Deutscher Bundestag Drucksache 21/5641
21. Wahlperiode 24.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia
Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5044 –
Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Zukunft zusammen global gestalten“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Januar 2026 den Reform- und Strategieplan des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) unter dem Titel „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgelegt. Darin
kündigt das BMZ an, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bis
zum Sommer 2027 strukturell, finanziell und inhaltlich neu auszurichten. Vier
Ziele sollen die künftige Ausrichtung prägen: 1) Armut, Hunger und
Ungleichheiten überwinden sowie Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliche
Räume schützen, 2) Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern,
3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltiges und gerechtes Wachstum
ermöglichen sowie 4) Strategische Allianzen für globale Lösungen und das
multilaterale System stärken.
Mit diesem Reformplan leitet die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller
eine Zäsur in der deutschen Entwicklungspolitik ein. Während das BMZ die
Notwendigkeit betont, auf veränderte geopolitische Realitäten zu reagieren
und die EZ daher strategischer und interessenbasierter aufzustellen, mehren
sich die Stimmen aus der Zivilgesellschaft und von internationalen Partnern,
die eine Aushöhlung bewährter Prinzipien der partnerschaftlichen und
bedarfsorientierten Zusammenarbeit und damit nachhaltigen Schaden für die
Rolle Deutschlands als verlässlichen Partner befürchten. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund der Verpflichtungen Deutschlands aus der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung und des Grundsatzes, die Erreichung der
Sustainable Development Goals (SDGs) als leitenden Rahmen der EZ zu
verfolgen.
Der im Reformplan betonte stärkere Fokus auf deutsche und europäische
Eigeninteressen, die angekündigte weitere Absenkung der Haushaltsmittel sowie
die Verschiebung von bilateralen hin zu stärker multilateralen bzw.
zweckgebundenen Ansätzen in Kernbereichen wie Gesundheit und Bildung oder die
regionale Priorisierung der Zusammenarbeit im Bereich
Ernährungssouveränität werfen grundlegende Fragen zur Wirksamkeit, Verlässlichkeit und
menschenrechtlichen Fundierung der deutschen EZ auf. Auch auf europäischer
Ebene zeigen sich ähnliche Tendenzen, wenngleich das BMZ sich laut seinem
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Reformplan weiterhin für eine entwicklungsorientierte Ausgestaltung der
Global-Gateway-Initiativen der Europäischen Union einsetzen möchte.
Gleichzeitig betont der Reformplan eine intensivere Einbindung
wirtschaftlicher Akteure und eine stärkere Verknüpfung mit sicherheits- und
geopolitischen Zielsetzungen. Deutliche Schwerpunktverschiebungen zeigen sich in
der regionalen Zusammenarbeit, etwa die Konzentration auf das geografisch
nähere Umfeld Europas und auf die Gruppe der Least Developed Countries
(LDCs) sowie die Verengung der Kooperation mit aufstrebenden
Volkswirtschaften auf weitgehend kreditfinanzierte Instrumente. In Lateinamerika und
Südostasien soll sich die internationale Zusammenarbeit künftig dem Klima
und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit widmen. Die genannten
thematischen Verengungen könnten nach Ansicht der Fragesteller die Förderung
zivilgesellschaftlicher Freiräume und demokratischer Strukturen, die
Bereitstellung öffentlicher Güter und die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele
gefährden. Besonders kritisch wird zudem gesehen, dass zentrale Themen wie
sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie die
entwicklungspolitische Inlandsarbeit, gerade angesichts der massiven Hetze von rechts gegen
die Entwicklungspolitik, im Reformplan kaum oder keine Erwähnung finden.
Die Fragesteller sehen zwar einige nachvollziehbare Ansätze zur
Fokussierung, es stellen sich jedoch erhebliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung, zu
möglichen Zielkonflikten sowie zur Nachvollziehbarkeit dieser
Priorisierungen.
1. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Reform und ihre vier
Ziele mit den Verpflichtungen aus der Agenda 2030 (SDGs) kohärent
sind (bitte darlegen, wie SDGs-Mapping, Zielkonfliktanalysen und
Monitoring erfolgen), und wie verzahnt die Bundesregierung die Gestaltung
der Post-2030-Agenda mit den Klimazielen?
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist handlungsleitender Kompass
für die vier Ziele des Reformplans. Dementsprechend ist die Reform des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
insbesondere auch darauf ausgerichtet, die Umsetzung der Agenda 2030 zu
beschleunigen. Das im Reformplan formulierte Ziel, Armut, Hunger und
Ungleichheiten zu überwinden, bleibt Kernaufgabe des BMZ. Damit adressiert das
BMZ gezielt jene Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), die aufgrund ihrer
vielfältigen Wechselwirkungen zu anderen SDGs eine besondere Hebelwirkung
auf die Agenda 2030 insgesamt haben. Der Ansatz einer stärkeren Vernetzung
von Entwicklungs-, Sicherheits- und Außenpolitik (im Sinne eines Dreiklangs)
entspricht ebenfalls der integrativen Herangehensweise der Agenda 2030.
Durch ein strategischeres Verständnis von Entwicklungspolitik als
Kooperationspolitik wird das wichtige SDG 17 in seiner Querschnittswirkung auf andere
SDGs aufgegriffen.
Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Ausgestaltung der
Post-2030-Agenda ein, die auch weiterhin die ausbalancierte Betrachtung aller
drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gewährleistet (ökologisch, sozial und
ökonomisch).
2. Nach welchen konkreten Kriterien definiert die Bundesregierung die im
Reformplan genannten „deutschen Interessen“ (wirtschaftlich,
sicherheitspolitisch, geostrategisch)?
Die Bundesregierung definiert deutsche Interessen als Ergebnis eines
politischen Abwägungsprozesses. Teil dieses Abwägungsprozesses sind unter
anderem entwicklungspolitische, wirtschaftliche, sicherheitspolitische,
geostrategische und menschenrechtliche Interessen. Der Reformplan stellt auf eine
partnerorientierte Entwicklungspolitik ab, welche die deutschen Interessen
transparent benennt, die Interessen der Partner ernst nimmt und auf dieser Basis
gemeinsame Interessen identifiziert.
3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Interessen der
Partnerländer und der dortigen Zivilgesellschaft bei der Festlegung von
Schwerpunkten, Instrumenten und Konditionalitäten der
entwicklungspolitischen und internationalen Zusammenarbeit gleichberechtigt
berücksichtigt werden und wertegeleiteten gemeinsamen Interessen ausreichend
Rechnung getragen wird?
Bei den bilateralen entwicklungspolitischen Regierungsgesprächen mit den
Partnerländern findet ein strategischer Dialog statt, bei dem die gemeinsamen
Ziele an der Schnittstelle der Interessen beider Seiten konkretisiert und die
Schwerpunkte der Zusammenarbeit festgelegt werden. Zudem findet ein
Austausch mit zivilgesellschaftlichen Partnern im Partnerland und in Deutschland
statt, um deren Stimme im Dialog mit den Partnerländern zusätzlich Gehör zu
verschaffen, auch im Hinblick auf geteilte Werte.
4. In welcher Form werden Ansätze zur Dekolonialisierung der EZ sowie
strukturelle Fragen wie globale Entschuldung und faire Handelsregeln in
die Reform integriert, da diese im Papier „Zukunft zusammen global
gestalten“ weitgehend unberücksichtigt bleiben?
Die deutsche Entwicklungspolitik verfolgt den Anspruch, koloniale
Kontinuitäten zu erkennen und abzubauen. Die Adressierung struktureller Fragen ist dabei
zentral. So setzt sich die Bundesregierung beispielweise dafür ein, die Stimme
von Least Developed Countries im multilateralen System zu stärken, die
Zusammenarbeit mit lokaler Zivilgesellschaft im Globalen Süden auszubauen und
u. a. auch lokale Wertschöpfung in Partnerländern zu fördern. Darüber hinaus
sind die Gestaltung einer gerechten, freien und regelbasierten internationalen
Handelspolitik und der Einsatz für eine nachhaltige internationale
Schuldenpolitik integraler Bestandteil des Reformplans.
5. Wann und mit welchem Auftrag und welchen Zielen wird die
angekündigte entwicklungspolitische Nord-Süd-Kommission einberufen?
a) Wie setzt sich diese bezüglich der Vertretung des Globalen Südens
und der Zivilgesellschaft zusammen?
b) Mit welchen Bundesressorts befindet sich das BMZ diesbezüglich
aktuell im Austausch (bitte auflisten)?
c) Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dekolonialer
Ansätze, die Kommission als „Süd-Nord-Kommission“ zu bezeichnen,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 137 und
138 der Abgeordneten Jamila Schäfer auf Bundestagsdrucksache 21/5159 wird
verwiesen. Darüber hinaus befindet sich die Bundesregierung zur Einsetzung
der entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission derzeit noch in der
Abstimmung. Das BMZ steht in besonders engem Austausch mit dem
Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen.
6. Welche konkreten Veränderungen ergeben sich durch die Reform im
Hinblick auf künftige entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen
mit den Partnerländern, und welche Akteure werden z. B. künftig
verstärkt, neu oder anders als bisher einbezogen?
Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit bleiben die
Regierungen der Partnerländer die zentralen Gesprächspartner. Zusätzlich gibt es
einen begleitenden Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft, der Diaspora
und der Wirtschaft; letzteres gewinnt dort an Gewicht, wo sich ein besonderes
Interesse der deutschen Wirtschaft abzeichnet. Weiterhin wichtig bleibt die
Koordinierung mit anderen Ressorts sowie mit multilateralen Partnern,
internationalen Finanzinstitutionen, der EU und anderen Gebern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wie will das BMZ die im Reformplan festgelegte stärkere europäische
Ausrichtung der deutschen EZ konkret umsetzen?
a) Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf den Aufbau, die
Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ (bitte konkret benennen)?
b) Wie beabsichtigt das BMZ konkret, die Kohärenz von bilateraler,
europäischer und multilateraler EZ zu verbessern?
c) Wie beabsichtigt das BMZ, die Geberkoordinierung im Rahmen des
Team-Europe-Ansatzes zu intensivieren, und wie werden gerade vor
dem Hintergrund der stärkeren Fokussierung auf Eigeninteressen
Partnerländer einbezogen?
d) Wie beabsichtigt das BMZ, die Abstimmungsprozesse mit anderen
Bundesressorts zu gestalten, um auf europäischer Ebene geeint
aufzutreten und sogenannte German Votes zu verhindern?
e) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Global-Gateway-Initiativen
konkret entwicklungsorientiert auszugestalten, und welchen
konkreten Beitrag soll das „Team Deutschland“ hierzu leisten?
Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.
Die stärkere europäische Ausrichtung ist ein zentraler Bestandteil der Reform.
Das BMZ setzt dies um, indem es sich eng mit anderen Bundesressorts
abstimmt und frühzeitig in europäische Initiativen (u. a. Team Europe und Global
Gateway) einbringt und diese entlang deutscher Prioritäten mitgestaltet.
Bilaterale und europäische Maßnahmen werden dabei gezielt verzahnt, um Synergien
zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Ko-Finanzierungen werden
strategischer eingesetzt, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren und die Wirkung
deutscher Beiträge zu verstärken. Gleichzeitig wird die Abstimmung mit
europäischen Partnern weiter vertieft, um gemeinsame Initiativen zu stärken und
Europa als handlungsfähigen entwicklungspolitischen Akteur zu positionieren.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Global-Gateway-
Investitionsprojekte nach dem „Team Europe“-Ansatz eng mit den Partnern vor Ort
abzustimmen. Zudem achtet das „Team Deutschland“ bei der Prüfung von
Investitionsvorschlägen der deutschen Wirtschaft darauf, ob das Vorhaben in die
Entwicklungsagenda des Partnerlandes passt und durch dieses unterstützt wird.
8. Wie soll die entwicklungspolitische Wirksamkeit und Evidenz aller
Official Development Assistance(ODA)-Maßnahmen künftig gesteigert
werden?
Wirksamkeit und Evidenz sind zentrale Steuerungsprinzipien der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Die im Reformplan genannten Ansätze zur
Erhöhung der Wirksamkeit und Evidenzorientierung von ODA-Maßnahmen
werden im Rahmen der Umsetzung der Reform verankert und vorangetrieben.
a) Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
ODA-Kohärenz sowie die Politikkohärenz für nachhaltige
Entwicklung zwischen den Ressorts zu steigern?
Die Bundesregierung steigert die ODA- und Politikkohärenz für nachhaltige
Entwicklung insbesondere über folgende Maßnahmen:
– Anwendung einheitlicher, OECD‑DAC-konformer ODA‑Leitlinien;
– Ressortübergreifende ODA‑Koordination zur Abstimmung der Beiträge der
Ressorts zum deutschen ODA‑Niveau;
– Kohärente Kennzeichnung ODA-fähiger‑Ausgaben in den Haushaltsplänen;
– Nutzung von OECD‑DAC‑Peer‑Reviews, Leitfäden und Schulungen zur
Verbesserung von Datenqualität, Kohärenz und Wirkungsorientierung,
Verankerung von Politikkohärenz für Nachhaltige Entwicklung als
Querschnittsprinzip in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und
Umsetzung über den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und
Zukunftsfragen sowie Nachhaltigkeitskoordinatorinnen und -koordinatoren
in den Ressorts.
b) Welche Maßnahmen zur Förderung der internationalen Arbeitsteilung
und Geberharmonisierung plant die Bundesregierung, angesichts neuer
geografischer Prioritäten auf EU- und internationaler Ebene zu
ergreifen, um einerseits schwache staatliche Strukturen in LDCs nicht zu
überfordern und andererseits keine neuen Lücken zu lassen?
Die Prinzipien der internationalen Wirksamkeitsagenda sind für die deutsche
staatliche Entwicklungszusammenarbeit unverändert elementar und
handlungsleitend. Sie gelten für die Zusammenarbeit mit allen Partnerländern. Die
staatlichen Kapazitäten von LDCs werden dabei berücksichtigt. Auf internationaler
und europäischer Ebene (u. a. EU, relevante internationale Organisationen)
bringt sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung der
Prinzipien ein.
Für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Regierungen und
anderen Entwicklungspartnern in den Partnerländern legt die Bundesregierung die
Prinzipien der internationalen Wirksamkeitsagenda zugrunde. Zur ODA-
Koordinierung findet der kontinuierliche sektor- und sektorübergreifende
entwicklungspolitische Dialog mit den Partnerregierungen und -institutionen, anderen
bi- und multilateralen Gebern und der Zivilgesellschaft zur Zusammenarbeit
und zur Umsetzung der Agenda 2030 statt.
Im Rahmen des europäischen Engagements in den Partnerländern sollen zudem
Team-Europe-Initiativen gezielt gestärkt werden, indem die Bundesregierung
frühzeitig an der Ausgestaltung europäischer Vorhaben mitwirkt, deutsche
Prioritäten einbringt und – wo politisch und finanziell sinnvoll – Lead- oder Co-
Lead-Rollen übernimmt.
c) Mit welchen konkreten Maßnahmen soll künftig mehr Evidenz
geschaffen werden?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
d) Wie definiert die Bundesregierung den im Reformplan genannten
„Mehrwert für Deutschland und das Entwicklungssystem“, und wie
wird dieser Mehrwert gemessen?
Die Bundesregierung misst dem Erhalt und der Stärkung des multilateralen
Entwicklungssystems eine hohe Bedeutung bei. Der Mehrwert für Deutschland
ergibt sich insbesondere aus der globalen Reichweite und dem universalen
Zugang zum multilateralen Entwicklungssystem, der Bündelung und der
Koordinierung von Ressourcen und der Rolle von multilateralen Organisationen als
Normsetzer in der internationalen Entwicklungspolitik.
e) Welche Institutionen definiert die Bundesregierung als „Reform
Champions“, und anhand welcher Indikatoren wird deren Mehrwert
für Deutschland gemessen?
Die „UN 80“-Reforminitiative der Vereinten Nationen wird von der
Bundesregierung eng begleitet. UN-Organisationen, die die Reform ambitioniert
umsetzen und zu einer weiteren Stärkung des Entwicklungssystems der Vereinten
Nationen beitragen, sollen als Reform Champions zusätzlich gefördert werden.
9. Wie und durch welche Mechanismen (bitte Kriterien, Prüfprozesse und
Abwägungsregeln darstellen) wird sichergestellt, dass die stärkere
Einbindung der deutschen und europäischen Privatwirtschaft
a) zu mehr nachhaltiger lokaler Wertschöpfung führt,
Das entwicklungspolitische Engagement im Bereich der nachhaltigen
Wirtschaftsentwicklung zielt auf eine Stärkung der lokalen Wertschöpfung und
Entwicklung vor Ort ab. Dies wird etwa in der Konzeption von Maßnahmen oder
Programmen, durch Förderkriterien sowie Indikatoren zur Wirkungsmessung
und Evaluationen hinterlegt bzw. nachgehalten.
b) menschenrechtlichen und sozial-ökologischen Mindeststandards (z. B.
Sorgfaltspflichten, FPIC (Free, Prior and Informed Consent), Schutz
indigener Rechte, Beschwerdemechanismen) entspricht,
Die Einhaltung menschenrechtlicher und sozial-ökologischer Standards ist als
Prüfkriterium der für die Durchführung beauftragten Organisationen verankert.
Gleichzeitig werden die Partnerländer des BMZ bei der Umsetzung und
Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards unterstützt.
Damit Betroffene sich über Verletzungen ihrer Menschenrechte im
Zusammenhang mit einer vom BMZ finanzierten entwicklungspolitischen Maßnahme
beschweren können, sind bei den staatlichen Durchführungsorganisationen (GIZ,
KfW, PTB und BGR) jeweils Beschwerdemechanismen angesiedelt.
Gemeinsam mit dem BMZ und Akteuren aus Wissenschaft und
Zivilgesellschaft wird die Qualität dieser Beschwerdemechanismen regelmäßig in Form
des vom BMZ initiierten systematischen Dialogprozesses überprüft und
weiterentwickelt.
c) partnerschaftlichen Prioritäten und demokratischen Prinzipien
entspricht,
Die Bundesregierung steht mit den Partnerregierungen und weiteren Akteuren
im Partnerland in einem laufenden Austausch. Über diesen Austausch werden
die partnerschaftlichen Prioritäten berücksichtigt.
Durch Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung von Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume werden
verlässliche Rahmenbedingungen für partnerschaftliches wirtschaftliches
Handeln geschaffen.
d) dazu führt, dass die eingesetzten Mittel der EZ einen Mehrwert haben,
zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum vor Ort beitragen und nicht
lediglich als Instrument der Exportförderung fungieren?
Für die entwicklungspolitischen Instrumente und Maßnahmen der
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft hat das BMZ ein umfangreiches Monitoring und
Evaluierungssystem implementiert. Dies schafft eine Datenbasis zu den
Ergebnissen und Wirkungen der eingesetzten Mittel für ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum vor Ort. Die Daten schaffen weiterhin eine Grundlage für
Transparenz, evidenzbasierte Steuerung, Lernen und für die kontinuierliche
Verbesserung der Maßnahmen.
10. Wie plant die Bundesregierung, das Ziel der ODA-Quote von 0,7 Prozent
sowie die Zusage von 0,2 Prozent für LDCs einzuhalten, wenn der BMZ-
Etat nach den Haushaltskürzungen 2025 und 2026 auch in der
Finanzplanung kontinuierlich weiter sinken soll?
Eine ODA-Quote von 0,7 Prozent sowie eine von 0,2 Prozent für LDCs bleiben
für die Bundesregierung wichtige internationale Ziele. Zur zukünftigen
Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese
unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
11. Inwiefern hält die Bundesregierung, angesichts sinkender
Haushaltsmittel, eine Ausweitung des Gewährleistungsrahmens für notwendig, um
auch künftig als verlässlicher internationaler Partner die gemachten
internationalen Zusagen für ODA, Klima und Biodiversität einhalten zu
können?
Aus Mitteln der KfW finanzierte Kredite mit Bundesabsicherung spielen bei
der Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele eine wichtige Rolle und
generieren Beiträge zur deutschen ODA. Die Bundesregierung prüft derzeit
Möglichkeiten zur Ausweitung des Gewährleistungsrahmens im
Zuständigkeitsbereich des BMZ. Entwicklungspolitische Zielsetzungen sind dabei im
Einvernehmen mit dem BMF in Einklang mit der Wahrung einer adäquaten
Risikoposition des Bundes zu bringen.
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den im
Reformkontext genannten perspektivischen Rückgang des BMZ-Etats auf
die Erreichung der im Reformplan formulierten vier Ziele, und wie soll
der BMZ-Etat infolgedessen konkret ausgestaltet werden (bitte nach
Zielen darstellen)?
Die Mittel des BMZ werden auf die Ziele der Reform ausgerichtet. Auch
innerhalb der Ziele wird weiter priorisiert, zum Beispiel in der Krisenprävention, die
auf die EU-Nachbarschaft, Nordafrika und Nahost (MENA), das Horn von
Afrika und die Sahelzone fokussiert wird. Damit würden die Reformziele auch
mit perspektivisch sinkenden Mitteln erreicht. Zur zukünftigen Ausgestaltung
des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese unter
dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
13. Wie plant die Bundesregierung, multilaterale Organisationen zu stärken?
Die Bundesregierung stärkt multilaterale Organisationen im Bereich der
Entwicklungspolitik politisch und finanziell, u. a. indem sie Reformen vorantreibt,
die regelbasierte internationale Ordnung verteidigt und die Zusammenarbeit
zwischen Organisationen stärkt. Die Stärkung der internationalen
Zusammenarbeit und des multilateralen Entwicklungssystems sind erklärte Ziele des
Reformprozesses.
a) Plant die Bundesregierung eine anteilige Erhöhung von Kernbeiträgen,
wie im Reformplan angekündigt, wenn ja, für welche Organisationen,
und ab wann (bitte konkret auflisten)?
b) Warum setzt das BMZ verstärkt auf zweckgebundene Beiträge
an multilaterale Institutionen, obwohl Evaluierungen (z. B. des
Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit
[DEVal]) Kernbeiträge als effektiver für das multilaterale System
einstufen?
Die Fragen 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung betrachtet sowohl Kernbeiträge als auch zweckgebundene
Beiträge als wichtige Finanzierungsquellen für die Organisationen der
Vereinten Nationen. Es ist wichtig, dass sie sich ergänzen und komplementär wirken.
Zudem können über zweckgebundene Beiträge gezielt notwendige Reformen in
den Organisationen angestoßen und befördert werden. Zur zukünftigen
Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese
unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
c) Welche Überlegungen gibt es, die BMZ-Referate, die die Aufsicht
über multilaterale Banken (World Bank Group [WBG], Asiatische
Entwicklungsbank [ADB], Afrikanische Entwicklungsbank [AfDB],
Interamerikanische Entwicklungsbank [IDB]) umsetzen, zukünftig neu
aufzustellen, zu bündeln und bzw. oder als strategisch wichtiges
Betätigungsfeld zur Stärkung des Multilateralismus aufzuwerten und
inwiefern wirken sich diese Überlegungen auf die künftig verfügbaren
Kapazitäten aus?
Die bisherige Struktur zweier Referate, zum einen für die Weltbankgruppe und
zum anderen für die Regionalen Entwicklungsbanken, hat sich bewährt und soll
daher beibehalten werden. Die personellen Kapazitäten zur Bearbeitung der in
der Frage genannten Banken bleiben insgesamt unverändert.
14. Werden durch den Reformprozess Förderbereiche auch im
Bundeshaushalt neu gefasst und zusammengeführt, und wenn ja, welche
Förderbereiche sollen aus welchen Gründen in welchen Titeln zusammengefasst
werden?
Es ist keine Neuordnung der Förderbereiche im Sinne der OECD-DAC-
Förderbereichsschlüssel vorgesehen.
15. Wie will das BMZ die in der Reform festgelegte stärkere europäische
Ausrichtung der EZ in die Verhandlungen des neuen EU-Haushalts
(Mehrjähriger Finanzrahmen [MFR]) einbringen?
Das BMZ setzt sich als Teil der Bundesregierung im Rahmen der
Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) dafür ein, dass
das künftige Außeninstrument der EU auch eine starke entwicklungspolitische
Ausrichtung erhält, die Mitgestaltungsmöglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten
gestärkt werden und der „Team Europe“-Ansatz im Außeninstrument verankert
wird. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die europäischen und
die bilateralen Mittel in abgestimmter Weise zur Wirkung zu bringen.
16. Welche innovativen Finanzierungsinstrumente plant die
Bundesregierung, mit welchen Akteuren voranzutreiben, um mehr Mittel für die EZ,
das Klima und den Biodiversitätsschutz international zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit beim Abbau makroökonomischer, politischer und regulatorischer
Hemmnisse und Risiken und nutzt innovative Finanzierungsmechanismen, wie
nachhaltige Anleihen, Garantien oder Instrumente zur Absicherung von
Währungsrisiken. Auch setzt sich die Bundesregierung für die Mobilisierung des
Privatsektors sowie erhöhte finanzielle Beiträge neuer Geber ein, z. B. in
multilateralen Klimafonds. Die Bundesregierung unterstützt maßgeblich den Aufbau
der innovativen Tropical Forest Forever Facility (TFFF) zur internationalen
Finanzierung des Tropenwaldschutzes. Eine Beteiligung des Privatsektors am
TFFF ist vorgesehen.
17. Wie und mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen wird sich die
Bundesregierung im Rahmen ihres Einsatzes für eine Reform der
internationalen Finanzarchitektur, wie er im BMZ-Reformplan formuliert ist,
a) in den Verhandlungen zur UN-Steuerrahmenkonvention (UN =
United Nations) für die im BMZ-Reformplan vorgesehenen Ziele für
gerechte nationale Steuersysteme einsetzen – insbesondere durch
Regeln zur fairen Besteuerung multinationaler Konzerne und sehr
vermögender Einzelpersonen,
Die Bundesregierung begleitet die Verhandlungen über ein UN-
Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation weiterhin konstruktiv. Sie
unterstützt das Ziel, eine inklusivere Beteiligung aller Staaten an globalen
Steuerprozessen zu ermöglichen. Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
Dopplungen bzgl. bestehender Foren wie dem der Inclusive Framework on
Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – an dem über 145 Staaten beteiligt sind
– und eine Fragmentierung der Steuerlandschaft vermieden werden.
Unabhängig von der Steuerrahmenkonvention unterstützt die Bundesregierung
im Rahmen der staatlichen Technischen und Finanziellen
Entwicklungszusammenarbeit Partnerregierungen beim Aufbau effizienter, und fairer und
progressiver Steuersysteme, u. a. durch Kapazitätsaufbau in Steuerverwaltungen und
Finanzministerien sowie bei der Einführung und Durchsetzung internationaler
Steuerstandards, wie der globalen Mindeststeuer für multinationale
Unternehmen. Neben der bilateralen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung
Netzwerke wie die Addis Tax Initiative und fördert
Kapazitätsentwicklungsprogramme für Entwicklungsländer von multilateralen Akteuren wie
Internationaler Währungsfonds und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD).
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 169 des Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau auf Bundestagsdrucksache
21/469 verwiesen.
b) für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen (Illicit Financial
Flows) einsetzen und
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Financial Action Task Force
(FATF) aktiv für die Bekämpfung von illegalen Finanzströmen ein. Darüber
hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit die Länder des Globalen Südens bei der Umsetzung der FATF-
Empfehlungen.
c) für eine Reform der Schuldenarchitektur und des Common Frame
Work der G20 zur Schuldenrestrukturierung einsetzen?
Die Bundesregierung unterstützt die bestehende internationale
Schuldenarchitektur, deren zentrale Pfeiler der Internationale Währungsfonds, die G20 und
der Pariser Club sind.
Ein Kerninstrument dieser Architektur ist das im Jahr 2020 ins Leben gerufene
G20 Common Framework for Debt Treatments. Für dessen Weiterentwicklung
setzt sich die Bundesregierung in den einschlägigen multilateralen Foren,
insbesondere in der G7, der G20 und im Pariser Club, ein.
Die bisher mithilfe des Common Framework vereinbarten
Umschuldungsvereinbarungen für Ghana, Sambia und Äthiopien sind ein wichtiger Erfolg.
Gleichwohl setzt sich Deutschland international in der G20 auch auf höchster
politischer Ebene für eine strukturelle Verbesserung des Common Framework
ein. Ziel ist es, das Common Framework verbindlicher und damit in seiner
Umsetzung vorhersehbarer, schneller, geordneter und transparenter zu gestalten.
Denkbare und von der Bundesregierung unterstützte Maßnahmen zu diesem
Zweck sind die Erweiterung des zugangsberechtigten Länderkreises auf Länder
mit niedrigem mittlerem Einkommen, die eine Schuldenbehandlung im
Rahmen des Common Framework beantragen können, oder alternativ die
Einrichtung einer am Common Framework angelehnten Gläubiger-Koordinierung für
diesen Länderkreis. Darüber hinaus wird eine stärkere Kodifizierung der
Verfahren unterstützt, wie bereits im letzten Jahr erfolgt, um mögliche Verfahren in
der Zukunft zu beschleunigen. Auch der Einrichtung eines quasi-automatischen
Moratoriums für Tilgungszahlungen bei Antragstellung unter dem Common
Framework steht die Bundesregierung offen gegenüber.
18. Wie begründet die Bundesregierung den vollständigen Rückzug aus der
bilateralen EZ im Bereich Gesundheit?
Mit den Zielen einer strategischen, fokussierten und partnerschaftlichen
Entwicklungszusammenarbeit und der Profilschärfung wird zukünftig das
entwicklungspolitische Engagement in Gesundheit in erster Linie mit multilateralen
Partnern umgesetzt. Das BMZ konzentriert seine bilaterale staatliche
Zusammenarbeit in globaler Gesundheit auf die Bereiche sexueller und reproduktiver
Gesundheit und Rechte (SRGR) sowie die Zusammenarbeit mit
Regionalorganisationen zur Pandemievorsorge. Außerdem liegt ein Fokus auf der
Kooperation mit der Gesundheitswirtschaft – wie der Förderung regionaler Impfstoff-
und Pharmaproduktion in Afrika.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18b verwiesen.
a) Bis wann und mit welcher Begründung soll die vorgesehene
Abwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit
erfolgen (bitte nach Land und Zeitpunkt auflisten)?
Die Bundesregierung prüft im Dialog mit den Regierungen der betroffenen
Partnerländer (Nigeria, Sierra Leone, Kambodscha, Nepal, Usbekistan), wie
diese Entscheidung konkret umgesetzt wird.
b) Welche Ausnahmen sind ggf. für fragile Kontexte und LDCs (z. B.
Sahel-Region) vorgesehen?
Im Rahmen der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ sowie des
KWI-Titel der strukturbildenden Übergangshilfe können auch weiterhin
Maßnahmen, die auch den Gesundheitssektor betreffen, umgesetzt werden.
c) Wie wird die nachhaltige Fortführung bislang bilateral geförderter
Maßnahmen im Bereich Gesundheit sichergestellt?
Kein Vorhaben wird abrupt beendet, sondern geordnet an Partner übergeben,
um nachhaltige Strukturen zu sichern.
d) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung von dem
Ansatz, ihr Engagement im Gesundheitsbereich vor allem über
multilaterale Organisationen umzusetzen?
Die Bundesregierung verspricht sich von der primär multilateralen Umsetzung
ihres Engagements im Gesundheitsbereich einen Zugewinn an Wirksamkeit,
Reichweite und Effizienz. Globale Herausforderungen wie
Infektionskrankheiten und Pandemien lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Über multilaterale
Akteure wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS,
Tuberkulose und Malaria oder die Impfallianz Gavi können Maßnahmen in vielen
Ländern gleichzeitig implementiert, internationale Standards gesetzt und
Ressourcen verschiedener Geber gebündelt werden. Das befördert Synergien, reduziert
Doppelstrukturen und Transaktionskosten und erhöht die Planungssicherheit für
die Partnerländer. Zugleich kann Deutschland über diese Foren die Reform der
globalen Gesundheitsarchitektur mitgestalten, Mandate schärfen und eine
bessere Koordination der internationalen Gesundheitsakteure fördern. Multilaterale
Programme stärken außerdem die Eigenverantwortung der Partnerländer,
indem sie ihnen ermöglichen, eigene Prioritäten einzubringen und ihre
Gesundheitssysteme dadurch langfristig zu stärken. Insgesamt trägt dieser Ansatz nicht
nur zur Verbesserung der Gesundheitssituation in den Partnerländern, sondern
auch zur Stärkung der Gesundheitssicherheit in Deutschland und Europa bei.
e) Inwiefern stellt das BMZ sicher, dass durch den alleinigen Fokus im
Gesundheitsbereich auf multilaterale Organisationen die individuellen
Belange der Partnerländer berücksichtigt werden?
Das BMZ richtet sein multilaterales Engagement so aus, dass die individuellen
Belange der Partnerländer ausdrücklich einbezogen werden. Partnerländer sind
zudem in den Verwaltungsforen der multilateralen Gesundheitsinitiativen
vertreten und können ihre Prioritäten zentral einbringen.
Multilaterale Gesundheitsinitiativen, wie der Globale Fonds zur Bekämpfung
von Aids, Tuberkulose und Malaria oder die Impfallianz Gavi, bauen auf
nationalen Gesundheitsstrategien der Partnerländer auf. Diese Länder legen ihre
eigenen Prioritäten fest, zum Beispiel zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten
oder zur Stärkung ihrer Gesundheitssysteme. Die Bundesregierung unterstützt
in den multilateralen Gremien den Ansatz, dass diese Prioritäten zentral
berücksichtigt werden, etwa durch länderspezifische Programme, flexible
Mittelverwendung und abgestimmte Reformpläne.
Gleichzeitig bleibt der entwicklungspolitische Dialog der Bundesregierung mit
den Partnerregierungen, der Zivilgesellschaft und anderen lokalen Akteuren
zentral. Die Erfahrungen und geäußerten Bedarfe aus diesen Gesprächen
fließen in die deutsche Positionierung in den Verwaltungsräten und Verhandlungen
mit multilateralen Organisationen ein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
der multilaterale Ansatz die Bedürfnisse der Länder berücksichtigt und dadurch
nationales Ownership für Reformen zur Gesundheitssystemstärkung begünstigt.
19. Inwiefern wird das BMZ globale öffentliche Güter im Bereich der
Gesundheit schützen, wenn die Bundesregierung die Aufhebung von
geistigen Eigentumsrechten und Patenten ablehnt?
Die Bundesregierung misst dem Schutz globaler öffentlicher Güter im Bereich
Gesundheit hohe Bedeutung bei. Das BMZ stärkt Gesundheitssysteme in
Partnerländern und fördert die lokale und regionale Produktion von Impfstoffen
und Medikamenten in Afrika, einschließlich des freiwilligen Transfers von
Technologien und Know-How zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen,
beispielsweise über den mRNA-Technologie-Hub der
Weltgesundheitsorganisation. In Bezug auf geistige Eigentumsrechte und Patente agiert die
Bundesregierung im Rahmen geltender internationaler Bestimmungen (einschließlich
des TRIPS-Abkommens der Welthandelsorganisation), geltenden EU-Rechts
und geltenden nationalen Rechts, um notwendige Innovationen und
technologischen Fortschritt sicherzustellen.
20. Warum finden sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte im
Reformplan keine explizite Erwähnung, und wie wird deren Förderung
dennoch verbindlich in der Programmplanung verankert?
Die Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte ist ein
zentraler Bestandteil des Engagements des BMZ im Bereich der globalen
Gesundheit. Wie im Reformplan dargelegt, wird sich das BMZ auch in Zukunft
gemeinsam mit internationalen Partnern wie der Global Financing Facility, dem
UNFPA und der International Planned Parenthood Federation für die
Gesundheit und Rechte insbesondere von Frauen und Mädchen einsetzen. Darüber
hinaus setzt das BMZ die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich sexuelle und
reproduktive Gesundheit und Rechte fort und engagiert sich in internationalen
Verhandlungen sowie in Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und
Bewegungen wie SheDecides für körperliche Selbstbestimmung.
21. Was versteht die Bundesregierung unter der im Reformplan
angekündigten Fortführung einer feministischen Entwicklungspolitik, und wie wird
dieser Ansatz konkret in der Programmplanung, Mittelverwendung und
Erfolgskontrolle verankert?
Um diesen Ansatz konkret in der Programmplanung, Mittelverwendung und
Erfolgskontrolle zu verankern, verfolgt das BMZ weiterhin das Ziel, dass
mindestens 93 Prozent seiner neu bewilligten Projektmittel des Einzelplans 23 zur
Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Die Erfolgskontrolle unterliegt den
regulär gültigen Verfahren der entwicklungspolitischen
Wirksamkeitsüberprüfung.
22. Warum erscheint soziale Sicherung im BMZ-Reformplan lediglich als
Kriseninstrument und findet im Schwerpunkt Armut keine systematische
Berücksichtigung, obwohl umfangreiche wissenschaftliche Evidenz
zeigt, dass soziale Sicherung eines der kostenwirksamsten Instrumente
zur Reduzierung von Armut und Hunger sowie zur Bekämpfung von
Ungleichheit ist?
a) Was bedeutet der BMZ-Reformplan konkret für das über viele Jahre
international herausragende Engagement des BMZ in der sozialen
Sicherheit?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Das BMZ wird sich international auch weiterhin für das Thema soziale
Sicherung einsetzen. Das BMZ wird seine Arbeit in den multilateralen Allianzen an
den Schnittstellen zwischen sozialer Sicherung, Armut, Hunger und Fragilität,
Klima, Digitalisierung sowie multilaterale Partnerschaften fortsetzen. Als
Ergebnis der Reform wird das BMZ seine bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherung auf die Regionen EU-
Nachbarschaft, Nordafrika und Nahost (MENA), Horn von Afrika und Sahel
fokussieren.
b) Werden bilaterale Vorhaben, die am Aufbau sozialer
Sicherungssysteme mitwirken, beendet, obwohl es sich um langfristige,
systembildende Ansätze zur Überwindung von Armut handelt?
Bilaterale Maßnahmen in Regionen außerhalb der genannten Fokusregionen
werden verantwortungsvoll ausphasiert.
c) Wird das BMZ sein multilaterales Engagement mit der International
Labour Organization (ILO) im Rahmen des Global Accelerator on
Jobs and Social Protection, dessen aufwändige Aufbauphase
maßgeblich vom BMZ vorangetrieben wurde, aufgeben, noch bevor die
angestrebten Wirkungen in den Partnerländern erreicht werden?
Nein.
23. Wie wird die EZ im Bereich Ernährung künftig gestaltet?
a) Wie wird die bilaterale Zusammenarbeit zur Ernährungssicherheit
und Ernährungssouveränität in LDCs außerhalb Afrikas künftig
ausgestaltet, und welche Länder sind konkret von einer Beendigung oder
Umstrukturierung betroffen (bitte konkret auflisten)?
Die Fragen 23 und 23a werden gemeinsam beantwortet.
Die Reform sieht eine regionale Fokussierung in den Bereichen
Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität auf die Partnerländer in Afrika vor. Laos
ist das einzige LDC, das von dieser regionalen Fokussierung betroffen ist. Hier
erfolgt die Unterstützung über multilaterale Instrumente. Krisenkontexte sind
von der regionalen Fokussierung ausgenommen.
b) Welche nicht bilateralen Maßnahmen und Programme der
Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität außerhalb Afrikas beabsichtigt
die Bundesregierung, im Zuge der BMZ-Reform weiterhin
fortzuführen?
Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin im Rahmen der multilateralen
Zusammenarbeit für Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität
außerhalb Afrikas ein, zum Beispiel bei der Unterstützung der Arbeit des
Welternährungsprogramms oder des School Meals Accelerator.
Da es sich um ein multilaterales Querschnittsthema handelt, ist eine Auflistung
einzelner Maßnahmen und Programme nicht möglich.
c) Inwiefern beabsichtigt das BMZ, flexibel auf Ernährungskrisen
außerhalb des afrikanischen Kontinents zu reagieren, und wie wird diese
Reaktion finanziell abgesichert (bitte konkrete Finanzierungsquellen
auflisten)?
Im Rahmen seiner Kriseninstrumente kann das BMZ auch weiterhin flexibel
auf Ernährungskrisen außerhalb des afrikanischen Kontinents reagieren, soweit
eine ausreichende finanzielle Ausstattung sichergestellt ist.
Um international koordiniert und wirksam auf Ernährungskrisen zu reagieren,
stärkt die Bundesregierung zudem das Global Network Against Food Crises als
zentrales politisches Koordinierungsforum, die Umsetzung des maßgeblich mit
Unterstützung der Bundesregierung erstellten Food Security Crisis
Preparedness Plans sowie standardisierte Messinstrumente wie das Food Security Phase
Classification-Programm.
d) Wie wirkt sich die geplante Überführung der Sonderinitiative
Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme (SI AGER) in einen
dauerhaften Haushaltstitel und ihre stärkere Ausrichtung auf
multilaterale Kooperationen auf bestehende bilaterale Vorhaben sowie auf die
Förderung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in diesem
Themenbereich aus?
In dem weiterentwickelten und verstetigten Haushaltstitel soll weiterhin unter
anderem die Förderung multilateraler Organisationen, deutscher
Durchführungsorganisationen deutscher, lokaler und internationaler Zivilgesellschaft im
Bereich Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme hin zu mehr
Nachhaltigkeit möglich sein.
Zudem setzt das BMZ auch weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der
Wissenschaft und Zivilgesellschaft in etablierten Gremien, wie beispielsweise dem
Arbeitskreis Welternährung, Multi-Stakeholder-Initiativen wie dem Forum
Nachhaltiger Kakao e. V. oder dem Strategischen Begleitkreis.
e) Welche konkreten finanziellen und programmatischen Schwerpunkte
setzt die Bundesregierung neben Schulernährungsprogrammen im
Bereich der ersten 1 000 Tage, der Fortifizierung, der Bezahlbarkeit von
Nahrungsmitteln, der Förderung ländlicher Entwicklung sowie der
Wasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH), und wie werden
diese Ansätze im Rahmen der BMZ-Reform strategisch miteinander
verzahnt?
Im Rahmen der BMZ‑Reform setzt die Bundesregierung im Bereich Wasser-,
Sanitär- und Hygieneversorgung (WASH) folgende Schwerpunkte: Zugang zu
sauberem Trinkwasser und sicherer Sanitärversorgung sowie die Verbesserung
von Wasser-Governance und integriertem Wasserressourcenmanagement,
einschließlich grenzüberschreitender Zusammenarbeit und des Schutzes von
Wasserressourcen und wasserbezogenen Ökosystemen. Leitlinie sind dabei die
Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung.
Im Zuge der BMZ-Reform werden WASH-Maßnahmen verstärkt mit
Programmen der Ernährungssicherung, zum Aufbau nachhaltiger, produktiver
Landwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume verknüpft. So
werden beispielsweise Schulernährungsprogramme durch Maßnahmen zur
WASH in Schulen ergänzt.
Im Zuge einer stärkeren Ausrichtung auf globale und internationale Initiativen
und Allianzen arbeitet das BMZ verstärkt mit UN- und EU-Institutionen und
-Initiativen sowie Entwicklungsbanken zusammen, um die Agenda 2030, die
Paris-Agenda und zugehörige EU-Politiken im Hinblick auf die Transformation
von Agrar- und Ernährungssystemen inklusive des Wasser-Nexus umzusetzen.
Dabei stehen besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen im Fokus, u. a.
Kinder. Daher bilden auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Maßnahmen wie
Schulernährungsprogramme oder der 1 000-Tage-Ansatz in vielen
Krisenkontexten wichtige Bestandteile der BMZ-Krisenbewältigung.
f) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Global-Gateway-
Initiativen systematisch zur Stärkung der Ernährungssouveränität der lokalen
Bevölkerung beitragen, und wie will sie dies auch konkret in die
Verhandlungen um den neuen EU-Haushalt (MFR) einbringen?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Ernährungssicherheit in der
Rubrik „Europa in der Welt“ des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens
angemessen abgebildet wird.
Die Stärkung der Ernährungssouveränität der lokalen Bevölkerung ist kein
ausdrücklicher Schwerpunkt der Global Gateway Strategie, wenngleich einzelne
Projekte durchaus landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten enthalten.
g) Wie will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung den im Reformpapier angekündigten Nexus Wasser-
Klima-Ernährung zielgerichtet und innovativ weiterentwickeln, und
mit welchen Regionalorganisationen will das Bundesministerium
hierfür zusammenarbeiten?
Das BMZ entwickelt den Nexus Wasser‑Klima-Ernährung weiter, indem
Wasserressourcen integrierter bewirtschaftet, ein fairer Ausgleich der Interessen
verschiedener Nutzungsgruppen angestrebt, innovative und effiziente Formen
der Wassernutzung in der Landwirtschaft gefördert und Maßnahmen für
Klimaschutz und -anpassung stärker mit landwirtschaftlicher Produktion und
Ernährungssicherung verbunden werden.
Zur Förderung von Innovationen arbeitet das BMZ eng mit der deutschen und
internationalen Wasserwirtschaft zusammen, unter anderem im Rahmen der
von der Bundesregierung initiierten internationalen Stiftung „Urban Water
Catalyst Initiative“.
Zu grenzüberschreitenden Wasserfragen arbeitet das BMZ derzeit zum Beispiel
mit Flussgebiets- und Regionalorganisationen wie der Afrikanischen Union
(AU), der Tschadseebeckenkommission (LCBC) und der
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) sowie mit dem Verband Südostasiatischer
Nationen (ASEAN) und der Mekong-Flusskommission (MRC) zusammen.
24. Welche finanziellen und programmatischen Schwerpunkte setzt die
Bundesregierung im Rahmen der BMZ-Reform im Bereich Klimaschutz und
Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf besonders verwundbare
und fragile Partnerländer, und in welchem Umfang beabsichtigt die
Bundesregierung, die Finanzierung entsprechender Maßnahmen von
Zuschussfinanzierung auf rückzahlbare Kredite umzustellen?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine ambitionierte Umsetzung im
Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ein. Das Übereinkommen von Paris
und der Globale Biodiversitätsrahmen bleiben inhaltliche Wegweiser. Bei der
Umsetzung setzt die Bundesregierung weiterhin alle zur Verfügung stehenden
Instrumente ein. Es ist vorgesehen, dass die Zusammenarbeit des BMZ mit
Schwellenländern grundsätzlich über rückzahlbare Kredite erfolgt.
25. Welche Elemente der globalen Klima- und Umweltarchitektur benötigen
nach Ansicht des BMZ eine Reform, und für welche konkreten
Maßnahmen möchte sich das BMZ diesbezüglich einsetzen?
Die Bundesregierung setzt sich in Bezug auf die globale Klima- und
Umweltarchitektur dafür ein, Fragmentierung abzubauen, Kohärenz und
Komplementarität zu erhöhen und Synergien zu nutzen. So setzt sich die Bundesregierung
beispielsweise dafür ein, Synergien zwischen den drei Rio-Konventionen
herzustellen, namentlich zwischen UNFCCC (United Nations Framework
Convention on Climate Change/VN-Rahmenabkommen über Klimaänderungen), CBD
(Convention on Biological Diversity/Übereinkommen über die Biologische
Vielfalt) und UNCCD (UN Convention to Combat Desertification/VN-
Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung).
26. Welche konkreten strategischen Kriterien legt das BMZ bei der
Priorisierung seiner Beteiligung an multilateralen Fonds und Plattformen im
Klima- und Umweltbereich zugrunde, und inwieweit werden diese Kriterien
der Öffentlichkeit bekanntgemacht?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre finanzielle Beteiligung an
einzelnen Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich im
Rahmen dieser Priorisierung zu reduzieren, umzuschichten oder zu
beenden, und wenn ja, welche Titel, Fonds und Plattformen sind
davon weshalb betroffen?
b) Was bedeutet die stärkere strategische Priorisierung bei der
Beteiligung an Fonds und Plattformen im Klima- und Umweltbereich für
die Klimaanpassung im Globalen Süden, und inwiefern ist diese als
strategisch anzusehen?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält daran fest, dass Deutschland einen fairen Anteil an
der internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung trägt. Zur künftigen
Ausgestaltung des Haushalts können keine Aussagen gemacht werden, da diese
unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
Das Engagement zum Schutz und der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter
wie Klima und Biodiversität bleibt als zentrales Zukunftsthema im Fokus. Die
Bundesregierung bleibt ein verlässlicher Partner bei der Umsetzung des neuen
kollektiven quantifizierten Klimaziels (NCQG), einschließlich des in Belém
beschlossenen Ziels zur Anpassungsfinanzierung, und wird damit auch künftig zu
einer gerechten Balance zwischen Minderung und Anpassung im Globalen
Süden beitragen. Klimaanpassung bleibt ein zentrales strategisches Anliegen der
deutschen Klimafinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit und wird bei
der Priorisierung multilateraler Fonds und Plattformen ausdrücklich
berücksichtigt.
27. Welche Rolle sollen Verluste und Schäden (Loss and Damage) sowie die
Unterstützung besonders verwundbarer Staaten im Rahmen der
Reformarchitektur und der Finanzierungsprioritäten spielen (bitte Instrumente,
Zuständigkeiten und Mittelansätze darstellen)?
Im Rahmen der Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel verfolgt
die Bundesregierung das Ziel, die Kapazitäten besonders vulnerabler Länder
und Gemeinschaften zum Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und
Schäden zu stärken. Das BMZ bringt sich zusätzlich zur bilateralen auch auf
internationaler Ebene aktiv in die Ausgestaltung einer kohärenten und
komplementären Unterstützungsarchitektur zum Umgang mit Verlusten und Schäden
ein. Dazu zählen aktuell insbesondere:
• Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (FRLD): finanzielle
Unterstützung zur Stärkung nationaler Kapazitäten zum Umgang mit Verlusten
und Schäden;
• Santiago Netzwerk: technische Unterstützung für besonders vulnerable
Länder und Gemeinschaften zur Vermeidung, Minderung und Reaktion auf
Verluste und Schäden;
• Global Shield against Climate Risks: Initiative der G7 und Vulnerable 20
(V20, aktuell 74 klimavulnerable Länder) zur finanziellen Absicherung
marginalisierter Menschen und besonders vulnerabler Länder gegen die
Folgen von Extremwetterereignissen.
Zudem arbeitet das BMZ mit dem Climate Vulnerable Forum (CVF) an der
Verbesserung innovativer Finanzierungslösungen und vorab vereinbarter
Finanzierungsmechanismen für vulnerable Länder.
Zur zukünftigen Ausgestaltung des BMZ-Haushalts können keine Aussagen
gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
28. Wie soll die im Reformplan angekündigte „klarere Arbeitsteilung“
zwischen dem BMZ und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Klima- und
Umweltbereich konkret ausgestaltet werden?
a) Welche Zuständigkeiten im Bereich internationale Klima- und
Biodiversitätsfinanzierung werden künftig jeweils vom BMZ und
BMUKN wahrgenommen (bitte auflisten)?
b) Welche Auswirkungen hat die geplante Arbeitsteilung auf die
Steuerung und politische Ausrichtung deutscher Beiträge zu
internationalen Klima- und Umweltfonds sowie zu einschlägigen UN-
Institutionen und multilateralen Entwicklungsbanken?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Die im Reformplan angekündigte Arbeitsteilung zwischen BMZ und BMUKN
im Klima- und Umweltbereich wird derzeit abgestimmt.
Beiträge der Bundesregierung zu internationalen Klima- und Umweltfonds
sowie die politische Ausrichtung und strategische Steuerung dieser werden
weiterhin in enger Abstimmung und auf Basis gemeinsamer strategischer
Leitlinien gesteuert.
29. Wie stellt das BMZ sicher, dass den konfliktträchtigen Folgen der
Klimakrise und den Sicherheitsrisiken im Sinne von Frieden und Stabilisierung
sowie Prävention entgegengewirkt wird, und welche spezifischen
Klimamaßnahmen sollen in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten
umgesetzt und mit friedensfördernden Maßnahmen verbunden werden?
Der Klimawandel stellt eine Bedrohung für die menschliche Sicherheit dar und
vervielfacht Konflikt- und Fragilitätsrisiken. Das BMZ begegnet dieser
Herausforderung mit einem integrierten, kontext- und konfliktsensiblen Ansatz. Dieser
Ansatz umfasst das Engagement für Klimaschutz und Klimaanpassung genauso
wie die Arbeit zu Krisenprävention, Friedensförderung und einer
risikoinformierten Portfoliogestaltung. Ziel ist es, der Klimakrise entgegenzuwirken und
gleichzeitig die Resilienz und menschliche Sicherheit betroffener Staaten und
Gesellschaften langfristig zu stärken.
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Versprechen von mindestens
6 Mrd. Euro jährlich für die internationale Klimafinanzierung und von
mindestens 1,5 Mrd. Euro jährlich für die internationale
Biodiversitätsfinanzierung in den kommenden Haushaltsjahren einzuhalten, und wenn
ja, wie wird dies haushälterisch abgesichert?
31. Inwieweit ist durch die BMZ-Reform der verhältnismäßige Aufwuchs
des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung im
Rahmen des New Collective Quantified Goals, wonach die
Klimafinanzierung bis 2035 verdreifacht werden soll, gefährdet, und was bedeutet dies
für die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich der
Klimadiplomatie?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird weiterhin ihren fairen Anteil an der internationalen
Klima- und Biodiversitätsfinanzierung leisten und setzt zudem verstärkt auf die
Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber.
Zur zukünftigen Ausgestaltung des Bundeshaushalts, inklusive eines Beitrags
der Bundesregierung zum neuen Klimafinanzierungsziel, können keine
Aussagen gemacht werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung
steht.
32. Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem
Schutz tropischer Wälder für den Schutz der Biodiversität und des
Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine Ausweitung,
Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender Waldschutzprogramme, und
wenn ja, welcher?
Tropische Wälder spielen bei der Regulierung des globalen Klimas und dem
Schutz der Biodiversität eine wichtige Rolle. Ihr Erhalt spart Folgekosten bei
Extremwetter, Katastrophen und Infrastruktur. Sie bieten eine wichtige
Lebensgrundlage für rund ein Drittel der Menschen weltweit und dienen als Quelle für
Einkommen, Nahrung sowie Arzneimittel.
Zur künftigen Ausgestaltung des Haushalts können keine Aussagen gemacht
werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
33. Welchen strategischen Stellenwert misst die Bundesregierung dem
weltweiten Schutz von Mooren und Feuchtgebieten für den Schutz der
Biodiversität und des Klimas bei, und plant sie im Zuge der Reform eine
Ausweitung, Reduzierung oder Umstrukturierung bestehender
Programme, und wenn ja, welcher?
Die Bundesregierung misst dem weltweiten Schutz, der Wiederherstellung und
der nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen, einschließlich Mooren und
Feuchtgebieten, einen hohen strategischen Stellenwert für den Erhalt der
Biodiversität und den Klimaschutz bei.
Zur künftigen Ausgestaltung des Haushalts können keine Aussagen gemacht
werden, da diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung steht.
34. Welche Wiederaufbau-Unterstützung wird künftig für Kontexte in Asien
und Lateinamerika zur Verfügung gestellt, wenn das BMZ sich laut
Reformplan zwar als „Wiederaufbau-Ministerium“ sieht, gleichzeitig
jedoch plant, seinen regionalen Fokus auf die EU-Nachbarschaft, auf
Nordafrika und den Nahen Osten (Middle East and North Africa
[MENA]), die Sahel-Zone und das Horn von Afrika zu beschränken und
sein Engagement in diesem Kontext in Asien und Lateinamerika zu
beenden?
35. Inwiefern wird das BMZ den im Reformplan formulierten Fokus auf die
„Unterstützung von Geflüchteten und Binnenvertriebenen und von
Aufnahmeländern“ in Ländern in Asien und Lateinamerika umsetzen,
während dort gleichzeitig das Engagement mit Bezug auf Ziel 2 „Frieden und
Stabilität“ beendet werden soll?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Der Reformplan verfolgt eine differenzierte Herangehensweise bei der
thematischen Fokussierung der Entwicklungspolitik, welche u. a. deutsche Interessen,
Bedarfe der Partnerländer, geopolitische Rahmenbedingungen sowie zur
Verfügung stehende Haushaltsmittel berücksichtigt. Auf dieser Grundlage
konzentriert das BMZ künftig sein Engagement mit Bezug auf Ziel 2 „Frieden und
Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern“ auf die europäische Nachbarschaft,
Nordafrika und Nahost (MENA), Sahel und das Horn von Afrika. Dies umfasst
sowohl das Engagement für Geflüchtete und Aufnahmeländer sowie das
Engagement für den Wiederaufbau in Post-Konflikt-Situationen. Entsprechendes
Engagement in Asien und Lateinamerika wird geordnet beendet.
36. Wie soll die im Reformplan angekündigte stärkere Förderung
zivilgesellschaftlichen Engagements in der deutschen EZ im Inland und Ausland
erfolgen?
a) Mit welchen Instrumenten sollen zivilgesellschaftliches Engagement
gefördert und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gestärkt
werden, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese Maßnahmen
finanziert?
Zentrale Instrumente zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements
durch das BMZ sind insbesondere Kapazitätsaufbau, Dialog- und
Beteiligungsformate und finanzielle Förderung. Finanziell wird zivilgesellschaftliches
Engagement derzeit hauptsächlich aus den Titeln zu Kapitel 2302
„Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement“ gefördert:
Kapitel 2302 Titel 684 71: Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
Kapitel 2302 Titel 685 71: Förderung Kommunales Engagement
Kapitel 2302 Titel 687 72: Ziviler Friedensdienst
Kapitel 2302 Titel 687 74: Entwicklungspolitische Austausch und
Entsendedienste
Kapitel 2302 Titel 687 76: Privater deutscher Träger
Kapitel 2302 Titel 687 03: Förderung Sozialstruktur
Kapitel 2302 Titel 687 04: Politische Stiftungen
Kapitel 2302 Titel 896 04: Kirchen
Kapitel 2302 Titel 685 01 und 894 01: Engagement Global
Die Stärkung der Zivilgesellschaft wird zudem im Rahmen der Finanziellen
und Technischen Zusammenarbeit (Kapitel 2301 Titel 866 11, 896 11 und
896 03), der Krisenbewältigung, des Wiederaufbaus, der Infrastruktur (Kapitel
2301 Titel 687 06) und auch der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit
z. B. über Kapitel 2303 Titel 687 01 Vereinte Nationen und sonstige
internationale Organisationen unterstützt.
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im
Reformplan benannte Bedeutung zivilgesellschaftlicher Räume und lokaler
zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Praxis zu stärken,
insbesondere in Kontexten von Shrinking Spaces (bitte Instrumente und
Schutzmechanismen darstellen)?
Zu dem Thema zivilgesellschaftliche Handlungsräume steht die
Bundesregierung sowohl mit der deutschen als auch der internationalen Zivilgesellschaft
z. B. über entwicklungspolitische Ländergespräche in regelmäßigem Dialog.
Hierzu gehört insbesondere ein enger Austausch mit dem Verband
Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen
(VENRO) und einzelnen Trägern zu Instrumenten und Schutzmechanismen.
Die dort gewonnenen Informationen und Erkenntnisse fließen in den
entwicklungspolitischen Regierungsdialog mit den Partnerländern ein.
Konkret bietet das BMZ zivilgesellschaftlichen Organisationen über den
Haushaltstitel Private Träger in Shrinking-Space-Kontexten einen erhöhten
Fördersatz für Projekte in Ländern mit „geschlossener“ und unter bestimmten
Bedingungen auch in Ländern mit „unterdrückter“ Zivilgesellschaft.
Ferner unterstützt das BMZ zivilgesellschaftliche Organisationen, die in
Ländern mit eingeschränkten zivilgesellschaftlichen Handlungsräumen tätig sind,
z. B. über den Crisis Response Fund der internationalen
Nichtregierungsorganisation CIVICUS sowie den Equality Fund. Das BMZ prüft darüber hinaus,
welche weiteren Instrumente und Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz
von zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihrer Handlungsräume in
restriktiven Kontexten in Frage kommen.
c) Welche Auswirkungen hat der Reformprozess auf die Förderung
entwicklungspolitischer Inlandsarbeit, Bildungs- und Informationsarbeit
sowie auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Trägern in
Deutschland (bitte geplante Änderungen nach Titeln bzw.
Programmen darstellen)?
Für eine möglichst große Breitenwirkung der entwicklungspolitischen
Informations- und Bildungsarbeit des BMZ bleibt die Beteiligung
zivilgesellschaftlicher Akteure von zentraler Bedeutung. Im Auftrag des BMZ fördert
Engagement Global auch in Zukunft Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen und
weiteren privaten Akteuren, die fortlaufend weiterentwickelt werden. Das BMZ
bleibt bei der Gestaltung seiner Förderinstrumente offen gegenüber neuen
Entwicklungen, unterstützt die Beteiligung an Diskussionsprozessen und fördert
geeignete Maßnahmen.
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass zivilgesellschaftliche
Organisationen in Partnerländern strukturiert an der Konzeption,
Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen beteiligt werden?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
e) Wie und mit welchen Instrumenten garantiert die Bundesregierung das
Prinzip „Stay Engaged“ für die Zivilgesellschaft in Ländern wie
Brasilien, Peru oder Mexiko, wenn die Zusammenarbeit dort künftig primär
auf Kredite für Klima- und Wirtschaftsthemen reduziert wird?
Die Vorgaben der Reform zur thematischen, regionalen und instrumentellen
Fokussierung betreffen die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Für
die Förderung aus Kapitel 2302 „Zivilgesellschaftliches, kommunales und
wirtschaftliches Engagement“, wie z. B. dem Titel Private Träger, gilt weiterhin das
Initiativrecht, d. h., es ist den deutschen Trägern freigestellt, zu welchen
Ländern, die auf der OECD-DAC-Liste stehen, und in welchen Sektoren Vorhaben
eingereicht werden.
f) Mit welchen konkreten Überlegungen sollen Titel zur Förderung der
Zivilgesellschaft, wie die Titel private Träger sowie
Sozialstrukturträger, ggf. zusammengelegt werden, wenn doch externe Evaluierungen
ergeben haben, dass es deutliche Unterschiede bezüglich der Akteure,
Instrumente, Zielgruppen und Ziele dieser gibt?
Eines der Ziele des BMZ-Reformprozesses ist es, den Austausch und die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, inklusive der Organisationen der
Sozialstrukturförderung, zu intensivieren, um deren Fachwissen in einem
kohärenteren Gesamtansatz besser zu nutzen. Zugleich sollen Strukturen und
Förderinstrumente vereinfacht werden. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung der
Sozialstruktur und der privaten Träger in einem gemeinsamen Titel
zusammengeführt werden. In einer verschlankten BMZ-Förderstruktur sollen langfristige,
strukturbildende Ansätze wie die der Sozialstrukturförderung erhalten und
gestärkt werden, denn diese Arbeit ergänzt sinnvoll andere Elemente der
Entwicklungszusammenarbeit. Das BMZ wird bei der Umsetzung der anstehenden
Reformschritte die zivilgesellschaftlichen Träger beteiligen.
g) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
lokale Akteure und die Zivilgesellschaft strukturiert in die Konzeption
der Global-Gateway-Initiativen einzubinden?
Die Bundesregierung hat die Gründung der „Civil Society and Local
Authorities Dialogue Platform“ durch die Europäische Kommission im Oktober 2023
unterstützt, deren Ziel es ist, die Teilhabe der Zivilgesellschaft in Global
Gateway zu stärken. Die Einbindung lokaler Akteure und der Zivilgesellschaft ist
darüber hinaus regelmäßig Thema in der entsprechenden EU-
Ratsarbeitsgruppe.
37. Welche quantifizierbaren Reformvorgaben und Zeitpläne hat sich das
BMZ für die interne Verwaltungsreform (z. B. Verkürzung von
Abstimmungsprozessen) gesetzt, und wie wirken sich diese konkret auf den
Aufbau, die Struktur und Arbeitsprozesse des BMZ aus?
Die Umsetzung der Reform soll bis Mitte 2027 abgeschlossen sein. Bei der
Umsetzung der Reform werden die quantifizierbaren Ziele der
Bundesregierung zum Stellenabbau sowie zur Entbürokratisierung berücksichtigt. Darüber
hinaus richtet sich die Umsetzung der Reformelemente auf strukturelle,
thematische und strategische Aspekte.
38. Mit welchen Zielen und konkreten Maßgaben soll der angekündigte
verstärkte Wettbewerb um die Mittel der Technischen Zusammenarbeit (TZ-
Mittel) ausgestaltet werden?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet derzeit
unterschiedliche Maßnahmen, mit denen das Wettbewerbsprinzip in der
Technischen Zusammenarbeit gestärkt werden soll. Es geht darum, für die Erreichung
der entwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung flexibler und schneller
auf die besten Köpfe und Lösungen zugreifen zu können, ohne dabei
zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten zu generieren. Hierfür sollen sowohl
bestehende Instrumente besser in Wert gesetzt als auch neue Möglichkeiten
geschaffen werden.
39. Wie soll das angekündigte neue vorausschauende Analysetool zur
Krisenprävention eingesetzt werden, und welche Unterschiede gibt es zum
bestehenden Instrument der gemeinsamen Analyse und abgestimmten
Planung (GAAP) mit dem Auswärtigen Amt (AA)?
Als Ergebnis des Reformprozesses wird das BMZ seine
entwicklungspolitischen Analyseinstrumente straffen und modernisieren. Ziel ist es, Krisen so
frühzeitig wie möglich zu erkennen und entsprechend in deren
entwicklungspolitische Prävention investieren zu können. Erkenntnisse der
Krisenfrüherkennung und der strategischen Vorausschau fließen dabei auch in die gemeinsame
Analyse- und abgestimmte Planung ein.
40. Wie wird der Deutsche Bundestag während der Umsetzungsphase von
Januar 2026 bis Sommer 2027 in die Reformsteuerung einbezogen (bitte
geplante Berichtsformate, Frequenz und Inhalte darstellen)?
Der Deutsche Bundestag wird bei allen Umsetzungsschritten der Reform
einbezogen, die einer parlamentarischen Abstimmung bedürfen.
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