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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerliche Berücksichtigung des Homeoffices in der Corona-Krise

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1890104.05.2020

Steuerliche Berücksichtigung des Homeoffice in der Corona-Krise

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcel Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind aufgrund der Corona-Krise dazu gezwungen, ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit von zuhause aus nachzugehen. Damit stellen die eigenen vier Wände zumindest vorübergehend für deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit dar, als dies noch vor wenigen Wochen und Monaten der Fall war.

Bestreiten Arbeitnehmer oder Selbstständige ihre berufliche oder betriebliche Betätigung von zuhause aus, können sie bei der Steuererklärung die darauf entfallenen Kosten geltend machen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter gewissen Voraussetzungen und unter Beachtung strenger Vorgaben der Ersatz dieser Aufwendungen durch den Arbeitgeber möglich. Diese Vorgaben entsprechen nach Ansicht der Fragestellenden nicht mehr den deutlich veränderten, aus der Corona-Pandemie resultierenden, Rahmenbedingungen der Arbeitswirklichkeit.

Vor diesem Hintergrund plädieren die Fragestellenden für Anpassungen bei den zum Teil strikten und bürokratischen steuerrechtlichen Vorgaben. Hierzu zählen nach Ansicht der Fragestellenden z. B. Lockerungen bei der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers sowie Anpassungen bei der Erstattung beruflich anfallender Kosten – wie etwa Computer- und Telefonkosten –, die üblicherweise bei der Arbeit im Homeoffice anfallen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche statistischen Angaben liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Steuerpflichtigen vor, die ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, und wie lauten diese?

a) Wie hat sich in den vergangenen vier Jahren die Anzahl der Steuerpflichtigen entwickelt, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt (vgl. § 4 Absatz 1 Nummer 6b Satz 3 des Einkommensteuergesetzes – EStG, sofern möglich bitte nach betrieblicher und beruflicher Betätigung aufschlüsseln)?

b) Wie hat sich in den vergangenen vier Jahren die Anzahl der Steuerpflichtigen entwickelt, bei denen das häusliche Arbeitszimmer zwar nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, jedoch kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. § 4 Absatz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3 EStG, sofern möglich bitte nach betrieblicher und beruflicher Betätigung aufschlüsseln)?

2

Plant die Bundesregierung, im Lichte der Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristige Änderungen der steuerrechtlichen Regelungen bei der Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers anzustoßen, und falls ja, welche?

3

Inwiefern hält die Bundesregierung die Begrenzung der Aufwendungen von maximal 1.250 Euro im Jahr, die Steuerpflichtigen zusteht, denen außer dem Homeoffice kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation für angemessen, und plant die Bundesregierung, die Begrenzung kurzfristig zu erhöhen?

4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen des Staates in den jeweils vergangenen vier Jahren, die sich daraus ergeben, dass Steuerpflichtige entweder ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt ihrer Tätigkeit unbegrenzt steuerlich geltend gemacht haben oder Steuerpflichtige, denen außer dem Homeoffice kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, und die ihre Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.250 Euro im Jahr abgesetzt haben (bitte tabellarisch darstellen und, sofern möglich, zwischen betrieblicher und beruflicher Nutzung jeweils aufschlüsseln)?

5

Wie hoch wären nach den Projektionen und den Berechnungstools der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen, wenn die Begrenzung der Aufwendungen von maximal 1 250 Euro im Jahr, die Steuerpflichtigen zusteht, denen außer dem Homeoffice kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, auf

a) 1.500 Euro,

b) 1.750 Euro,

c) 2.000 Euro für das Wirtschafts- oder Kalenderjahr 2020 angehoben würden?

6

Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3 EStG – also für Steuerpflichtige, denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht –, auch dann, wenn der Steuerpflichtige sich zur Bekämpfung der Corona-Krise dazu entschieden hat, von zuhause aus zu arbeiten oder seinen Arbeitsplatz aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht aufsuchen konnte (bitte begründen)?

7

Plant die Bundesregierung, eine Ausweitung der Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern anzustoßen, um den vielen Steuerpflichtigen, die infolge der Corona-Pandemie von zuhause aus ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit nachgehen, jedoch entgegen der aktuellen Gesetzeslage nicht von dieser steuerlichen Absetzbarkeit profitieren können, weil sie beispielsweise kein abgetrenntes Arbeitszimmer haben, sondern von der Küche oder dem Wohnzimmer aus arbeiten? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Steuerpflichtigen eine steuerliche Absetzung ihrer Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen?

8

Wie viele Beschäftigte der Bundesregierung arbeiten zurzeit bzw. haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland aus dem Homeoffice gearbeitet?

a) Wie verteilt sich die Anzahl dieser Beschäftigten auf die jeweiligen Bundesministerien und deren Geschäftsbereiche unter Benennung der Anzahl der insgesamt bei den Bundesministerien und in deren Geschäftsbereichen tätigen Personen?

b) Welche Personen, die in den jeweiligen Bundesministerien politische Ämter bekleiden, arbeiten zurzeit im Homeoffice bzw. haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland vom Homeoffice aus gearbeitet (bitte tabellarisch darstellen und die Personen namentlich benennen)?

9

Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass deutlich mehr Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie von zuhause aus arbeiten und oftmals ihre privaten Computer, Tablets und Telefone verwenden, kurzfristige Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Geräten anzustoßen, und falls ja, welche?

10

Inwiefern gedenkt die Bundesregierung die Arbeitsmöglichkeiten von Arbeitnehmern im Homeoffice dahin gehend zu vereinfachen, indem die Regelungen hinsichtlich der Erstattung von Aufwendungen der Arbeitnehmer, die für technische Geräte (Computer, Tablets, Telefone) oder für Gebühren, die für Internet und Telefon anfallen, und die den Beschäftigten von ihren Arbeitgebern erstattet werden, anzupassen?

11

Welche Vor- und Nachteile hätte eine befristete Anhebung des Pauschalbetrags zur Befreiung von Einzelnachweisen von derzeit maximal 20 Euro auf 50 Euro zur Vereinfachung der Nutzung des Homeoffice aus Sicht der Bundesregierung (vgl. § 3 Nummer 50 EStG i. V. m. R 3.50 Absatz 2 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinie – LStR)?

a) Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung § 3 Nummer 50 EStG von wie vielen Steuerpflichtigen in den jeweils letzten drei Jahren genutzt, und wie hoch lassen sich die Mindereinnahmen des Staates, die aus dieser Regelung resultieren, beziffern?

b) Wie hoch wären nach den Projektionen und den Berechnungstools der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen, wenn aus Vereinfachungsgründen sowie zur Stärkung der Nutzungsmöglichkeiten des Homeoffice der Pauschalbetrag von 20 Euro auf 50 Euro für das aktuelle Kalenderjahr angehoben würde, und wie viele Steuerpflichtige könnten nach Schätzung der Bundesregierung von dieser Anpassung profitieren?

Berlin, den 29. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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