Aufgabenerfüllung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 21. Februar 2020 berichteten der „Bayerische Rundfunk“ und die „Tagesschau“ über einen bislang unbekannten Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) aus dem Herbst 2019, wonach es enorme Missstände bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch gibt (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesrechnungshof-kritisiert-finanzkontrolle-schwarzarbeit,Rr2XGjX und https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/bundesrechungshof-schwarzarbeit-101.html). Kurz darauf wurde die in diesen Medienberichten aufgegriffene Kritik von verschiedenen Gewerkschaften des Zolls bestätigt (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/finanzkontrolle-schwarzarbeit-gewerkschaften-bestaetigen-kritik,Rr9xR22).
Grundtenor der Medienberichte war, dass die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständige Einheit des Zolls, die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), nach der Analyse der Rechnungsprüfer ihren Aufgaben nicht effektiv nachkommen kann. Grund hierfür seien vor allem strukturelle Defizite: So fehle insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen Personal, auch die Organisationsstruktur und die Prüfungsvorgaben der FKS seien ineffizient ausgestaltet. Obwohl der BRH das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Generalzolldirektion (GZD) seit Langem auf die Missstände hinweise, sei das BMF der deutlichen Kritik der obersten Rechnungsprüfer nicht nachgekommen (vgl. ebd.).
Nach Ansicht der Fragestellenden müssen die im Raum stehenden Mängel der FKS vollständig behoben werden: So sollten nicht nur Anreizsysteme geprüft werden, die eine Tätigkeit bei der FKS insbesondere in Ballungsräumen verbessern, sondern auch Mechanismen geschaffen werden, um den gewachsenen Qualifikations- und IT-Anforderungen Rechnung zu tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie hoch lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durch die FKS festgestellte Schaden beziffern, der durch Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in den vergangenen drei Jahren jeweils entstanden ist (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr aufschlüsseln)?
a) Wie hoch war der jeweils jährliche Betrag, den die Finanzbehörden, die Sozial- und die Krankenkassen davon eingefordert haben?
b) Wie hoch war der jeweils jährliche Betrag, den die Finanzbehörden, die Sozial- und die Krankenkassen davon tatsächlich eingenommen haben?
Welche wissenschaftlichen Studien zum Umfang der Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft aus den vergangenen fünf Jahren sind der Bundesregierung bekannt, und wie hoch wird darin der finanzielle Schaden geschätzt? Welche dieser Studien hat die Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorgabe von 55 000 Arbeitgeber- bzw. Geschäftsunterlagenprüfungen im Jahr besteht, und wenn ja, hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik an der Vorgabe fest, und wenn ja, aus welchen Gründen (bitte begründen, vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/finanzkontrolle-schwarzarbeit-gewerkschaften-bestaetigen-kritik,Rr9xR22)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in dem genannten BRH-Dokument im Hinblick auf die Kontrollen der FKS wortwörtlich von „unwirtschaftlichen Alibiprüfungen“ die Rede ist, und wenn ja, ist der Bundesregierung das Phänomen der oberflächlichen Prüfungen sowie das Phänomen der Prüfungen von Unternehmen, bei denen ein geringes Risiko besteht, auf Verstöße zu treffen, bekannt?
Seit wann hat die Bundesregierung hiervon Kenntnis und welche Gegenmaßnahmen wurden bislang diesbezüglich getroffen, und welche sind zurzeit in Planung (bitte den genauen Zeitpunkt angeben und die jeweiligen Gegenmaßnahmen tabellarisch aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die jeweiligen jährlichen Personalkosten der FKS in den vergangenen zehn Jahren?
Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben für die FKS für den erfragten Zeitraum (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr aufschlüsseln)?
Auf wie viele Arbeitskräfte setzt das BMF den Personalbedarf der FKS zum heutigen Stichtag fest, und wie viele dieser Arbeitskräfte sind zurzeit vorhanden?
Auf wie viele Arbeitskräfte setzte das BMF den Personalbedarf der FKS zum Stichtag 28. Juni 2019 fest, und wie viele dieser Arbeitskräfte waren zu diesem Stichtag vorhanden?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils jährliche Anzahl der Beschäftigten der FKS auf die einzelnen Dienstgrade seit 2016 bis zum heutigen Stichtag (bitte tabellarisch darstellen und nach der Gesamtanzahl der Beschäftigten, nach der Anzahl der Beschäftigten im höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienst und nach Jahr aufschlüsseln)?
Strebt die Bundesregierung an, das Verhältnis der Anzahl der Beschäftigten des gehobenen Dienstes der FKS zu der Anzahl der Beschäftigten des mittleren Dienstes der FKS zu ändern, und falls ja, weshalb (bitte begründen)?
In welchem Verhältnis sollte nach Ansicht des BMF die Anzahl der Beschäftigten des mittleren Dienstes zu der Anzahl der Beschäftigten des gehobenen Dienstes der FKS in den nächsten drei Jahren jeweils stehen, und in welchem Verhältnis stehen diese Beschäftigtengruppen zum heutigen Stichtag zueinander (bitte tabellarisch darstellen)?
Sind nach Ansicht des BMF mehr Stellen des höheren Dienstes für die Sachbearbeitung (nicht Steuerung) komplexer Vorgänge der FKS erforderlich?
Hat das BMF diesbezüglich den Personalbedarf nach anerkannten Grundsätzen ermittelt, um die künftige Stellen- und Personalplanung hieran auszurichten?
a) Falls ja, welche Ergebnisse hatte die Ermittlung?
b) Falls nein, wird das BMF den entsprechenden Personalbedarf ermitteln?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Stellenbedarf auch qualitativ zu ermitteln und zu decken?
Wie viele Arbeitskräfte der FKS befassen sich vor dem Hintergrund, dass der Kampf gegen organisierte Formen von Schwarzarbeit seit 2014 ein Schwerpunktsthema der FKS ist, mit dem Kampf gegen die Organisierte Kriminalität?
Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren der FKS fallen in den OFS-Bereich (OFS = organisierte Form der Schwarzarbeit)?
Wie viele Beschäftigte des Zolls werden – aufgeschlüsselt nach Direktionen und Fachdirektionen – nach aktuellem Planungsstand der Bundesregierung in den nächsten Jahren aufgrund ihres Alters aus dem Arbeitsverhältnis bei der Zollverwaltung ausscheiden (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Wie viele Beschäftigte des Zolls werden altersbedingt voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren aus dem Dienstverhältnis ausscheiden?
b) Wie viele Beschäftigte des Zolls werden altersbedingt voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren aus dem Dienstverhältnis ausscheiden?
c) Wie viele Beschäftigte des Zolls werden altersbedingt voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren aus dem Dienstverhältnis ausscheiden?
d) Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des demografisch bedingten Personalabgangs bei der Zollverwaltung?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das sogenannte Indikatorenmodell der FKS, und wann hat sich die Bundesregierung erstmals dazu bereit erklärt, das Indikatorenmodell (siehe BMF-Erlass vom 4. September 2014, Gz.: III A5–O1000/14/10018:001, III A6 – SV 3020/08/10006:001) der FKS zu prüfen?
Hat eine solche Prüfung bereits stattgefunden?
a) Falls ja, wann hat eine Prüfung des Indikatorenmodells samt dessen fachlichen Kriterien und deren Gewichtung stattgefunden, und was sind die Ergebnisse dieser Prüfung und die Schlussfolgerungen daraus?
b) Falls nein, weshalb hat eine solche Prüfung noch nicht stattgefunden, und für wann ist die Prüfung geplant?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Indikatorenmodell in bestimmten Ballungsräumen dazu führt, dass in größeren Städten vergleichsweise weniger Personal eingesetzt wird als in kleineren Städten in ländlichen Regionen?
Wie verhalten sich die jeweiligen festgesetzten Personalbedarfe (Anzahl der Soll-AK; AK = Arbeitskräfte) in den Sachgebieten E (FKS) der folgenden Hauptzollämter (HZÄ) zueinander, und zwar zum heutigen Stichtag und zum Stichtag 28. Juni 2019 (bitte tabellarisch darstellen und nach Stichtagen und Anzahl der Arbeitskräfte aufschlüsseln)?
a) Wie verhält sich die Anzahl der Soll-AK im Sachgebiet E (FSK) des Hauptzollamts (HZA) Berlin zu derjenigen im Sachgebiet E (FKS) des HZA Erfurt?
b) Wie verhält sich die Anzahl der Soll-AK im Sachgebiet E (FSK) des HZA Hamburg zu derjenigen im Sachgebiet E (FKS) des HZA Frankfurt/Oder?
c) Wie verhält sich die Anzahl der Soll-AK im Sachgebiet E (FSK) des HZA Köln zu derjenigen im Sachgebiet E (FKS) des HZA Magdeburg?
d) Wie verhält sich die Anzahl der Soll-AK im Sachgebiet E (FSK) des HZA München zu derjenigen im Sachgebiet E (FKS) des HZA Stralsund?
e) Wie verhält sich die Anzahl der Soll-AK im Sachgebiet E (FSK) des HZA Frankfurt/Main zu derjenigen im Sachgebiet E (FKS) des HZA Gießen?
Wie verhält sich die Personalunterdeckung – gemessen anhand der Differenz zwischen Soll-AK und Ist-AK in Prozent des Solls – in den Sachgebieten E (FKS) der folgenden HZÄ zueinander, und zwar zum heutigen Stichtag und zum Stichtag 28. Juni 2019 (bitte tabellarisch darstellen und nach Stichtagen aufschlüsseln)?
a) Wie verhält sich die Personalunterdeckung im Sachgebiet E des HZA Berlin zu derjenigen im Sachgebiet E des HZA Erfurt?
b) Wie verhält sich die Personalunterdeckung im Sachgebiet E des HZA Hamburg zu derjenigen im Sachgebiet E des HZA Frankfurt/Oder?
c) Wie verhält sich die Personalunterdeckung im Sachgebiet E des HZA Köln zu derjenigen im Sachgebiet E des HZA Magdeburg?
d) Wie verhält sich die Personalunterdeckung im Sachgebiet E des HZA München zu derjenigen im Sachgebiet E des HZA Stralsund?
e) Wie verhält sich die Personalunterdeckung im Sachgebiet E des HZA Frankfurt/Main zu derjenigen im Sachgebiet E des HZA Gießen?
Erkennt die Bundesregierung aus den Fragen 17 und 18 eine Schieflage, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie hieraus?
Führen nach Ansicht der Bundesregierung die Bemessung der einzelnen HZÄ und die entsprechende Verteilung der Soll-AK nach den Kriterien des Indikatorenmodells dazu, dass die HZÄ in den größten Städten nicht ausreichend mit Dienstposten entsprechend dem Kriminalitätsaufkommen ausgestattet sind?
Hat sich der BRH gegenüber dem BMF diesbezüglich gemeldet, und falls ja, was waren die konkreten Aussagen des BRH?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen HZÄ seit dem Jahr 2015 bis zum heutigen Stichtag nicht allen eingegangenen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen konnten?
a) Welche Hauptzollämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen?
b) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach HZÄ aufgrund einer nicht ausreichenden Personalsituation nicht allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen konnten?
c) Wie viele Tagebucheingänge sind gemäß dem Ergebnisvermerk über eine Maßnahme der Rechts- und Fachaufsicht beim HZA München, Sachgebiet E (FKS), vom 19. August 2016 verzeichnet worden, und wie viele dieser Tagebucheinträge enthielten Hinweise auf Schwarzarbeit?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass – wie an die Fragestellenden herangetragen worden ist – in diesem Ergebnisvermerk steht, dass von diesen Tagebucheinträgen (TB-Nummern), die Hinweise auf Schwarzarbeit enthalten, mindestens 50 Prozent aufgrund der Belastungslage „totgeschrieben“ wurden, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie oft kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass HZÄ in Großstädten aufgrund einer hohen personellen Auslastung Fälle, die mit Schwarzarbeit in Beziehung stehen, an HZÄ in ländlichen Regionen abgeben?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass – wie an die Fragestellenden herangetragen worden ist – die Generalzolldirektion Verfahren zur Schwarzarbeitsbekämpfung, die ländliche Regionen von Großstädten, wie z. B. Berlin, übernehmen, und daraus erwachsende festgestellte Schadenssummen statistisch dem übernehmenden und nicht dem abgebenden HZA zugerechnet?
Falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf künftige Personalfestsetzungen der HZÄ in ländlichen Regionen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Einsätzen der FKS im Rahmen von Bauvorhaben des Bundes von 2010 bis zum heutigen Stichtag?
a) Welche Bauvorhaben des Bundes wurden seit 2010 von der FKS wann kontrolliert (bitte tabellarisch darstellen)?
b) Bei welchen von der FKS kontrollierten Bauvorhaben des Bundes wurden seit 2010 jährlich jeweils wie viele Fälle von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung oder Sozialleistungsmissbrauch festgestellt (bitte tabellarisch darstellen und nach Art des Verstoßes, nach Bauvorhaben, Anzahl der jeweiligen Verstöße und Jahr aufschlüsseln)?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 Einsätze der FKS auf der Baustelle des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der Chausseestraße (Berlin)? Wann gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Einsätze der FKS auf der Baustelle des BND? Wurden bei diesen Einsätzen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug festgestellt (bitte für die drei genannten Bereiche die Fallzahlen pro Einsatz angeben)?
Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem System ProFiS 2.0 verfolgt, und ist das System ProFiS 2.0 zum heutigen Stichtag einsatzbereit?
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das System ProFiS 2.0 ursprünglich bereits im Jahr 2012 eingesetzt werden sollte, und falls ja, welche Gründe für eine Verzögerung sind der Bundesregierung bekannt? Wann wird ein deutschlandweiter Roll-out des Systems stattfinden?
b) Wer hat ProFiS 2.0 entwickelt? Ist die Herstellerfirma immer noch verantwortlich oder ist inzwischen ein anderes Unternehmen zuständig? Wenn Letzteres der Fall ist, welches?
Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragestellenden zu, dass die Einrichtung der Standorte und die Besetzung mit Personal, das sich mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch befasst, stärker als bisher am Aufkommen der Schwarzarbeit auszurichten ist?
Plant das BMF Initiativen und Anreize, um die FKS in Großstädten attraktiver zu machen und mehr Personal für die Arbeit an diesen Standorten zu gewinnen, und wenn ja, welche?