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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglichkeiten der Ausübung des Umgangsrecht angesichts der Coronavirus-Pandemie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

07.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1856915.04.2020

Möglichkeiten der Ausübung des Umgangsrechts angesichts der Coronavirus-Pandemie

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Olaf in der Beek, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Coronavirus-Pandemie ist derzeit bestimmendes Thema und beeinflusst viele Bereiche des öffentlichen und des privaten Lebens. Medienberichten zufolge wirkt sich die Beschränkung sozialer Kontakte auch auf die Ausübung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden, aber gemeinsam erziehenden Elternteilen aus (https://www.spiegel.de/familie/familien-in-der-corona-krise-wenn-vaeter-ihre-kinder-nicht-sehen-koennen-a-9c6dd28d-a26f-4cca-bd24-f81c7ac23656).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Coronavirus-Pandemie auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Wahrnehmung und tatsächlichen Ausübung des Umgangsrechts von getrennt lebenden Elternteilen mit ihren Kindern hat?

Wenn ja, welche?

2

Welche faktischen Probleme können nach Auffassung der Bundesregierung bei der Ausübung des Umgangsrechts angesichts der Coronavirus-Pandemie auftreten?

3

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung beispielsweise Problemen bei der An- und Abreise zum anderen Elternteil wirksam begegnet werden?

Treten nach Kenntnis der Bundesregierung solche Probleme auf, und wie können diese Probleme nach Auffassung der Bundesregierung gelöst werden?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch Beschränkung sozialer Kontakte und Social Distancing eine Entfremdung zu dem Elternteil, bei dem sich das Kind nicht aufhält, stattfinden kann (bitte begründen)?

5

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Wahrnehmung des Umgangsrechts ein ausreichend triftiger Grund, um sich, trotz der Leitlinien der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, in der Öffentlichkeit zu bewegen?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich getrennt lebende Eltern mit dem gemeinsamen Kind, trotz der Leitlinien der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, in der Öffentlichkeit bewegen dürfen?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den einzelnen Regelungen der Länder, ob dort die Wahrnehmung des Umgangsrechts einen ausreichend triftigen Grund darstellt, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen (wenn ja, bitte nach „Zulässigkeit“, „Nichtzulässigkeit“, „Keine explizite Regelung“ und Ländern aufschlüsseln)?

8

Plant die Bundesregierung hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts, eine detailliertere Ausgestaltung in den Leitlinien zur Beschränkung der sozialen Kontakte vorzunehmen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die faktische Unmöglichkeit der Ausübung des Umgangsrechts zum Beispiel dadurch, dass ein Elternteil keine Übernachtungsmöglichkeit an dem Ort buchen kann, an dem sich das Kind derzeit aufhält?

Sind der Bundesregierung solche Probleme bekannt?

Wenn ja, in wie vielen Fällen, und wie können diese Probleme nach Auffassung der Bundesregierung gelöst werden?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen es zu Schwierigkeiten oder Konflikten im Hinblick auf die Ausübung des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil kommt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Alleinentscheidungsbefugnis von Alltagsangelegenheiten des Elternteils, bei dem sich das Kind derzeit aufhält, auch das Recht umfasst, den Umgang mit dem anderen Elternteil wegen der Coronavirus-Pandemie zu verbieten?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Alleinentscheidungsbefugnis von Alltagsangelegenheiten des Elternteils, bei dem sich das Kind derzeit aufhält, auch das Recht umfasst, den Umgang mit anderen sozialen Kontakten wegen der Coronavirus-Pandemie zu verbieten?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Abweichen von einer Umgangsregelung zulässig ist, wenn sich ein Elternteil mit dem Coronavirus infiziert hat (bitte begründen)?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Abweichen von einer Umgangsregelung zulässig ist, wenn ein Elternteil Kontakt zu einer infizierten Person hatte (bitte begründen)?

15

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Abweichen von einer Umgangsregelung zulässig ist, wenn ein Elternteil zu einer Risikogruppe gehört (bitte begründen)?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Abweichen von einer Umgangsregelung zulässig ist, wenn das Kind zu einer Risikogruppe gehört (bitte begründen)?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das potenziell bestehende Infektionsrisiko ein ausreichender Grund ist, um den Umgang mit dem getrennt lebenden anderen Elternteil auszusetzen (bitte begründen)?

18

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung für Elternteile, die ihr Umgangsrecht aufgrund der vorgenannten faktischen Gründe auch vorübergehend nicht wahrnehmen können?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit – auch vorübergehend – fehlender Umgang zu einem Elternteil sich nachteilig auf das Kind auswirkt?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es wegen der Coronavirus-Pandemie auch Auswirkungen auf die Möglichkeit der Ausübung des Sorgerechts geben kann?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von wem die durch Kita- und Schulausfall gestiegene Betreuungszeit übernommen wird (bitte nach Kindern, die im Residenzmodell leben und die im Wechselmodell leben aufschlüsseln)?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit Jugendämter in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele einstweilige Anordnungen zur neuerlichen Regelung des Umgangsrechts aufgrund von durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Konflikten beantragt worden sind (bitte nach Ländern und Gerichten aufschlüsseln)?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit die Gerichte eine zeitnahe Entscheidung in umgangsrechtlichen Streitigkeiten gewährleisten können?

25

Befürwortet die Bundesregierung, das Wechselmodell als Regelfall zu implementieren, um Betreuungsprobleme zu minimieren?

26

Hält die Bundesregierung es für begrüßenswert, wenn sich Kinder bei dem anderen Elternteil aufhalten, bei dem sie normalerweise nicht ihren Lebensmittelpunkt haben, damit die Kinder nicht in die Notbetreuung müssen?

27

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der Coronavirus-Pandemie vermehrt Probleme beim Residenz-, Wechsel- oder Nestmodell (bitte begründen)?

Berlin, den 14. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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