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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Inanspruchnahme von EU- und ESM-Programmen zur Corona-Krisenbekämpfung

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1999416.06.2020

Inanspruchnahme von EU- und ESM-Programmen zur Corona-Krisenbekämpfung

der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Rat der Europäischen Union (EU) der Einrichtung des Kurzarbeit-Unterstützungsprogramms „Support to Mitigate Unemployment Risks in an Emergency“ (SURE; bis zu 100 Mrd. Euro Darlehensvergabe) sowie im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) der Kreditlinie „Pandemic Crisis Support Instrument“ (PCSI; bis zu 240 Mrd. Euro Darlehensvergabe) zugestimmt. Aufbauend auf eine Initiative des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Angela Merkel hat zudem die Europäische Kommission das Krisenhilfsprogramm „Next Generation EU“ (750 Mrd. Euro, davon 500 Mrd. Euro Zuwendungen und 250 Mrd. Euro Darlehensvergabe) vorgeschlagen. Die genannten Programme sollen über Schuldenaufnahme der EU bzw. des ESM finanziert werden.

Europäische Hilfe für die am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Staaten ist wichtig, kann jedoch nur etwas bewirken, wenn sie zielgerichtet und effektiv erfolgt. Dazu gehört insbesondere, dass die Maßnahmen überhaupt in Anspruch genommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Anträge auf Darlehen des ESM-Pandemieprogramms gestellt?

2

Welche Mitgliedstaaten?

3

Wann sind die Anträge beim ESM eingegangen?

4

Welches Volumen wurde jeweils beantragt?

5

Ist über die Anträge schon entschieden worden, und wenn ja, wie?

6

Rechnet die Bundesregierung mit weiteren Anträgen, und wenn ja, wann, und in welchem Volumen?

7

Sofern noch keine Anträge eingegangen sind, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

8

Wie viele Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Darlehen des SURE-Programms gestellt?

9

Welche Mitgliedstaaten?

10

Wann sind die Anträge bei der Kommission eingegangen?

11

Welches Volumen wurde jeweils beantragt?

12

Ist über die Anträge schon entschieden worden, und wenn ja, wie?

13

Rechnet die Bundesregierung mit weiteren Anträgen, und wenn ja, wann, und in welchem Volumen?

14

Sofern noch keine Anträge eingegangen sind, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abflussquote der Mittel aus dem EU-Haushalt seit Beginn des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 – 2020 (bitte gegliedert nach Rubriken)?

16

Für welche bestehenden Programme des EU-Haushalts hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres am 27. Mai 2020 vorgeschlagenen 750-Mrd.-Euro-Programms „Next Generation EU“ für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 Erhöhungen gegenüber dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 – 2020 vorgeschlagen?

In welcher Höhe jeweils?

17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abflussquote in den in Frage 4 aufgeführten Programmen des EU-Haushalts seit Beginn des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 – 2020?

18

Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache, wenn teilweise Mittel nicht vollständig abgerufen werden?

19

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung wahrscheinlich, dass diejenigen der schon bestehenden EU-Programme, die bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden, durch eine Erhöhung des Finanzvolumens künftig stärker ausgeschöpft werden (bitte begründen)?

Falls nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 vorschlagen, um künftig einen höheren Mittelabfluss zu sichern, insbesondere im Bereich von „Next Generation EU“?

Berlin, den 11. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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