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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Rückzahlung von Soforthilfen

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1930919.05.2020

Mögliche Rückzahlung von Soforthilfen

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 29. März 2020 vermeldete das Bundesministerium der Finanzen, dass die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder geschehe: „Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe.html;jsessionid=486DB5764105F354BF0C37B1390EEE46.delivery2-replication). Die Auszahlung der Bundes-Soforthilfen erfolgt oftmals über die in den Ländern vorhandenen Landesförderinstitute (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=7; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html). In den Antragsformularen einzelner Länder heißt es unter anderem:

Medien berichten, in einzelnen Ländern sei es im Hinblick auf die Antragsberechtigung und die nachfolgende Auszahlung zu etwaigen Betrugsfällen gekommen (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-betrug-105.html; https://www.tagesspiegel.de/berlin/angeblich-hunderte-betrugsfaelle-in-berlin-arabische-clans-sollen-corona-soforthilfen-kassiert-haben/25778724.html). Darüber hinaus dürften Fälle auftreten, in denen die Antragsberechtigung aus anderen Gründen in Streit stehen könnte. Damit werden Fragen zur Rückabwicklung virulent, die für die Länder, die Antragsteller sowie für die Beraterschaft von hohem Interesse sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welchen Rechtsweg sieht die Bundesregierung für eine etwaige Rückforderung von Bundes-Soforthilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit welcher Begründung für eröffnet an?

Trifft die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zu den Bundes-Soforthilfen hierzu eine Regelung?

2

Für den Fall, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wäre,

welchen Rechtscharakter bemisst die Bundesregierung dem Vorgang der Auszahlung der Bundes-Soforthilfen zu, ist die Auszahlung nach Auffassung der Bundesregierung als Realakt, als konkludenter Verwaltungsakt oder als Annahme eines, ggf. auch öffentlich-rechtlichen, Vertrages einzustufen,

ist nach Auffassung der Bundesregierung in einem anderen Vorgang ein, ggf. auch nur konkludenter, Verwaltungsakt zu erkennen, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, dass gegenüber den Antragstellern Rechtsmittelbelehrungen erfolgt wären,

aufgrund welcher, ggf. noch zu schaffenden, behördlichen Rechtsgrundlage wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Vollstreckung möglich,

welche Aufhebungsvorschriften wären nach Ansicht der Bundesregierung einschlägig?

3

Für den Fall, dass der Zivilrechtsweg eröffnet wäre,

welchen Rechtscharakter bemisst die Bundesregierung dem Vorgang der Auszahlung der Bundes-Soforthilfen zu,

aufgrund welcher Vorschriften wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Rückabwicklung möglich?

4

Wie viele Fälle einer Überkompensation sind der Bundesregierung bislang bekannt?

5

In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor ausgezahlte Landes-Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten mit der Bundes-Soforthilfe verrechnet, und in welchen Ländern nicht?

6

Wie wirkt sich eine nicht vorgenommene Verrechnung auf das Merkmal der Überkompensation aus?

7

Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, dass auch nach dem 1. März 2020 gegründete Unternehmen die Bundes-Soforthilfen beantragen können, wenn sie die Voraussetzungen im Übrigen erfüllen?

8

In welcher Weise unterstützt die Financial Intelligence Unit (FIU) die Länder dabei, Betrugsfälle im Rahmen der Auszahlung der Bundes-Soforthilfen und auch weiterer Soforthilfen bereits vor Auszahlung zu erkennen?

Wie viele Beschäftigte die FIU sind aktuell mit dieser Aufgabe befasst?

Berlin, den 7. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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