[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19472 –
Brexit-Verhandlungen im Schatten von Corona
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Montag, den 20. April 2020, haben die von COVID-19 genesenen Chef-
Verhandler David Frost und Michel Barnier eine einwöchige virtuelle
Verhandlungsrunde per Videokonferenz eingeläutet. Der EU-Chefunterhändler für
die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich (VK) hat sich nach
dieser zweiten Verhandlungsrunde „enttäuscht“ und „besorgt“ gezeigt. Bei den
für die Europäische Union wesentlichen Themen habe es keinerlei Fortschritte
gegeben. Die britische Seite sei nicht bereit gewesen, sich auf fundamentale
Fragen auch nur einzulassen, sagte Michel Barnier in Brüssel nach Abschluss
der Verhandlungswoche (Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/b
arnier-besorgt-ueber-stillstand-in-verhandlungen-mit-london-16740602.html).
Die nächsten Verhandlungsrunden sollen Mitte Mai 2020 und Anfang Juni
2020 folgen. Seit langem vorgesehen ist auch ein Gipfeltreffen im Juni 2020,
an dem EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen und der
britische Premierminister Boris Johnson Zwischenbilanz ziehen. Bis zum 1. Juli
2020 müsste auch eine Verlängerung der Brexit-Übergangsperiode (einmalig
um ein oder zwei Jahre verlängerbar), die die Briten auch in der letzten
Verhandlungsrunde weiterhin konsequent abgelehnt haben, vereinbart sein. Ohne
Fristverlängerung läuft die Übergangsphase Ende dieses Jahres aus. Ist bis
dahin kein Freihandelsabkommen ausgehandelt, droht ab Januar 2021 das No-
Deal-Szenario (jetzt Cliff-Edge-Szenario genannt) mit Zöllen und erschwerten
Bedingungen für die Wirtschaft, zum Beispiel im Bereich von Standards und
Normen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist nach dem 1. Juli 2020 ist nicht
ausgeschlossen, aber nach Auffassung der Fragesteller juristisch viel
komplizierter.
Die EU hat deutlich gemacht, dass sie sich eine Verlängerung wünscht, um ein
weitreichendes Abkommen auszuhandeln. Obwohl nun die Corona-Krise fast
alle Ressourcen monopolisiert, und niemand die wirtschaftliche Unsicherheit
zusätzlich erhöhen will, gibt London sich nach Ansicht der Fragesteller
unbeeindruckt: Ein Regierungssprecher betonte, man wolle den Zeitplan „unter
keinen Umständen“ ändern.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/19798
19. Wahlperiode 08.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie will die Bundesregierung während der im Juli 2020 beginnenden
Ratspräsidentschaft auf die britische Regierung einwirken, um entweder
ein umfassendes Abkommen abschließen zu können oder aber, um eine
Verlängerung der Verhandlungsperiode zu erreichen?
Am 25. Februar 2020 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten im Einklang
mit der Politischen Erklärung der Europäischen Kommission das
Verhandlungsmandat (ST 5870/20 ADD 1 REV 3) für die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich (GBR) zum künftigen Verhältnis erteilt.
Die Bundesregierung unterstützt den Verhandlungsführer der Europäischen
Kommission, Michel Barnier, in den aktuell laufenden Verhandlungen auf
Basis des Verhandlungsmandats. Eine Verlängerung der Übergangsphase ist nach
Artikel 132 des Austrittsabkommens bis zum 1. Juli 2020 möglich. Eine solche
Verlängerung müsste vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden. Das
weitere Verfahren während der Ratspräsidentschaft hängt vom
Verhandlungsverlauf ab.
2. Welches der Szenarien (Abkommen, Verlängerung, Cliff-Edge-Szenario
o. Ä.) hält die Bundesregierung für am wahrscheinlichsten, und wie
bereitet sie sich darauf vor?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich weder zu laufenden
Verhandlungen noch zu hypothetischen Fragen.
3. Wie plant die Bundesregierung, die „sehr deutliche[n] Diskrepanzen“
(Michel Barnier, laut EU-Sachstand Post-Brexit, März 2020) zwischen
dem VK und der EU in den Bereichen Level Playing Field, Justizielle
und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen, Governance und
Fischerei zu überwinden (bitte Bereiche einzeln und in Reihenfolge der
zugemessenen Wichtigkeit beantworten)?
Die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen
Union (EU) und dem Vereinigten Königreich führt die Europäische
Kommission im Auftrag der Mitgliedstaaten. Grundlage ist das Verhandlungsmandat
der EU, das auf der Politischen Erklärung beruht. Die genannten
Themenbereiche sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen, die die Bundesregierung im
Einklang mit dem EU-Verhandlungsmandat als ein Gesamtpaket versteht. Die
Bundesregierung erachtet die Parallelität der Verhandlungen als maßgeblich für
den Fortschritt in allen Bereichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
4. Ist die britische Regierung an die Bundesregierung oder ihre
Vertretungen herangetreten, um sektorspezifische Elemente der
Verhandlungsrunden zu besprechen?
Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen über das künftige
Verhältnis EU-GBR im Auftrag der Mitgliedstaaten. Einer Bilateralisierung der
Verhandlungen zu allen oder Teilaspekten des zukünftigen Verhältnisses erteilt
die Bundesregierung eine Absage.
Der darüber hinaus stattfindende bilaterale Austausch der Bundesregierung mit
dem Vereinigten Königreich trägt der Bedeutung des deutsch-britischen
Verhältnisses Rechnung. Bilaterale Kontakte erfolgen dabei in einem Maße, das
nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 1. Februar 2020
den Beziehungen mit einem Drittstaat entspricht und zudem den Status des
Vereinigten Königreichs während der Übergangsphase, wie im Austrittsabkommen
geregelt, berücksichtigt.
5. In welchen bilateralen Gremien mit Vertretern des Vereinigten
Königreichs ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten, und wie häufig, und
in welcher Form tagen diese aktuell (bitte mit jeweiligem Themengebiet
aufschlüsseln)?
Bereich bilaterale Zusammenarbeit und Außenpolitik:
– Konsultationen auf Staatssekretärsebene zwischen Auswärtigem Amt und
Foreign and Commonwealth Office finden jährlich statt (zuständiger
Staatssekretär im AA und Permanent Under Secretary des FCO; zuletzt am
17. Februar 2020 in London).
– Outlook Group zu bilateraler Zusammenarbeit in der Außenpolitik: Es
findet jährlich (abwechselnd in Deutschland und im Vereinigten Königreich)
auf Ebene der zuständigen Abteilungsleiter im AA und dem FCO ein
Austausch mit Vertretern zweier Denkfabriken über Möglichkeiten und
Herausforderungen der bilateralen Zusammenarbeit in der Außenpolitik statt
(Denkfabriken: Stiftung Wissenschaft und Politik sowie Chatham House –
Royal Institute for International Affairs).
Bereich Kultur und Bildung:
– Lenkungsausschuss der „UK Germany Connection“ (UKGC; Jugend- und
Schulaustausch): Die seit 2005 bestehende UKGC ist eine bilaterale
Regierungsinitiative, auf deutscher Seite gefördert durch das Auswärtige Amt, auf
britischer Seite durch das das Foreign and Commonwealth Office (FCO),
das Department for Education (DfE) und den British Council (BC). Der
Lenkungsausschuss ist paritätisch besetzt und variiert anlassbezogen in
seiner Größe. Zumeist zählt er ca. 14 bis 15 Vertreter aus dem Auswärtigen
Amt, der Deutschen Botschaft London, dem Pädagogischen
Austauschdienst (PAD) und anlassbezogen dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie auf britischer Seite aus dem
FCO, dem DfE und dem BC. Der Lenkungsausschuss tagt einmal jährlich,
abwechselnd im Vereinigten Königreich (London) und in Deutschland
(Berlin) und befasst sich mit Fragen zur Steuerung von UKGC und zu
Möglichkeiten der Stärkung des deutsch-britischen Schul- und Jugendaustausches.
6. In welchen für die Verhandlung mit dem VK relevanten Gremien auf
EU-Ebene ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten, mit wie vielen
Personen, und wie häufig, und in welcher Form tagen diesen aktuell?
Maßgeblich für die Information und Einbindung der Mitgliedstaaten in die
laufenden Verhandlungen sind die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
vom 13. Dezember 2019 (EUCO XT 20027/19, Ziffer 4-5): „Die
Verhandlungen werden weiterhin kohärent und in Einheit und Transparenz mit allen
Mitgliedstaaten stattfinden. Sie werden in kontinuierlicher Abstimmung und in
einem ständigen Dialog mit dem Rat und seinen Vorbereitungsgremien geführt.
(...) Der Europäische Rat wird die Verhandlungen aufmerksam beobachten und
nach Bedarf weitere allgemeine politische Orientierungen vereinbaren.
Zwischen den Tagungen des Europäischen Rates werden der Rat (Allgemeine
Angelegenheiten) und der AStV mit Unterstützung einer eigens hierfür
eingesetzten Arbeitsgruppe dafür sorgen, dass die Verhandlungen im Einklang mit den
allgemeinen Standpunkten und Grundsätzen des Europäischen Rates und dem
Verhandlungsmandat des Rates geführt werden, und sie werden nach Bedarf
weitere Leitlinien vorgeben, die in vollem Umfang dem besten Interesse der
EU und dem Ziel entsprechen, ein Ergebnis zu erreichen, das fair und gerecht
für alle Mitgliedstaaten sowie im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger
ist.“
Als Arbeitsgruppe fungiert die Ratsarbeitsgruppe „Vereinigtes Königreich“, die
mit Beschluss des Rates vom 28. Januar 2020 (Beschluss (EU) 2020/121 des
Rates) zur Unterstützung des AStV und des Rats bei allen Angelegenheiten im
Zusammenhang mit den Beziehungen zum Vereinigten Königreich eingesetzt
wurde. Die Bundesregierung ist in der Ratsarbeitsgruppe mit einer oder
mehreren Personen vertreten, je nach Vorgabe des Delegationsformats durch das
Ratssekretariat. Die Ratsarbeitsgruppe tagt aktuell ein- bis zweimal die Woche,
teilweise virtuell, teilweise auch physisch.
In den anderen genannten Gremien ist die Bundesregierung gemäß der
aktuellen Geschäftsordnung des Rates bzw. des Europäischen Rates vertreten.
7. Hat die Bundesregierung vor, die EU-Kommission um Teilnahme am
Gemeinsamen Ausschuss zu bitten, oder hat sie das bereits getan?
Wenn ja, zu welchem Themenbereich, und mit welcher Zielvorgabe?
Die Bundesregierung hat die EU-Kommission um stille Teilnahme an der
ersten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 30. März 2020 gebeten, ohne
dies auf einzelne Themenbereiche zu beschränken.
8. Plant die Bundesregierung, für den Fall, dass keines der beiden o. g.
Szenarien eintritt, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, sofort in weitere
Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich für ein neues
Freihandelsabkommen einzusteigen oder weitere sektorale Abkommen zu
verhandeln?
a) Wenn ja, welche Sektoren möchte die Bundesregierung zuerst
verhandeln?
b) Welche technischen Handelshemmnisse will die Bundesregierung auf
jeden Fall vermeiden, und welche Rolle spielen dabei die
Konformitätsbewertungen und die Mitgliedschaft des VK in EU-Behörden?
c) Wenn ja, mit welchem Zeitplan rechnet die Bundesregierung?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich weder zu laufenden
Verhandlungen noch zu hypothetischen Fragen.
9. Gibt es eine unterschiedliche Position der EU-Mitgliedstaaten in Fragen
der Fischerei?
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Fischerei, und
welche weiteren EU-Mitgliedstaaten unterstützen diese Position?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Für die Position der EU ist das vom RfAA erteilte Verhandlungsmandat
einschlägig. Dies gilt auch für den Bereich der Fischerei. Die Bundesregierung
sowie die EU-Mitgliedstaaten vertreten die mit dem Verhandlungsmandat der EU
beschlossene Position.
11. Strebt die Bundesregierung im Hinblick auf ein Level Playing Field an,
die europäischen beihilferechtlichen Vorgaben auch auf das zukünftige
Abkommen mit dem VK auszuweiten?
Wenn ja, welche Position vertritt das VK aktuell in den Verhandlungen,
z. B. im Hinblick auf geplante Rückschrittsverbote?
Die gemeinsam vom Vereinigten Königreich und der EU vereinbarte Politische
Erklärung sieht faire Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) im
Bereich staatlicher Beihilfen vor (Politische Erklärung, Ziffer 77). In diesem
Bereich sollen gemäß der Politischen Erklärung die Parteien in Zukunft nicht das
zum Ende der Übergangsphase erreichte Niveau an fairen
Wettbewerbsbedingungen unterschreiten. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz, der sich
sowohl im Verhandlungsmandat der EU als auch im Vertragsentwurf der EU
widerspiegelt. Die aktuelle Position des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus
dem am 19. Mai 2020 veröffentlichen Brief des britischen Verhandlers David
Frost an Michel Barnier (abrufbar unter:
https://assets.publishing.service.gov.u
k/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/886168/Letter_to_
Michel_Barnier_19.05.20.pdf).
12. Reichen die durch die EU-Kommission angestrebten Vereinbarungen
nach Auffassung der Bundesregierung aus, um zu verhindern, dass aus
dem VK ein „Steuerparadies“ an der Grenze zur EU entsteht (
https://ww
w.theeuropean.de/wolfram-weimer/brexit-der-startschuss-fur-ein-steuerp
aradies/)?
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in ihrem Einsatz
für fairen Steuerwettbewerb. Grundlage für die Verhandlungen sind die
Politische Erklärung und das vom RfAA beschlossene Verhandlungsmandat.
Insofern begrüßt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission bei
Verhandlungsbeginn vorgeschlagen hat, dass das Vereinigte Königreich sich im Abkommen
über das zukünftige Verhältnis zu den Prinzipien der fairen Besteuerung, den
OECD Standards gegen Gewinnkürzung und Gewinnverschiebung (BEPS) und
den internationalen steuerlichen Standards in Bezug auf Transparenz und
Informationsaustausch verpflichtet. Weiterhin strebt die Kommission eine
Bestätigung der Bindung an den Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) an.
13. Strebt die Bundesregierung an, weitere, die BEPS-Initiative (BEPS =
Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnkürzung und
Gewinnverlagerung; siehe
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/S
teuern/Internationales_Steuerrecht/Beps/beps.html) übertreffende,
Vorgaben in den Vereinbarung einzubauen?
Wenn ja, welcher Art sind diese, und welche konkreten Bereiche werden
davon betroffen sein?
Ziel der Verhandlungen ist es, dass das Vereinigte Königreich auch weiterhin an
möglichst hohe internationale Standards fairer Besteuerung gebunden bleibt.
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission bei diesem
Verhandlungsziel. Grundlage sind die Politische Erklärung und das
Verhandlungsmandat.
14. Wie schätzt die Bundesregierung unter den aktuellen Gegebenheiten
(COVID-19) die Wahrscheinlichkeit ein, dass das geplante hochrangige
Treffen zur Klärung der Verhandlungsprioritäten im Juni 2020 in persona
durchgeführt werden kann?
Wie die Hochrangige Konferenz durchgeführt werden wird, hängt von den
durch die örtlichen Behörden anlässlich der COVID-19-Pandemie definierten
und an die aktuelle Lage angepassten Einreisebestimmungen und
Abstandsregelungen ab.
15. Welche sind nach Auffassung der Bundesregierung die drei
schwerwiegendsten Probleme, die der deutschen Wirtschaft in den Beziehungen
mit dem VK im Falle eines Rückfalls auf WTO-Regelungen erwachsen
würden?
Sofern sich die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem
Vereinigten Königreich nach allgemeinen WTO-Regelungen richten, würden
auch das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) sowie das
Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) den Rahmen der
wirtschaftlichen Beziehungen bilden. Dies bedeutet insbesondere keine
gegenseitige Anerkennung anwendbarer Zollsätze und Regulierungen. Die Auswirkungen
eines Rückfalls auf WTO-Regelungen wurden bereits 2017 in einer Studie im
Auftrag des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie vom IfO-Institut
vertieft analysiert, vgl.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Stu
dien/oekonomische-effekte-eines-brexit-auf-die-deutsche-wirtschaft.html.
Demnach werden in Deutschland, bei unterschiedlicher Betroffenheit der
Branchen, langfristige BIP-Verluste von 0,2 Prozent angenommen.
16. Ist die aktuelle Personalausstattung beim Zoll nach Auffassung der
Bundesregierung zur Ausübung der aktuellen und der für die nächsten
Monate zu erwarteten Aufgaben ausreichend?
Die Personalausstattung ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend und
wird durch eine sachgerechte Priorisierung der Aufgabenerledigung
zielgerichtet unterstützt. Zur Entwicklung der Personalausstattung wird auf die
Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
17. Gab es zum letzten Stichtag für den Austritt des VK eine
Personalaufstockung beim Zoll (ggf. bitte mit Stellenanzahl und Datum der vollen
Einsatzbereitschaft auflisten)?
Für die im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus
der EU entstehenden unmittelbaren Auswirkungen auf die
Aufgabenwahrnehmung der Zollverwaltung sieht der Haushaltsgesetzgeber einen Aufwuchs von
insgesamt 898 Stellen vor, die der Zollverwaltung über entsprechende
Haushaltsvermerke spätestens bis Ende 2026 vollständig zur Verfügung stehen.
Ungeachtet des tatsächlichen Planstellenzulaufs hat die Zollverwaltung bereits
im Vorgriff zur Sicherstellung der mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs
einhergehenden Aufgabenwahrnehmung personalwirtschaftliche Maßnahmen
in die Wege geleitet. So wurden im Rahmen der Verteilung der
Nachwuchskräfte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt rund 870 Nachwuchskräfte in
die vorrangig vom Austritt betroffenen Bereiche gesteuert.
18. Ist eine weitere stellenmäßige und/oder finanzielle Anpassung nach dem
31. Dezember 2020 geplant (bitte nach Szenario und Anzahl der Stellen
sowie Höhe der Finanzierung aufschlüsseln)?
In Abhängigkeit vom Verhandlungsergebnis werden gegebenenfalls weitere
organisatorische und personalwirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen im
Rahmen der Möglichkeiten getroffen.
19. Hat die Bundesregierung durch Schutzmaßnahmen gegen COVID-19
(verstärkte Kontrollen, Wartezeiten, Desinfektionsvorschriften etc.) eine
Mehrbelastung für den Deutschen Zoll festgestellt, oder erwartet sie eine
solche in den kommenden Wochen und Monaten?
Durch die im Zusammenhang mit COVID-19 getroffenen Schutzmaßnahmen
ist es vor allem in der Zollabfertigung und im Bereich der Zollkontrollen zu
erhöhtem Arbeitsaufkommen gekommen. Insbesondere im Bereich der
Zollabfertigung gab es eine deutliche Zunahme zeitkritischer Abfertigungsprozesse. Dies
ist auf eine deutliche Zunahme der Warensendungen im Kurier- und
Expressbereich und die besonders eilbedürftigen Einfuhren großer Mengen
persönlicher Schutzausstattungen zurückzuführen.
Zudem verlangen die geltenden Hygienevorschriften und Abstandregelungen
eine Anpassung der organisatorischen Maßnahmen in den einzelnen Prozessen.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und Beteiligten hat
dabei höchste Priorität. Daher wurde den Arbeitsbereichen, in denen persönlicher
Kontakt erforderlich ist, ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabenerfüllung ist hiervon jedoch nicht beeinträchtigt.
20. Wurden im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie personelle
Ressourcen von den Brexit-Themen auf Corona-bezogene Tätigkeiten
abgezogen (bitte mit Stellenanzahl und ggf. Summe bei finanziellen
Ressourcen konkretisieren)?
Nein.
21. Welche Verzögerungen sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung
durch die Corona-Krise und die Maßnahmen zu deren Bewältigung in
den Brexit-Verhandlungen entstanden (bitte nach Themenbereich und
Verzögerungsdauer aufschlüsseln)?
Gemäß dem vom Vereinigten Königreichs und der EU ursprünglich
vereinbarten Zeitplan für die Verhandlungen (siehe „Terms of Reference on the UK-EU
future relationship negotiations“ vom 28. Februar 2020; WK 2365/2020 INIT)
waren Verhandlungsrunden zunächst für die folgenden Zeiträume terminiert: 2.
bis 5. März 2020, 18. bis 20. März 2020, 6. bis 8. April 2020, 27. bis 30. April
2020, 13. bis 16. Mai 2020. Zudem war eine weitere Verhandlungsrunde im
Juni vorgesehen.
Aufgrund der Corona-Epidemie kam es zu einer Anpassung des Zeitplans. Die
Verhandlungsrunden haben demnach wie folgt stattgefunden bzw. sind derzeit
wie folgt terminiert: 2. bis 5. März 2020, 20. bis 24. April 2020, 11. bis 15. Mai
2020, 2. bis 5. Juni 2020 (Gemeinsame Presseerklärung der Verhandler der EU
und des Vereinigten Königreichs im Anschluss an die Videokonferenz vom
15. April 2020, siehe
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ST
ATEMENT_20_672).
22. In welchen Bereichen der Brexit-Verhandlungen können nach
Auffassung der Bundesregierung in den kommenden Wochen und Monaten
weitere schwerwiegende Verzögerungen durch die Aufgaben zur
Bewältigung der Corona-Krise auftauchen?
Hypothetische Fragen beantwortet die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]