[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr,
Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/18418 –
Lage der Finanzbranche in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 21. Januar 2020 informierte Moody’s auf der Veranstaltung „Moody’s
Investor Service“ zu aktuellen ökonomischen Entwicklungen in der Welt, aber
auch in Europa und Deutschland (
https://ma.moodys.com/rs/961-KCJ-308/ima
ges/Moodys_Credit_Trends_2020_Berlin.pdf). Hierbei wurde unter anderem
auf die zunehmend schwierige ökonomische Lage in Deutschland sowie auf
die schwierige Lage im hiesigen Bankenbereich hingewiesen.
Am 15. Januar 2020 veröffentlichte die Bankenaufsicht der Europäischen
Zentralbank (EZB-Bankenaufsicht) ihren Bericht zu den Bankenstatistiken
zum dritten Quartal 2019 (
www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ss
m.supervisorybankingstatistics_third_quarter_2019_202001~c18446b980.e
n.pdf). In der Presseberichterstattung wurde insbesondere die niedrige
Profitabilität bzw. Rentabilität der deutschen Bankenlandschaft thematisiert (
https://b
oerse.ard.de/anlagestrategie/branchen/deutsche-banken-auf-griechischem-nive
au100.html).
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von
Moody’s (Moody’s, Präsentation zur Veranstaltung Credit Trends Folie
2020 in Berlin am 21. Januar 2020, Folie 21), dass das
Produktivitätswachstum
a) in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich unter 1 Prozent lag bzw.
liegen wird, und
b) auch in den Jahren 2020 bis 2030 durchschnittlich nicht mehr über
1 Prozent steigen werde?
Die Bundesregierung berechnet und prognostiziert das Wachstum der
Produktivität im Rahmen der jedes Jahr veröffentlichten Frühjahrsprojektion der
wirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Zusammenhang wurde zuletzt im April
2020 auch das Produktivitätswachstum berechnet, vgl.
www.bmwi.de/Redaktio
n/DE/Artikel/Wirtschaft/Projektionen-der-Bundesregierung/projektionen-der-b
undesregierung-fruehjahr-2020.html.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19921
19. Wahlperiode 15.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2020
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dieses wird in der Frühjahresprojektion gemessen an der totalen
Faktorproduktivität, also dem Teil des Wachstums der Produktion, der nicht auf die
Veränderung des Einsatzes der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital zurückzuführen
ist. Das Produktivitätswachstum liegt für die Jahre 2016 bis 2020 bei 0,4
Prozent. In den Jahren 2020 bis 2024 liegt das Wachstum der totalen
Faktorproduktivität bei durchschnittlich 0,5 Prozent. Für die Jahre nach 2024 liegen
keine Berechnungen vor.
2. Welche Maßnahmen waren aus Sicht der Bundesregierung bislang in der
19. Wahlperiode besonders geeignet, um das Produktivitätswachstum zu
verbessern?
Welche Belege kann die Bundesregierung hierfür anführen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, abzuschätzen, welche Maßnahme
voraussichtlich zu welcher Verbesserung des Produktivitätswachstums
führen wird?
Die Bundesregierung hat im Sommer 2019 einen Nationalen Ausschuss für
Produktivität eingesetzt und dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) diese Aufgabe übertragen. Der
SVR hat seinen ersten Bericht in dieser neuen Funktion im Rahmen seines
Jahresgutachtens 2019/2020 am 6. November 2019 veröffentlicht. Das zweite
Kapitel fokussiert Produktivität und eine Verbesserung von
Wachstumsbedingungen.1
Ziel der Bundesregierung ist ein möglichst stetiges, angemessenes,
nachhaltiges und sozial ausgewogenes Wirtschaftswachstum. Dafür ist das
Produktivitätswachstum die zentrale Triebfeder. Die Produktivität einer Volkswirtschaft
resultiert allerdings aus dem Zusammenspiel einer Vielzahl
mikroökonomischer Entscheidungen sowie wirtschafts- und strukturpolitischer
Rahmenbedingungen und kann als wirtschaftspolitische Zielgröße daher nicht direkt
gesteuert werden. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wie auch in der
19. Wahlperiode eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die
wachstumsstärkend wirken und damit auch das Produktivitätswachstum steigern. Der
Jahreswirtschaftsbericht 2020 der Bundesregierung, mit dem die Bundesregierung
zum Jahresgutachten 2019/2020 des SVR Stellung nimmt, bietet eine Übersicht
der zentralen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung.2
Als Maß für den Erfolg der Maßnahmen kann das längerfristige Wachstum der
Stundenproduktivität herangezogen werden, dass in den vergangenen Jahren
stärker ausfiel als in den meisten anderen Industrieländern. Aussagen über den
möglichen Beitrag einzelner Maßnahmen auf die Produktivitätsentwicklung
lassen sich mangels eines (fiktiven) Referenzszenarios ohne Maßnahmen nicht
ohne Weiteres treffen.
1 Zum Jahresgutachten 2019/2020 „Den Strukturwandel meistern“ vgl.
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/j
ahresgutachten-2019.html.
2 Zum Jahreswirtschaftsbericht 2020 „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität stärken – in Deutschland und
Europa“ vgl.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2020.html.
3. Wie ordnet die Bundesregierung die Einschätzung von Moody’s ein, dass
das Wirtschaftswachstum in Deutschland im Jahr 2020 rund 1 Prozent
betragen werde (Moody’s, Präsentation zur Veranstaltung Credit Trends
Folie 2020 in Berlin am 21. Januar 2020, Folie 12)?
4. Wie ordnet die Bundesregierung die von Moody’s vorgenommene
Einschätzung eines niedrigen Wirtschaftswachstums in Kombination mit
einem durchschnittlich ebenso eher niedrigem Produktivitätswachstum
ein?
Nimmt die Bundesregierung diesen Befund zum Anlass, um
finanzpolitisch bzw. wirtschaftspolitisch aktiv zu werden?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu in der
restlichen 19. Wahlperiode?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einschätzung von Moody’s bezieht sich auf einen Zeitpunkt vor Ausbruch
der Corona-Pandemie. Im Zuge der Ausbreitung der Corona-Pandemie in
Deutschland hat die Bundesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit
der Bevölkerung seuchenpolitische Maßnahmen ergriffen. Die verhängten
Shutdowns in Deutschland und in vielen anderen Ländern der Welt belasten die
Unternehmen und die privaten Haushalte schwer. Um die wirtschaftlichen
Folgen abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen
beschlossen. Mit der am 29. April 2020 vom BMWi veröffentlichten
Frühjahrsprojektion 2020 (s. Frage 1) hat die Bundesregierung eine Einschätzung der
konjunkturellen Lage vorgelegt. Demnach erwartet die Bundesregierung für das
laufende Jahr einen Rückgang des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 6,3
Prozent. Im Jahr 2021 dürfte das Wachstum des BIP bei + 5,2 Prozent liegen.
5. Kann die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Beobachtung von Moody’s bestätigen, wonach
es seit Juni 2018 bei Emittenten von sog. high yield bonds oder ähnlichen
Finanzprodukten zum Bereich Corporate zu immer stärkeren Downgrades
denn zu Upgrades der Emittenten komme (Moody’s, Präsentation zur
Veranstaltung Credit Trends Folie 2020 in Berlin am 21. Januar 2020,
Folie 34)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
b) Sieht die Bundesregierung dadurch Rückwirkungen oder gar Gefahren
für die Finanzstabilität oder die Kapitalversorgung der Realwirtschaft?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die relative Bedeutung des Marktsegments sogenannter „High-Yield“-
Anleihen hat in den letzten Jahren zugenommen. Diese Entwicklung ist auf
Veränderungen des Angebots und der Nachfrage nach Unternehmensanleihen
zurückzuführen. Viele Unternehmen konnten in den vergangenen Jahren aufgrund
des robusten wirtschaftlichen Aufschwungs ihre Eigenkapitalbasis stärken.
Diese bonitätsstarken Unternehmen waren zunehmend in der Lage, ihren
Finanzierungsbedarf mit eigenen Mitteln zu decken (z. B. Innenfinanzierung über
Gewinnthesaurierung) und weniger auf Fremdkapitalfinanzierungen über die
Emission von Anleihen angewiesen. Gleichzeitig ist es bonitätsschwächeren
Unternehmen im anhaltenden Umfeld niedriger Zinsen und Renditen vermehrt
möglich, Fremdkapital durch Emission von Anleihen aufzunehmen. Auf Grund
der insgesamt geringeren Bonität von Emittenten im Marktsegment von „High-
Yield“-Anleihen unterliegen diese Anleihen höheren Ausfallrisiken.
Veränderungen im Verhältnis von Upgrades zu Downgrades sind deshalb nicht als
ungewöhnlich anzusehen.
6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von
Moody’s, wonach die Bankenlandschaft in Deutschland, aber auch in
Großbritannien für das 2019 mit der Einschätzung „negative outlook“
versehen wurde (Moody’s, Präsentation zur Veranstaltung Credit Trends Folie
2020 in Berlin am 21. Januar 2020, Folie 35)?
Im Zuge des weiterhin anhaltenden Niedrigzinsumfeldes ist die Rentabilität der
deutschen Banken im internationalen Vergleich weiterhin gering. Darüber
hinaus stehen alle Banken vor der Herausforderung, Kosten zu senken und ihr
Geschäftsmodelle an die Digitalisierung anzupassen. Die Bankenaufsicht
berücksichtigt die Prognosen über die Zukunftsaussichten der Bankenlandschaft
in Deutschland unter anderem bei den institutsindividuellen aufsichtlichen
Bewertungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 3 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Belastungen für
Banken in Europa durch die anhaltende Niedrigzinsphase und gestiegene
Regulierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/11546 verwiesen.
7. Hält die Bundesregierung bzw. die BaFin die Vermögensrendite (return on
assets, ROA) bei Banken für eine wichtige und/oder aussagekräftige
Kennzahl für die Beurteilung der Rentabilität insgesamt?
Der ROA ist eine übliche Kennzahl zur Beurteilung der Rentabilität und ist in
diesem Zusammenhang auch relevant für die Bankenaufsicht, d. h. die BaFin
berücksichtigt die Entwicklung dieser Kennzahl, bzw. die Entwicklung der
einzelnen Komponenten dieser Kennzahl, bei der aufsichtlichen Bewertung der
einzelnen Banken. Allerdings ist der ROA auch immer im Zusammenhang mit
anderen Kennzahlen (u. a. Kapital, Liquidität) zu betrachten, um ein
Gesamtbild zu erhalten.
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin die
durchschnittliche ROA der deutschen Banken seit 1949 bis heute
entwickelt (Jahresangaben bitte in einer Tabelle angeben)?
Die Entwicklung des ROA (Gesamtkapitalrentabilität) von deutschen Banken
stellt sich wie folgt dar (Informationen aus der GuV-Statistik der Bundesbank
liegen ab dem Berichtsjahr 1968 vor):
Jahr
ROA
(Gesamtkapitalrentabilität)3
(in Prozent)
31.12.1968 0,76
31.12.1969 0,62
31.12.1970 0,49
31.12.1971 0,56
31.12.1972 0,59
31.12.1973 0,45
31.12.1974 0,52
31.12.1975 0,72
31.12.1976 0,62
31.12.1977 0,68
31.12.1978 0,64
31.12.1979 0,50
Jahr
ROA
(Gesamtkapitalrentabilität)3
(in Prozent)
31.12.1980 0,50
31.12.1981 0,52
31.12.1982 0,63
31.12.1983 0,69
31.12.1984 0,68
31.12.1985 0,64
31.12.1986 0,61
31.12.1987 0,52
31.12.1988 0,55
31.12.1989 0,45
31.12.1990 0,44
31.12.1991 0,53
31.12.1992 0,51
31.12.1993 0,54
31.12.1994 0,48
31.12.1995 0,51
31.12.1996 0,46
31.12.1997 0,42
31.12.1998 0,61
31.12.1999 0,36
31.12.2000 0,31
31.12.2001 0,20
31.12.2002 0,16
31.12.2003 0,03
31.12.2004 0,15
31.12.2005 0,44
31.12.2006 0,35
31.12.2007 0,25
31.12.2008 -0,29
31.12.2009 -0,03
31.12.2010 0,22
31.12.2011 0,35
31.12.2012 0,32
31.12.2013 0,25
31.12.2014 0,30
31.12.2015 0,31
31.12.2016 0,33
31.12.2017 0,33
31.12.2018 0,23
3 Jahresüberschuss vor Steuern in Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme als einfacher Durchschnitt.
Berücksichtigt sind MFI ohne: 1) Institute mit Rumpfgeschäftsjahr, 2) in Liquidation befindliche Institute; inkl.: 1) KfW,
2) ab 1993 Bausparkassen.
Der Jahresüberschuss sowie die anderen Ertragslagedaten stammen aus der GuV-Statistik der Bundesbank (vgl. https://
www.bundesbank.de/de/bundesbank/forschung/fdsz/forschungsdaten/guv-604562). Die Ergebnisse dieser Statistik
beruhen auf den veröffentlichten Jahresabschlüssen der Einzelinstitute gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches
und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute. Bei der Berechnung des Jahresüberschusses wird
aber von der handelsrechtlichen Darstellung abgewichen. Stattdessen findet die Orientierung an der wirtschaftlichen
Betrachtung statt. So werden Zuführungen und Auflösungen, die den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g
HGB betreffen, nicht erfolgswirksam verbucht, sondern wegen ihres rücklagenähnlichen Charakters in der GuV-
Statistik erst im Rahmen der Gewinnverwendung berücksichtigt. Die Werte für das bilanzielle Eigenkapital, die
Bilanzsumme und sonstige Bestandsgrößen werden nicht den Jahresabschlüssen entnommen, sondern als
jahresdurchschnittliche Werte auf der Grundlage der Gesamtinstitutsmeldungen (d. h. Einzelinstitutsebene nach HGB) zur monatlichen
Bilanzstatistik bestimmt. Werte zur Summe der operativen Erträge, die es ab dem Berichtsjahr 1972 gibt, sind bis zum
Berichtsjahr 1992 (in Anlehnung an die Vorgaben des ab 1993 gültigen neuen Bilanzierungsrechtes) teilweise
geschätzt.
b) Hält es die Bundesregierung bzw. die BaFin für sinnvoll, zur
Einordnung der hiesigen Bankenlandschaft auch die ROA von in anderen
Staaten ansässigen Banken zu beobachten?
Eine Einordnung der ROA deutscher Banken im Verhältnis zu den ROA von
Banken anderer Staaten ist gewährleistet. Bspw. wird die BaFin als integraler
Bestandteil des SSM fortlaufend im Rahmen der Zusammenarbeit mit der EZB
und der EBA (z. B. EBA Risk Dashboard) über die Entwicklung in anderen
Mitgliedstaaten informiert. Entsprechend kann eine Beobachtung der ROA von
Banken in anderen europäischen Staaten vorgenommen werden.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
bzw. der BaFin aktuell die durchschnittliche ROA der zehn größten
US-amerikanischen Banken (nach Bilanzsumme)?
Die nach Bilanzsumme zehn größten Banken sind Bank of America, Capital
One, Citigroup, Goldman Sachs, JP Morgan Chase, Morgan Stanley, PNC
Financial Services, Truist Bank, US Bancorp, und Wells Fargo. Ausgewählt
wurde auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen nach:
https://www.spglob
al.com/marketintelligence/en/news-insights/latest-news-headlines/50964984.
Diese Banken weisen für das Geschäftsjahr 2019 (Stichtag 31.12.2019) einen
durchschnittlichen ROA von 1,10 Prozent auf (Daten abgerufen von
https://ww
w.macrotrends.net/).
d) Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
bzw. der BaFin aktuell die durchschnittliche ROA der zehn größten
Banken (nach Bilanzsumme) innerhalb der Europäischen Union (ohne
Deutschland)?
Die gemäß EBA Transparency Exercise (vgl.
https://eba.europa.eu/risk-analysi
s-and-data/eu-wide-transparency-exercise, Stand Juni 2019) nach Bilanzsumme
zehn größten Banken in der EU (ohne GB) sind Banco Bilbao Vizcaya
Argentaria, Banco Santander, BNP Paribas, Crédit Mutuel, Groupe BPCE, Groupe
Crédit Agricole, ING Groep, Intesa Sanpaolo, Société Générale und UniCredit.
Diese weisen einen durchschnittlichen ROA von 0,55 Prozent auf (vgl.
ebenda).
e) Wie hoch ist nach Kenntnis der BaFin jeweils die ROA der zehn
größten Banken (nach Bilanzsumme) Deutschlands?
Gemäß dem EBA Transparency Exercise (Stand: Juni 2019, vgl. Frage 7d) sind
die nach Bilanzsumme zehn größten deutschen Banken BayernLB,
Commerzbank, DekaBank Deutsche Bank, DZ Bank, Erwerbsgesellschaft der S-
Finanzgruppe, Helaba, LBBW, Nord LB und Volkswagen Bank. Diese weisen einen
durchschnittliche ROA von 0,21 Prozent auf (vgl. ebenda).
f) Welchen ROA-Wert hält die Bundesregierung bzw. die BaFin im
Grundsatz aus betriebswirtschaftlichen sowie aus
Finanzstabilitätsgesichtspunkten für erstrebenswert?
Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der
Risikosituation einer Bank ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Kennzahlen von
Bedeutung. Das Gesamtbild der Kennzahlen, zu denen auch der ROA gehört,
ist hierbei zu betrachten. Welche Kennzahlen für eine Beurteilung
heranzuziehen sind, hängt von der konkreten Frage- und Problemstellung sowie der
gegebenen Situation ab.
Aus dem Blickwinkel der Finanzstabilität orientieren sich die
Aufsichtsbehörden an der Systemgefährdung und Systemrelevanz der Bank bei einem
potenziellen Ausfall. An die als systemrelevant identifizierten Banken werden
insbesondere erweiterte Anforderungen an die Verlustabsorptionsfähigkeit
gestellt.4
8. Hält die Bundesregierung bzw. die BaFin die Eigenkapitalrendite bzw. die
Eigenkapitalrentabilität (return on equity, ROE) bei Banken für eine
wichtige und/oder aussagekräftige Kennzahl für die Beurteilung der
Rentabilität insgesamt?
Der ROE ist eine übliche Kennzahl zur Beurteilung der Rentabilität und ist in
diesem Zusammenhang auch relevant für die Bankenaufsicht, d. h. die BaFin
berücksichtigt die Entwicklung dieser Kennzahl, bzw. die Entwicklung der
einzelnen Komponenten dieser Kennzahl, bei der aufsichtlichen Bewertung der
einzelnen Banken. Allerdings ist der ROE immer im Zusammenhang mit
anderen Kennzahlen (u. a. Kapital, Liquidität) zu betrachten, um ein Gesamtbild zu
erhalten.
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin die
durchschnittliche ROE der deutschen Banken seit 1949 bis heute
entwickelt (Jahresangaben bitte in einer Tabelle angeben)?
Die Entwicklung des ROE (Eigenkapitalrentabilität) der deutschen Banken
stellt sich wie folgt dar (Informationen aus der GuV-Statistik der Bundesbank
liegen ab dem Berichtsjahr 1968 vor):
Jahr5 ROE
(Eigenkapitalrentabilität)6
(in Prozent)
31.12.1968 20,10
31.12.1969 16,65
31.12.1970 12,78
31.12.1971 15,26
31.12.1972 16,38
31.12.1973 12,41
31.12.1974 14,58
31.12.1975 19,92
31.12.1976 17,63
31.12.1977 19,35
31.12.1978 18,63
31.12.1979 14,83
31.12.1980 15,04
31.12.1981 15,82
31.12.1982 19,22
31.12.1983 20,65
31.12.1984 20,12
31.12.1985 19,03
31.12.1986 17,38
31.12.1987 14,84
31.12.1988 15,81
31.12.1989 12,81
4 Vgl. G-SRI:
https://www.bis.org/bcbs/publ/d445.htm ;A-SRI:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Eigen
mittel_BA/dl_190822_Methode_Bestimmung_ASRI.pdf?__blob=publicationFile&v=5 und
https://www.bafin.de/DE/
Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Eigenmittelanforderungen/ASRI/asri_node.html.
Jahr5 ROE
(Eigenkapitalrentabilität)6
(in Prozent)
31.12.1990 12,56
31.12.1991 15,58
31.12.1992 14,57
31.12.1993 14,76
31.12.1994 12,94
31.12.1995 14,11
31.12.1996 13,28
31.12.1997 12,75
31.12.1998 19,34
31.12.1999 11,26
31.12.2000 9,84
31.12.2001 6,31
31.12.2002 4,63
31.12.2003 0,91
31.12.2004 4,29
31.12.2005 12,87
31.12.2006 9,21
31.12.2007 6,55
31.12.2008 -7,40
31.12.2009 -0,81
31.12.2010 5,27
31.12.2011 8,57
31.12.2012 7,80
31.12.2013 5,28
31.12.2014 5,72
31.12.2015 5,82
31.12.2016 5,97
31.12.2017 5,63
31.12.2018 3,73
b) Hält es die Bundesregierung bzw. die BaFin für sinnvoll, zur
Einordnung der hiesigen Bankenlandschaft auch die ROE von in anderen
Staaten ansässigen Banken zu beobachten?
Eine Einordnung der ROE deutscher Banken im Verhältnis zu den ROE von
Banken anderer Staaten ist gewährleistet. Beispielsweise wird die BaFin als
integraler Bestandteil des SSM fortlaufend im Rahmen der Zusammenarbeit
mit der EZB und der EBA (z. B. EBA Risk Dashboard) über die Entwicklung
in anderen Mitgliedstaaten informiert. Entsprechend kann eine Beobachtung
der ROE von Banken in anderen europäischen Staaten vorgenommen werden.
5 Informationen aus der GuV-Statistik der Bundesbank liegen ab dem Berichtsjahr 1968 vor.
6 Jahresüberschuss vor Steuern in Prozent des durchschnittlichen bilanziellen Eigenkapitals gemäß GuV-Statistik der
Bundesbank ohne Genussrechtskapital ab 1993 einschl. Fonds für allgemeine Bankrisiken. Berücksichtigt sind MFI
ohne: 1) Institute mit Rumpfgeschäftsjahr, 2) in Liquidation befindliche Institute; inkl. 1) KfW, 2) ab 1993
Bausparkassen.
vgl. weiter die Angaben zur Tabelle zu Frage 7a (ROA).
c) Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
bzw. der BaFin aktuell die durchschnittliche ROE der zehn größten
US-amerikanischen Banken (nach Bilanzsumme)?
Gemäß öffentlich verfügbarer Daten weisen die nach Bilanzsumme zehn
größten US-Banken (vgl. zur Auswahl Antwort zu Frage 7c im Geschäftsjahr 2019
einen durchschnittlichen ROE von 9,98 Prozent auf (vgl.
www.macrotrends.
net/).
d) Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
bzw. der BaFin aktuell die durchschnittliche ROE der zehn größten
Banken (nach Bilanzsumme) innerhalb der Europäischen Union (ohne
Deutschland)?
Gemäß EBA Transparency Exercise (Stand: Juni 2019) weisen die nach
Bilanzsumme zehn größten Banken der EU (ohne GB) einen durchschnittlichen ROE
von 8,02 Prozent auf (vgl. weiter, auch zur Auswahl der Banken, Antwort zu
Frage 7d).
e) Wie hoch ist die Vermögensrendite nach Kenntnis der BaFin jeweils
die ROE der zehn größten Banken (nach Bilanzsumme) Deutschlands?
Gemäß EBA Transparency Exercise (Stand: Juni 2019) weisen die nach
Bilanzsumme zehn größten deutschen Banken einen durchschnittlichen ROE von
3,53 Prozent auf (vgl. weiter, auch zur Auswahl der Banken, Antwort zu Frage
7e).
9. Hält die Bundesregierung bzw. die BaFin das Aufwand-Ertrag-Verhältnis
(costincomeratio, CIR) bei Banken für eine wichtige und/oder
aussagekräftige Kennzahl für die Beurteilung der Rentabilität insgesamt?
Die CIR ist eine übliche Kennzahl zur Beurteilung der Rentabilität und ist in
diesem Zusammenhang auch relevant für die Bankenaufsicht, d. h. die BaFin
berücksichtigt die Entwicklung dieser Kennzahl bzw. die Entwicklung der
einzelnen Komponenten dieser Kennzahl bei der aufsichtlichen Bewertung der
einzelnen Banken. Allerdings ist die CIR auch immer im Zusammenhang mit
anderen Kennzahlen (u. a. Kapital, Liquidität) zu betrachten, um ein
Gesamtbild zu erhalten.
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin das
durchschnittliche CIR der deutschen Banken seit 1949 bis heute
entwickelt (Jahresangaben bitte in einer Tabelle angeben)?
Die Entwicklung der CIR (Aufwand/Ertrag-Relation) für deutsche Banken
stellt sich wie folgt dar (Informationen aus der GuV-Statistik der Bundesbank
liegen ab dem Berichtsjahr 1968 vor):
Jahr CIR
(Aufwand/Ertrag-Relation)7
(in Prozent)
31.12.1972 71,81
31.12.1973 81,71
31.12.1974 73,64
31.12.1975 68,11
31.12.1976 72,66
31.12.1977 71,54
Jahr CIR
(Aufwand/Ertrag-Relation)7
(in Prozent)
31.12.1978 70,29
31.12.1979 72,38
31.12.1980 73,84
31.12.1981 68,06
31.12.1982 62,08
31.12.1983 59,67
31.12.1984 63,26
31.12.1985 65,63
31.12.1986 67,04
31.12.1987 71,30
31.12.1988 71,80
31.12.1989 72,54
31.12.1990 73,43
31.12.1991 71,95
31.12.1992 70,93
31.12.1993 64,30
31.12.1994 63,18
31.12.1995 65,86
31.12.1996 65,29
31.12.1997 65,21
31.12.1998 66,09
31.12.1999 66,31
31.12.2000 68,49
31.12.2001 71,45
31.12.2002 67,31
31.12.2003 66,56
31.12.2004 65,59
31.12.2005 61,17
31.12.2006 62,68
31.12.2007 64,99
31.12.2008 73,32
31.12.2009 65,12
31.12.2010 63,83
31.12.2011 63,98
31.12.2012 64,34
31.12.2013 69,19
31.12.2014 69,24
31.12.2015 70,40
31.12.2016 69,26
31.12.2017 71,91
31.12.2018 73,09
7 Die CIR wird berechnet als Relation der Verwaltungsaufwendungen [Zähler] zu den operativen Erträgen [Nenner].
Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich zusammen aus dem Personalaufwand und den anderen
Verwaltungsaufwendungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind Aufwendungen, die zum Betrieb des Geschäfts erforderlich sind,
ohne direkt zum eigentlichen Geschäft zu gehören (z. B. Prüfungs- und Beratungskosten, Raumkosten und Porto). Die
operativen Erträge setzen sich zusammen aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Nettoergebnis des
Handelsbestandes und sonstigem betrieblichen Ergebnis.
Angegeben sind ist der einfache Durchschnitt über deutsche Banken, die Werte von 1972 bis 1992 sind teilweise
geschätzt, vgl. im Übrigen Antwort zu Frage 7a.
b) Hält es die Bundesregierung bzw. die BaFin für sinnvoll, zur
Einordnung der hiesigen Bankenlandschaft auch das CIR von in anderen
Staaten ansässigen Banken zu beobachten?
Eine Einordnung der CIR deutscher Banken im Verhältnis zu den CIR von
Banken anderer Staaten ist gewährleistet. Bspw. wird die BaFin als integraler
Bestandteil des SSM fortlaufend im Rahmen der Zusammenarbeit mit der EZB
und der EBA (z. B. EBA Risk Dashboard) über die Entwicklung in anderen
Mitgliedstaaten informiert. Entsprechend kann eine Beobachtung der CIR von
Banken in anderen europäischen Staaten vorgenommen werden.
c) Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
bzw. der BaFin aktuell das durchschnittliche CIR der zehn größten
US-amerikanischen Banken (nach Bilanzsumme)?
Gemäß öffentlich verfügbaren Informationen von S&P Global Market
Intelligence haben die US-Banken 2018 insgesamt eine CIR von 58,65 Prozent (vgl.
https://www.spglobal.com/marketintelligence/en/news-insights/research/cost-t
o-income-ratios-of-banks-worldwide-2019). Daten für die nach Bilanzsumme
zehn größten US-amerikanischen Banken liegen der Bundesregierung und der
BaFin nicht vor.
d) Wie hoch ist nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
bzw. der BaFin aktuell das durchschnittliche CIR der zehn größten
Banken (nach Bilanzsumme) innerhalb der Europäischen Union (ohne
Deutschland)?
Gemäß EBA Transparency Exercise (Stand: Juni 2019) weisen die nach
Bilanzsumme zehn größten Banken der EU (ohne GB) eine durchschnittliche CIR von
63,55 Prozent auf (vgl. weiter, auch zur Auswahl der Banken, Frage 7d).
e) Wie hoch ist die Vermögensrendite nach Kenntnis der BaFin jeweils
das CIR der zehn größten Banken (nach Bilanzsumme) Deutschlands?
Gemäß EBA Transparency Exercise (Stand: Juni 2019) weisen die nach
Bilanzsumme zehn größten deutschen Banken eine durchschnittliche CIR von
74,33 Prozent auf (vgl. im Übrigen, auch zur Auswahl der Banken, Antwort zu
Frage 7e).
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin die
aggregierten Gewinne der deutschen Banken seit 1949 bis heute
entwickelt (Jahresangaben bitte in einer Tabelle angeben; als
Vergleichsmaßstab soll die Kennzahl „Profit and loss figures by country“ im Bericht der
Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank „Supervisory Banking
Statistics“, Third quarter 2019, dort Seite 6 dienen;
http://www.bankings
upervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.supervisorybankingstatistics_thir
d_quarter_2019_202001~c18446b980.en.pdf)?
Die Entwicklung der aggregierten Gewinne der deutschen Banken stellt sich
wie folgt dar (Informationen aus der GuV-Statistik der Bundesbank liegen ab
dem Berichtsjahr 1968 vor):
Jahr Jahresüberschuss vor Steuern
(Mio. Euro)8
31.12.1968 4.445
31.12.1969 4.160
31.12.1970 3.621
Jahr Jahresüberschuss vor Steuern
(Mio. Euro)8
31.12.1971 4.714
31.12.1972 5.642
31.12.1973 4.844
31.12.1974 6.187
31.12.1975 9.342
31.12.1976 9.249
31.12.1977 11.150
31.12.1978 11.889
31.12.1979 10.309
31.12.1980 11.279
31.12.1981 12.779
31.12.1982 16.683
31.12.1983 19.389
31.12.1984 20.408
31.12.1985 20.925
31.12.1986 21.294
31.12.1987 19.450
31.12.1988 21.875
31.12.1989 19.139
31.12.1990 20.457
31.12.1991 27.280
31.12.1992 28.408
31.12.1993 35.231
31.12.1994 34.901
31.12.1995 39.680
31.12.1996 40.645
31.12.1997 41.766
31.12.1998 67.612
31.12.1999 22.221
31.12.2000 21.057
31.12.2001 14.760
31.12.2002 11.663
31.12.2003 2.359
31.12.2004 10.946
31.12.2005 33.847
31.12.2006 27.879
31.12.2007 20.955
31.12.2008 -24.584
31.12.2009 -2.816
31.12.2010 18.449
31.12.2011 31.928
31.12.2012 30.802
31.12.2013 21.954
31.12.2014 25.000
31.12.2015 26.565
31.12.2016 27.784
31.12.2017 27.515
31.12.2018 18.855
8 Angegeben sind ist der einfache Durchschnitt über deutsche Banken gemäß GuV-Statistik der Bundesbank: MFI ohne
1) Institute mit Rumpfgeschäftsjahr, in Liquidation befindliche Institute; inkl. 1) KfW, 2) ab 1993 Bausparkassen.
Vgl. im Übrigen Antwort zu Frage 7a (ROA).
11. Wie bewertet die Bundesregierung bzw. die BaFin, dass die deutschen
Banken ausweislich der Statistiken der EZB-Bankenaufsicht (a. a. O.)
über die niedrigsten Kennzahlen bei ROE (0,42 Prozent) und ROA
(00,2 Prozent) verfügten sowie den höchsten Wert bei CIR (83,2 Prozent)
aufwiesen?
a) Hat dies Auswirkungen auf die Arbeit der BaFin?
Wenn ja, welche Maßnahmen und/oder Handlungen
(Verwaltungsakte, Realakte) wurden aufgrund dessen bereits vorgenommen, oder
welche Maßnahmen wurden zumindest auch im Zusammenhang mit
dieser Entwicklung bereits ergriffen?
b) Plant die BaFin über die Beobachtung der genannten Kennzahlen
hinaus weitere Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
12. Wie ordnet die Bundesregierung die Ansicht von Moody’s ein, dass die
Profitabilität der deutschen Banken insgesamt im Zuge sinkenden
Nettozinseinkommens weiter abnehmen könne (Moody’s, Präsentation zur
Veranstaltung Credit Trends Folie 2020 in Berlin am 21. Januar 2020,
Folie 57)?
Die Rentabilität der kleinen und mittelgroßen Banken und Sparkassen in
Deutschland ist durch das Niedrigzinsumfeld belastet. Nach der aktuellen
Umfrage der Deutschen Bundesbank und der BaFin zur Ertragslage und
Widerstandsfähigkeit deutscher Kreditinstitute im Niedrigzinsumfeld (vgl.
https://ww
w.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/ergebnisse-des-lsi-stresstests-2019-8
07574) erwartet die Aufsicht, dass die Aussicht auf ein anhaltendes historisch
niedriges Zinsniveau einen belastenden Faktor für die Rentabilität darstellt. Die
Gesamtkapitalrentabilität der Banken würde nach den Ergebnissen der Umfrage
bei konstanten Zinsen bis zum Jahr 2021 um etwa 40 Prozent sinken, bei einem
Rückgang des Zinsniveaus sogar um deutlich mehr als die Hälfte.
Portfolioanpassungen im Rahmen einer dynamischen Bilanzannahme könnten diesen
Effekt entsprechend mildern.
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin die
Ratings der jeweils fünf größten Banken (nach Bilanzsumme)
Deutschlands seit 2000 bis heute entwickelt (bitte in einer Tabelle angeben)?
Die fünf nach Bilanzsumme größten deutschen Banken sind: Deutsche Bank,
Commerzbank, DZ Bank, LBBW und BayernLB. Für die genannten Banken
können bspw. das Long-Term Issuer Default Rating der Ratingagentur Fitch
Ratings oder das langfristige Bank Deposits Domestic Rating von Moody’s
herangezogen werden. Die Daten liegen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt,
ab 2014 vor. Sofern mehr als eine Ausprägung für ein Jahr dargestellt wird, hat
eine unterjährige Neubewertung durch die Ratingagentur stattgefunden.
Jahr Bank Fitch Ratings -LT IssuerDefault Rating
Moody’s -LT Bank
Deposits (Domestic) Rating
2020 Deutsche Bank BBB -
2019 Deutsche Bank BBB A3
2018 Deutsche Bank BBB+ A3
2017 Deutsche Bank BBB+ A3
2016 Deutsche Bank A- A3/A2
Jahr Bank Fitch Ratings -LT IssuerDefault Rating
Moody’s -LT Bank
Deposits (Domestic) Rating
2015 Deutsche Bank A-/A A3
2014 Deutsche Bank A+ A3/A2
2020 Commerzbank BBB/BBB+ -
2019 Commerzbank BBB+ -
2018 Commerzbank BBB+ A1
2017 Commerzbank BBB+ A2
2016 Commerzbank BBB+ A2
2015 Commerzbank BBB/A+ Baa1
2014 Commerzbank A+ Baa1
2020 DZ Bank AA- -
2019 DZ Bank AA- Aa1
2018 DZ Bank AA- Aa1
2017 DZ Bank AA- -
2016 DZ Bank AA- Aa1
2015 DZ Bank AA- A1
2014 DZ Bank A+ A1
2020 LBBW A- -
2019 LBBW A- Aa3
2018 LBBW A- Aa3
2017 LBBW A- Aa3
2016 LBBW A- Aa3
2015 LBBW A- A2/A1
2014 LBBW A+ A2
2020 BayernLB A- -
2019 BayernLB A- Aa3
2018 BayernLB A- Aa3
2017 BayernLB A- Aa3
2016 BayernLB A- A1
2015 BayernLB A- A3
2014 BayernLB A+ A3
14. Wie positionieren sich die Bundesregierung bzw. BaFin zu der
Beobachtung von Moody’s, der Anteil der sog. High Yield-Emittenten im EMEA-
Bereich (Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten, Afrika) sei nunmehr
annähernd doppelt so hoch wie der der Investment Grade-Emittenten
(Moody’s, Präsentation zur Veranstaltung Credit Trends Folie 2020 in
Berlin am 21. Januar 2020, Folie 63)?
Veränderungen im Verhältnis von Upgrades zu Downgrades sind nicht
ungewöhnlich, es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung bzw. die BaFin aus der
Beobachtung von Moody’s, wonach sich der Anteil von B-Rating-
Emittenten seit 2009 bis heute signifikant erhöht habe (von ca. 15 Prozent auf
über 30 Prozent; Moody’s, Präsentation zur Veranstaltung Credit Trends
Folie 2020 in Berlin am 21. Januar 2020, Folie 63)?
Ratingveränderungen sind nicht ungewöhnlich, es wird hierzu auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
16. Haben die beiden vorgenannten Beobachtungen von Moody’s nach
Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin Auswirkungen auf die
Finanzstabilität, bzw. könnten sie entsprechende Auswirkungen haben,
und wenn ja, welche?
Wie dargestellt sind die genannten Veränderungen nicht ungewöhnlich, es wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
17. Hat die Bundesregierung bzw. die BaFin Kenntnisse darüber, ob
(institutionelle oder große) Investoren die von ihnen erteilten insoweit abändern,
dass Investments nunmehr auch in den Nicht-Investment-Grade-Bereich
vermehrt möglich werden?
Und ist aus Sicht der Bundesregierung bzw. der BaFin ein Grund hierfür
auch, dass die Investoren im Zuge des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes
nach anderen Investitionskanälen suchen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass in
Deutschland aufgelegte offenen Investmentfonds, Versicherer und Einrichtungen
betrieblicher Altersvorsorge verstärkt im Bereich des „Noninvestment Grade“
anlegen.
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin die
durchschnittliche Solvenzquote der Versicherer seit 1990 bis heute
entwickelt?
Nachfolgende Tabelle zeigt die Solvabilitäts-Bedeckungssätze für die Sparten
der Lebens- bzw. der Schaden-/Unfallversicherung der unter BaFin-Aufsicht
stehenden Versicherungsunternehmen ab 2004. Ab 2016 beziehen sich die
Zahlen auf die Bedeckungsquoten der Solvenzkapitalanforderung (SCR) mit
Übergangs- bzw. Long Term Guarantee (LTG)-Maßnahmen gemäß dem neuen
Aufsichtsregime Solvency II. Für den Zeitraum vor 2004 liegen der
Bundesregierung keine strukturierten Daten vor. Aufgrund COVID-19-bedingter
Meldefristverschiebung liegen derzeit noch keine Daten für 2019 vor.
Geschäftsjahr
Lebensversicherungsunternehmen
(Angaben in Prozent)
Schaden-/
Unfallversicherungsunternehmen
(Angaben in Prozent)
2004 178 286
2005 187 255
2006 205 303
2007 207 318
2008 191 317
2009 186 290
2010 181 314
2011 177 306
2012 169 308
2013 162 311
2014 162 319
2015 159 311
2016 344 286
2017 401 293
2018 461 290
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der BaFin jeweils
die Solvenzquote der zehn größten Versicherer (nach Bilanzsumme)
Deutschlands?
Nachfolgende Tabelle zeigt die SCR-Bedeckungsquoten für 2018 der größten
10 Einzelversicherungsunternehmen (nach Bilanzsumme):
Rang nach
Bilanzsumme
in 2018
Einzelversicherungsunternehmen Sparte
SCR-Quote
2018
(in Prozent)
1 Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Leben 477
2 Allianz SE Rück 345
3 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktien-gesellschaft Rück 296
4 R + V Lebensversicherung Aktiengesellschaft Leben 493
5 Debeka Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Leben 545
6 Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft Leben 262
7 Hannover Rück SE Rück 251
8 AachenMünchener Lebensversicherung AG Leben 591
9 Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit Kranken 453
10 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktien-gesellschaft Leben 276
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]