Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der sogenannte Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 2017 wurde er von Journalisten aufgedeckt. Seitdem beschäftigt die Aufarbeitung des Skandals Justiz, Politik und Banken (https://www.zeit.de/2017/24/cum-ex-steuerbetrug-steuererstattungen-ermittlungen, aufgerufen am 1. Februar 2020). Die Vorwürfe, die in Bezug auf den Cum-Ex-Skandal erhoben werden, betreffen insbesondere auch deutsche Banken. Gegen einige dieser deutschen Banken laufen aktuell Prozesse, die sich mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Transaktionen beschäftigen (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bonn-cum-ex-1.4568358, aufgerufen am 2. Februar 2020) In einem laufenden Strafgerichtsprozess vor dem Bonner Landgericht wurde von einem Angeklagten deutlich gemacht, dass die Cum-Ex-Geschäfte einer „Industrie“ glichen und viele Beteiligte hatten. Zur Abwicklung der Wertpapiertransaktionen, die für die Umsetzung von Cum-Ex-Geschäften notwendig sind, benötigen die Handelsparteien eine Abwicklungsstelle. Vor dem Bonner Landgericht stellte eben jener Angeklagte dar, dass Dienstleistungen dieser Art unter anderem von Clearstream durchgeführt worden seien (https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/landgericht-bonn-cum-ex-strafverfahren-62kls119-aussage-angeklagter-cum-ex-industrie/, aufgerufen am 2. Februar 2020). Auch andere Berichterstattung verbindet Clearstream mit der Abwicklung von Transaktionen, die Cum-Ex-Geschäfte möglich machten (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/deutsche-boerse-tochter-die-spinne-im-geld-netz-so-wichtig-war-clearstream-bei-cum-ex-geschaeften/24946154.html?ticket=ST-634156-elLkS21SeCXfdYfTJlU V-ap6, aufgerufen am 2. Februar 2020).
Die Clearstream Holding AG ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Börse AG mit Tochtergesellschaften weltweit (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/gruppe-deutsche-boerse/konzernstruktur, aufgerufen am 2. Februar 2020). Die meisten der Cum-Ex-Transaktionen fanden zwischen 2005 und 2011 statt. Gerade zu Beginn dieses Zeitraums stieg auch die Zahl der inländischen Transaktionen, die Clearstream abwickelte: Von 2005 auf 2006 nahmen die inländischen Transaktionen ausweislich der Geschäftsberichte der Deutsche Börse AG von 33,9 auf 74,9 Millionen zu und stiegen im Jahr 2007 nochmals auf 89,2 Millionen Transaktionen.
Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Cum-Ex-Skandal machte deutlich, dass das Bundesministerium der Finanzen mehrfach auf die Problematik der Cum-Ex-Verkäufe hingewiesen wurde (Bundestagsdrucksache 18/12700). Die Fraktion DIE LINKE. vermerkten im Bericht: „Das Bundesfinanzministerium hätte seit Jahren über Cum/Ex-Geschäfte und deren Auswirkungen informiert sein können, entsprechende Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen.“ (S. 381, ebd.). Auch in der darauffolgenden Berichterstattung wurde deutlich, dass die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium, sofern sie darüber informiert waren, die Verantwortung hatten, die Cum-Ex-Geschäfte zu verhindern (https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-06/cum-ex-skandal-abschlussbericht-untersuchungsausschuss, aufgerufen am 18. Februar 2020). Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie sieht die Bundesregierung ihre Verantwortung bezüglich der Aufsicht inländischer Transaktionen?
Welche Behörde im Geschäftsbereich welches Bundesministeriums ist für die Aufsicht der „Clearstream Holding AG“ zuständig?
Zu welchem Zeitpunkt hat die zuständige Aufsichtsbehörde die Geschäfte der „Clearstream Holding AG“ geprüft?
Spielte dabei der Anstieg des Transaktionsvolumens der „Clearstream Holding AG“ eine Rolle?
Hat die Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG „Clearstream Holding AG“ mit ihren Tochtergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung Dienstleistungen erbracht, die zur Ausführung sogenannter Cum-Ex-Geschäfte notwendig waren?
Wenn ja, ab welchem Datum waren der Bundesregierung bzw. den zuständigen Aufsichtsbehörden der Deutschen Börse AG Dienstleistungen dieser Art bekannt?
Wenn es der Bundesregierung bzw. den zuständigen Aufsichtsbehörden der Deutschen Börse AG vor 2008 nicht bekannt war, dass Tochtergesellschaften der Deutschen Börse AG Dienstleistungen dieser Art erbracht haben, worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen für dieses fehlende Wissen?
Wie erklärten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Bundesministerien und Aufsichtsbehörden und insbesondere der zuständige Bundesminister zu diesem Zeitpunkt und heute den Anstieg der inländischen Transaktionen von Clearstream ab 2006 (bitte unterscheiden zwischen aktueller Erklärung und Erklärung in den Jahren 2006 und 2007 angeben)?
Erkundigten sich die Bundesregierung bzw. die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Jahren zwischen 2006 und 2015 bei der Deutschen Börse AG bzw. bei ihren Tochtergesellschaften bezüglich des gestiegenen inländischen Transaktionsvolumens von Clearstream ab 2006?
Wenn ja, wann fand diese Erkundigung statt, und wie wurde der Bundesregierung bzw. den zuständigen Aufsichtsbehörden diese Entwicklung des Transaktionsvolumens ab 2006 der Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG erklärt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Berichten über die Rolle der Deutschen Börse AG und deren Tochtergesellschaft beim Zustandekommen von sogenannten Cum-Ex-Geschäften unternommen, um Transaktionen dieser Art in Zukunft frühzeitig zu identifizieren und zu verhindern?
Hätten die Bundesregierung bzw. die zuständigen Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung heute zu einem Zeitpunkt vor 2017 die Möglichkeit gehabt, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen der Deutschen Börse AG und deren Tochtergesellschaft, die zur Ausführung von sogenannten Cum-Ex-Geschäften notwendig waren, hätten beitragen können?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche Nutzen der Deutschen Börse AG aus den Transaktionen, die mutmaßlich im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften stehen, in den Jahren 2006 bis 2011 (bitte gesamt und aufgeschlüsselt pro Jahr angeben)?
Wie hoch ist dieser wirtschaftliche Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung in Prozent gemessen am Jahresüberschuss vor Steuern der Deutschen Börse AG in den Jahren 2006 bis 2011 (bitte gesamt und aufgeschlüsselt pro Jahr angeben)?
Wie hoch ist dieser wirtschaftliche Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung in Prozent gemessen am Jahresüberschuss vor Steuern der Clearstream Holding AG in den Jahren 2006 bis 2011 (bitte gesamt und aufgeschlüsselt pro Jahr angeben)?
Wurden der Bundesregierung oder den zuständigen Aufsichtsbehörden im Zusammenhang der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals durch die zuständigen Ermittlungsbehörden mitgeteilt, ob Ermittlungen gegen Personen eingeleitet wurden, die für die Deutsche Börse AG oder deren Tochtergesellschaften tätig sind oder tätig waren?
Wenn ja, welche Funktionen haben bzw. hatten die Personen, gegen die ermittelt wird?
Wenn nein, wurde der Bundesregierung oder den zuständigen Aufsichtsbehörden durch die zuständigen Ermittlungsbehörden mitgeteilt, warum keine derartigen Ermittlungen eingeleitet wurden?