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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weisung des Bundesministeriums der Finanzen zu Cum Ex gegenüber Hamburger Finanzbehörden

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1806519.03.2020

Weisung des Bundesministeriums der Finanzen zu Cum Ex gegenüber Hamburger Finanzbehörden

der Abgeordneten Christian Dürr, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Markus Herbrand und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Presse wurde jüngst berichtet (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Hamburg-verzichtete-auf-47-Millionen-von-Warburg-Bank,cumex204.html, https://www.zeit.de/2020/08/m-m-warburg-privatbank-cum-ex-ansprueche-staat, https://www.focus.de/politik/deutschland/geldinstitut-m-m-warburg-neue-anklagen-im-cum-ex-skandal-kurz-vor-den-wahlen-ist-die-hamburger-spd-unter-druck_id_11659871.html), der heutige Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, habe als Erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg dem Geldinstitut M.M.Warburg seine Unterstützung bei der (Nicht-)Rückforderung von knapp 47 Mio. Euro hinterzogener Steuern wegen Cum-Ex-Geschäften zugesagt.

  • Tagebucheinträge des (ehemaligen) Warburg-Gesellschafters C. O. – deuteten darauf hin, im November 2017 habe es Treffen mit dem damaligen Ersten Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, gegeben, bei denen die (Nicht-)Rückforderung von Steuern aus Cum-Ex-Geschäften Gegenstand der Gespräche gewesen sei.
  • würden den Eindruck erwecken, der damalige Erste Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, habe suggeriert, das Geldinstitut müsse sich wegen einer Rückforderung von Steuern keine Sorgen machen.

Die Presse berichtet ferner,

  • dass die Kölner Staatsanwaltschaft die Finanzbehörde Hamburg vor einer Verjährung der Steuerrückforderung in Höhe von 47 Mio. Euro gewarnt habe;
  • dass die Hamburger Finanzbehörde wenig Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes bzw. der Beitreibung der Rückforderung gezeigt habe;
  • dass letztlich die Rückforderungsansprüche gegen das Geldinstitut Warburg in Höhe 47 Mio. Euro an Steuern auch verjährt seien.

Außerdem ist zu lesen,

  • dass Kölner Staatsanwälte bei neuerlichen Fristfällen zu Steuerrückforderungen in Höhe von rund 56 Mio. Euro wegen Cum-Ex-Geschäften das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingeschaltet hätten;
  • dass die Finanzbehörde Hamburg sodann erst auf eine diesbezügliche Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Eintreibung der Steuerrückforderung betrieben habe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Hat sich der heutige Bundesminister der Finanzen – entsprechend der von der Zeitung „DIE ZEIT“ und dem Nachrichtenmagazin „Panorama“ genannten Tagebuchaufzeichnungen – im November 2017 mit dem Warburg-Gesellschafter C. O. getroffen?

1

Kann der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, ausschließen, dass ein solches Treffen stattgefunden hat?

1

Treffen die Berichterstattungen zu, wonach Gegenstand der Unterredung mit dem heutigen Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, zumindest auch die Steuerrückforderung gegen das Geldinstitut Warburg wegen Cum-Ex-Geschäften gewesen sind?

1

Beziehungsweise kann der Bundesminister der Finanzen ausschließen, dass die Steuerrückforderung gegen das Geldinstitut Warburg wegen Cum-Ex-Geschäften Gegenstand einer solchen Unterredung war?

1

Hat der heutige Bundesminister der Finanzen in dieser Unterredung gegenüber dem Warburg-Gesellschafter C. O. bestimmte Zusagen zur möglichen Steuerrückforderung getroffen?

1

Kann der Bundesminister der Finanzen ausschließen, in der Unterredung bestimmte Zusagen zur möglichen Steuerrückforderung getroffen zu haben bzw. einen entsprechenden Eindruck erweckt zu haben?

2

Gab es seitens des Bundesministeriums der Finanzen die oben geschilderte Weisung im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften gegenüber der Finanzbehörde Hamburg?

Und wenn ja, wann wurde diese Weisung ausgesprochen?

2

Wenn ja, zu welchem Datum wurde diese Weisung ausgefertigt?

2

Wenn ja, welches Aktenzeichen trägt diese Weisung?

2

Wenn ja, wie lautete der konkrete Inhalt dieser Weisung?

2

Wenn ja, durch wen bzw. welche Behörde hat das Bundesministerium der Finanzen Kenntnis von dem Sachverhalt, der letztlich zum Erlass der Weisung geführt hat?

2

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt bzw. zu welchem Datum ist die Weisung der Finanzbehörde zugegangen?

2

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese Weisung getroffen?

2

Wenn ja, sind die obersten Finanzbehörden der Länder bei dieser Entscheidung einbezogen worden?

2

Wenn ja, wie viele oberste Finanzbehörden der Länder haben dieser Weisung zugestimmt bzw. dieser „nicht widersprochen“ (§ 21 a des Finanzverwaltungsgesetzes – FVG)?

2

Wenn ja, welche obersten Finanzbehörden der Länder haben dieser Weisung widersprochen?

2

Wenn ja, wurde die Weisung gegenüber der Finanzbehörde Hamburg im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften im Rahmen einer sogenannte Referatsleitersitzung der Finanzbehörden von Bund und Ländern oder im Wege eines elektronischen Umlaufverfahrens abgestimmt?

3

Wie viele Weisungen wurden seitens des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit Steuerrückforderungen wegen Cum-Ex-Geschäften gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder seit 2010 eingeschlossen initiiert?

3

Und welche obersten Finanzbehörden der Länder waren oder wären jeweils der Adressat einer solchen Weisung seit 2010 eingeschlossen gewesen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens darstellen)?

3

Und in welchen Fällen wurde der Entwurf einer Weisung des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wegen nicht ausreichender Mehrheitsverhältnisse seit 2010 eingeschlossen nicht angenommen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens darstellen)?

4

Wie viele Weisungen wurden seitens des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit Steuerrückforderungen wegen Cum-Cum-Geschäften gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder seit 2010 eingeschlossen initiiert?

4

Und welche obersten Finanzbehörden der Länder waren oder wären jeweils der Adressat einer solchen Weisung seit 2010 eingeschlossen gewesen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder darstellen sowie unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens)?

4

Und in welchen Fällen wurde der Entwurf einer Weisung des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften wegen nicht ausreichender Mehrheitsverhältnisse seit 2010 eingeschlossen nicht angenommen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens darstellen)?

5

Wie viele Weisungen wurden seitens des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit Steuerrückforderungen wegen sog. Cum-Fake-Geschäften gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder seit 2010 eingeschlossen initiiert?

5

Und welche obersten Finanzbehörden der Länder waren oder wären jeweils der Adressat einer solchen Weisung seit 2010 eingeschlossen gewesen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens darstellen)?

5

Und in welchen Fällen wurde der Entwurf einer Weisung des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit sog. Cum-Fake-Geschäften wegen nicht ausreichender Mehrheitsverhältnisse seit 2010 eingeschlossen nicht angenommen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe des jeweiligen Aktenzeichens darstellen)?

6

Wie viele Weisungen wurden seitens des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder seit 2010 eingeschlossen insgesamt initiiert?

6

Und welche obersten Finanzbehörden der Länder waren oder wären jeweils der Adressat einer solchen Weisung seit 2010 eingeschlossen gewesen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe des wesentlichen Regelungsgehalts darstellen)?

6

Und in wie vielen Fällen wurde der Entwurf einer Weisung des Bundesministeriums der Finanzen wegen nicht ausreichender Mehrheitsverhältnisse seit 2010 eingeschlossen nicht angenommen (bitte gesondert nach Jahren und obersten Finanzbehörden der Länder sowie unter Angabe der wesentlichen Ablehnungsgründe darstellen)?

Berlin, den 18. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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