[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/18255–
Mögliche Beteiligung von Bundeswehroffizieren an Gedenkfeiern an einem
Wehrmachtsdenkmal auf Kreta
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Fragestunde in der 139. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15.
Januar 2020 fragte der Abgeordnete Dr. André Hahn die Bundesregierung nach
einer möglichen Beteiligung von Offizieren der Bundeswehr an Gedenkfeiern
an dem 1941 von der Wehrmacht errichteten Denkmal bei Floria auf Kreta,
das den Spruch „Gefallen für Großdeutschland“ trägt und mit Handgranaten
attackierende Wehrmachtssoldaten zeigt.
Während diese Frage nicht beantwortet wurde, bestätigte die
Bundesregierung, dass das Wehrmachtsdenkmal letztmalig im Jahr 2005 mit Genehmigung
der Bundeswehr durch Reservisten der Bundeswehr gepflegt wurde. An
Instandhaltung, Pflege und Gedenken seien seitdem keine aktiven Soldaten
beteiligt gewesen. Dies erfolge ausschließlich durch ehemalige Angehörige
sowie beispielsweise bei der jährlichen Kranzniederlegung durch den Bund
Deutscher Pioniere e. V. (vgl. Plenarprotokoll 19/139, S. 17418).
Der Bund Deutscher Pioniere, ein Zusammenschluss u. a. von ehemaligen
oder aktiven Angehörigen deutscher Pioniertruppenteile, berichtet auf seiner
Homepage über eine Kranzniederlegung im Mai 2016 am Denkmal bei Floria
(
https://www.bdpi.org/kranz-des-bdpi-auf-dem-soldatenfriedhof-floria-kreta/).
Dort ist eine Rede von Generalmajor a. D. Rainer Jung dokumentiert, die er
laut Protokoll u. a. an „Herr General Bernhardt, Herr Oberst G., Herr Oberst
Q.“ richtet und in der er – bezogen auf die Besatzung Kretas durch die
Wehrmacht – an die „außergewöhnlichen Leistungen aller deutschen Soldaten in
den verschiedenen Truppengattungen des Heeres“, ihre „beispielhaften
Tugenden“ sowie an „den Missbrauch des Freiheitswillens der kretischen
Bevölkerung durch die englische Aufwiegelung“ erinnert. Darüber berichtete die
Tageszeitung „Neues Deutschland“ in ihrer Ausgabe vom 23. Januar 2020.
In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/9607 wurde gefragt, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über
Personen hat, deren Gräber im Inland oder Ausland mit öffentlichen Mitteln
gepflegt werden, die wegen Kriegsverbrechen oder anderen Gräueltaten während
des Zweiten Weltkriegs verurteilt und hingerichtet wurden (Frage 20). Darauf
antwortete die Bundesregierung, eine Übersicht über die Gräber solcher Perso-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19005
19. Wahlperiode 06.05.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2020
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nen liege der Bundesregierung nicht vor. Es sei jedoch bekannt, dass wegen
Kriegsverbrechen zu Tode verurteilte Personen im Inland und Ausland teils
auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet wurden.
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2020 fragte der
Abgeordnete Dr. André Hahn die Bundesregierung, welche wegen
Kriegsverbrechen verurteilten Personen denn nach Kenntnis der Bundesregierung auf
deutschen Kriegsgräberstätten bestattet seien, und um welche
Kriegsgräberstätten es sich dabei handele (Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/16759).
Darauf antwortete die Bundesregierung, dass sie „über keine Übersicht im
Sinne der Fragestellung“ verfüge. Die Antwort der Bundesregierung macht
nach Ansicht der Fragesteller eine erneute Nachfrage in dieser Kleinen
Anfrage erforderlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei dem 1941 in der Ortschaft Floria auf der Insel Kreta/ Griechenland
errichteten Denkmal, das an gefallene Gebirgsjäger der deutschen Wehrmacht
erinnert, handelt es sich weder um einen Gegenstand noch um einen Ort der
Traditionspflege der Bundeswehr. Auf der zu Beginn der 1990er Jahre aus privaten
Mitteln wiederhergestellten Gedenktafel wird der damaligen Toten gedacht:
„Gefallen für Großdeutschland am 23.5.1941“. Diese Formulierung entspricht
in keiner Weise dem von der Bundesregierung gepflegten mahnenden
Gedenken für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Kranzniederlegungen
am in Rede stehenden „Gebirgsjäger-Denkmal“ in Floria werden von der
Bundesregierung nicht unterstützt. Eine Tradition zu ehemaligen deutschen
Streitkräften pflegt die Bundeswehr nicht.
Bei der durch die Fragestellenden angesprochenen Veranstaltung handelte es
sich um keine durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr organisierte
Gedenkveranstaltung, sondern um ein privates Totengedenken. Die Teilnehmer
der Veranstaltung handelten nicht im Auftrag der Bundesregierung.
1. Sind (bzw. wann waren) die in der Rede von Generalmajor a. D. Rainer
Jung angesprochenen Offiziere Angehörige der Bundeswehr, und welche
Funktion hatten sie zum Zeitpunkt der Kranzniederlegung?
Eine der angesprochenen Personen war zum Zeitpunkt der Kranzniederlegung
2016 Kommandeur der Luftlandebrigade 1 und hat an der Kranzniederlegung
des „Bundes Deutscher Pioniere e.V.“ auf Einladung von Generalmajor a.D.
Jung als Privatperson in Zivilkleidung und nicht im Auftrag der
Bundesregierung teilgenommen. Alle anderen angesprochenen Personen waren nicht mehr
Angehörige der Bundeswehr. Die Kranzniederlegung wurde nicht durch
Bundeswehrdienststellen oder die Bundeswehr unterstützt.
2. Welche Verwendung haben sie aktuell in der Bundeswehr, der NATO
oder dem Eurokorps?
Von den genannten Offizieren ist nur noch Brigadegeneral G. aktiv. Er ist
derzeit im Amt für Heeresentwicklung eingesetzt.
3. Hält die Bundesregierung an ihrer Auskunft fest, an Gedenken an dem
Wehrmachtsdenkmal bei Floria seien seit 2005 keine aktiven Soldaten
beteiligt gewesen, und welche Angaben kann die Bundesregierung jetzt
über die Beteiligung von (ggf. weiteren) Angehörigen der Bundeswehr
an Gedenkveranstaltungen an dem Denkmal machen?
Der bei der Kranzniederlegung durch den Bund deutscher Pioniere e.V. im
Jahre 2016 in einem aktiven Dienstverhältnis stehende Offizier war als
Privatperson anwesend.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Teilnahme von Angehörigen der
Bundeswehr an einem Denkmal der Wehrmacht, das nach Ansicht der
Fragesteller ganz in der militaristischen Tradition des NS-Regimes steht?
Der verbrecherische NS-Staat kann eine Tradition der Bundeswehr nicht
begründen. Für die Bundeswehr als Streitkräfte eines demokratischen
Rechtsstaates ist die Wehrmacht als Institution nicht traditionswürdig. Die
Bundesregierung unterstützt keine Gedenkveranstaltungen am Denkmal in Floria, ebenso
wenig befürwortet die Bundeswehr eine Teilnahme von
Bundeswehrangehörigen, auch nicht in zivil. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
5. Sind Gedenkfeiern an dem Wehrmachtsdenkmal bei Floria auf Kreta mit
dem Traditionsverständnis der Bundeswehr vereinbar, bzw. waren sie es
im Mai 2016?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Generalmajor
a. D. Rainer Jung von den „außergewöhnlichen Leistungen“ der
deutschen Soldaten auf Kreta und ihren „beispielhaften Tugenden“
angesichts der Erschießung zahlloser Zivilisten, der Deportation der jüdischen
Einwohner Kretas in die Konzentrationslager und der Zerstörung ganzer
Ortschaften durch die Wehrmacht?
Die Bundeswehr ist der freiheitlich demokratischen Grundordnung und den
Werten und Normen des Grundgesetzes verpflichtet. Zu ihnen zählen
insbesondere die Achtung der Menschenwürde, die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit
und Völkerrecht, der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft sowie die
Verpflichtung auf Freiheit und Frieden. Historische Beispiele für zeitlos gültige
soldatische Tugenden sind immer im historischen Zusammenhang zu bewerten
und nicht zu trennen von den politischen Zielen, denen sie dienten. Für die
Bundeswehr kann nur ein soldatisches Selbstverständnis mit Wertbindung, das
sich nicht allein auf professionelles Können im Gefecht reduziert, sinn- und
traditionsstiftend sein.
Auf die Antwort zu Frage 4 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
7. Welche Gründe waren für die Bundeswehr ausschlaggebend, die
Instandsetzung bzw. Pflege dieses Wehrmachtsdenkmals durch Reservisten 2005
zu genehmigen?
Nähere Erkenntnisse, die zur Billigung der Instandsetzung bzw. Pflege des
Denkmals sowie des gegenüberliegenden griechischen Denkmals im Jahr 2005
führten, liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. In welcher Höhe wurden öffentliche Mittel bzw. Mittel aus dem durch
das Bundeswehr-Sozialwerk verwalteten Sondervermögen oder anderen
Kapiteln des Bundeshaushaltes für die Instandsetzung bzw. Pflege des
Wehrmachtsdenkmals bislang bereitgestellt?
Das Bundeswehr-Sozialwerk leistet keine Zahlungen der genannten Art. Aus
dem Sondervermögen „Nachlass Hempel“ wurden keine Mittel für die
Instandsetzung und Pflege des in Rede stehenden Denkmals zur Verfügung gestellt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden für die Instandsetzung und Pflege
des Denkmals keine Haushaltsmittel des Bundes eingesetzt. Der Transport
zweier reservedienstleistender Soldaten erfolgte auf Grundlage der
Genehmigung im September 2005 im Rahmen freier Plätze mit einem Luftfahrzeug der
Bundeswehr, das im Rahmen einer internationalen Großübung in Kreta (Joint
Project Optic Windmill IX) ohnehin eingesetzt war.
9. Ist das Denkmal vor dem Hintergrund des aktuellen Traditionserlasses
der Bundeswehr weiterhin erhaltungswürdig?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Welche anderen Denkmäler aus der NS-Zeit wurden oder werden mit
Genehmigung oder Kenntnis der Bundeswehr durch aktive Soldaten oder
Reservisten der Bundeswehr gepflegt (bitte konkret mit Zeitraum und
dafür zur Verfügung gestellte Bundesmittel nennen)?
Die Bundeswehr pflegt keine Tradition zu ehemaligen deutschen Streitkräften.
Für die Bundeswehr als Streitkräfte eines demokratischen Rechtsstaates kann
der verbrecherische NS-Staat keine Tradition begründen; ebenso ist die
Wehrmacht als Institution nicht traditionswürdig. Eine Übersicht über Denkmäler
aus der Zeit des Dritten Reiches steht daher im Bundesministerium der
Verteidigung nicht zur Verfügung.
11. In welchem Umfang wurde die Teilnahme von aktiven oder ehemaligen
Bundeswehrangehörigen an Gedenkfeiern am Wehrmachtsdenkmal bei
Floria mit Bundesmitteln unterstützt (bitte detailliert mit zuständiger
Bundesbehörde, Datum, Zweck und Höhe der Bundesmittel nennen)?
Die Bundesregierung unterstützt keine Gedenkfeiern am Denkmal bei Floria.
Die in Rede stehende Kranzniederlegung erfolgte in Verantwortung und auf
Kosten des „Bundes Deutscher Pioniere e.V.“. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über wegen
Kriegsverbrechen verurteilte Personen, die auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet
sind (bitte alle der Bundesregierung bekannten Namen nennen, ohne dass
es bei der Beantwortung dieser Frage einer wie auch immer gearteten
Übersicht bedarf)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die in den inländischen
Gräbern bestatteten Personen vor. Das gilt auch für mögliche ehemalige
Zugehörigkeiten der Toten zu militärischen oder militärähnlichen Verbänden,
Funktionen sowie die Frage, ob diese als Kriegsverbrecher einzustufen sind oder
welche Todesumstände vorliegen. Hinsichtlich der im Ausland gelegenen
deutschen Kriegsgräber wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 19/10407 verwiesen.
13. Um welche Kriegsgräberstätten handelt es sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Warum, und auf welcher Rechtsgrundlage werden wegen
Kriegsverbrechen verurteilte Personen auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet?
Auf die Antwort zu Frage 12 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 19/10407 wird verwiesen. Der Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. pflegt deutsche Kriegsgräberstätten im Ausland in
der Regel auf Grundlage der von der Bundesregierung geschlossenen
bilateralen Kriegsgräberabkommen.
15. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um
Personen zu identifizieren, die wegen Kriegsverbrechen verurteilt bzw.
hingerichtet wurden und auf deutschen Kriegsgräberstätten bestattet sind?
Innerhalb der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemäß Gräbergesetz die fiskalische
Verantwortung für den Erhalt und die Pflege von Kriegsgräbern im Inland. Die
Umsetzung des Gräbergesetzes liegt in der Verantwortung der Länder. Ob eine
Identifizierung von in Kriegsgräbern bestatteten, wegen Kriegsverbrechen
verurteilten Personen möglich ist, wird bei einer nächsten Bund-Länder-Konferenz
zu Fragen der inländischen Kriegsgräberfürsorge erörtert werden. Die
ursprünglich für März 2020 geplante Sitzung wurde wegen der COVID-19-Krise
verschoben.
Eine systematische Erfassung der im Ausland gelegenen Kriegsgräber von
Personen, die wegen Kriegsverbrechen verurteilt bzw. hingerichtet wurden, findet
nicht statt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/10407 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]