[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/19747 –
Neue Erkenntnisse zur Internetseite „Anonymousnews.ru“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Homepage „anonymousnews.ru“ verbreitet rechte, rassistische
Propaganda. Bei der Website soll es sich um ein „Medienprojekt von Rechtsextremen“
handeln, dass u. a. von Mario R. betrieben wurde. Allerdings wird die Seite
auch nach der Verurteilung R.s zu einer Haftstrafe weiterhin regelmäßig
aktualisiert. Mario R. wurde wegen des Betreibens des Onlineshops
„Migrantenschreck“ per Haftbefehl gesucht. R. war zwischenzeitlich im Ausland
untergetaucht. Im Dezember 2018 verurteilte das Landgericht Berlin R. wegen des
illegalen Verkaufs von Schusswaffen für Hartgummimunition zu 34 Monaten
Haft. Im August 2019 verwarf der Bundesgerichtshof einen Revisionsantrag.
Die Seite „anonymousnews“ war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. http://
faktenfinder.tagesschau.de/inland/anonymous-russland-101.html,
http://www.
zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/migrantenschreck-illegale-
waffenwebsite-offline/komplettansicht).
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Betreiber, Anbieter,
Autorinnen bzw. Autoren und weitere Mitwirkende der Internetseite
„
www.anonymousnews.ru„ und deren Sitz?
Bei der Internetseite „Anonymousnews.ru“ handelt es sich um eine der
aktivsten und reichweitenstärksten Präsenzen der rechten Szene. Auf ihr wurden
wiederholt falsche Informationen und Verschwörungstheorien sowie Artikel
über die deutsche Politik aus einer rechtsextremen Perspektive veröffentlicht.
Laut der Seite „SimilarWeb“ wurden für die Seite „Anonymousnews.ru“ für
den April 2020 über 1 Million Website-Visits registriert.
Die URL „
www.anonymousnews.ru„ gilt als Nachfolger der Internetpräsenz
des im Mai 2016 gelöschten Facebook-Profils „Anonymous.Kollektiv“.
Letzteres wurde mutmaßlich von Mario R. betrieben.
Über aktuelle Betreiber, Anbieter, Autorinnen/Autoren, weitere Mitwirkende
sowie den Serverstandort liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Top-Level-Domain „.ru“ könnte ein Hinweis auf eine enge Verbindung mit
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20198
19. Wahlperiode 18.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 17. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
russischen Providern sein. Allerdings nutzt die Seite den US-amerikanischen
Dienst „Cloudflare“, der Webseitenbetreiber anonymisiert.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von
Mario R. an der Internetseite „
www.anonymousnews.ru„?
Mario R. galt als mutmaßlicher Betreiber der Vorgängerpräsenz
„Anonymous.Kollektiv“ und ist nach Selbstauskunft des Portals Gründer von „
www.an
onymousnews.ru„. Darüber hinaus führen bzw. führten sowohl die
Staatsanwaltschaft Berlin als auch die Staatsanwaltschaft Erfurt/Thüringen
Ermittlungsverfahren gegen Mario R., bei denen auch „anonymousnews.ru“ Gegenstand
der Ermittlungen war. Über den derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Mario R. wurde vom Landgericht Berlin am 18. Dezember 2018 wegen
unerlaubten Handels mit Schusswaffen in Tateinheit mit unerlaubtem Verbringen
von Schusswaffen in den Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes zu
einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Bundesregierung liegen über eine mögliche aktuelle Beteiligung des
Mario R. an der Internetseite keine Erkenntnisse vor.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die politische Ausrichtung und die
Inhalte der Internetseite „
www.anonymousnews.ru„ ein?
Die Internetseite
www.anonymousnews.ru veröffentlicht Berichte und
Kommentare, die eine zumeist islam-, asyl- und regierungskritische sowie
prorussische Tendenz beinhalten. Im Mittelpunkt stehen beispielsweise die
Flüchtlingspolitik der EU und Deutschlands oder eine vermeintlich durch Migration
drohende Islamisierung der westlichen Welt. Die andauernde COVID-19-
Pandemie und deren Auswirkungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
haben die Verantwortlichen von
www.anonymousnews.ru veranlasst, ihre
prinzipiell gegen die deutsche Regierung gerichtete Berichterstattung zu
intensivieren.
4. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Internetseite „
www.anony
mousnews.ru„ und deren Betreiber bzw. Anbieter oder sonstige
Mitwirkende vom Verfassungsschutz beobachtet, und aus welchen Gründen?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) Informationen und wertet diese aus. Durch eine Stellungnahme
zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der
Verfassungsschutzberichte könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Dies würde
die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger
Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer
Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt
sich, dass eine Beantwortung hinsichtlich einer etwaigen Beobachtung der
Internetseite „anonymousnews.ru“ durch das BfV nicht, auch nicht in eingestufter
Form, erfolgen kann.
5. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „
www.anonymousnew
s.ru„ bzw. anonymousnews auf anderen Domains und/oder Plattformen
liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren
aufschlüsseln; zur Unbedenklichkeit der Beantwortung vgl. Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 [2 BvE 1/15])?
Dem BfV liegt eine Quellenmeldung aus dem Jahr 2017 mit Bezug zu „
www.a
nonymousnews.ru“ vor.
6. Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „
www.anonymousnew
s.ru„ bzw. anonymousnews auf anderen Domains und/oder Plattformen
liegen im Bundesnachrichtendienst vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln;
zur Unbedenklichkeit der Beantwortung vgl. Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 [2 BvE 1/15])?
Im Bundesnachrichtendienst (BND) liegen keine fragegegenständlichen
Quellenmeldungen vor.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bisher im In- und
Ausland eingeleitete Strafverfahren gegen Betreiber, Anbieter, Autorinnen und
Autoren sowie weitere Mitwirkende der Internetseite „
www.anonymousne
ws.ru„ (bitte einzeln nach Alter und Herkunft der Beschuldigten,
vorgeworfenen Straftatbeständen, ermittlungsführenden Behörden,
Verurteilungen bzw. Verfahrenseinstellungen spezifizieren)?
8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Amts- oder
Rechtshilfeersuchen an die Russische Föderation oder andere Staaten im Rahmen
von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Internetseite „
www.anonymo
usnews.ru„ (bitte einzeln nach Datum, Anlass, Gegenstand und Ergebnis
der Ersuchen spezifizieren)?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern und um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden,
obliegt die Erteilung von Auskünften den ermittlungsführenden
Staatsanwaltschaften in Berlin und Thüringen. Die Bundesregierung nimmt zu
Ländersachverhalten keine Stellung (siehe insoweit bereits die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3, 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zum Thema „Erkenntnisse zur Internetseite „Anonymousnews.ru“ und
Mario R.“ auf Bundestagsdrucksache 19/390).
9. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob die Seite „
www.an
onymousnews.ru„ gegen den Jugendschutz verstößt?
Die Einzelfall-Inhaltsaufsicht über Telemedienangebote im Bereich des Kinder-
und Jugendmedienschutzes obliegt den Ländern und erfolgt nach dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). Hiernach haben
Anbieter von Angeboten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder
Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder
Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese Angebote üblicherweise nicht
wahrnehmen. Die Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten aus dem JMStV obliegt
allein der Kommission für Jugendmedienschutz der Länder (KJM).
Ob die KJM mit der Prüfung der benannten Webseite befasst war oder ist und
mit welchem etwaigen Ergebnis, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Unbeschadet dessen können Webseiten von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen
werden (Indizierung). Der BPjM liegt aktuell eine Indizierungsanregung zu der
genannten Webseite vor, die derzeit geprüft wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]