Untersuchungshaft eines deutschen Staatsbürgers in Warschau nach Teilnahme an einer Demonstration für die Rechte von Homosexuellen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit nunmehr einem Monat sitzt der Berliner R. K. in einem Warschauer Gefängnis in Untersuchungshaft. Er war Teilnehmer einer Parade für sexuelle Gleichstellung am 10. Juni 2006 und wurde nach einer Rangelei mit Gegendemonstranten der extrem rechten Partei „Narodowe Odrodzenie Polski“ (NOP) auf dem Platz der Abschlusskundgebung von der polnischen Polizei festgenommen.
Am 5. Juli 2006 wurde der Antrag auf Freilassung gegen Kaution von der Warschauer Staatsanwaltschaft abgelehnt. Nach Mitteilung der Berliner Gruppe „Queerberlin“ geben vier Polizisten an, R. K. hätte sie alle allein mit einem Schlagstock und Reizgas bei der oben beschriebenen Rangelei angegriffen. Obwohl R. K. nicht im Besitz von waffenähnlichen Gegenständen bei seiner Festnahme war und sich nach eigenen Angaben nicht einmal in der Nähe der Auseinandersetzungen befand, wird an dieser Version festgehalten und der Haftbefehl so begründet. Der weitere Vorwurf des Besitzes geringfügiger Mengen Drogen findet sich in der neuen Haftbegründung nicht wieder. Nach Angaben der Gruppe „Queerberlin“ hat R. K. seit seiner Festnahme keine Post erhalten und durfte seine Angehörigen erst einmal sehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten Vorwürfe gegen R. K. vor?
Wie oft haben Vertreter der deutschen Botschaft in Warschau R. K. in der Untersuchungshaft besucht? Welche Erkenntnisse wurden über die Haftbedingungen und die physische und psychische Verfassung von R. K. gewonnen? Falls noch kein Besuch erfolgte, wann werden Vertreter der Botschaft den inhaftierten Deutschen besuchen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens und die Gewährleistung humaner Haftbedingungen und adäquater Besuchsregelungen für R. K. zu erwirken?
Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung unternommen, um Bemühungen der Eltern R. K.s bzw. von Unterstützergruppen zu begleiten, die eine Entlassung von R. K. aus der Untersuchungshaft gegen Kaution erwirken?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Untersuchungsverfahrens gegen R. K.?