BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Antikurdischer Rassismus in Deutschland

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.04.2026

Aktualisiert

04.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/504326.03.2026

Antikurdischer Rassismus in Deutschland

der Abgeordneten Schahina Gambir, Kassem Taher Saleh, Lamya Kaddor, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Luise Amtsberg, Max Lucks, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das traditionelle Siedlungsgebiet der Kurdinnen und Kurden erstreckt sich über mehrere Länder. Der Großteil der kurdischen Bevölkerung lebt in der Türkei, im Irak, im Iran sowie in Syrien. Kleinere kurdische Gemeinschaften finden sich außerdem in Armenien, Georgien und Russland.

Noch immer sind viele Kurdinnen und Kurden von staatlicher Repression, Diskriminierung und rassistischen Anfeindungen betroffen. Aus diesem Grund haben Millionen von ihnen ihre Heimat verlassen und in anderen Ländern Zuflucht gesucht, auch in Deutschland. Mit schätzungsweise 1,2 Millonen bis 1,5 Millionen Personen stellen sie in Deutschland eine der größten migrantischen und postmigrantischen Bevölkerungsgruppen. Trotzdem werden kurdische Lebensrealitäten im öffentlichen Diskurs, in staatlichen Statistiken sowie bei politischen Maßnahmen zur Rassismusbekämpfung bislang noch immer unzureichend berücksichtigt. Seit Jahren berichten Betroffene von spezifischen Formen der Diskriminierung, Stigmatisierung und Gewalt, die sich gezielt gegen ihre kurdische Identität richten.

Um Rassismus zu erkennen und zu benennen, braucht es neben der aktiven Einbeziehung der Perspektive und Expertise der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine umfassende empirische Datengrundlage über die Lebensrealitäten von Menschen mit Rassismuserfahrung in Deutschland, die nicht auf undifferenzierten Fremdzuschreibungen basiert.

Eine Stelle, die Daten zu antikurdischem Rassismus sammelt, ist die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR). In ihrem Jahresbericht für das Jahr 2024 hat die IAKR erstmals einen umfassenden Jahresbericht zu Vorfällen von antikurdischem Rassismus in Deutschland veröffentlicht. Darin wurden insgesamt 217 dokumentierte Vorfälle erfasst, die sich sowohl im analogen als auch im digitalen Raum ereigneten. Die IAKR weist jedoch darauf hin, dass von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, weil viele Betroffene aus Angst, fehlendem Vertrauen in staatliche Stellen oder mangelnder Kenntnis von Unterstützungsangeboten auf eine Meldung oder Anzeige verzichten.

Ein erheblicher Teil der dokumentierten Vorfälle weist Bezüge zu türkischnationalistischen, arabisch-nationalistischen sowie islamistischen Akteuren auf. Nach Angaben der IAKR ist außerdem seit Beginn des Jahres 2026 und den politischen Ereignissen in der „Demokratischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyrien“ (DAANES, Rojava) ein deutlicher Anstieg von antikurdischem Rassismus durch syrisch-nationalistische und islamistische Milieus in Deutschland zu beobachten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Ausmaß, zur Entwicklung und zu den Erscheinungsformen von antikurdischem Rassismus in Deutschland vor?

2

Inwiefern fließen Erkenntnisse aus zivilgesellschaftlichen Monitoringstellen wie der Informationsstelle Antikurdischer Rassismus in die Lagebilder, Berichte und Bewertungen der Bundesregierung ein?

3

Wie viele Vorfälle mit antikurdischem Hintergrund wurden der Bundesregierung für die Jahre 2024 und 2025 bekannt (bitte nach Art der Straftat, Ort der Straftat und mutmaßlichem ideologischen Hintergrund der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Hassrede, Bedrohungen und Gewaltaufrufen mit antikurdischem Fokus im digitalen Raum?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tarnung von antikurdischem Rassismus als Kritik an Organisationen oder Strukturen kurdischer Selbstbestimmung?

6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um antikurdische Hassrede auf sozialen Netzwerken effektiv zu verfolgen, und wie bewertet sie die Rolle der Plattformbetreiber bei der Verbreitung entsprechender Inhalte?

7

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu antikurdischem Rassismus in Bildungseinrichtungen, insbesondere in Schulen, Hochschulen und außerschulischen Bildungskontexten, vor?

8

Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen antikurdischem Rassismus und institutionellen Praktiken staatlicher Stellen, insbesondere im Vereins- und Versammlungsrecht sowie in der sicherheitsbehördlichen Beobachtung kurdischer Organisationen, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die im Jahresbericht der IAKR dargestellten Hinweise auf strukturelle Benachteiligungen kurdischer Vereine und Initiativen durch pauschale Verdachtslogiken und sicherheitspolitische Zuschreibungen?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von Kurdinnen und Kurden sowie kurdischen Einrichtungen in Deutschland insgesamt ein?

10

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu transnationalen Einflussnahmen und Einschüchterungsversuchen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Akteure gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland vor (bitte nach Staaten und Akteurinnen und Akteuren aufschlüsseln)?

11

Welche Fälle transnationaler Repression gegenüber Kurdinnen und Kurden in Deutschland durch staatsnahe türkische Akteurinnen und Akteure sind der Bundesregierung bekannt (siehe Bundestagsdrucksache 20/14480 vom 12. Januar 2026, www.bundestag.de/resource/blob/1136340/Stellungnahme-SV-Yilmaz.pdf)?

12

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kurdinnen und Kurden in Deutschland vor transnationaler Repression zu schützen?

13

Wie versucht sie auf diplomatischem Wege, transnationale Repression zu unterbinden?

14

Welche Schritte geht die Bundesregierung, um die Entrechtung von Kurdinnen und Kurden, z. B. durch den Verlust der Staatsangehörigkeit bzw. die Verweigerung staatlicher Dokumente, zu unterbinden (siehe Bundestagsdrucksache 20/14480 vom 12. Januar 2026, www.bundestag.de/resource/blob/1136340/Stellungnahme-SV-Yilmaz.pdf)?

15

Inwieweit wird diese Praxis der Entrechtung (z. B. durch Vorenthaltung relevanter Dokumente) in Asylverfahren berücksichtigt?

16

Wie wird die gesellschaftliche Teilhabe auch von staatenlosen Kurdinnen und Kurden gesichert?

17

Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf mit Blick auf türkisch-nationalistische und rechtsextreme Netzwerke, insbesondere die sogenannte Ülkücü-Bewegung, im Kontext antikurdischer Vorfälle?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Bundestagsbeschluss vom 18. November 2020 zur Zurückdrängung des Einflusses der Ülkücü-Bewegung konkret umgesetzt, und mit welchen Ergebnissen?

19

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu antikurdischen Vorfällen durch syrisch-nationalistische Akteure in Deutschland vor, und wie bewertet sie die Erkenntnisse dieser Entwicklung im Hinblick auf die Gefahreneinschätzung und Prävention?

20

Erkennt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den jüngsten bewaffneten Auseinandersetzungen in kurdischen Regionen in DAANES/Rojava ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Anhängerinnen und Anhänger der syrischen Regierung gegenüber Kurdinnen und Kurden?

21

Inwiefern erkennt die Bundesregierung den Beitrag von Kurdinnen und Kurden im Kampf gegen islamistische Akteure in Nordsyrien an, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, von Islamismus bedrohte Kurdinnen und Kurden zu schützen?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einer Gefährdung von Kurdinnen und Kurden in Deutschland durch iranische Akteure vor, insbesondere durch Anhänger des iranischen Regimes sowie durch monarchistische bzw. Schah-nahe Gruppierungen, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund jüngste öffentliche Auftritte monarchistischer Gruppen in Deutschland, bei denen ausgrenzende oder hetzerische Parolen verbreitet wurden, im Hinblick auf die Gefahreneinschätzung, Prävention und den Schutz kurdischer Communitys?

23

Plant die Bundesregierung, antikurdischen Rassismus künftig explizit in ihre Rassismus-, Extremismus- und Diskriminierungsberichte aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

24

Steht die Bundesregierung mit kurdischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Fachstellen im Austausch, insbesondere zu den Themen Prävention, Schutz, Beratung und Dokumentation antikurdischer Vorfälle, und wenn ja, mit welchen?

25

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Schutz kurdischen Lebens in Deutschland zu verbessern und antikurdischem Rassismus wirksam entgegenzutreten?

Berlin, 25. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen