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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenz im Umgang mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

06.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1967229.05.2020

Transparenz im Umgang mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Margit Stumpp, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Ottmar von Holtz, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Dezember 2018 forderten die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Michelle Müntefering „maximale Transparenz“ beim Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-gruetters-faz/2172172). Dies umfasse zum einen die Kenntlichmachung der „Herkunftsgeschichte“ bei der Ausstellung von entsprechenden Kulturgütern. Zum anderen forderten sie deutlich verstärkte Aktivitäten zur Digitalisierung von Beständen und Inventaren. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich am 13. März 2019 auf „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verständigt (vgl. https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/eckpunkte-zum-umgang-mit-sammlungsgut-aus-kolonialen-kontexten.html). Darin wurde vereinbart, „einen Vorschlag zur Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle [zu] erarbeiten“ (ebd., S. 5). Ebenso wurden die Deutsche Digitale Bibliothek und das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste bei der angekündigten Transparenzoffensive ins Spiel gebracht.

Bei der Vorstellung eines überarbeiteten Leitfadens zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten forderte der Präsident des Deutschen Museumsbundes (DMB), Prof. Dr. Eckart Köhne, mehr Geld und Personal für Museen, damit diese ihr koloniales Erbe aufarbeiten könnten. „Die Vertreter der Herkunftsgesellschaften möchten wissen, welche ihrer Kulturgüter sich wo befinden, und Zugang zu diesen erhalten“, so Köhne. Dabei gehe es nicht immer um die Rückgabe von Objekten, sondern meist um Beteiligung, Einbindung und Wissenstransfer (vgl. https://www.zeit.de/kultur/2019-07/kolonialismus-raubkunst-aufarbeitung-deutscher-museumsbund).

Seit Oktober 2019 liegt nunmehr ein „Konzept für die Errichtung und Ausgestaltung einer Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ vor (vgl. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Kultur/Konzeptpapier_Sammlungsgut_ENDFASSUNG_oeffentlich_dt.pdf). Gemäß dem Konzept soll sich die Kontaktstelle „insbesondere an Personen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften“ richten und ihnen „den Zugang zu Informationen über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland eröffnen“ (ebd., S. 1). Organisatorisch bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt, soll die Kontaktstelle „im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts ab 2020 erprobt und rechtzeitig zum Ende der Projektlaufzeit evaluiert werden“ (ebd., S. 2).

Im Oktober 2019 – nach zwei Jahren intensiver Debatte zu dieser Problematik – veröffentlichten Expertinnen und Experten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, darunter Prof. Dr. Bénédicte Savoy, Prof. Dr. Felwine Sarr und Prof. Dr. Jürgen Zimmerer, einen Appell mit dem Titel „Öffnet die Inventare!“. Der Appell fordert eine „schnellstmögliche weltweite Verfügbarmachung der Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte in den jeweiligen Sammlungen, unabhängig vom Grad der Vollständigkeit oder vermeintlichen Perfektion dieser Verzeichnisse“ (vgl. https://www.zeit.de/2019/43/koloniale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen). Der damalige Vorsitzende der Kulturministerkonferenz der Länder, Dr. Carsten Brosda, kündigte daraufhin an, die Initiatorinnen und Initiatoren des Appells in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) einzuladen: „Dann kann im direkten Gespräch geklärt werden, wie wir möglichst gut und schnell vorankommen“ (vgl. https://www.dw.com/de/appell-an-die-museen-best%C3%A4nde-mit-kolonialer-raubkunst-offenlegen/a-50873651).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der „Ersten Eckpunkte“ ergriffen, um die Digitalisierung von Beständen und Inventaren, insbesondere bei den bundesbezuschussten Einrichtungen, zum Zweck der Transparenz und „weltweiten Teilhabe“ voranzutreiben?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Initiatorinnen und Initiatoren des Appells „Öffnet die Inventare!“ (https://www.zeit.de/2019/43/koloniale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen), dass „aus Afrika heraus eine unabhängige Auseinandersetzung mit den [in deutschen Institutionen lagernden] Kulturgütern ermöglicht werden [muss], ohne Abhängigkeit von deutschen Partnern“?

3

Welche Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrenden sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte öffentlich zugänglich gemacht?

4

Welche bundesbezuschussten Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrende sowie dazu forschende Einrichtungen haben ihre Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte öffentlich zugänglich gemacht?

5

Hat sich die Bundesregierung gegenüber den bundesbezuschussten Einrichtungen und der Bund-Länder-AG zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten dafür eingesetzt, eine weltweite Verfügbarmachung der Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte herzustellen, etwa durch einen unbeschränkten Online-Zugang?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für die Schaffung von Transparenz durch die Öffnung der Inventare „keine langwierige Datenaufbereitung und abgeschlossene Digitalisierungsprojekte erforderlich“ seien, da die Arbeit an den Inventaren ohnehin „work in progress“ bliebe (vgl. https://www.zeit.de/2019/43/koloniale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen)?

7

Erwägt die Bundesregierung, gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern, ein Sofortprogramm, das Museen und Sammlungen in öffentlicher Trägerschaft bei der weltweiten Verfügbarmachung der Bestandsverzeichnisse afrikanischer Objekte unterstützt?

8

Wurde die Ankündigung des damaligen Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz der Länder, Dr. Carsten Brosda, die Initiatorinnen und Initiatoren des Appells „Öffnet die Inventare!“ in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten einzuladen, umgesetzt (vgl. https://www.dw.com/de/appell-an-die-museen-best%C3%A4nde-mit-kolonialer-raubkunst-offenlegen/a-50873651)?

9

Welche nationalen und internationalen Expertinnen und Experten wurden in den weiteren Prozess der Ausarbeitung der in den „Ersten Eckpunkten“ angeführten Handlungsfelder und Ziele eingebunden?

10

Zu welchem (Zwischen-)Ergebnis ist die in den „Ersten Eckpunkten“ angekündigte Prüfung gekommen, ob die Einstellung von digitalisierten Beständen durch die Einrichtungen in die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ein geeignetes Instrument zur zentralen Dokumentation und Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sein kann (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10496, S. 3)?

11

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand hinsichtlich des Aufbaus einer Forschungsdatenbank beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK), die u. a. der recherchierbaren Dokumentation von Ergebnissen der vom DZK geförderten Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten dienen soll?

12

Entspricht diese am DZK angesiedelte Forschungsdatenbank der Forderung der Staatsministerinnen Monika Grütters und Michelle Müntefering nach einer „bundesweite[n] Forschungsdatenbank, in der alle verfügbaren Recherchen frei zugänglich sind“ (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-gruetters-faz/2172172)?

13

Werden in dieser Datenbank auch Ergebnisse aus Projekten zur Provenienzforschung zu Sammlungs- und Kulturgut aus kolonialen Kontexten festgehalten, die nicht über das DZK gefördert werden?

14

Wurde in der Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten die Frage behandelt, ob eine Kommission eingerichtet wird, die Museen und Anspruchsteller bei Fragen der Rückgabe von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten berät (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10496, S. 4)?

15

Wie erklärt die Bundesregierung, dass ihr nach eigener Aussage „keine umfassenden Erkenntnisse“ darüber vorliegen, wie viele Objekte aus kolonialen Kontexten seit Mitte 2018 in den bundesbezuschussten kulturgutbewahrenden Einrichtungen erfolgreich auf ihre Provenienz hin erforscht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10496, S. 7)?

16

Wie viele und welche kooperativen Forschungsprojekte mit Expertinnen und Experten aus den Herkunftsstaaten zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten werden derzeit in bundesbezuschussten Einrichtungen durchgeführt (bitte erschöpfende Liste der Kooperationen aufführen)?

17

Wie viele, und welche Rückführungsersuche von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung den bundesbezuschussten Einrichtungen gegenwärtig vor?

18

Wie viele Stellen mit welchem Stundenumfang sind für den Betrieb der Kontaktstelle vorgesehen, und mit welchen Aufgaben sind diese Stellen jeweils betraut?

19

Wie hoch sind die jährlichen Mietkosten für die Kontaktstelle, und welchen Anteil haben diese am Gesamtvolumen, das für die Kontaktstelle zur Verfügung steht?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gegenwärtig „jedes einzelne künstlerische oder wissenschaftliche Projekt, jede internationale Delegation individuell die einzelnen Museen in Deutschland kontaktieren und den Zugang zu Informationen erbitten“ (https://www.zeit.de/2019/43/koloniale-vergangenheit-deutschland-afrikanische-objekte-museen) müsse?

21

Wird die Kontaktstelle die möglichen Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren proaktiv über den Verbleib von Kultur- und Sammlungsgut, einschließlich menschlicher Überreste, informieren?

22

Wird der Austausch mit möglichen Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten künftig über die neu einzurichtende Kontaktstelle und/oder die jeweiligen Einrichtungen bzw. deren Trägern geführt?

23

Welche Gespräche mit afrikanischen Staaten haben bereits stattgefunden, um außerhalb von Deutschland über die Etablierung der Kontaktstelle zu informieren?

24

Sieht die Bundesregierung ein Risiko, dass der Austausch mit möglichen Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften oder Nachfahren über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aufgrund zu geringer personeller und finanzieller Kapazitäten in der Kontaktstelle verlangsamt wird?

25

a) Bei welchen Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrenden sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland vermutet die Bundesregierung menschliche Überreste namibischer Herkunft (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11949, S. 5)?

26

a) Bei welchen Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten bewahrenden sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland vermutet die Bundesregierung menschliche Überreste – tansanischer, – kamerunischer, – togoischer, – burundischer, – ruandischer Herkunft (bitte einzeln aufführen)?

27

Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Informationen darüber vor, bei wie vielen der Objekte, die im Humboldt Forum gezeigt werden sollen, die Provenienzen noch zu erforschen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5130, S. 6)?

28

Sieht es die Bundesregierung gegenwärtig als gewährleistet an, dass alle Besucherinnen und Besucher von bundesbezuschussten Einrichtungen von ihrem „Recht“ – so die Staatsministerinnen Monika Grütters und Michelle Müntefering – Gebrauch machen können, zu erfahren, wie Kult-, Kultur- und Alltagsgegenstände aus kolonialen Kontexten in die Bestände“ bundesbezuschusster Einrichtungen gelangt sind (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-gruetters-faz/2172172)?

Berlin, den 26. Mai 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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