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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur und Digitalisierung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1966229.05.2020

Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur und Digitalisierung

der Abgeordneten Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Carl- Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark- Watzinger, Katja Suding, Gerald Ullrich, und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Intelligente Systeme und digitale Lösungen in der Infrastruktur und in Gebäuden können bestehende und neue Strukturen leistungsfähiger und effizienter gestalten. Sie können CO2 einsparen und durch eine gezielte Lastensteuerung zu einer erhöhten Netzstabilität beitragen, die im Rahmen der Energiewende sowie des Aufwuchses batteriegetriebener Mobilität besondere Relevanz entwickelt. Zu solchen Ausrüstungsmerkmalen zählen beispielsweise intelligente Zähler, Systeme für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung und innovative Ladepunkte (http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/energieeffizienzstrategie-gebäude.html).

Mit der im Juni 2018 verabschiedeten Änderung der EU- Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) hält die „Smartness“ von Gebäuden Einzug in die europäische Gesetzgebung. Deren Bewertung soll künftig mithilfe eines Intelligenzfähigkeitsindikators erfolgen (Artikel 8 Absatz 10 i. V. m. Anhang 1A EPBD). Die Europäische Kommission war aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 ein System zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden auszuarbeiten, welches die Mitgliedstaaten optional nutzen können. Unabhängig davon hat Frankreich bereits vor dieser Frist einen sogenannten E-Check eingeführt. Diese gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung von Wohneinheiten eine Überprüfung der Elektroanlage durchzuführen ist. Auch die europäische Kommission empfiehlt dies in ihrer Stellungnahme vom 16. Mai 2019 (L127/34 Kapitel 2.3.4 Sicherheitsfragen). Darüber hinaus schreibt die EPBD bis zum Jahr 2025 die Installation von Systemen zur Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung für Nichtwohngebäude vor, sofern die Nennleistung der betroffenen Heizungs- bzw. Klimaanlage oder einer kombinierten Anlage größer als 290 kW ist (Artikel 15 Absatz 4 EPBD). Eine solche Verpflichtung ist für Wohngebäude jedoch nicht vorgesehen.

Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wird zwar erkannt, dass die Digitalisierung „essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele“ ist – konkrete Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung des Gebäudesektors finden sich im Programm aber weder für den Bestand noch für den Neubau.

Ebenso wenig enthält die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de) Maßnahmen, welche die Digitalisierung des Gebäudebereichs unmittelbar adressieren.

Neben der Sanierung des Gebäudebestandes und ganz allgemein technologieoffener Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen wie einem effektiven und umfassenden Emissionshandel, ist die Digitalisierung von Infrastruktur und Gebäuden aus Sicht der Fragesteller ein wichtiger Punkt im Kampf gegen den Klimawandel. Das entspräche auch dem erklärten Ziel der Bundesregierung aus dem Klimaschutzprogramm 2030, nach dem die Digitalisierung auch im Gebäudebereich allen Bürgern eine aktive Teilhabe an der Energiewende ermöglichen solle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was unternimmt die Bundesregierung gegen den nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Widerspruch zwischen steigenden Baukosten durch den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Umsetzung von Mobilitäts- und Energiewende und den immer weiter steigenden Baupreisen, die Neubauten zunehmend teurer machen?

a) Plant die Bundesregierung hier Maßnahmen, um in der Hinsicht auf Ladepunkte Baukosten zu senken und gleichzeitig die Umsetzung der Energiewende, insbesondere im Gebäudesektor, voranzutreiben?

b) Plant die Bundesregierung (Förder-)Maßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bestandsgebäuden, und wenn ja, welche?

c) Plant die Bundesregierung (Förder-)Maßnahmen zum Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Neubauten, und wenn ja, welche?

2

Gibt es eine Bewertung der Bundesregierung von Gebäudeautomationen und Energiemanagement für die Hebung von CO2-Einspareffekten sowie die Beibehaltung und Erhöhung der Netzstabilität, und wenn ja, wie lautet diese?

3

Wie viele Tonnen CO2-Einsparungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung durch Gebäudeautomation und Energiemanagement bis 2030 möglich bei

a) unsaniertem Bestand,

b) saniertem Bestand?

4

Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus der Arbeit der Europäischen Kommission zum Thema Intelligenzfähigkeitsindikator (Smart Readiness Indicator), und wenn ja, welche?

5

Welche Schwerpunkte müsste eine Bewertungssystematik für den Intelligenzfähigkeitsindikator nach Kenntnis der Bundesregierung setzen, bzw. welche Bewertungsmaßstäbe sollten angelegt sein (bitte auflisten und erläutern)?

6

Plant die Bundesregierung die Einführung von Vorgaben zum Einbau von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung in Analogie zu den Vorgaben aus der EPBD (Artikel 15 Absatz 4) auch für Wohngebäude, und wenn ja, welche Daten gibt es zur geplanten Einführung?

7

Plant die Bundesregierung weiteren Maßnahme zur Förderung des Einbaus intelligenzfähiger Systeme und digitaler Lösungen im Neubau und im Bestand, und wenn ja, welche?

8

Plant die Bundesregierung Maßnahmen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Digitalisierungslevel im Gebäudesektor, um eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe an der dezentralen Energiewende möglich zu machen, und wenn ja, welche?

9

Wie stellt die Bundesregierung bei der Umsetzung der in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der Netzentgelte sicher, dass es im Zuge der zunehmenden Dezentralisierung der Energieversorgung nicht zu einer übermäßigen Belastung bestimmter Verbrauchergruppen, etwa energieintensiver Betriebe oder aber auch privater Haushalte, bei den Kosten für den Netzbetrieb und Netzausbau kommt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle digitaler Anwendungssysteme bei den im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigten Verbesserungen für Mieterstrommodelle?

Berlin, den 7. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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