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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unerlaubtes Online-Glücksspiel und Zahlungsverkehr

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1802119.03.2020

Unerlaubtes Online-Glücksspiel und Zahlungsverkehr

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Niema Movassat, Petra Pau, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Anbieten von Online-Glücksspiel ist, bis auf wenige Ausnahmen (etwa im Bundesland Schleswig-Holstein), in Deutschland bisher illegal. Laut eines Reports der Glücksspielaufsichten der Länder gab es 2017 dennoch mehr als 730 Casino-Angebote im Netz (https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/jahresreport_2017.pdf). Teilweise werden diese sogar zur Verschleierung organisierter Kriminalität genutzt (https://www.deutschlandfunk.de/sportwetten-und-online-casinos-im-paradies-fuer.724.de.html?dram:article_id=451644). In Schleswig-Holstein legal registriert wurden zwölf Anbieter. Auch deren Lizenzen sind zeitlich begrenzt. Spieler aus den restlichen Bundesländern werden automatisch auf ausländische Adressen geleitet. Die Anbieter haben sich bisher auf EU-Regeln und deren Widersprüche zur deutschen Gesetzgebung berufen.

Allerdings ist nicht nur das Anbieten von Online-Glücksspiel verboten, sondern auch die Beteiligung am Zahlungsverkehr. Zahlungsanbieter sind verpflichtet, eigenverantwortliche Maßnahmen zu veranlassen, um dem Mitwirkungsverbot nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Alternative 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 des Glücksspielstaatsvertrags Genüge zu tun. Nach Presseberichten besteht allerdings Grund zur Annahme, dass das Verbot nicht umfassend eingehalten wird (https://www.tagesschau.de/ausland/paradisepapers/paradisepapers-101.html). Das Niedersächsische Innenministerium, welches in der länderübergreifenden Aufsicht den Bereich Zahlungsverkehr verantwortet, appellierte Ende Januar 2020 in einem Schreiben an die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft, das Verbot von Zahlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel bei ihren Mitgliedsunternehmen einzudämmen (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiel-banken-101.html). Zugleich sprach ein Urteil (Az.: 4 O 202/18) des Ulmer Landgerichts vom 16. Dezember 2019 erstmalig Kunden Rückzahlungsansprüche gegenüber einem Zahlungsanbieter, der Transaktionen für einen Online-Glücksspiel Anbieter abgewickelt hatte, zu (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/urteil-online-gluecksspiel-wird-zum-milliardenrisiko-fuer-zahlungsabwickler-wie-paypal/25442698.html?ticket=ST-914033-DUYUM31tlZDX6HLAN7niap6).

Es stellen sich Fragen nach der Tätigkeit der Glücksspielaufsicht in Deutschland, aber auch der Finanzaufsicht und der Geldwäscheprävention mit Blick auf den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit unerlaubtem Online-Glücksspiel.

Nach § 261 Absatz 1 Nummer 4 a des Strafgesetzbuches (StGB) ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 284 StGB Vortat der Geldwäsche. Somit sind damit in Zusammenhang stehende Transaktionen nach § 43 Absatz 1 Nummer 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) meldepflichtig an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zoll.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Geldwäscheaufsicht nach dem GwG über alle Verpflichteten im Finanzsektor aus, darunter auch Zahlungsdienstleister. Die BaFin hat ferner die Pflicht, hinreichende Risikovorsorge bei den unter ihrer Aufsicht stehenden Instituten nachzuhalten. Sollte das genannte Urteil des Landgerichts Ulm Präzedenzcharakter haben, könnten auf die Branche nicht unerhebliche finanzielle Einbußen zukommen. Ob dies in der Aufsichtspraxis hinreichend Berücksichtigung findet, gilt es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu klären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Teilt die Bundesregierung die Rechtsaufassung, dass in Deutschland derzeit mit wenigen Ausnahmen sowohl Online-Glücksspiel als auch die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel illegal sind (bitte begründen)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtslage bei Online-Glücksspielanbietern, die ihren Sitz im EU-Ausland haben, aber ihre Einnahmen in Deutschland generieren (bitte begründen)?

3

Welche Rechtsfolgen könnten nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich eintreten, wenn ein Zahlungsdienstleister in Deutschland Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit unerlaubtem Online-Glücksspiel abwickelt (bitte begründen)?

4

Teilt die Bundesregierung die Rechtsaufassung des Landgerichts Ulm hinsichtlich möglicher Rückzahlungsansprüche von Spielern im unerlaubten Online-Glücksspiel gegenüber Zahlungsabwicklern?

5

Welche Schlussfolgerungen und Risiken ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Urteil des Landgerichts Ulm?

a) Wie viele ähnlich gelagerte Verfahren laufen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen welche Anbieter?

b) Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

c) Drohen nach Auffassung der Bundesregierung unter Umständen nennenswerte finanzielle Risiken für Zahlungsdienstleister durch Strafzahlungen oder Rückzahlungen?

6

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesaufsichtsbehörden in den vergangenen fünf Jahren Anbietern von Online-Glücksspiel in Deutschland die Durchführung von Geschäften untersagt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesaufsichtsbehörden in den vergangenen fünf Jahren Anbietern von Zahlungsdienstleistungen in Deutschland die Durchführung von Geschäften im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel untersagt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Wurden im Zusammenhang mit der vorherigen Frage nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeinem Fall finanzielle Sanktionen wegen Verstößen gegen Untersagungen verhängt?

Welche Möglichkeiten lägen dafür überhaupt grundsätzlich vor?

9

Haben sich die Bundesregierung oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Vorfeld der im Jahr 2019 von der niedersächsischen Aufsichtsbehörde ausgesprochenen Untersagung gegenüber einem Zahlungsdienstleister mit Landesbehörden ausgetauscht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Wird die Einhaltung von Untersagungen gegenüber Zahlungsdienstleistern von der BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit überprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

11

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesaufsichtsbehörden in den vergangenen fünf Jahren Prüfungen durchgeführt, ob Kunden, die bei Anbietern aus Schleswig-Holstein an Online-Glücksspiel angeboten teilnehmen, tatsächlich in dem Bundesland ansässig sind?

12

Liegen der Bundesregierung Daten zu den Marktanteilen von Zahlungsdienstanbietern in der Online-Glücksspiel-Branche vor?

Wenn ja, welche fünf Anbieter verfügten in den letzten zehn Jahren jeweils über welchen Marktanteil?

13

Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Umfang von unerlaubtem Glücksspiel in Deutschland, zu Marktanteilen bei der Zahlungsabwicklung von unerlaubtem Glücksspiel in Deutschland sowie zu der geografischen Ansässigkeit von Anbietern von unerlaubtem Glücksspiel in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren vor?

14

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren das sogenannte Payment Blocking in Deutschland eingesetzt, um illegales Glücksspiel zu unterbinden (bitte nach Jahren auflisten)?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Online-Glücksspielanbietern in Deutschland, die von kriminellen Organisationsstrukturen gezielt zur Geldwäsche genutzt oder zu diesem Zweck gezielt aufgekauft werden?

16

Wie viele Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit Verbindung zu Online-Glücksspiel sind in den vergangenen fünf Jahren bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) jeweils von welchen Verpflichteten eingegangen (bitte nach Jahren und Verpflichtetenkategorie auflisten)?

17

Wie viele der Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit Verbindung zu Online-Glücksspiel wurden dabei durch die FIU jeweils aufgrund erhärteter Verdachtsmomente an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

18

Wie viele Verstöße gegen geldwäscherechtliche Pflichten hat die BaFin in den vergangenen fünf Jahren mit Bezug zu Online-Glücksspiel inklusive der Abwicklung von Zahlungen in diesem Zusammenhang festgestellt, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen (bitte nach Jahren, Verpflichtetenkategorie und Maßnahmen aufschlüsseln)?

19

In wie vielen Fällen sind der BaFin in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen der allgemeinen aufsichtlichen Praxis Indizien bekannt geworden, die eine Mitwirkung an unerlaubtem Online-Glücksspiel mittels Zahlungsabwicklung durch Unternehmen unter ihrer Aufsicht nahe legen (bitte nach Jahren und Unternehmenskategorie aufschlüsseln)?

20

Wie viele Strafanzeigen hat die BaFin auf Grund des Verdachts von mutmaßlichen Straftaten in Bezug auf unerlaubtes Online-Glücksspiel bzw. Mitwirkung daran jeweils in den vergangenen fünf Jahren erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

21

Wurden ansonsten Beanstandungen oder Sanktionen ausgesprochen (bitte nach Jahren und Grund aufschlüsseln)?

22

Inwiefern sind entsprechende Compliance-Systeme von zahlungsabwickelnden Firmen Gegenstand von BaFin-Prüfungen?

23

Wann und in welcher Form haben sich die BaFin oder die Bundesregierung in anderer Form mit Firmen unter ihrer Aufsicht ausgetauscht, um Risiken aus der Mitwirkung an unerlaubtem Online-Glücksspiel zu minimieren bzw. dem entsprechenden Verbot Geltung zu verleihen?

24

Welche geldwäscherechtlichen und sich aus dem Staatsvertrag ergebenden Pflichten bestehen, wenn mehrere Unternehmen an einer Transaktion, die mit unerlaubtem Glücksspiel in Verbindung gebracht wird, beteiligt sind?

a) Welche Konsequenzen drohen dazwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern, die weder direkt mit dem Verbraucher noch mit den Online-Glücksspielanbietern in Kontakt treten, wenn sie auffällige Transaktionen nicht melden?

b) Liegen der BaFin Erkenntnisse vor, dass deutsche Zahlungsdienstleister für die Abwicklung der Transaktionen von unerlaubtem Online-Glücksspiel mit in ihrem Auftrag handelnden Mantelgesellschaften agieren?

25

Steht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Reform des Glücksspielstaatsvertrags im Austausch mit den Bundesländern über eine mögliche Verzahnung von Bundesbehörden mit relevanten Aufsichtskompetenzen – etwa der BaFin – mit der geplanten gemeinsamen bundesweiten Aufsichtsbehörde der Länder?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

26

Steht die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Reform des Glücksspielstaatsvertrags im Austausch mit den Bundesländern über den möglichen Ausschluss derjenigen Anbieter von Online-Glücksspiel bzw. Zahlungsdienstleistungen von der Vergabe von Lizenzen, welche sich in der aktuellen Rechtslage illegal verhalten haben (bitte begründen)?

27

Wie viele Fälle von Verstößen gegen das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Privatkunden sind der BaFin in den Jahren 2018 und 2019 bekannt geworden, und mit welchen Maßnahmen bzw. Sanktionen hat die Aufsicht darauf reagiert (bitte tabellarisch darstellen)?

28

In wie vielen Fällen konnten die entsprechenden Maßnahmen bzw. Sanktionen bei Anbietern aus dem Inland und Ausland auch tatsächlich umgesetzt werden (bitte nach Jahr und Sitzland der Anbieter auflisten)?

Berlin, den 12. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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