Hilfen für Unternehmen wegen des Coronavirus
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 2. März 2020 wurde einerseits vermeldet, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier stelle wegen der Auswirkungen durch das Coronavirus Hilfen für deutsche Unternehmen in Aussicht (https://www.br.de/nachrichten/meldung/altmaier-stellt-deutschen-unternehmen-wegen-corona-hilfen-in-aussicht ,3002a1b8e). Der Bundeswirtschaftsminister erklärte am 28. Februar 2020, es gehe hierbei „nicht um ein Konjunkturprogramm, nicht um Konjunkturprogramme, sondern darum, bereits geplante steuerliche Maßnahmen vorzuziehen“ (https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Coronavirus-Altmaier-sieht-Regierung-gut-geruestet-448943.html). Beispielhaft wurde die verbesserte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter benannt (a. a. O.).
Andererseits berichtete BILD-Online ebenso am 2. März 2020 unter Bezugnahme auf ein Interview mit dem Bundeswirtschaftsminister, es gebe innerhalb der Bundesregierung (noch) „keinen Notfallplan gegen einen Corona-Crash“ der heimischen Wirtschaft (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/coronavirus-peter-altmaier-im-bild-talk-kein-notfallplan-fuerwirtschafts-crash-69147110,view=conversionToLogin.bild.html).
Einen Tag zuvor wurde berichtet, laut dem Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz stünden ausreichend Mittel bereit, um der Wirtschaft infolge der Ausbreitung des Coronavirus mittels eines „Konjunkturprogramms“ notfalls zu helfen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-wuerde-notfalls-konjunkturprogramm-auflegen-a-93859a11-e3a9-4adf-88e5-5ed8dbdba17e sowie https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/konjunktur/scholz-gaebe-geld-fuer-konjunkturprogramm-wegen-corona-16658395.html).
Andere Stimmen – wie etwa der Co-Vorsitzende der SPD Deutschland Norbert Walter-Borjans – lehnen Forderungen nach einer Unternehmensteuerreform, um einer befürchteten Konjunkturdelle wegen des Coronavirus-Ausbruchs entgegenzuwirken, ab (https://www.fuldainfo.de/spd-chef-soli-teilabschaffung-ist-koalitionsfrage/).
Fragen und Antworten5
Besteht innerhalb der Bundesregierung eine ressortabgestimmte Auffassung darüber, ob es wegen der Ausbreitung des Coronavirus und dessen Folgen für die Wirtschaft zu Stützungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft kommen soll? a) Und wenn ja, wie ist es zu verstehen, dass der Bundesminister der Finanzen ein „Konjunkturprogramm“ in Aussicht stellt, während der Bundesminister für Wirtschaft und Energie ein solches ausschließt und vielmehr „bereits geplante steuerliche Maßnahmen vorziehen“ möchte? b) Beziehungsweise geht das Verständnis des Bundesministers der Finanzen von einem „Konjunkturprogramm“ über das Vorziehen bereits geplanter steuerlicher Maßnahmen substanziell hinaus?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Welche Maßnahmen sollen nach Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Bestandteil des Pakets an vorzuziehenden steuerlichen Maßnahmen sein? Wären nach Vorstellung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie zumindest auch Teile einer Unternehmensteuerreform zu verstehen?
Die Bundesregierung nimmt die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus äußerst ernst. Der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie haben gemeinsam einen Schutzschirm für Unternehmen erarbeitet.
Er umfasst erstens eine Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
Zweitens wird die Liquidität von Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert und die Anpassung von Vorauszahlungen unbürokratisch gewährt. Auf Vollstreckungen und damit verbundene Säumniszuschläge soll im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet werden. Drittens wird die Liquidität von Unternehmen durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, unter anderem auch die KfW- und ERP-Kredite.
Weitere Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus werden innerhalb der Bundesregierung – abhängig von der weiteren Entwicklung – zeitnah geprüft und ggf. kurzfristig abgestimmt. In diesem Zusammenhang wird auch auf das vom Bundeskabinett am 23. März 2020 beschlossene umfassende Maßnahmenpaket mit weiteren Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen sowie weiteren Verstärkungen der sozialen Sicherheitsnetze in Verbindung mit dem Nachtragshaushalt 2020 verwiesen.
Welche Maßnahmen sollen nach Auffassung des Bundesministers der Finanzen konkret Bestandteil eines „Konjunkturprogramms“ sein?
Wie ist zu bewerten, dass trotz einer grundsätzlichen Bereitschaft für Stützungsmaßnahmen entsprechend der Meldung von BILD-Online vom 2. März 2020 noch kein abgestimmter „Notfallplan“ der Bundesregierung erarbeitet wurde?
Die wirtschaftlichen Folgen des Virus waren zum Zeitpunkt 2. März 2020 bei weitem noch nicht absehbar, trotzdem befanden sich die zuständigen Ressorts bereits zu diesem Zeitpunkt in einem engen Austausch.
Trifft es zu – wie von BILD-Online berichtet (https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/coronavirus-peter-altmaier-im-bild-talk-kein-notfallplan-fuer-wirtschafts-crash-69147110,view=conversionToLogin.bild.html) –, dass die Bundesregierung erst einmal abwarten wolle, ob die Wirtschaft tatsächlich geschwächt werde? a) An welchen Parametern beurteilt die Bundesregierung, ob die Wirtschaft geschwächt sei, bzw. an welchen Parametern beabsichtigt sie, dies zu beurteilen? b) Bei Überschreiten welcher Schwellenwerte beabsichtigt die Bundesregierung, Stützungsmaßnahmen zu ergreifen?
Die Bundesregierung beobachtet eine Vielzahl von Parametern und Indikatoren, um ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Lage zu erhalten. Auf Basis dieses Lagebildes und entsprechender Prognosen entscheidet die Bundesregierung wann und wie sie handelt.