalten nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den zehn größten Städten in den Jahren 2018 und 2019?

4

Liegen der Bundesregierung Schätzungen oder Prognosen vor, wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb der nächsten zehn Jahre entwickeln wird (bitte nach Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung differenzieren)?

Wenn ja, welche?

5

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einführung der Grundrente die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter verändern wird, und wenn ja, in welchem Umfang?

6

Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Anspruchsberechtigten der Grundsicherung im Alter diesen Anspruch auch geltend machen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Personen, die ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter nicht einlösen?

8

Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge für Menschen, die einen Grundsicherungsanspruch hätten, diesen aber nicht einlösen (bitte nach Grundsicherung im Alter sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Bundesländern und Geschlecht differenzieren)?

9

Welche Gründe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, weswegen Menschen ihren Leistungsanspruch in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht einlösen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie des DIW zur Grundsicherung im Alter, die zu dem Ergebnis kommt, dass rund 625.000 Privathaushalte, rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten, keine Grundsicherung im Alter beantragten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus (https://www.diw.de/de/diw_01.c.699978.de/grundsicherung__hohe_rate_der_nichtinanspruchnahme_deutet_auf_hohe_verdeckte_altersarmut.html)?

11

Welchen Reformbedarf gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung, um die Komplexität bei der Grundsicherung im Alter zu verringern sowie mehr Transparenz über einen Leistungsanspruch zu schaffen?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in der Grundsicherung im Alter, um die Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhöhen?

Wenn keine Maßnahmen in Planung sind, warum nicht?

13

Sieht die Bundesregierung dahin gehend Reformbedarf, dass Träger der Sozialhilfe die Leistungsberechtigten bei der Beantragung von Leistungen stärker unterstützen?

14

Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, den Bewilligungszeitraum der Grundsicherung im Alter zu erhöhen, damit sich Leistungsberechtigte seltener an die Behörden wenden müssen?

15

Sieht die Bundesregierung dahin gehend Reformbedarf, durch eine verbesserte Kommunikation und einen Datenabgleich zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der Rentenversicherung einen Leistungsanspruch zu identifizieren und Leistungsberechtigte hierüber proaktiv zu informieren?

16

Wie viele Personen im Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und 2019 über ein Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, welches nach § 82 Absatz 3 SGB XII angerechnet wurde, und wie hoch lag das angerechnete Einkommen der Leistungsberechtigten durchschnittlich (bitte nach Jahren und Einkommensart differenzieren)?

Berlin, den 10. März 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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