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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels und der geplanten Senkung der EEG-Umlage auf die deutsche Industrie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.04.2020

Aktualisiert

09.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1834603.04.2020

Auswirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels und der geplanten Senkung der EEG-Umlage auf die deutsche Industrie

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Dezember 2019 wurde das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) verabschiedet. Mit dem BEHG wird eine nationale Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, indem die Inverkehrbringer von Brennstoffen ab 2021 zu einer Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet werden. Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel für eine Senkung der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) zu verwenden. Sie sollte ursprünglich 2021 um 0,25, 2022 um 0,5 und 2023 um 0,625 Cent/kWh gesenkt werden.

Noch vor Inkrafttreten des BEHG wurde im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht eine Erhöhung der Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025 vereinbart. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten vollständig zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden (vgl. Pressemitteilung des Bundesrates vom 18. Dezember 2019: „Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Klimapaket“). Während die geplanten Änderungen im BEHG bereits als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) veröffentlicht wurde, liegt die geplante rechtliche Umsetzung der Senkung der EEG-Umlage bislang nicht vor.

Die vorgesehene Senkung der EEG-Umlage könnte nach Ansicht der Fragesteller allerdings dazu führen, dass diese sich für einen bestimmten Teil der energieintensiven Industrie in Deutschland letztendlich wirtschaftlich negativ auswirkt. Betroffen sein könnten Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren. Die Regelung entlastet diejenigen energieintensiven Betriebe von der Umlage, die im internationalen Wettbewerb stehen. Ob ein Unternehmen Anspruch auf die Besondere Ausgleichsregelung hat, hängt von seiner Stromkostenintensität ab. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung der letzten drei Jahre. Im Jahr 2019 fielen rund 2000 Unternehmen unter die Besondere Ausgleichsregelung (vgl. energate Messenger vom 3. Februar 2020: „Unternehmen drohen Mehrkosten durch Senkung der EEG-Umlage“).

Nun könnte die Absenkung der EEG-Umlage aus dem BEHG dazu führen, dass die Stromkostenintensität dieser Unternehmen sinkt und sie unter den für die Beanspruchung der Besonderen Ausgleichsregelung nötigen Schwellenwert fallen. Ihre Privilegierung könnte dadurch also verloren gehen. So könnte sich die als Entlastung der Verbraucher gedachte Senkung der EEG-Umlage nach Ansicht der Fragesteller in ihr Gegenteil verkehren und zu einer Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industriebetriebe werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Bis wann, und in welchem Rahmen plant die Bundesregierung, die angekündigte Senkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels rechtlich umzusetzen?

2

Wie hoch wird die jährliche Senkung der EEG-Umlage nach Ansicht der Bundesregierung nach der vorgesehenen Erhöhung der Preise für Emissionszertifikate in den Jahren 2021 bis 2025 ausfallen?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Unternehmen durch die Senkung der EEG-Umlage aus der Besonderen Ausgleichsregelung fallen können und dadurch insgesamt eine Mehrbelastung resultieren könnte?

4

Wie viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die die Besondere Ausgleichsregelung des EEG in Anspruch nehmen, könnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die geplante Senkung der EEG-Umlage von insgesamt steigenden Stromkosten betroffen sein (unter der Annahme eines konstanten Stromverbrauchs, eines abgesehen von der EEG-Umlage stabilen Strompreises und einer konstanten Bruttowertschöpfung; bitte in die Senkungsschritte 1,5 Cent/kWh, 2 Cent/kWh und 3 Cent/kWh aufschlüsseln)?

5

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Carbon Leakage bei diesen Unternehmen zu verhindern?

6

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine mögliche Absenkung der Schwellenwerte für die Besondere Ausgleichsregelung oder die Möglichkeit gleitender Ein- und Ausstiegsgrenzen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die beihilferechtliche Situation?

8

Wie ist der Stand der Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Übertragbarkeit des EuGH-Urteils (EuGH = Europäischer Gerichtshof) zum Beihilfecharakter des EEG 2012 auf das aktuelle EEG und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die (u. a. im Rahmen des Kohleausstiegs) anstehenden KWKG- und EEG-Novellen?

9

Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung des 2019 unterbrochenen „Dialogprozesses KWK“ (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung)?

10

Plant die Bundesregierung neben der Änderung des KWKG durch das Kohleausstiegsgesetz eine weitere KWKG-Novelle für diese Legislaturperiode?

11

Wie viele konventionelle Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen unter 20 Megawatt (MW) fallen in den Anwendungsbereich des BEHG 2021 und BEHG 2023 (bitte nach Industrie-, Objektanlagen und Anlagen in der allgemeinen Versorgung aufschlüsseln)?

12

Wie viel Strom und Wärme haben diese Anlagen 2018 und 2019 erzeugt (bitte nach Industrie-, Objektanlagen und Anlagen in der allgemeinen Versorgung aufschlüsseln)?

13

Mit welchen durch das BEHG verursachten finanziellen Belastungen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung die Betreiber der aufgeschlüsselten KWK-Anlagen insgesamt rechnen?

14

Sind diese Anlagen nach Einschätzung der Bundesregierung ohne direkte Kompensation durch das BEHG und/oder indirekte Kompensation über das KWKG noch wirtschaftlich zu betreiben (bitte nach Anlagen bis 1 MW, bis 10 MW und zwischen 10 und 20 MW aufschlüsseln)?

15

Welche Auswirkungen hat das BEHG auf das KWK-Ziel der Bundesregierung, wenn es zu keiner direkten und indirekten Kompensation für die Anlagenbetreiber kommt?

16

Wie bewertet die Bundesregierung direkte Kompensationen im BEHG unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten, und welche beihilferechtlichen Vorgaben sind dabei einschlägig (Carbon-Leakage-Liste oder Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien – UEBLL)?

17

Aus welchem Haushaltstitel will die Bundesregierung eine direkte Kompensation im BEHG finanzieren?

18

Plant die Bundesregierung, die Mittel für die direkte Kompensation von den geplanten Mitteln zur Senkung der EEG-Umlage abzuziehen?

19

Schätzt die Bundesregierung das Risiko von Carbon Leakage durch das BEHG höher ein als durch das EU Emissions Trading System (EU ETS)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

20

Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Carbon-Leakage-Risiko für verschiedene betroffene Branchen bezogen auf die Verlagerungsgefahr innerhalb der Europäischen Union und ins Nicht-EU-Ausland?

Berlin, den 1. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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