Friedenstiftende Mediationen im Völkerrecht
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stefan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Völkerrecht wird mit Mediation (lat. für Vermittlung) die Vermittlung zwischen zwei streitenden Staaten durch einen oder mehrere dritte Staaten bezeichnet. Es stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen, etwa inwiefern die Streiterledigung im Völkerrecht durch die Bundesrepublik Deutschland in Form von Mediationen erfolgt sowie welche Umstände diesen Mediationen zugrunde liegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Mediationen im völkerrechtlichen Bereich hat die Bundesregierung seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den jeweiligen Legislaturperioden bis heute initiiert, begleitet oder geführt?
In wie vielen Fällen war die Bundesregierung in diesen Fällen selbst Partei?
Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung bei den jeweiligen Mediationen?
Wann fanden diese Mediationen statt, und mit welcher Dauer je Konfliktfall?
Um welche Konflikte handelte es sich konkret?
In wie vielen Fällen konnte dadurch ein Erfolg erzielt werden, und wie hat sich dieser dargestellt?
Aus welchen Gründen sind Mediationen im völkerrechtlichen Bereich gescheitert (bitte nach Häufigkeit auflisten)?
In wie vielen Fällen sind derzeit auf völkerrechtlicher Ebene Mediatoren des Bundes in Streitigkeiten involviert, und um welche Streitigkeiten handelt es sich konkret?
In wie vielen Fällen handelt es sich bei den Mediatoren um Personen, die als Externe von der Bundesregierung benannt werden?
In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um zertifizierte Mediatoren nach dem Mediationsgesetz?
Welche Kriterien muss ein Mediator erfüllen, und wie verläuft das Auswahlprozedere für die Benennung dieser?
Inwiefern spielt der kulturelle Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle bei der Auswahl der Mediatoren in völkerrechtlichen Streitigkeiten?
Wer benennt diese Mediatoren?
In wie vielen Fällen werden Mediatoren als sogenannte stille Vermittler oder inoffiziell eingesetzt?
Inwiefern wird die Vertraulichkeit der Mediationen im völkerrechtlichen Bereich gewährleistet?
Gegenüber wem ist der Mediator berichterstattungspflichtig, und inwiefern kollidiert dies mit dem Grundsatz der Vertraulichkeit von Mediationen?
In wie vielen Fällen haben die Mediatoren des Bundes mit Sanktionen oder Sanktionsdrohungen gearbeitet, und woraus ergab sich diese Kompetenz?
Inwiefern werden die Mediatoren des Bundes in das bisherige Geschehen des Konfliktes informationell eingebunden, und bis zu welcher Geheimstufe werden diese Mediatoren in das Wissen betreffend die Informationen des Konfliktes eingeweiht?
Inwiefern werden die Mediatoren des Bundes in den Verlauf der bisherigen Vermittlungsbemühungen eingeweiht?
Welche Schweigepflichten haben die Mediatoren des Bundes in den oben benannten völkerrechtlichen Streitigkeiten zu erfüllen, und woraus ergeben sich diese?
Inwiefern werden die Mediatoren des Bundes vor ihrem Einsatz in völkerrechtlichen Streitigkeiten einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen, um zu gewährleisten, dass diese für sicherheitsempfindliche Angelegenheiten geeignet sind?
Inwiefern sind die Grundsätze der Mediation aus Sicht der Bundesregierung auf Vermittlungen im völkerrechtlichen Bereich übertragbar?
Zu welchem konkreten Zeitpunkt und bis zu welcher Eskalationsstufe werden Mediatoren in völkerrechtlichen Streitigkeiten von der Bundesregierung entsandt?
Welche Bedingungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, um eine erfolgreiche Mediation in völkerrechtlichen Streitigkeiten zu erzielen?
In wie vielen und in welchen Fällen hat die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung bislang in völkerrechtlichen Streitigkeiten Mediationen abgelehnt, und aus welchen Gründen?
In wie vielen und in welchen Fällen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in völkerrechtlichen Streitigkeiten Mediationen abgelehnt, und aus welchen Gründen?
Welche Strategie hat die Bundesregierung bei der Durchführung von Mediationen im völkerrechtlichen Bereich?
Welche Bundesminister sind derzeit in Mediationsverfahren auf völkerrechtlicher Ebene des Bundes involviert, und um welche Fälle handelt es sich dabei?
Ist die Bundesrepublik Deutschland durch den Einsatz von Mediatoren in Streitigkeiten zwischen zwei Parteien bislang selbst Konfliktpartei geworden?