[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Erhard Grundl, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/ 19672 –
Transparenz im Umgang mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2018 forderten die Staatsministerin für Kultur und Medien
Monika Grütters und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Michelle
Müntefering „maximale Transparenz“ beim Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten (vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/m
uentefering-gruetters-faz/2172172). Dies umfasse zum einen die
Kenntlichmachung der „Herkunftsgeschichte“ bei der Ausstellung von entsprechenden
Kulturgütern. Zum anderen forderten sie deutlich verstärkte Aktivitäten zur
Digitalisierung von Beständen und Inventaren. Bund, Länder und kommunale
Spitzenverbände haben sich am 13. März 2019 auf „Erste Eckpunkte zum
Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verständigt (vgl.
https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/eckpunkte-zum-umgang-mit-sa
mmlungsgut-aus-kolonialen-kontexten.html). Darin wurde vereinbart, „einen
Vorschlag zur Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle [zu]
erarbeiten“ (ebd., S. 5). Ebenso wurden die Deutsche Digitale Bibliothek und das
Deutsche Zentrum Kulturgutverluste bei der angekündigten
Transparenzoffensive ins Spiel gebracht.
Bei der Vorstellung eines überarbeiteten Leitfadens zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten forderte der Präsident des Deutschen
Museumsbundes (DMB), Prof. Dr. Eckart Köhne, mehr Geld und Personal für
Museen, damit diese ihr koloniales Erbe aufarbeiten könnten. „Die Vertreter
der Herkunftsgesellschaften möchten wissen, welche ihrer Kulturgüter sich
wo befinden, und Zugang zu diesen erhalten“, so Köhne. Dabei gehe es nicht
immer um die Rückgabe von Objekten, sondern meist um Beteiligung,
Einbindung und Wissenstransfer (vgl.
https://www.zeit.de/kultur/2019-07/kolonia
lismus-raubkunst-aufarbeitung-deutscher-museumsbund).
Seit Oktober 2019 liegt nunmehr ein „Konzept für die Errichtung und
Ausgestaltung einer Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in
Deutschland“ vor (vgl.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Kultur/Ko
nzeptpapier_Sammlungsgut_ENDFASSUNG_oeffentlich_dt.pdf). Gemäß
dem Konzept soll sich die Kontaktstelle „insbesondere an Personen und Insti-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20837
19. Wahlperiode 06.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 3. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tutionen aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften“ richten und
ihnen „den Zugang zu Informationen über Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten in Deutschland eröffnen“ (ebd., S. 1). Organisatorisch bei der
Kulturstiftung der Länder angesiedelt, soll die Kontaktstelle „im Rahmen eines
dreijährigen Pilotprojekts ab 2020 erprobt und rechtzeitig zum Ende der
Projektlaufzeit evaluiert werden“ (ebd., S. 2).
Im Oktober 2019 – nach zwei Jahren intensiver Debatte zu dieser
Problematik – veröffentlichten Expertinnen und Experten zum Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, darunter Prof. Dr. Bénédicte Savoy, Prof.
Dr. Felwine Sarr und Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, einen Appell mit dem Titel
„Öffnet die Inventare!“. Der Appell fordert eine „schnellstmögliche weltweite
Verfügbarmachung der Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte in den
jeweiligen Sammlungen, unabhängig vom Grad der Vollständigkeit oder
vermeintlichen Perfektion dieser Verzeichnisse“ (vgl.
https://www.zeit.de/2019/4
3/koloniale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen). Der
damalige Vorsitzende der Kulturministerkonferenz der Länder, Dr. Carsten
Brosda, kündigte daraufhin an, die Initiatorinnen und Initiatoren des Appells
in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) einzuladen: „Dann kann im direkten
Gespräch geklärt werden, wie wir möglichst gut und schnell vorankommen“
(vgl.
https://www.dw.com/de/appell-an-die-museen-best%C3%A4nde-mit-kol
onialer-raubkunst-offenlegen/a-50873651).
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der
„Ersten Eckpunkte“ ergriffen, um die Digitalisierung von Beständen und
Inventaren, insbesondere bei den bundesbezuschussten Einrichtungen,
zum Zweck der Transparenz und „weltweiten Teilhabe“ voranzutreiben?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung von Transparenz und
Digitalisierung ein, u. a. in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Umgang mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (Bund-Länder-AG), bei
bundesgeförderten Einrichtungen sowie über Förderprogramme und
Einzelfördermaßnahmen.
Die Digitalisierung der Bestände und Inventare bei bundesgeförderten
Einrichtungen ist ein fortlaufender Prozess. Beispielhaft sei die Digitalisierung von
Sammlungsgut im Ethnologischen Museum Berlin und im Museum für
Asiatische Kunst der Staatlichen Museen zu Berlin genannt. Beide sind Teil der
Staatlichen Museen zu Berlin (SMB) in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
(SPK). Etliche Bestände der SMB sind bereits jetzt in der Online-Datenbank
der Staatlichen Museen zu Berlin „SMB-digital“ abrufbar.
Für alle im Humboldt Forum ausgestellten Objekte wird derzeit im Rahmen
eines bundesgeförderten Projektes ein Internet-Portal bei der Stiftung
Humboldt Forum im Berliner Schloss aufgebaut, so dass diese dann auch digital
abrufbar sind. Gleichzeitig wird fort-laufend an der Digitalisierung weiterer
Bestände des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst
gearbeitet.
Das neue Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Gesellschaft verstehen –
Zukunft gestalten“, das seit Juni 2019 läuft, sieht unter anderem die Förderung
forschungsbezogener Digitalisierung von Sammlungsgut im Rahmen der
Förderrichtlinie „eHeritage“ vor. Dieses Programm ist für alle Sammlungsbereiche
offen, es ermöglicht damit auch die Förderung von Projekten, in denen
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten für Forschungszwecke digitalisiert wird.
Darüber hinaus fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien aktuell Projekte des Übersee-Museums Bremen und der Stiftung
Schloss Friedenstein Gotha zur Online-Veröffentlichung von
Sammlungsbeständen. Auch das Auswärtige Amt fördert Projekte, bei denen die
Digitalisierung von Sammlungsgut ein Bestandteil ist.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Initiatorinnen und
Initiatoren des Appells „Öffnet die Inventare!“ (
https://www.zeit.de/2019/43/kolo
niale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen), dass „aus
Afrika heraus eine unabhängige Auseinandersetzung mit den [in
deutschen Institutionen lagernden] Kulturgütern ermöglicht werden [muss],
ohne Abhängigkeit von deutschen Partnern“?
a) Falls ja, inwieweit kommt die Bundesregierung, insbesondere im
Hinblick auf die Bestände der bundesbezuschussten Einrichtungen, dieser
Forderung nach?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Durch die zunehmende Digitalisierung der Sammlungsbestände wird es für
Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsländer und Herkunftsgesellschaften
zunehmend einfacher, Einblicke in die Bestände der Museen zu erlangen. Aus
Sicht der Bundesregierung erscheint es sinnvoll, wie es auch in den Ersten
Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten
festgehalten ist, zusätzlich einen Dialog und Austausch zwischen Museen,
Einrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern der Herkunftsgesellschaften aufzubauen.
3. Welche Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrenden sowie
dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit
Sitz in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte öffentlich zugänglich gemacht?
4. Welche bundesbezuschussten Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten
bewahrende sowie dazu forschende Einrichtungen haben ihre
Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte öffentlich zugänglich gemacht?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bundesgeförderten Museen verfolgen generell das Ziel, ihre Bestände
umfänglich öffentlich zugänglich zu machen.
So sind beispielsweise die Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte in den
Staatlichen Museen zu Berlin, dort im Ethnologischen Museum, öffentlich
zugänglich. Hier sind verschiedene Aspekte zu benennen:
Das historische Archivgut sowie die historischen Bestandsverzeichnisse des
Ethnologischen Museums Berlin sind analog öffentlich zugänglich und werden
bereits seit Jahren von Forschern aus aller Welt genutzt.
Seit Dezember 2019 findet im Ethnologischen Museum Berlin ein Projekt mit
dem Ziel der Digitalisierung annähernd aller im Haus vorhandenen Archivalien
und historischen Sammlungsverzeichnisse aus der Zeit zwischen 1831 und
1947 statt. Darin enthalten ist beispielsweise die Digitalisierung aller Inventare,
aller Erwerbs- und Verwaltungsakten und aller historischen, gebundenen
Findmittel des Ethnologischen Museums Berlin für diesen Zeitraum. Der Umfang
beläuft sich auf mehr als 1 Million Seiten. Das Projekt ist von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und wird die Digitalisate sowie alle
zugehörigen Datensätze bis zum voraussichtlichen Projektabschluss im
Dezember 2021 online zugänglich machen.
Seit November 2019 wird das Projekt „Onlinepublikation der
Erwerbungsbücher der Staatlichen Museen zu Berlin“ mit 120.000 Euro durch die BKM
gefördert. Alle Erwerbungsbücher der SMB werden dabei digitalisiert und im
PDF-Format online veröffentlicht.
In der Online-Datenbank der Staatlichen Museen zu Berlin können zudem
derzeit 96.526 Datensätze zu Objekten aus allen Erdteilen abgerufen werden. Zu
Objekten aus Afrika sind 12.384 Datensätze online. Der Digitalisierungsgrad
wird sich sukzessive erhöhen, da in der internen Datenbank schon weit mehr
Daten eingepflegt sind, die aber noch der Prüfung und Freigabe, zum Teil auch
der Vervollständigung bedürfen.
Soweit Einrichtungen der Trägerschaft der Länder und Kommunen unterfallen,
verfügt die Bundesregierung nicht über entsprechende Informationen.
5. Hat sich die Bundesregierung gegenüber den bundesbezuschussten
Einrichtungen und der Bund-Länder-AG zu Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten dafür eingesetzt, eine weltweite Verfügbarmachung der
Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte herzustellen, etwa durch einen
unbeschränkten Online-Zugang?
a) Falls ja, wann, und in welchem Rahmen?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für Maßnahmen zu mehr
Transparenz ein, beispielhaft sei hier die Veröffentlichung von
Bestandsverzeichnissen in den Staatlichen Museen zu Berlin, dort im Ethnologischen Museum,
genannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für die Schaffung von
Transparenz durch die Öffnung der Inventare „keine langwierige
Datenaufbereitung und abgeschlossene Digitalisierungsprojekte erforderlich“
seien, da die Arbeit an den Inventaren ohnehin „work in progress“ bliebe
(vgl.
https://www.zeit.de/2019/43/koloniale-vergangenheit-deutschland-af
rikanische-objekte-museen)?
a) Falls ja, hat sich die Bundesregierung gegenüber den
bundesbezuschussten Einrichtungen und der Bund-Länder-AG zu Sammlungsgut
aus kolonialen Kontexten dafür eingesetzt, auch Teile der
Verzeichnisse öffentlich verfügbar zu machen?
b) Falls nein, bitte erläutern?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die systematische Digitalisierung
eine große Herausforderung dar. Dabei sind jeweils zunächst technische
Voraussetzungen zu schaffen, Digitalisate zu erstellen und diese in
systematische, benutzerfreundliche Plattformen einzubinden. Ein unsystematischer
Wechsel zwischen den verschiedenen Prozessstufen würde die Veröffentlichung
insgesamt verzögern. Um verlässliche Informationen zu gewährleisten und
Fehlinformationen zu vermeiden, sollten zudem nur geprüfte Datensätze
veröffentlicht werden.
7. Erwägt die Bundesregierung, gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern,
ein Sofortprogramm, das Museen und Sammlungen in öffentlicher
Trägerschaft bei der weltweiten Verfügbarmachung der Bestandsverzeichnisse
afrikanischer Objekte unterstützt?
a) Falls ja, welche Planungen existieren hierzu?
b) Falls nein, bitte erläutern?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Ein solches Programm ist derzeit nicht geplant. Es liegt grundsätzlich in der
Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen bzw. deren Träger, gegebenenfalls
solche Maßnahmen zu ergreifen. Möglichkeiten der Digitalisierung von
Sammlungsbeständen in Deutschland sind Gegenstand der Beratungen in der Bund-
Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.
8. Wurde die Ankündigung des damaligen Vorsitzenden der
Kulturministerkonferenz der Länder, Dr. Carsten Brosda, die Initiatorinnen und
Initiatoren des Appells „Öffnet die Inventare!“ in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten einzuladen,
umgesetzt (vgl.
https://www.dw.com/de/appell-an-die-museen-best%C3%
A4nde-mit-kolonialer-raubkunst-offenlegen/a-50873651)?
a) Falls ja, inwieweit?
b) Falls nein, warum nicht, und (wann) wird eine entsprechende
Einladung erfolgen, um „möglichst gut und schnell“ (vgl.
https://www.d
w.com/de/appell-an-die-museen-best%C3%A4nde-mit-kolonialer-rau
bkunst-offenlegen/a-50873651) voranzukommen?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Einladung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt; sie muss
inhaltlich hinreichend vorbereitet sein. Aus Sicht der Bundesregierung steht einem
solchen Gespräch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundsätzlich nichts
entgegen, sofern die Länder an ihrer Einladung festhalten wollen und sich dies
nach der Agenda der AG inhaltlich anbietet.
9. Welche nationalen und internationalen Expertinnen und Experten wurden
in den weiteren Prozess der Ausarbeitung der in den „Ersten Eckpunkten“
angeführten Handlungsfelder und Ziele eingebunden?
Die Bundesregierung ist hierzu im fortwährenden Austausch mit verschiedenen
nationalen und internationalen Expertinnen und Experten.
10. Zu welchem (Zwischen-)Ergebnis ist die in den „Ersten Eckpunkten“
angekündigte Prüfung gekommen, ob die Einstellung von digitalisierten
Beständen durch die Einrichtungen in die Deutsche Digitale Bibliothek
(DDB) ein geeignetes Instrument zur zentralen Dokumentation und
Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sein kann
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/10496, S. 3)?
a) Falls sich die DDB als Instrument eignet, welche weiteren
Maßnahmen wurden bisher zum Zwecke einer zentralen Dokumentation
getroffen?
b) Falls sich die DDB nicht als Instrument eignet, welche anderen
Instrumente kommen nach Auffassung der Bundesregierung infrage?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Prüfung dauert noch an. Über (Zwischen-)Ergebnisse kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
11. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand
hinsichtlich des Aufbaus einer Forschungsdatenbank beim Deutschen Zentrum
Kulturgutverluste (DZK), die u. a. der recherchierbaren Dokumentation
von Ergebnissen der vom DZK geförderten Provenienzforschung zu
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten dienen soll?
12. Entspricht diese am DZK angesiedelte Forschungsdatenbank der
Forderung der Staatsministerinnen Monika Grütters und Michelle Müntefering
nach einer „bundesweite[n] Forschungsdatenbank, in der alle
verfügbaren Recherchen frei zugänglich sind“ (vgl.
https://www.auswaertiges-a
mt.de/de/newsroom/muentefering-gruetters-faz/2172172)?
a) Falls ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diese
Datenbank innerhalb und außerhalb von Deutschland bekannt ist?
b) Falls nein, welche anderen Planungen bezüglich des Aufbaus einer
„bundesweite[n] Forschungsdatenbank“ gibt es?
13. Werden in dieser Datenbank auch Ergebnisse aus Projekten zur
Provenienzforschung zu Sammlungs- und Kulturgut aus kolonialen Kontexten
festgehalten, die nicht über das DZK gefördert werden?
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Forschungsdatenbank „Proveana“ des Deutschen Zentrums
Kulturgutverluste (DZK) (
www.proveana.de) hat im Januar 2020 planmäßig ihren Betrieb
aufgenommen. Sie richtet sich vor allem an Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, Opfer von Kulturgutentziehungen und ihre Nachfahren sowie an
Politik, Medien und die interessierte Öffentlichkeit. Die Datenbank ist
insbesondere dazu bestimmt, Ergebnisse der vom Zentrum geförderten
Provenienzforschungsprojekte zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die
Abschlussberichte der geförderten Projekte.
Das DZK hat die Förderung der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten 2019 aufgenommen. Die Forschungsdatenbank Proveana
bildet auch diesen Forschungsbereich ab. Abschlussberichte zu den auf diesem
Gebiet geförderten Projekten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch
noch nicht vor, da die Projekte noch nicht abgeschlossen sind. Ihre Ergebnisse
sind daher in der Forschungsdatenbank bislang noch nicht verzeichnet.
Die Forschungsdatenbank Proveana ist auch darauf eingerichtet,
Forschungsergebnisse aus Projekten zur Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten aufzunehmen bzw. auf solche zu verweisen, die nicht vom
Zentrum gefördert worden sind.
14. Wurde in der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten die Frage behandelt, ob eine Kommission
eingerichtet wird, die Museen und Anspruchsteller bei Fragen der Rückgabe von
Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten berät (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10496, S. 4)?
a) Falls ja, mit welchem (Zwischen-)Ergebnis?
b) Falls nein, wird sich die Bundesregierung für eine Behandlung dieser
Thematik einsetzen?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Frage wurde bislang nicht in der Bund-Länder-AG behandelt. Die
Bundesregierung wird zu gegebener Zeit eine Beratung darüber anregen.
15. Wie erklärt die Bundesregierung, dass ihr nach eigener Aussage „keine
umfassenden Erkenntnisse“ darüber vorliegen, wie viele Objekte aus
kolonialen Kontexten seit Mitte 2018 in den bundesbezuschussten
kulturgutbewahrenden Einrichtungen erfolgreich auf ihre Provenienz hin
erforscht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10496, S. 7)?
a) Erkennt die Bundesregierung hier ein Informationsdefizit, und falls
ja, wie wird sie diesem entgegenwirken?
b) Falls die Bundesregierung darin kein Informationsdefizit erkennt,
bitte begründen?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt keine Abfragen im Sinne der Fragestellung vor.
Ein Informationsdefizit liegt hierdurch nicht vor, da die Bundesregierung mit
den relevanten Einrichtungen und Akteuren in regelmäßigem Austausch steht.
16. Wie viele und welche kooperativen Forschungsprojekte mit Expertinnen
und Experten aus den Herkunftsstaaten zu Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten werden derzeit in bundesbezuschussten Einrichtungen
durchgeführt (bitte erschöpfende Liste der Kooperationen aufführen)?
Die Bundesregierung nimmt keine Abfragen im Sinne der Fragestellung vor.
Beispielhaft wird auf folgende Forschungsprojekte hingewiesen:
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Zurzeit finden mit Beständen des Ethnologischen Museums Berlin die
folgenden Kooperationsprojekte statt:
– Kooperationsprojekt mit der Museums Association of Namibia zur
Aufarbeitung der kolonialgeschichtlichen Dimensionen der Sammlungen des
Ethnologischen Museums aus Namibia.
– Kooperationsprojekt mit dem National Museum of Tanzania und der
University of Dar es Salaam zur Aufarbeitung des Sammlungsguts aus der
deutschen Kolonialzeit und kooperativen Ausstellung im Humboldt Forum.
– Kooperationsprojekt mit dem Volk der Omaha (USA) zur Aufarbeitung der
Geschichte der Omaha-Sammlung im Ethnologischen Museum und
Thematisierung der Sammlung im Humboldt Forum.
– Kooperationsprojekt mit Partnern in Kanada zur historischen Sammlung,
die in einer Präsentation im Humboldt Forum thematisiert werden soll.
– Kooperationsprojekt „Geteiltes Wissen“ mit indigenen Institutionen und
Organisationen in Brasilien, Kolumbien und Venezuela zu den Sammlungen
im Ethno-logischen Museum.
– Kooperationsprojekt mit Vertreterinnen und Vertretern von Geflüchteten-
Communities aus Syrien.
Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft
Das Museum für Naturkunde Berlin führt seit Anfang 2020 mit dem National
Museum of Tanzania, der University of Dar es Salaam und dem Senckenberg
Naturmuseum Frankfurt das vom Auswärtigen Amt geförderte Projekt „Fossil
Heritage in Tanzania“ durch.
Der von Bund und Ländern finanzierte Aktionsplan für die Forschungsmuseen
der Leibniz-Gemeinschaft widmet sich unter dem Schwerpunktthema „Eine
Welt in Bewegung“ u. a. Fragen der kolonialen Vergangenheit. So ist ein
zweiter Global Summit of Research Museums mit dem Titel „Objects in Motion“
unter Federführung des Deutschen Museums und des Museums für Naturkunde
in Planung, der vom 18. bis 20. Oktober 2021 stattfinden soll. Eingeladen
werden sollen internationale Museumsdirektorinnen und Museumsdirektoren, u. a.
aus Afrika.
17. Wie viele, und welche Rückführungsersuche von Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den
bundesbezuschussten Einrichtungen gegenwärtig vor?
a) Was ist jeweils der aktuelle Stand des Austausches zwischen den
Museen und den Herkunftsstaaten bzw. Herkunftsgesellschaften?
b) Welcher Akteur wird die Kosten für die jeweiligen Rückführungen
tragen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Ein offizielles Rückführungsersuchen der namibischen Regierung an das
Auswärtige Amt vom Juni 2017 betraf die sogenannte Kreuzkapsäule, die sich im
Besitz des Deutschen Historischen Museums (DHM) befand. Nach dem
Kuratoriumsbeschluss des DHM vom Mai 2019, die Säule nach Namibia
zurückzuführen, wurde sie nach Namibia transportiert und ist dort seitdem
vorübergehend eingelagert. Sie soll im Rahmen einer offiziellen Übergabezeremonie
durch Staatsministerin Prof. Monika Grütters und Staatsministerin Michelle
Müntefering an Namibia übergeben werden. Angesichts der aktuellen
Pandemie-Situation ist noch nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Die
bisherigen Transport- und Einlagerungskosten werden vom DHM getragen.
Darüber hinaus liegen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz folgende Anfragen
zur Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten vor:
– Aus Australien: zwei Kindermumien und ein Rindensarg mit menschlichen
Überresten; die ersuchte Rückführung wird von Australien finanziert. Der
Stiftungsrat der SPK hat am 9. Juni 2020 den Präsidenten der SPK zum
Abschluss einer Vereinbarung über die Rückführung ermächtigt.
– Aus Neuseeland: zwei Toi Moko (mumifizierte Köpfe von Maori); die
ersuchte Rück-führung wird von Neuseeland finanziert. Der Stiftungsrat der
SPK hat am 9. Juni 2020 den Präsidenten der SPK zum Abschluss einer
Vereinbarung über die Rückführung ermächtigt.
– Aus Hawaii/USA: Objekte und menschliche Überreste. Die Gespräche
hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
18. Wie viele Stellen mit welchem Stundenumfang sind für den Betrieb der
Kontaktstelle vorgesehen, und mit welchen Aufgaben sind diese Stellen
jeweils betraut?
Für den Betrieb der Kontaktstelle sind drei Vollzeitstellen vorgesehen: Eine
Stelle ins-besondere für die Betreuung der Verfahren und die Klärung der
rechtlichen Rahmenbedingungen; eine Stelle insbesondere für die inhaltliche
Beratung (Umgang mit Sammlungsbeständen, Methoden des Umgangs mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten etc.); eine Stelle insbesondere für die
Dokumentation.
19. Wie hoch sind die jährlichen Mietkosten für die Kontaktstelle, und
welchen Anteil haben diese am Gesamtvolumen, das für die Kontaktstelle
zur Verfügung steht?
Die Kontaktstelle wird bei der Kulturstiftung der Länder (KSL) angesiedelt und
auch in deren Räumen in Berlin untergebracht.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gegenwärtig „jedes
einzelne künstlerische oder wissenschaftliche Projekt, jede internationale
Delegation individuell die einzelnen Museen in Deutschland
kontaktieren und den Zugang zu Informationen erbitten“ (
https://www.zeit.de/201
9/43/koloniale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen)
müsse?
a) Falls ja, inwieweit wird die Kontaktstelle dieser Problematik
entgegenwirken?
b) Falls nein, bitte erläutern?
21. Wird die Kontaktstelle die möglichen Herkunftsstaaten und
Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren proaktiv über den Verbleib von Kultur-
und Sammlungsgut, einschließlich menschlicher Überreste, informieren?
a) Falls ja, welche konkreten Handlungsvorgaben sind hierzu
vorgesehen?
b) Falls nein, warum nicht?
22. Wird der Austausch mit möglichen Herkunftsstaaten und
Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren über Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten künftig über die neu einzurichtende Kontaktstelle und/oder die
jeweiligen Einrichtungen bzw. deren Trägern geführt?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaften und Organisationsformen der
Museen in Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, mit dem jeweiligen
Museum in Kontakt zu treten.
Die neu geschaffene Kontaktstelle zum Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten ist jedoch als gemeinsame Anlaufstelle von Bund, Ländern
und kommunalen Spitzenverbänden konzipiert, an die man sich bei Bedarf
wenden kann. Sie informiert und berät insbesondere Personen und Institutionen
aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften zu Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten in Deutschland. Die Kontaktstelle wird Anfragen
jeglicher Art an die betroffenen Institutionen/Einrichtungen und bei Bedarf auch
an die verantwortlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen weiterleiten.
Darüber hinaus wird die Kontaktstelle Daten und Informationen zu
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland erheben und veröffentlichen.
23. Welche Gespräche mit afrikanischen Staaten haben bereits stattgefunden,
um außerhalb von Deutschland über die Etablierung der Kontaktstelle zu
informieren?
Die Bundesregierung führt auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern afrikanischer Staaten zu Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten in Deutschland. Dabei wird regelmäßig auch auf die geplante
Einrichtung der Kontaktstelle hingewiesen.
24. Sieht die Bundesregierung ein Risiko, dass der Austausch mit möglichen
Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren über
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aufgrund zu geringer
personeller und finanzieller Kapazitäten in der Kontaktstelle verlangsamt wird?
a) Falls ja, wie wird dem entgegengewirkt?
b) Falls nein, bitte erläutern?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht hierfür derzeit keine Anhaltspunkte.
25. a) Bei welchen Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrenden
sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft mit Sitz in Deutschland vermutet die Bundesregierung
menschliche Überreste namibischer Herkunft (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11949, S. 5)?
b) Um wie viele menschliche Überreste handelt es sich nach Kenntnis
der Bundesregierung hierbei (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen wurden die Herkunftsländer bzw.
Herkunftsgesellschaften über den Verbleib der menschlichen Überreste
informiert?
d) In wie vielen Fällen wurden die menschlichen Überreste restituiert?
26. a) Bei welchen Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrenden
sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft mit Sitz in Deutschland vermutet die Bundesregierung
menschliche Überreste
– tansanischer,
– kamerunischer,
– togoischer,
– burundischer,
– ruandischer
Herkunft (bitte einzeln aufführen)?
b) Um wie viele menschliche Überreste handelt es sich nach Kenntnis
der Bundesregierung hierbei (bitte nach Institution aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen wurden die Herkunftsländer bzw.
Herkunftsgesellschaften über den Verbleib der menschlichen Überreste
informiert?
d) In wie vielen Fällen wurden die menschlichen Überreste restituiert?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Mehrzahl der Sammlungsgut bewahrenden Einrichtungen in Deutschland
befindet sich in der Trägerschaft der Länder und Kommunen. Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass die Bundesregierung keine Vermutungen zur Herkunft
menschlicher Überreste in Einrichtungen anstellt; die Feststellung der Herkunft
der in den jeweiligen Einrichtungen befindlichen menschlichen Überreste wird
durch die jeweilige Einrichtung vorgenommen.
Die SPK hat die anthropologische Sammlung der Charité übernommen, die
vom Museum für Vor- und Frühgeschichte betreut und aufgearbeitet wird. Für
folgende Staaten konnte die Recherche bereits abgeschlossen werden:
– Ruanda: 903,
– Tansania: 203,
– Kenia: 27.
Die Daten und Forschungsergebnisse zu Tansania und Ruanda wurden den
jeweiligen Botschaften übermittelt. In Einzelfällen konnte die Herkunft aufgrund
unzureichender Dokumentationslage aber nicht abschließend geklärt werden.
Die Recherche zu den menschlichen Überesten aus Togo und Kamerun ist
hingegen noch nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus befinden sich nach derzeitigem Forschungsstand in den
Sammlungen des Ethnologischen Museums der SPK folgende, nach den gefragten
Staaten aufgeschlüsselte menschliche Überreste bzw. Objekte, die zumindest
zum Teil auch aus menschlichen Überresten bestehen:
– Tansania: 19,
– Kamerun: 69,
– Togo: 11,
– Burundi: 0,
– Ruanda: 0.
Die SPK geht davon aus, dass sie keine menschlichen Überreste namibischer
Herkunft in ihren Beständen hat.
In den Sammlungen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung finden
sich menschliche Überreste aus Namibia. Dabei handelt es sich um zwei
menschliche Schädel. Die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung hat die
namibische Botschaft detailliert zu beiden menschlichen Überresten
unterrichtet. Zusätzlich wurde direkt mit Vertretern der Herkunftsgesellschaft (Herero)
Kontakt aufgenommen. Eine Rückführung fand bisher nicht statt, ist aber in
Vorbereitung.
In der Vergangenheit hat es mehrere Rückführungen menschlicher Überreste
gegeben. Die jüngste Rückführung menschlicher Überreste an Namibia erfolgte
durch Staats-ministerin Müntefering im August 2018.
27. Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Informationen
darüber vor, bei wie vielen der Objekte, die im Humboldt Forum gezeigt
werden sollen, die Provenienzen noch zu erforschen sind (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/5130, S. 6)?
a) Falls ja, um wie viele, und welche Objekte handelt es sich dabei, und
wie viele, und welche dieser Objekte sollen trotz der unerforschten
Provenienz ausgestellt werden?
b) Falls nein, erkennt die Bundesregierung darin ein
Informationsdefizit, und wie wird sie diesem entgegenwirken?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Die Provenienzen aller Objekte, die im Humboldt Forum ausgestellt werden,
wurden geprüft. Bei einigen Objekten und Sammlungen werden weiterführende
Forschungen der Sammlungskontexte vorgenommen, teilweise gemeinsam mit
Partnern aus den jeweiligen Herkunftsregionen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
28. Sieht es die Bundesregierung gegenwärtig als gewährleistet an, dass alle
Besucherinnen und Besucher von bundesbezuschussten Einrichtungen
von ihrem „Recht“ – so die Staatsministerinnen Monika Grütters und
Michelle Müntefering – Gebrauch machen können, zu erfahren, wie
Kult-, Kultur- und Alltagsgegenstände aus kolonialen Kontexten in die
Bestände“ bundesbezuschusster Einrichtungen gelangt sind (vgl. https://
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-gruetters-faz/217
2172)?
a) Falls ja, bitte begründen?
b) Falls nein, wie wird die Bundesregierung die Forderung der
Staatsministerinnen umsetzen?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Im Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. Dezember
2018 haben sich Staatsministerin Prof. Monika Grütters und Staatsministerin
Michelle Müntefering wie folgt geäußert: „[…] Notwendig ist maximale
Transparenz. Für Museen und Sammlungen führt kein Weg mehr daran vorbei, bei
der Ausstellung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten deren
Herkunftsgeschichte darzustellen. Alle Besucherinnen und Besucher haben das Recht zu
erfahren, wie Kult-, Kultur- und Alltagsgegenstände aus kolonialen Kontexten
in die Bestände der jeweiligen Häuser gelangt sind.“ Hierbei handelt es sich um
einen laufenden Prozess, bei dem vor allem die Provenienzen der Objekte
ermittelt werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]