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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona-Vermögensabgabe zur Finanzierung der Krisenbewältigung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1905206.05.2020

Corona-Vermögensabgabe zur Finanzierung der Krisenbewältigung

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die SPD-Parteiführung fordert zur Bewältigung der finanziellen Belastungen, die aus der Corona-Krise entstehen, eine einmalige Vermögensabgabe. Die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken, die mit diesem Anliegen im April 2020 an die Öffentlichkeit trat, schloss sich damit einer Forderung der Partei DIE LINKE an, die bereits wenige Tage zuvor zur Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe aufgerufen hatte (vgl. „SPD-Co-Chefin überrascht mit Vorstoß zur Krisenfinanzierung“, in: Süddeutsche Zeitung vom 2. April 2020, S. 19).

Durch die Ankündigung neuer finanzieller Belastungen für die Wirtschaft werden nach Ansicht der Fragestellenden die von der Corona-Pandemie ohnehin stark belasteten Unternehmen weiter verunsichert. Zudem sind nach Auffassung der Fragestellenden Steuererhöhungen und die Einführung neuer Abgaben auch nach einer Wirtschaftskrise wenig zielführend, da eine angeschlagene Konjunktur nach einem Wirtschaftseinbruch nicht zusätzlich belastet, sondern gefördert und gestärkt werden sollte. Hierdurch werden nach Ansicht der Fragestellenden zu Unzeiten auch wirtschaftspsychologisch falsche Signale gesendet, die die Bemühungen zur Bekämpfung des Wirtschaftseinbruchs konterkarieren. Nach Einschätzung der Fraktion der FDP sind nach dem durch die Corona-Pandemie bedingten wirtschaftlichen Einbruch vielmehr konjunkturfördernde Maßnahmen notwendig, um die ökonomische Notsituation vieler Unternehmen zu verbessern, als die Einführung neuer Abgaben und Steuern.

Eng mit der Debatte zur Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe verbunden ist aus Sicht der Fragestellenden die Frage nach einer Wiedereinführung einer jährlich zu erhebenden Vermögensteuer. Infolge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, der erklärt hatte, die bis dahin geltende Regelung einer allgemeinen Vermögensteuer sei mit dem Gleichheitssatz unvereinbar, wird diese seit 1997 nicht mehr erhoben. In regelmäßigen Abständen wird jedoch die Wiedereinführung der Vermögensteuer – wie etwa in den Bundestagswahlkämpfen 2013 und 2017 – vorgeschlagen und diskutiert. Dabei konzentriert sich die Diskussion zumeist auf die Verteilung von Vermögen und weniger auf gute Rahmenbedingungen für Wachstum und Wohlstand (vgl. „Verfassungsrechtliche Leitplanken einer Vermögensbesteuerung“, in: DStR 2017, S. 1903).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Plant die Bundesregierung, eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung der Kosten für die Corona-Krisenbewältigung einzuführen, und wenn ja, aus welchen Gründen, bzw. aus welchen Gründen plant sie dies nicht?

2

Wann und wie hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz davon erfahren, dass sich die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken für eine einmalige Vermögensabgabe ausspricht, um die finanziellen Belastungen zu bewältigen, die aus der Corona-Krise entstehen?

3

Hat das Bundesministerium der Finanzen eine Prüfung vorgenommen, ob die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur Finanzierung der Kosten für die Corona-Krisenbewältigung mit der geltenden Rechtslage vereinbar ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (bitte in der Antwort auch die jüngsten Erkenntnisse des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 9. April 2020 (WD4-3000-041/20) berücksichtigen)?

4

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragestellenden zu, dass eine zusätzliche Abgabe – wie sie etwa von dem SPD-Bundesvorstand in Form einer einmaligen Vermögensabgabe gefordert wird – die aktuellen Bemühungen der Politik zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der deutschen Wirtschaft konterkarieren würde?

5

Ist es nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus wirtschaftspsychologischen Überlegungen ratsam zur jetzigen Zeit, in der sich Deutschland in einer wirtschaftspolitischen Notlage befindet, über die Einführung neuer Abgaben und Steuern zu diskutieren? Welche Auswirkungen haben Ankündigungen neuer Abgaben und Steuern in der Regel auf die Konjunktur?

6

Wie steht die Bundesregierung den Forderungen des Centre for Economic Policy Research gegenüber, das vorschlägt, eine progressive, zeitlich befristete, europaweite Vermögensteuer einzuführen, die sich an den Nettovermögenswerten der 1 Prozent reichsten Personen bemisst (vgl. https://voxeu.org/article/progressive-european-wealth-tax-fund-european-covid-response#.XohIqM3QGdM.twitter) (bitte begründen)?

7

Stimmt die Bundesregierung der (historischen) Analyse des Centre for Economic Policy Research zu, wonach die hohe Staatsverschuldung europäischer Staaten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts effektiver durch die damalige von Deutschland eingeführte progressive Vermögensteuer abgebaut wurde als über einen inflationsbedingten Schuldenabbau der öffentlichen Haushalte, wie er etwa in Frankreich und Großbritannien betrieben wurde (vgl. ebd.; bitte begründen)? Inwiefern lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung diese Analyse auf die aktuellen Begebenheiten übertragen und anwenden bzw. nicht übertragen und nicht anwenden? Teilt das Bundesministerium der Finanzen die Ansicht des Centre for Economic Policy Research, dass diese historische Besteuerungsmaßnahme den Weg zum deutschen Wirtschaftswunder geebnet hat (vgl. ebd.)?

8

Sieht die Bundesregierung die Vermögensteuer als ein probates Mittel, soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu schaffen?

9

Inwiefern könnte nach Ansicht der Bundesregierung die zusätzliche Besteuerung von Vermögen das Wirtschaftswachstum behindern und damit den Weg aus einer Rezession erschweren, die durch die Corona-Pandemie angestoßen wurde (bitte begründen)?

10

Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne und Überlegungen, die allgemeine Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird, wieder einzuführen (bitte begründen)?

a) Falls ja, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Grundbesitz und sonstiges Vermögen nicht unterschiedlich belastet werden?

b) Falls ja, in welchem Umfang ist eine Besteuerung von Vermögen zulässig, ohne dass eine Enteignung eintritt, die nicht mit Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar ist?

c) Falls ja, inwiefern ist eine ggf. politisch gewollte Privilegierung bestimmter Vermögensgegenstände (z. B. Betriebsvermögen) oder eine aus Vereinfachungsgründen erfolgende Heranziehung von steuerlichen Basiswerten (z. B. Einheitswert), was eine unterschiedliche Besteuerung verschiedener Vermögensgegenstände bedeutet, mit dem Gleichheitssatz von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar?

d) Falls ja, inwiefern soll gewährleistet werden, dass die Bemessungsgrundlage an die Ertragsfähigkeit des Vermögens anknüpft?

e) Falls ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass aufgrund der in der Regel mehrfachen steuerlichen Vorbelastung des jeweiligen Vermögensgegenstandes die Vermögensteuer nur als Sollertragsteuer zu rechtfertigen ist, weshalb der regelmäßig zu erwartende Ertrag aus dem Vermögen die Grenze der Besteuerung darstellen muss?

f) Falls ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen unterschiedlich mit Vermögensteuer belastet werden?

g) Falls ja, in welchem Verhältnis sollen die jährlichen bürokratischen Kosten, die mit einer Vermögensteuer einhergehen, zu den angestrebten jährlichen Steuereinnahmen stehen?

h) Falls nein, aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung zurzeit nicht, die Vermögensteuer wieder einzuführen?

11

Welche Studien aus den vergangenen zehn Jahren liegen der Bundesregierung zu einer Wiedereinführung der seit 1997 nicht mehr erhobenen Vermögensteuer vor? Welche dieser Studien hat die Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben?

12

Wirken nach Ansicht der Bundesregierung ertragsunabhängige Steuern, wie es die Vermögensteuer per definitionem ist, krisenverschärfend, da sie auch anfallen, wenn Unternehmen Verluste erwirtschaften?

13

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand, bzw. welche Kenntnisse zum geschätzten bürokratischen Aufwand liegen ihr vor, der dadurch besteht, dass die Vermögensteuer nur ausgesetzt wurde, das Vermögensteuergesetz faktisch jedoch weiter existiert?

14

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung unter Berücksichtigung der ihr vorliegenden Schätzungen des Nationalen Normenkontrollrats der bürokratische Aufwand, den die Vermögensteuer bewirkte, bevor sie ausgesetzt wurde (bitte nach Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aufschlüsseln)? Wie verhielten sich bei der letztmaligen Erhebung der Vermögensteuer die Einnahmen des Staates aus der Vermögensteuer zu den bürokratischen Kosten (sofern möglich, bitte auch einen prozentualen Kosten-Nutzen-Wert einfügen)?

15

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Gründe dafür, die Vermögensteuer, die bislang nur ausgesetzt ist, abzuschaffen, und wenn ja, welche? Plant die Bundesregierung, die Vermögensteuer gänzlich abzuschaffen, und wenn ja, wann, bzw. wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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