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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wahrung der Menschenrechte beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1823226.03.2020

Wahrung der Menschenrechte beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Über 100 Staaten haben sich seit 2014 dazu verpflichtet, dem sogenannten automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) beizutreten. Hierbei werden auf Basis festgesetzter Standards jährlich automatisch Daten zu Finanzkonten von natürlichen und juristischen Personen unter den teilnehmenden Ländern ausgetauscht. Ziel ist es, dass die Steuerbehörden anhand der erhaltenen Informationen prüfen können, ob die Steuerpflichtigen die Einkünfte und Vermögenswerte, die sie im Ausland erzielt bzw. angelegt haben, ordnungsgemäß bei ihrer Steuererklärung angeben.

Seit 2015 wird nun in Etappen mit Gruppen von Ländern der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten eingeführt. Dabei hat sich das Netzwerk der am AIA teilnehmenden Staaten in den letzten Jahren stetig ausgeweitet. Zu den AIA-Partnerstaaten gehören auch Länder, die nach Ansicht der Fragestellenden einer besonderen Beobachtung in puncto Menschenrechte bedürfen. So sind in den letzten Jahren beispielsweise Aserbaidschan, China, Pakistan, Russland und Saudi-Arabien dem AIA-Netzwerk beigetreten. Neben zahlreichen weiteren Ländern werden u. a. genau diese Länder von der Bundesregierung mit Vorwürfen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten konfrontiert (vgl. Länderüberblick des 13. Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik vom 13. Februar 2019).

Die Fragestellenden befürchten, dass sensible Steuerdaten, die die Bundesregierung an AIA-Partnerländer versendet, dazu genutzt werden könnten, Verstöße gegen Menschen- und Bürgerrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien zu begehen, oder dass die übermittelten Steuerdaten zweckentfremdet werden könnten, um gegen politische Gegner, Dissidenten, Regimekritiker und Menschenrechtsverteidiger vorzugehen. So kann nach Ansicht der Fragestellenden nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die von Deutschland übermittelten Daten zur Verhängung der Todesstrafe oder zu Folter führen. Auch ist nicht auszuschließen, dass die Kenntnisse über Vermögenswerte bestimmter Regimekritiker von den jeweiligen Staaten dazu verwendet werden, diese Vermögenswerte unter einem vorgeschobenen Grund einzufrieren bzw. die betroffenen Personen zu enteignen. Ob und auf welche Weise die Bundesregierung von solchen oder vergleichbaren Fällen erfährt, ist aus Sicht der Fragestellenden nicht ausreichend sicher.

Dass die Bundesregierung selbst mit dem Kooperationsverhalten beim AIA nicht zufrieden ist, lässt sich u. a. an der Kooperation mit der Türkei erkennen. Denn obwohl sich die Türkei dazu verpflichtet hat, am AIA teilzunehmen, hält das Land seine Zusagen im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht ein, weshalb zurzeit auch kein Austausch mit Deutschland stattfindet (vgl. Mündliche Frage 31 des Abgeordneten Markus Herbrand an die Bundesregierung vom 13. November 2019, Plenarprotokoll 19/126). In Medienberichten wird es so dargestellt, als sei das Unterlassen der geforderten Umsetzung des AIA ein Schutzmechanismus der türkischen Regierung, der türkische Staatsangehörige schützen soll, die in Deutschland Steuern hinterziehen (https://www.hr.de/presse/der-hr/2019/hr-informationen-tuerkische-regierung-liefertkeine-kontodaten-potentieller-steuersuender,tuerkei-steuerhinterziehung-100.html).

Der AIA ist ein wesentliches Instrument der Steuerhinterziehungsbekämpfung, welches dem Ziel einer gleichmäßigen Besteuerung dient, dem sich die Bundesregierung zu Recht verschreibt. Trotzdem muss nach Ansicht der Fraktion der FDP gewährleistet sein, dass potenzielle Verletzungen von Menschen- und Bürgerrechten und die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien nicht mithilfe von Informationen stattfinden können, die Deutschland an die Mitgliedstaaten des AIA-Netzwerks liefert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

In welchem Umfang hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung an welche Länder seit Inkrafttreten des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) bis zum heutigen Stichtag Daten an die AIA-Partnerländer geliefert (bitte tabellarisch darstellen und dabei auch die Argumentation zur Bereitstellung der erbetenen Daten zum automatischen Informationsaustausch aus der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17231 berücksichtigen)?

a) Wie viele Datensätze wurden jeweils in welchem Jahr an welche einzelnen AIA-Partnerländer geschickt (bitte nach Ländern, Jahr und Datensätzen aufschlüsseln)?

Wie viele Datensätze wurden jeweils an EU-Mitgliedstaaten und wie viele an Drittstaaten geliefert (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Jahr und Datensätzen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Kontrollmitteilungen wurden in welchem Jahr an welche einzelnen AIA-Partnerländer geschickt (bitte nach Ländern, Jahr und Kontrollmitteilungen aufschlüsseln)?

Wie viele Kontrollmitteilungen wurden in welchem Jahr an EU-Mitgliedstaaten und wie viele an Drittstaaten geliefert (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Jahr und Kontrollmitteilungen aufschlüsseln)?

c) Wie hoch war das jeweilige Finanzvolumen, das sortiert nach den jeweiligen AIA-Partnerländern jährlich an diese übermittelt wurde (bitte nach Finanzvolumen, Ländern und Jahr aufschlüsseln)?

Wie hoch war das jeweilige jährliche Finanzvolumen sortiert nach EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Jahr und Datensätzen aufschlüsseln)?

d) Wie viele Steuerpflichtige waren aufgeschlüsselt auf die jeweiligen AIA-Partnerländer und Jahr von den übersandten AIA-Daten betroffen (bitte nach Anzahl der Steuerpflichtigen, Partnerland und Jahr aufschlüsseln)?

Wie viele Steuerpflichtige waren sortiert nach EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten in welchem Jahr von den übersandten AIA-Daten betroffen (bitte nach Anzahl der Steuerpflichtigen, Partnerland und Jahr aufschlüsseln)?

2

Welche Länder sollen plangemäß im Jahr 2020 dem AIA-Netzwerk beitreten (bitte einzeln aufführen)?

3

Gegenüber welchen Staaten, mit denen Deutschland gegenwärtig Informationen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz austauscht, ist die Menschenrechtslage aus Sicht des Auswärtigen Amts besonders aufmerksam zu beobachten (bitte die jeweiligen Länder einzeln aufführen und dabei die Ausführungen des 13. Menschenrechtsberichts der Bundesregierung zu den jeweiligen Ländern zusammenfassend darstellen)?

4

Wie viele Verstöße gegen die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; Referat 401) aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Staaten und den jeweiligen Menschenrechten bekannt, mit denen Deutschland im Rahmen des AIA seit seiner Teilnahme am AIA-Netzwerk Steuerdaten austauscht (bitte tabellarisch darstellen und nach den jeweiligen Ländern und den jeweiligen Menschenrechten aufschlüsseln)?

5

Sind der Bundesregierung Verstöße bekannt, bei denen eine direkte oder indirekte Verwendung von Daten, die im Rahmen des AIA übermittelt wurden, dazu geführt hat, dass die vereinbarten Datenschutzbestimmungen missachtet oder die Menschenrechte missachtet wurden, z. B. durch Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe gegen eine Person?

a) Wie viele Verstöße haben aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Menschenrechte wann in welchen Ländern stattgefunden?

b) Wurden an die Bundesregierung, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die AIA-Partnerstaaten Vermutungen über solche Verstöße oder entsprechende Vorwürfe herangetragen?

Falls ja, wann haben welche Vermutungen bzw. Vorwürfe und von welcher Stelle die Bundesregierung, die OECD oder die AIA-Partnerstaaten erreicht?

c) Wie haben die Bundesregierung, die OECD oder das betroffene Land auf diese Verstöße bzw. Vorwürfe reagiert?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die von ihr im Rahmen des AIA übermittelten Informationen für Verstöße gegen Menschen- und Bürgerrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien verwendet wurden, und dass die übermittelten Steuerdaten zweckentfremdet werden könnten, um gegen politische Gegner, Dissidenten, Regimekritiker und Menschenrechtsverteidiger vorzugehen?

7

Welche menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung bei der Übermittlung von AIA-Daten an andere Staaten, insbesondere an Staaten, in denen die Menschenrechte nicht ausreichend beschützt werden?

8

Inwiefern spielen menschenrechtliche Risiken und Überlegungen bei der Entscheidung der Bundesregierung, mit welchen Ländern Daten im Rahmen des AIA ausgetauscht werden, eine Rolle?

9

Wie steht die Bundesregierung dem Umgang der Schweiz gegenüber, wo das Parlament gesondert über die Aufnahme eines jeden Landes ins AIA-Netzwerk berät?

Sollte dies aus demokratietheoretischen Gründen auch in Deutschland eingeführt werden?

a) Falls ja, weshalb?

b) Falls nein, weshalb nicht?

10

Welche Kontrollen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um zu prüfen, dass die Länder des AIA-Netzwerks bei der Nutzung der übermittelten Daten aus dem AIA die Menschen- und Bürgerrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien einhalten?

11

a) Falls es diese Kontrollen gibt, wie viele Kontrollen gab es, seit Deutschland am AIA teilnimmt, und wann, und in welchen Ländern haben diese Kontrollen stattgefunden?

b) Falls es diese Kontrollen gibt, wie ist der Verfahrensablauf ausgestaltet?

Fanden diese Kontrollen im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung statt, und wie viele Personen waren oder sind zur Prüfung eingesetzt?

Welche Kontrollen sind für wann geplant?

c) Falls es diese Kontrollen gibt, welche Änderungen sollten aus Sicht der Bundesregierung bei diesen Kontrollen umgesetzt werden, um deren Qualität zu verbessern?

d) Falls es diese Kontrollen nicht gibt, befürwortet die Bundesregierung die Einführung solcher Kontrollen (bitte begründen)?

12

In welchen der AIA-Partnerstaaten in der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Liste (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2020-01-28-automatischer-austausch-von-informationen-ueber-finanzkonten-in-steuersachen-nach-dem-finanzkonten-informationsaustauschgesetz-FKAustG.pdf;jsessionid=E55F560535B5D91BBE7EC71B892D9496.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=3) könnte nach Kenntnis des Auswärtigen Amts auf Basis der jeweiligen Gesetzeslage ein Kapitalverbrechen, wie z. B. Steuerhinterziehung, mit der Todesstrafe, mit Folter oder mit sonstigen Verstößen gegen die Menschen- und Bürgerrechte geahndet werden (bitte die jeweiligen Länder einzeln aufführen)?

13

In welchen der AIA-Partnerstaaten in der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Liste (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2020-01-28-automatischer-austausch-von-informationen-ueber-finanzkonten-in-steuersachen-nach-dem-finanzkonten-informationsaustauschgesetz-FKAustG.pdf;jsessionid=E55F560535B5D91BBE7EC71B892D9496.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=3) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den AIA erfüllt und gegenüber der OECD angezeigt? Um welche Voraussetzung handelt es sich hierbei bei welchen Ländern im Einzelnen (bitte tabellarisch darstellen und nach Land und den jeweiligen nicht erfüllten Voraussetzungen aufschlüsseln)?

14

Welche Voraussetzungen für die Teilnahme am AIA werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Türkei nicht erfüllt? Für welchen Zeitpunkt hat sich die Türkei grundsätzlich verpflichtet, am AIA teilzunehmen?

15

Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des in den Medien geäußerten Vorwurfs, wonach die Türkei die Voraussetzungen für eine Teilnahme am AIA nicht erfüllt, da sie damit türkische Staatsangehörige, die in Deutschland Steuern hinterziehen, schützen möchte (vgl. https://www.hr.de/presse/der-hr/2019/hr-informationen-tuerkische-regierung-liefertkeine-kontodaten-potentieller-steuersuender,tuerkei-steuerhinterziehung-100.html)? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

16

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Schweizer Ständerates, wonach die Türkei im Rahmen der Offensive der türkischen Armee in Syrien in gravierender Weise das Völkerrecht verletzt habe, weshalb die Schweiz mit der Türkei vorerst keinen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten einführen wird (vgl. https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/schweiz-legt-informationsaustausch-mit-tuerkei-aufs-eis/story/23444077)? Stimmt die Bundesregierung dieser Analyse zu, und aus welchen Gründen ist sie bereit bzw. nicht bereit, sich dieser Entscheidung anzuschließen?

17

Welche Staaten, die sich zum AIA verpflichtet haben, müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information) noch unterschreiben bzw. umsetzen (bitte tabellarisch darstellen)?

18

Wie wird die OECD und wie wird die Bundesregierung nach Kenntnis des BMF darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein am AIA teilnehmendes Land gegen die vereinbarten Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte sowie rechtsstaatlicher Prinzipien, die u. a. in der sogenannten Mehrseitigen Vereinbarung verankert sind, verstößt bzw. verstoßen hat?

19

Sollte aus Sicht der Bundesregierung ein sofortiges Moratorium zu einem weiteren Ausbau des AIA-Netzwerks angestoßen werden, um die zu übermittelnden hochsensiblen Steuerinformationen deutscher Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zu schützen? Welche Vorteile hätte aus Sicht der Bundesregierung ein solches Moratorium?

Berlin, den 26. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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