[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margarete Bause, Kai Gehring, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/18014 –
Anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang und die Reaktion der
Bundesregierung auf die Veröffentlichung der China Cables
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 24. November 2019 wurden die sogenannten China Cables veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um eine Reihe interner, als Verschlusssache eingestufter
Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die dem
International Consortium of Investigation zugespielt wurden. Die geleakten Dokumente
bestätigen nach Ansicht der Fragesteller die willkürliche und zeitlich
unbestimmte Internierung von etwa einer Millionen Uiguren und Uigurinnen und
anderer muslimischer Minderheiten in der autonomen Provinz Xinjiang im
Nordwesten der Volksrepublik China. Sie legen die innere Funktionsweise der
Internierungslager und ein Netz von Hochsicherheitsstraflagern offen und
beschreiben die Bedingungen in den Lagern. Sie erklären außerdem die
Mechanismen des Systems der Massenüberwachung. Bereits im Mai 2019 gelang es
Human Rights Watch, eine App der chinesischen Behörden
nachzukonstruieren, die der Polizei und Sicherheitsbediensteten Zugang zu einer Datenbank
(Integrated Joint Operation Platform) erlaubt. Dort werden personenbezogene
Daten wie Blutgruppe, DNA, Religionszugehörigkeit, Standortdaten von
Fahrzeugen, Pässen oder etwa die Nutzung von Tankstellen gesammelt und
Personen markiert, die vermeintlich als potenziell gefährlich eingestuft werden
(
https://www.hrw.org/de/news/2019/05/01/china-wie-massenueberwachung-xi
njiang-funktioniert).
Damit bestätigen nach Ansicht der Fragesteller nun Dokumente der KPCh
selbst die bisherigen Erkenntnisse zu den massiven, systematischen
Menschenrechtsverletzungen in der autonomen Region, die bisher auf
Satellitenbildern, Daten und Zeugenaussagen beruhten. Die Echtheit der Dokumente
wurde von mehreren Fachleuten bestätigt (
https://www.sueddeutsche.de/politi
k/china-cables-faq-1.4694488). Die Leaks offenbaren außerdem die Rolle der
chinesischen Botschaften und Konsulate bei der Umsetzung der Anordnung,
Uiguren und Uigurinnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und im Ausland
lebende Uiguren und Uigurinnen aus Xinjiang aufzuspüren. Auch zeigen sie,
dass bereits im April 2014 auf höchster politischer Ebene die Grundlage für
die Repression gegen Uiguren und Uigurinnen sowie andere turkstämmige
Muslime und Muslimas geschaffen wurde.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18890
19. Wahlperiode 30.04.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. April 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die am 17. Februar 2020 veröffentlichte sogenannte Karakax-Liste widerlegt
nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr das offizielle Narrativ Pekings, bei
den Maßnahmen in Xinjiang handle es sich um Terrorismusbekämpfung. Wie
bei den „China Cables“ handelt es sich um ein internes Dokument
chinesischer Behörden. Es beinhaltet persönliche Angaben zu über 2000 Uiguren und
Uigurinnen und deren Familienangehörigen, führt die Gründe der Internierung
einzelner Personen auf und gibt Empfehlungen, wie mit einzelne Personen
verfahren werden soll (
https://www.sueddeutsche.de/politik/china-cables-uigu
ren-peking-1.4801254). Die Liste offenbart, aus welch banalen,
unmenschlichen Gründen Menschen in Internierungslagern festgehalten werden: z. B.
weil eine Frau zwei Kinder zu viel geboren hat oder ein Restaurantbesitzer
sein Lokal während des Ramadan nicht geöffnet hielt.
Bereits im August 2018 beschrieb ein Bericht des Vereinte-Nationen(VN)-
Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung detailliert die
systematische Unterdrückung muslimischer Minderheiten in Xinjiang (
https://ww
w.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/Display-News.aspx?NewsID=23452&La
ngID=E). Im September 2018 machte ein umfassender Bericht von Human
Rights Watch auf die Internierungslager in Xinjiang, auf Folter in
Haftanstalten und desaströse Haftbedingungen aufmerksam (
https://www.hrw.org/repor
t/2018/09/09/eradicating-ideologi-cal-viruses/chinas-campaign-repression-aga
inst-xinjiangs). Im November 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag auf
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den schweren
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. Das Europäische Parlament kritisierte
die willkürlichen Massenfestnahmen von Uiguren und Uigurinnen sowie
Kasachen und Kasachinnen in Xinjiang in zwei Entschließungsanträgen und
forderte unter anderem die sofortige Schließung der Internierungslager (http://
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=P8-RC-
2018-0460&language=EN;
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/
TA-9-2019-0110_DE.html).
Am 4. Dezember 2019 verabschiedete der US-Kongress den sogenannten
„Uyghur Human Rights Act“, der u. a. vorsieht, individuelle Sanktionen
gegen chinesische Amtsträger und Amtsträgerinnen, die für
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang verantwortlich gemacht werden können, in Erwägung
zu ziehen sowie den Schutz von Uiguren und Uigurinnen innerhalb der
Vereinigten Staaten sicherzustellen.
Einen Tag nach der Veröffentlichung der „China Cables“ erklärte der Sprecher
der Bundesregierung: „Das sind Berichte, die uns in höchster Weise
besorgen“, und forderte ungehinderten Zugang für Vertreter und Vertreterinnen der
Vereinten Nationen nach Xinjiang. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts
drängte auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Volksrepublik
China und erklärte, man sei in „sehr ernstem Gespräch“ mit der chinesischen
Regierung. Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN forderten die Einbestellung des chinesischen Botschafters, eine
Aufsetzung im VN-Sicherheitsrat und individuelle Sanktionen gegen
Verantwortliche der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. (
https://www.tagessch
au.de/inland/china-cables-uiguren-107.html). Forderungen nach einem
konsequenteren Vorgehen insbesondere nach gezielten Sanktionen, die auch von
Politikern und Politikerinnen weiterer Fraktionen des Deutschen Bundestages
geteilt wurden, blieben nach Ansicht der Fragesteller bislang folgenlos
(
https://www.welt.de/politik/deutschland/article203960680/Umgang-mit-Chin
a-Merkel-ist-das-Stehvermoegen-abhandengekommen.html;
https://www.tage
sschau.de/inland/china-cables-uiguren-107.html;
https://www.rnd.de/politik/m
enschenrechts-beauftragte-zu-china-nicht-wegducken-MWGBLDTDLRCFTC
XEDEJJOXCCFU.html).
Ungeachtet der umfassenden Erkenntnislage halten die
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang ungemindert an. Human Rights Watch beschrieb die
Provinz kürzlich als „de[n] durchdringendste[n] Überwachungsstaat, den die Welt
je gesehen hat“ (
https://www.hrw.org/de/world-report/2020/country-chapters/
337674). Etwa 500 000 uigurische Kinder wurden bislang systematisch von
ihren Eltern getrennt, Kulturgüter wie Moscheen und Schreine gezielt zerstört
(
https://www.globalr2p.org/countries/china/). Die gezielten und umfassenden
Repressionen der KPCh gegen Uiguren und Uigurinnen sowie andere
muslimische Minderheiten in Xinjiang werden von Experten und Expertinnen als
„kultureller Genozid“ beschrieben (
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-1
1/uiguren-china-xinjiang-unterdrueckung). Die systematische Internierung
Hunderttausender turkstämmiger Muslime und Muslimas, die Trennung
uigurischer Kinder von ihren Eltern sowie Maßnahmen zur Geburtenreduzierung
innerhalb der uigurischen Gesellschaft, auf die Zeugenaussagen hindeuten
(
https://www.washingtonpost.com/opinions/2019/10/21/chinas-attacks-uighu
r-women-are-crimes-against-humanity/), stellen mutmaßlich Verbrechen
gegen die Menschlichkeit dar.
Die Bundesregierung hat derzeit sowohl einen Sitz im VN-Menschenrechtsrat
als auch im VN-Sicherheitsrat. In ihrer Bewerbung für den Sitz im VN-
Menschenrechtsrat hat sie angekündigt, diese Parallelität zu nutzen, um die
Themen Frieden, Sicherheit und Menschenrechte enger zu verknüpfen und das
multilaterale System darin zu stärken, Menschenrechte zu fördern und zu
schützen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht
ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017,
2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung
bringen kann. Angesichts der sich durch die Ausbreitung des Coronavirus/
Covid-19 ergebenden besonderen Lage sind die der Bundesregierung zur
Verfügung stehenden personellen wie administrativen Kapazitäten und Ressourcen
reduziert. Diese sind durch mit der Bewältigung der Pandemie in
unmittelbarem Zusammenhang stehende, unaufschiebbare Aufgaben zum Teil
gebunden. Die folgenden Angaben entsprechen daher dem aktuell verfügbaren
Kenntnisstand der Bundesregierung.
Eine genaue Analyse der menschenrechtlichen Lage in Xinjiang wird dadurch
erschwert, dass der Zugang in dieses Gebiet durch die chinesischen Behörden
erheblich behindert wird. Besuche ausländischer Diplomaten sind im Regelfall
nur in Kenntnis und Absprache mit den chinesischen Behörden möglich. Dies
gilt insbesondere natürlich für die Internierungslager. Das hat zur Folge, dass
die Bundesregierung die ihr vorliegenden Informationen nur in beschränktem
Maße eigenständig überprüfen kann. Der Informationspolitik der Volksrepublik
China zu Xinjiang mangelt es an Transparenz. Die chinesische Regierung hat
ihre Darstellung der Lage in Xinjiang mehrfach in Reaktion auf die Berichte
ausländischer Nichtregierungsorganisationen erheblich geändert.
Die Bundesregierung sieht die Menschenrechtslage in der Volksrepublik China,
einschließlich der Verhaftungen von Menschenrechtsanwälten und -aktivisten,
dem Vorgehen gegen religiöse Minderheiten und der zunehmenden
Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit mit großer Sorge. Sie ist vor allem sehr
beunruhigt über die anhaltenden und durch die sogenannten „China Cables“
bekräftigten Berichte, nach denen bis zu ungefähr einer Million Angehörige
muslimischer Minderheiten, vor allem der uigurischen und kasachischen
Minderheiten, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ohne gerichtliche
Verurteilung und gegen ihren Willen in Umerziehungslagern im Uigurischen
Autonomen Gebiet Xinjiang (Xinjiang) festgehalten werden. Sie ist betroffen über
die Berichte zu weitreichenden Überwachungsmaßnahmen und die
Einschränkung der religiösen und kulturellen Freiheiten sowie politische
Indoktrinationsversuche der muslimischen Minderheiten. Aus Sicht der Bundesregierung
verstoßen diese Maßnahmen gegen internationale Menschenrechtstandards sowie
die in der Verfassung der Volksrepublik China festgehaltenen Grundrechte
einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Die Bundesregierung spricht die Menschenrechtslage in China, insbesondere
auch die Repressionen gegen die muslimischen Minderheiten in Xinjiang,
regelmäßig und mit Nachdruck an: Sie hat die Regierung der Volksrepublik
China sowohl in bilateralen Gesprächen auf jeder Ebene als auch in
multilateralen Foren wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen in nationalen und – gemeinsam mit
ihren Partnern – in europäischen Erklärungen wiederholt aufgefordert, die
willkürlichen Inhaftierungen zu beenden. Gemeinsam mit anderen Staaten hat sich
Deutschland an einem Brief an den Präsidenten des Menschenrechtsrats sowie
einer gemeinsamen Erklärung im Dritten Ausschuss der Generalversammlung
der Vereinten Nationen beteiligt. Sie hat sich darin auch für freien und
ungehinderten Zugang für unabhängige Beobachter eingesetzt, insbesondere für die
Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie für die
Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrats. Dieser freie und ungehinderte
Zugang wurde bisher noch nicht ermöglicht.
Bundesaußenminister Maas hat die Menschenrechtslage in Xinjiang gegenüber
Vertretern der Volksrepublik China mehrfach thematisiert, zuletzt im Rahmen
des deutsch-chinesischen Strategischen Dialogs mit dem chinesischen
Außenminister und Staatsrat Wang Yi am 13. Februar 2020 in Berlin. Er hat die
allgemeine Menschenrechtslage in China und Repressionen gegen ethnische und
religiöse Minderheiten wie die Uiguren in seiner Eröffnungsrede vor dem
43. Menschenrechtsrat in Genf am 24. Februar 2020 deutlich angesprochen.
Die Lage in Xinjiang war zentrales Thema beim letzten deutsch-chinesischen
Menschenrechtsdialog, der im Dezember 2018 in China stattfand. Die
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat die chinesische Regierung
mehrfach zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation aufgefordert und
an ihre internationalen Verpflichtungen erinnert. Darüber hinaus wurde die
Lage in Xinjiang bei zahlreichen weiteren Zusammentreffen von Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung mit der chinesischen Regierung
thematisiert. Die Bundesregierung bemüht sich zudem intensiv darum, dass sich auch
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und Mitglieder des deutschen
Bundestages ein eigenes Bild zu den aus ihrer Sicht ungeklärten Fragen zu der
Lage in Xinjiang machen können. Wenngleich China grundsätzliche
Bereitschaft zu derartigen Besuchen signalisiert, gestalten sich Gespräche über die
Modalitäten sehr schwierig, da die chinesische Seite den Anspruch an
Transparenz, die aus Sicht potentieller Beobachter und auch der Bundesregierung
essentiell wäre, nicht teilt. Bis jetzt war deshalb noch kein derartiger Besuch
möglich.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in der
Volksrepublik China und insbesondere die Situation in der Provinz
Xinjiang?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Entspricht die Formulierung des Europäischen Parlaments, es
„verurteilt[e] aufs Schärfste“ (2019/2945(RSP)) die Einweisung
Hunderttausender Uiguren und Kasachen in politische Umerziehungslager, der
Positionierung der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die
chinesischen Repressionsmaßnahmen in Xinjiang ablehnt. So sagte
Bundesaußenminister Maas bereits während seiner China-Reise am 12. November 2018:
„Mit Umerziehungslagern können wir uns nicht abfinden.“ Die
Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister haben in weiteren öffentlichen Erklärungen
unmittelbar nach der Veröffentlichung der „China Cables“ deutlich gemacht,
dass die Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang
verurteilt. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
3. Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in
Internierungslagern in Xinjiang festgehalten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gründe der
Inhaftierungen?
Die Bundesregierung geht auf der Grundlage der ihr vorliegenden Quellen und
in Übereinstimmung mit ihren Partnern davon aus, dass in den
Internierungslagern in Xinjiang bis zu über eine Million Menschen festgehalten wurden. Die
chinesische Regierung gibt an, im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung
von Terrorismus und Radikalisierung Berufs- und Ausbildungszentren
eingerichtet zu haben.
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Insassen und
Insassinnen der Internierungslager freigelassen wurden, und was passiert
nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betroffenen nach deren
Freilassung?
China hat am 26. Februar 2020 im 43. Menschenrechtsrat erklärt, dass „alle
Internierten der sogenannten Ausbildungszentren nach Beendigung von
Maßnahmen zur Deradikalisierung freigelassen und mit Hilfe der Regierung in das
Wirtschaftsleben reintegriert wurden“. Der Bericht des „Australian Strategic
Policy Institute“ vom Februar 2020 (vgl.
https://www.aspi.org.au/ report/uyghu
rs-sale), wonach ehemalige Internierte für Zwangsarbeit eingesetzt werden, ist
der Bundesregierung bekannt. Sie geht diesen Angaben nach.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Trennung von
uigurischen Eltern und Kindern in Xinjiang?
Inwiefern verstoßen diese Maßnahmen nach Auffassung der
Bundesregierung gegen internationales Recht insbesondere die VN-
Kinderrechtskonvention?
Die Bundesregierung hat die Berichte über die Trennung von uigurischen
Kindern und Eltern zur Kenntnis genommen und schätzt diese als plausibel ein.
Dies würde einen schwerwiegenden Verstoß gegen das von China ratifizierte
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention der
Vereinten Nationen) darstellen.
6. Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatliche
Maßnahmen, die mutmaßlich zu einer Reduzierung der Geburtenraten
innerhalb der uigurischen Gesellschaft führen (vgl.
https://www.washingtonpos
t.com/opinions/2019/10/21/chinas-attacks-uighur-women-are-crimes-agai
nst-humanity/)?
7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Überfüllung,
unhygienische Zustände, Nahrungsmangel, sexuellen Missbrauch, Folter und
Zwangsarbeit in den Internierungslagern in Xinjiang?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, diese Angaben zu überprüfen. Auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, „dass das in
und für Xinjiang entwickelte Lagersystem auch auf andere Teile Chinas
ausgeweitet werden soll“ (
https://www.europarl.europa.eu/doceo/documen
t/TA-9-2019-0110_DE.html)?
Die Bundesregierung verfolgt den Ausbau auch von digitalen und künstliche
Intelligenz-gestützten Überwachungsmethoden in China grundsätzlich mit
Sorge. Das gilt auch für eine mögliche Ausweitung der in Xinjiang üblichen
Überwachungsmethoden auf die Provinzen Sichuan und das Autonome Gebiet
der Hui-Nationalität Ningxia.
9. Ist der erste Teil der Aussage vom Bundesminister des Auswärtigen,
Heiko Maas, im Rahmen seiner Rede anlässlich des Berlin Foreign Policy
Forums der Körber-Stiftung am 26. November 2019, „wenn tatsächlich
Hunderttausende Uiguren in Lagern festgehalten werden, dann kann die
internationale Gemeinschaft davor nicht die Augen verschließen“,
dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung die Authentizität der
„China Cables“ und der übrigen Berichterstattung über die
Menschenrechtsverletzungen in Frage stellt?
Und was folgt aus dem zweiten Teil seiner Aussage für das Handeln der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Authentizität der sogenannten
China Cables zu zweifeln. Sie hat gegenüber der chinesischen Regierung – wie
in der Vorbemerkung ausgeführt – sowohl in bilateralen als auch in
multilateralen Gremien kontinuierlich ihre Besorgnis über die Menschenrechtslage in
Xinjiang zum Ausdruck gebracht und die chinesische Regierung aufgefordert, die
willkürlichen Internierungen zu beenden. Sie hat die chinesische Regierung
wiederholt dazu aufgefordert, der Hochkommissarin für Menschenrechte der
Vereinten Nationen sowie internationalen Experten ungehinderten Zugang nach
Xinjiang zu gewähren und dadurch mehr Transparenz zu schaffen.
10. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Veröffentlichung
der „China Cables“ nicht den chinesischen Botschafter in Berlin
einbestellt?
Die Bundesregierung hat sich unmittelbar nach der Veröffentlichung der
sogenannten China Cables mehrfach geäußert. So hat Bundesaußenminister Maas
die chinesische Regierung am 26. November 2019 unmissverständlich zur
Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen bei Menschenrechten
aufgefordert (vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-berlin-policy-fo
rum/2282056). Bundeskanzlerin Merkel hat in der Generalaussprache zum
Bundeshaushalt vor dem Deutschen Bundestag am 27. November 2019 die
Menschenrechtslage in Xinjiang thematisisert (vgl. Plenarprotokoll 19/130).
11. Welche konkreten Maßnahmen abseits von bilateralen Dialogen und
stiller Diplomatie plant die Bundesregierung, um auf ein Ende der massiven
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang hinzuwirken?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Welche Fortschritte hin zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage in
der Volksrepublik China und insbesondere in Xinjiang haben
Maßnahmen der stillen Diplomatie seitens der Bundesregierung bislang erwirkt?
Maßnahmen der „stillen Diplomatie“ haben sich trotz ihrer Grenzen im
Umgang mit Menschenrechtsfragen als durchaus wirksam erwiesen, insbesondere
bei Einzelfällen. Wenngleich öffentliche Kritik an der Menschenrechtssituation
in der Volksrepublik China, etwa in multilateralen Organisationen, von der
chinesischen Regierung sehr wohl registriert wird, zeitigt sie vielfach keine
erkennbaren Veränderungen. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass trotz
ihrer Anstrengungen die Lage der Menschenrechte in China weiterhin
schwierig bleibt. Sie wird sich deshalb auch in Zukunft gemeinsam mit ihren Partnern
aktiv für die Beachtung der Menschenrechte in China, insbesondere Xinjiang,
einsetzen, auch mit Mitteln der „stillen Diplomatie“.
13. Im Rahmen welcher deutsch-chinesischen Dialogformate – abgesehen
vom deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog – wurden die
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang bislang thematisiert (bitte nach
Dialogformat und Zeitpunkt aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Inwiefern werden die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang sowie die
problematische Menschenrechtslage in der Volksrepublik China
insgesamt in bilateralen Gesprächen mit der Volksrepublik China von
Vertreterinnen und Vertretern aller Ressorts angesprochen, um dem eigenen
Ansatz des Menschenrechtsmainstreamings, wie er u. a. im 13. Bericht
der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik hervorgehoben
wird, gerecht zu werden?
Entsprechend dem Ansatz des Menschenrechts-Mainstreamings spricht die
gesamte Bundesregierung in ihren Kontakten mit der chinesischen Regierung die
Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang wie auch die problematische
Menschenrechtslage in der Volksrepublik China auf allen Ebenen regelmäßig an.
15. Haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung gegenüber der
chinesischen Regierung explizit die Schließung der Internierungslager
gefordert, und wenn ja, wann, und wer, bitte aufschlüsseln?
Die Bundesregierung hat regelmäßig die Beendigung der willkürlichen
Internierungen in Xinjiang gefordert, zuletzt anlässlich des Strategischen Dialogs
der beiden Außenminister im Februar 2020 sowie bei den Sitzungen des
Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf.
16. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, beispielsweise durch
zielgerichtete Ausfuhrkontrollmechanismen alle Exporte und
Technologietransfers von Gütern und Dienstleistungen zu unterbinden, die bei der
Verletzung von Grundrechten und der Repression von Minderheiten
insbesondere in der Region Xinjiang durch die Volksrepublik China zum
Einsatz kommen?
Über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen entscheidet die
Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger
Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Sie
bewertet dabei die beabsichtigte konkrete Nutzung des Gutes beim Endverwender
im Empfängerland unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU Anti-Folter-
Verordnung, der Verordnung EG 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) sowie der
Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts des Rats der Europäischen Union vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern in der Fassung vom 16.
September 2019. Zudem hat die Bundesregierung im Jahr 2015 nationale Vorschriften
in der Außenwirtschaftsverordnung zur Kontrolle des Exports von
Überwachungstechnik sowie diesbezüglicher Dienstleistungen erlassen. Die Beachtung
der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung
eine hervorgehobene Rolle. Sofern ein hinreichender Verdacht besteht, dass die
zu liefernden Dual-Use-Güter zur internen Repression oder zu sonstigen
fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht
werden, wird eine Genehmigung nicht erteilt. Im Übrigen beachtet die
Bundesregierung das seit 1989 bestehende Waffenembargo gegenüber China.
17. Zieht die Bundesregierung handelspolitische und wirtschaftspolitische
Konsequenzen aus der Verletzung von Grundrechten und der Repression
von Minderheiten durch die Volksrepublik China in der Region Xinjiang
in Erwägung, bzw. gibt es hierzu Diskussionen im Rat der EU?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen stehen innerhalb der
Bundesregierung bzw. im Rat der EU zur Debatte?
b) Werden innerhalb der Bundesregierung bzw. im Rat der EU einzelne
Forderungen aus der Resolution des Europäischen Parlaments vom
19. Dezember 2019 zur „Lage der Uiguren in China (China Cables)“
diskutiert, und wenn ja, welche?
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
einzelnen im Rat der EU diskutierten Maßnahmen sowie hinsichtlich der in
der Resolution des Europäischen Parlaments formulierten
Forderungen?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Generell arbeitet die Bundesregierung daran, beim Umgang mit China
gemeinsame europäische Positionen zu formulieren und diese mit Nachdruck zu
vertreten. Die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und
Grundfreiheiten und die Achtung der Menschenwürde gehören gemäß
Artikel 21 EU-Vertrag zu den Grundsätzen, von denen sich die Europäische Union
bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene leiten lässt.
Derzeit wird die Schaffung eines EU-Sanktionssystems für
Menschenrechtsverletzungen im Rat der Europäischen Union diskutiert. Die Bundesregierung hat
sich dabei aktiv für die Schaffung eines EU-Sanktionssystems für
Menschenrechtsverletzungen eingesetzt und tut dies auch weiter. Es wird auf die Antwort
zu Frage 37 verwiesen.
Die Bundesregierung wirkt gemeinsam mit den deutschen Unternehmen
daraufhin, dass diese auch mit Bezug auf Xinjiang die Grundsätze des Nationalen
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 (NAP) beachten. Es
wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Anlässlich der Veröffentlichung der „China Cables“ hat sich die
Bundesregierung am 17. Dezember 2019 mit Unternehmen über das Engagement der
deutschen Wirtschaft in Xinjiang ausgetauscht. Es wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen. Auch im Vorfeld der China-Reise von Bundesminister Altmaier im
Juni 2019 wurden die mitreisenden Wirtschaftsvertreter auf dieses Thema
ausdrücklich hingewiesen.
Außerdem wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf deutsche Unternehmen ein, ihre
Tätigkeiten in Xinjiang mitsamt ihrer Lieferketten einer eingehenden
Überprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass keine
Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen vorliegen?
Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, dass diese die
Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt in ihre Geschäftsprozesse in
Deutschland und weltweit angemessen integrieren, so wie sie im Nationalen
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 erläutert werden.
Zur Umsetzung des NAP verstärkt die Bundesregierung die Berichterstattung
und Beratung durch die Auslandsvertretungen substanziell, unter Einbindung
der weiteren Säulen der Außenwirtschaftsförderung (Außenhandelskammern/
AHK, „Germany Trade and Invest“/GTAI). Auch in China beraten die
Auslandsvertretungen in enger Kooperation mit AHK und Verbänden deutsche
Unternehmen zum Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die
Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit Wirtschaftsverbänden und
Unternehmen zu Fragen der Menschenrechte auch in Xinjiang aus.
Die Bundesregierung hat ihre Erwartung, dass alle deutschen Unternehmen in
ihren geschäftlichen Aktivitäten und entlang der Lieferketten ihrer
menschenrechtlichen Sorgfalt angemessen ausüben, auch im Zusammenhang mit der
Lage in Xinjiang bekräftigt.
19. Welche erweiterten Sicherheitsmaßnahmen werden unter
Berücksichtigung einer erhöhten Gefährdungslage für den Schutz von in Deutschland
lebenden Uigurinnen und Uiguren insbesondere uigurischen
zivilgesellschaftlichen Aktivisten und Aktivistinnen gewährleistet?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Angelegenheiten der
Gefahrenabwehr nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in die originäre
Zuständigkeit der Länder fallen. Den jeweils zuständigen Polizeibehörden der
Länder obliegt die Prüfung, ob und inwieweit in Deutschland lebende
Uigurinnen und Uiguren im Einzelfall konkret gefährdet sind, sowie die Durchführung
gegebenenfalls erforderlicher polizeilicher Schutzmaßnahmen.
Für in Deutschland lebende Uigurinnen und Uiguren ist keine erhöhte
Gefährdungslage im engeren Sinne feststellbar. Für diesen Personenkreis wird auch
angesichts der bekannten Ausforschungsbemühungen chinesischer
Nachrichtendienste lediglich eine abstrakte Gefährdung in Deutschland gesehen.
20. Welche Rolle wird die Menschenrechtslage in der Volksrepublik China
insbesondere die Internierungslager, die flächendeckende Überwachung
und Repression der muslimischen Bevölkerung in Xinjiang beim EU-
China-Treffen im kommenden September in Leipzig spielen?
Wird es zu diesem Themenkomplex eigenständige Initiativen wie
beispielsweise gemeinsame Erklärungen oder Tagesordnungspunkte geben?
Das während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geplante Treffen der EU-
Staats- und Regierungschefs mit dem chinesischen Staatspräsidenten ist eine
Veranstaltung der EU unter Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates.
Sie wird in den regulären EU-Gremien durch den Europäischen Auswärtigen
Dienst und das Generalsekretariat des Rates sowie der Europäischen
Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten vorbereitet. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, die Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China
angemessen zu thematisieren.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung
bislang für einen freien, effektiven und ungehinderten Zugang von
Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung eingesetzt?
22. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung
bislang für einen freien, effektiven und ungehinderten Zugang von
Parlamentariern und Parlamentarierinnen nach Xinjiang eingesetzt?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
23. Wann waren zuletzt Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in
Xinjiang, und planen Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung
Reisen nach Xinjiang, bzw. wann sind entsprechende Reisen ggf.
angefragt worden?
Seit Bekanntwerden der Repressionen gegen die muslimischen Minderheiten
haben keine Reisen von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung nach Xinjiang stattgefunden. Im Sommer 2018 fand eine
gemeinsame Reise von Diplomatinnen und Diplomaten aus den europäischen
Botschaften in Peking mit deutscher Beteiligung statt.
Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin insbesondere darum, dass der
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung freier und ungehinderter
Zugang nach Xinjiang gewährt wird. Dieses Anliegen wurde auch anlässlich des
Strategischen Dialogs im Februar 2020 der chinesischen Seite übermittelt.
Hierzu hat die chinesische Regierung eine grundsätzliche Bereitschaft
signalisiert. Wiederholt haben die europäischen Botschafter in Peking, darunter auch
der deutsche, um ein Zusammentreffen mit dem Parteisekretär von Xinjiang
gebeten, um die Menschenrechtslage in Xinjiang mit ihm zu erörtern. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Inwiefern haben ausländische Touristen und Touristinnen sowie
Geschäftsleute Zugang nach Xinjiang, und mit welchen Formen der
Überwachung und Kontrolle müssen ausländische Touristen und Touristinnen
sowie Geschäftsleute in Xinjiang rechnen?
Es wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu
China verwiesen, die auch Angaben zu den Formen der Überwachung und
Kontrolle durch chinesische Behörden enthalten.
25. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine
anhaltende Internierung und Unterdrückung von Uiguren und Uigurinnen
sowie anderen muslimischen Minderheiten in Xinjiang zu einer
Radikalisierung beiträgt und damit die Sicherheitslage in der Region verschärft
(
https://www.dw.com/de/delius-ein-vernichtungsfeldzug-gegen-muslimis
che-nationalitäten/a-51401502)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verletzung von
Menschenrechten und Repressionen gegen Minderheiten zu deren Radikalisierung beitragen
können.
26. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung
bislang – abgesehen von der Beteiligung an dem Joint Statement im 3.
Ausschuss der VN-Generalversammlung im Oktober 2019 – für einen freien,
effektiven und ungehinderten Zugang von Vertretern und Vertreterinnen
des VN Hochkommissariats für Menschenrechte nach Xinjiang
eingesetzt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
27. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Gesprächsformate mit der
chinesischen Regierung zukünftig zu „europäisieren“, sie also nicht mehr
bilateral, sondern grundsätzlich zusammen mit einem oder mehreren
anderen EU-Mitgliedstaaten durchzuführen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, Kontakte mit China stärker als
bisher auf der Ebene der Europäischen Union zu koordinieren?
Die Bundesregierung nutzt ihre zahlreichen bilateralen Gesprächsformate
konsequent für die Förderung der gemeinsamen europäischen Agenda in Bezug auf
China und unterrichtet ihre europäischen Partner regelmäßig über ihre
Gespräche mit der chinesischen Regierung. Die Bundesregierung ist offen für
Begegnungen mit China zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Die
Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission und den Europäischen
Auswärtigen Dienst bei einem koordinierten, engagierten und solidarischen
Vorgehen in der Fortentwicklung der EU-China Beziehungen. Gleichzeitig hebt die
Bundesregierung gegenüber den Mitgliedern des „17+1“-Formats die Vorteile
eines geschlossenen EU-Ansatzes gegenüber China hervor.
28. In welchen EU-Formaten wurde die Menschenrechtslage in China
gegenüber der chinesischen Regierung in den vergangenen zwei Jahren
thematisiert?
Die Menschenrechtslage in China wird gegenüber der chinesischen Regierung
in EU-Formaten regelmäßig und auf allen Ebenen zur Sprache gebracht,
insbesondere auch im Rahmen hochrangiger bilateraler Gespräche wie mit dem
chinesischen Präsidenten, dem Premierminister oder Ministern. Unter anderem
wurde die Menschenrechtslage im 37. EU-China Menschenrechtsdialog am 1.
und 2. April 2019 in Brüssel in Breite angesprochen (vgl.
https://eeas.europ
a.eu/topics/external-investment-plan/60545/european-union-and-china-held-the
ir-37th-human-rights-dialogue_ga).
Auch auf multilateraler Ebene thematisiert die EU die Menschenrechtslage in
China regelmäßig, zum Beispiel in ihren Erklärungen im Menschenrechtsrat
der Vereinten Nationen, so zuletzt im März 2020, vgl.
https://eeas.europa.eu/del
egations/un-geneva/75884/hrc43-item-4-human-rights-situations-require-counc
ils-attention-eu-statement_en.
29. Sind der Bundesregierung Initiativen von Staaten bekannt, die Situation
in Xinjiang bei einer der kommenden Sitzungen des VN-Sicherheitsrat
als Tagesordnungspunkt aufzusetzen, und wenn ja, würde die
Bundesregierung eine solche Initiative unterstützen?
Deutschland hat die Situation in Xinjiang in Sitzungen des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen wiederholt angesprochen.
30. Welche Erklärungen im Rahmen des VN-Menschenrechtsrates, an denen
Deutschland beteiligt war – EU-Erklärungen, bilaterale Erklärungen,
sogenannte Joint Statements – haben in den vergangenen zwei Jahren die
Menschenrechtslage in China thematisiert?
31. Welche Erklärungen im Rahmen der VN-Generalversammlung, an denen
Deutschland beteiligt war – EU-Erklärungen, bilaterale Erklärungen,
Joint Statements, o. ä. – haben in den vergangenen zwei Jahren die
Menschenrechtslage in China thematisiert?
32. In welchen anderen VN-Gremien hat eine Thematisierung der
Menschenrechtslage in China in den vergangenen zwei Jahren stattgefunden,
an denen Deutschland beteiligt war?
33. Setzt sich die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat für die
Mandatierung eines Sonderberichterstatters bzw. einer
Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtslage der Uiguren und Uigurinnen und
anderer muslimischer Minderheiten in Xinjiang ein?
Wenn nein, warum nicht?
34. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf VN-Ebene für die
Mandatierung eines Beweismittelmechanismus zur Untersuchung,
Dokumentation und Aufklärung der schweren Menschenrechtsverletzungen in
Xinjiang ein?
35. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine Resolution für die
Schaffung einer VN-Untersuchungskommission zu Xinjiang in den VN-
Menschenrechtsrat einzubringen?
Wenn nein, warum nicht?
36. Inwiefern setzte und setzt sich die Bundesregierung für einen
außerordentlichen Besuch des VN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter,
der durch das Fakultativprotokoll der Anti-Folterkonvention geschaffen,
aber nicht von China ratifiziert wurde, in den Umerziehungslagern in
Xinjiang ein?
Die Fragen 30 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung spricht die Menschenrechtslage in China, darunter
insbesondere die Repressionen gegen die muslimischen Minderheiten in Xinjiang,
unter anderem in nationalen Statements im Menschenrechtsrat der Vereinten
Nationen und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen regelmäßig
an. Die Bundesregierung bringt ihre Position auch bei der Ansprache der
Thematik in EU-Statements ein. Die Sorge über die Menschenrechtslage in
Xinjiang war auch Gegenstand eines gemeinsamen Briefes von 25 Staaten,
darunter Deutschland, an den Präsidenten des Menschenrechtsrats der Vereinten
Nationen und die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für
Menschenrechte im Juli 2019 in Genf. Zudem hat die Bundesregierung das Thema im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgegriffen.
Dabei fordert die Bundesregierung auch ungehinderten Zugang für
unabhängige Beobachter, insbesondere für die Hochkommissarin der Vereinten Nationen
für Menschenrechte. Das Gleiche gilt für die Sonderberichterstatter des
Menschenrechtsrats sowie die Vertragsausschüsse der Menschenrechtskonventionen
zu denen der Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehört.
Diese Mechanismen arbeiten unabhängig; es ist an ihnen zu entscheiden, ob die
Voraussetzungen für einen Besuch mit ungehindertem Zugang vorliegen.
Der Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung und
verschiedene Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
befassen sich bereits mit der Menschenrechtslage in Xinjiang. So haben sich etwa
im November 2019 zwölf Sonderberichterstatter und Arbeitsgruppen des
Menschenrechtsrats zu dem Thema geäußert.
37. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Einführung eines
weltweit geltenden Regelwerks von gezielten Sanktionen im Falle schwerer
Menschenrechtsverletzungen auf
a) EU-Ebene;
b) auf nationaler Ebene ein?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Schaffung eines EU-
Sanktionsregimes für Menschenrechtsverletzungen ein. Mit diesem soll die EU in die
Lage versetzt werden, auf schwerste Menschenrechtsverletzungen reagieren zu
können. Beim Rat für Außenbeziehungen (RfAB) am 9. Dezember 2019
konnte hierzu eine politische Grundsatzeinigung erreicht werden. Deutschland
gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die sich mit Nachdruck für die zügige
Verabschiedung eines solchen Sanktionsregimes einsetzen.
38. Inwiefern hat sich die Bundesregierung gegenüber anderen EU-
Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass Uiguren und Uigurinnen sowie Angehörige
anderer muslimischer Minderheiten, die in einem EU-Mitgliedstaat Asyl
beantragt haben, nicht in die Volksrepublik China abgeschoben werden?
Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass Uigurinnen und Uiguren,
die in einem EU-Mitgliedstaat Asyl suchen, bei einer erzwungenen Rückkehr
nach China mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verhaftet werden.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage von Uigurinnen
und Uiguren sowie anderen turkstämmigen Muslimas und Muslimen in
den zentralasiatischen Republiken?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Angehörige dieser
Gruppen gegen ihren Willen in die Volksrepublik China verbracht
wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der
Abgeordneten Margarete Bause auf Bundestagsdrucksache 19/16190
verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon, dass die
Sicherheit von Uigurinnen und Uiguren oder Angehörigen anderer
turkstämmiger Volksgruppen in den zentralasiatischen Republiken beeinträchtigt wäre oder
es zu zwangsweisen Überstellungen nach China kommt. Kasachstan ist
Zielland einer fortgesetzten Einwanderung ethnischer Kasachinnen und Kasachen,
zu einem kleinen Teil aber auch ethnischer Uigurinnen und Uiguren, aus China.
Illegaler Grenzübertritt kann in Kasachstan mit einer Geldstrafe oder mit
Freiheitsentzug und anschließender Ausweisung geahndet werden. Die
kasachischen Gerichte haben jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung stets von
einer Ausweisung nach China abgesehen und stattdessen kurze Haft- und/oder
Geldstrafen verhängt.
40. Inwiefern ist die Bundesregierung mit Regierungen muslimischer Staaten
insbesondere der Türkei und Kasachstan in Dialog getreten, um sich
gegenüber diesen dafür einzusetzen, dass keine Rückführungen von
Uiguren und Uigurinnen und anderen muslimischen Minderheiten
insbesondere ethnische Kasachen und Kasachinnen sowie ethnische Kirgisen und
Kirgisinnen in die Volksrepublik China durchgeführt werden?
Die Bundesregierung hat die Lage der muslimischen Minderheiten in Xinjiang
in Gesprächen mit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und in
bilateralen Gesprächen mit den Regierungen der Türkei und Kasachstans
thematisiert und ihrer Sorge über die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang
Ausdruck verliehen. Sie hat dabei auch auf die Risiken hingewiesen, denen
Angehörige der muslimischen Minderheiten bei einer erzwungenen Rückkehr
ausgesetzt sind.
41. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Organisation Human
Rights Watch, dass „die chinesische Regierung darauf hinarbeitet, dass
System der internationalen Menschenrechte zu verwerfen und neu zu
gestalten“ (
https://www.hrw.org/de/world-report/2020/country-chapters/33
7674)?
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass China versucht, etablierte
Menschenrechtsstandards zu unterminieren und das internationale
Menschenrechtssystem zu schwächen, u. a. indem es dem Recht auf Entwicklung
gegenüber individuellen Freiheitsrechten den Vorzug gibt. Die Bundesregierung setzt
sich mit ihren Partnern für die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der
Menschenrechte und Grundfreiheiten und deren weltweiten Schutz ein.
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ISSN 0722-8333]