Divergierende Gutachten zur Finanztransaktionsteuer innerhalb der Bundesregierung
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Innerhalb der Bundesregierung kursieren Medienberichten zufolge, divergierende Gutachten beziehungsweise Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit der Finanztransaktionsteuer beziehungsweise zum Vorschlag des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz für eine Aktiensteuer.
So berichtete der Journalist Jan Hildebrand etwa via Twitter am 29. Januar 2020, der Wissenschaftliche Beirat (Beirat) beim SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF) warne in einem Gutachten vor der „Einführung einer Finanztransaktionsteuer“ (https://mobile.twitter.com/jandhildebrand/status/1222556217639428098?s=12). Das Vorhaben sei aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll“ (a. a. O.).
Im Artikel „Brisantes Gutachten zur Finanztransaktionsteuer“ des „Handelsblatts“ vom selben Tage führen die Journalisten Martin Greive und Jan Hildebrand unter Bezugnahme auf das eben genannte Gutachten ferner aus, in der – Stand zum 30. Januar 2020 – bislang unveröffentlichten Stellungnahme des Beirates komme dieser zu dem Schluss, die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf Aktiengeschäfte sei aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll. Darüber hinaus zöge der Beirat gar die Verfassungsmäßigkeit der Steuer in Zweifel. Als Grund für die mögliche Verfassungswidrigkeit der Finanztransaktionsteuer gebe der Beirat die mangelnde Durchsetzungsmöglichkeit der Steuer im Ausland an, wodurch es zu einem strukturellen Vollzugsdefizit kommen könne.
Weiter rechnet der Beirat bei einer reinen Aktiensteuer mit erheblichen Ausweichreaktionen, so dass sich der Handel auf steuerlich nicht erfasste Finanzinstrumente beziehungsweise Börsenplätze verlagern könnte. Ferner sehe der Beirat bei Einführung einer Finanztransaktionsteuer eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität. Bei zu hoher Steuerbelastung könne die Liquidität von Börsen innerhalb der Europäischen Union deutlich abnehmen. Aus Sicht des Beirats belaste die Aktiensteuer Eigenkapitalinstrumente, deren Stärkung gerade eine der zentralen Lehren aus der Finanzkrise gewesen sei.
Darüber hinaus merkt der Artikel an, der Beirat habe das bislang unveröffentlichte Gutachten bereits im November 2019 fertiggestellt. In diesem Gutachten sieht das „Handelsblatt“ „Munition“ für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Finanztransaktionsteuer „skeptisch“ zu betrachten.
Demgegenüber kommt das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (ifw) in dem Gutachten „Der deutsch-französische Vorschlag zu einer EU-Finanztransaktionssteuer – Internationale Einordnung und Politikempfehlung“ (Stand: Finale Version 21. Oktober 2019) wiederum für das CSU-geführte Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Hinblick auf eine „EU-Finanztransaktionssteuer“ zu einer positiven Bewertung (ifw-Gutachten, Kurzzusammenfassung, S. III). So sei die Finanztransaktionsteuer auf Aktien eine international und historisch bewährte Steuer, die zu minimalen Kosten erhoben werden könne und nutzenabhängig sei. Der deutsch-französische Vorschlag für eine reine Aktiensteuer wird in dem ifw-Gutachten für das BMZ als „Finanz-Maut“ bezeichnet (ifw-Gutachten, Kurzzusammenhang, S. III).
Das ifw kommt zu dem Schluss, der Großteil des Steueraufkommens würde von professionellen Investoren aus dem Ausland geleistet, vor allem von privaten US-Fonds oder von Staatsfonds. Privathaushalte im Inland würden deswegen nur einen geringen Anteil des Steueraufkommens zahlen.
Das ifw-Gutachten benennt die Verengung der Bemessungsgrundlage als größte Schwäche des deutsch-französischen Vorschlags (ifw-Gutachten, Kurzzusammenhang, S. III). Die Finanztransaktionsteuer im Gewand einer reinen Aktiensteuer lade zu Steuerumgehungen ein. Ferner empfiehlt das ifw, mittelfristig auch den Hochfrequenzhandel zum Gegenstand einer Finanztransaktionsteuer zu machen.
Aus Sicht der Fragensteller ergibt sich die Situation, dass der Beirat eines SPD-geführten Bundesministeriums die Finanztransaktionsteuer ablehnt, während ein im Auftrag eines CSU-geführten Bundesministeriums erstelltes Gutachten die Steuer begrüßt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die beiden genannten Gutachten zu divergierenden Bewertungen im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit einer Finanztransaktionsteuer respektive der Aktiensteuer kommen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Stellungnahme des Beirates beim BMF bislang noch nicht veröffentlicht, obwohl diese laut Medienbericht bereits im November 2019 fertiggestellt gewesen sein soll?
Trifft es zu, dass diese Stellungnahme des Beirates bereits im November 2019 fertiggestellt war, und seit wann war diese dem BMF bekannt?
Trifft es zu, dass das BMF die Veröffentlichung des Gutachtens seines Beirates erst für den März 2020 plant, und wenn nicht, für wann dann?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den im „Handelsblatt“ erwähnten Kernaussagen der Stellungnahme des Beirates?
Wie ordnet es die Bundesregierung ein, dass das ifw die fehlende Einbeziehung von Derivaten in die Besteuerung einer Finanztransaktionsteuer als eine Schwäche des deutsch-französischen Vorschlags für eine reine Aktiensteuer einstuft (ifw-Gutachten, Kurzzusammenfassung, S. V), und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis des ifw, durch die Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage auf Aktien ergebe sich eine erhebliche Reduktion der Einnahmen (ifw-Gutachten, Kurzzusammenfassung, S. V)? Sieht die Bundesregierung Parallelen in der Bewertung des ifw zur Argumentation Österreichs, das zuletzt den deutsch-französischen Vorschlag für eine Aktiensteuer als nicht weitgehend genug abgelehnt hat?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des ifw, dass der deutsch-französische Vorschlag die Besteuerung nicht nur auf Aktien, sondern darüber hinaus auf börsengehandelte Aktien beschränken soll (ifw-Gutachten, S. 4)?
Wie passt dies zur höheren Transparenz von regulierten Finanzplätzen gegenüber OTC-Transaktionen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des ifw, es sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Aktien besteuert würden, aber rein passive Anlageprodukte wie Index-ETFs nicht (ifw-Gutachten, Kurzzusammenfassung, S. V)?