Statistiken und Datenerhebungen des Bundesministeriums der Finanzen
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Aufgrund des föderalen Aufbaus der Finanzverwaltung in Deutschland obliegt der Vollzug der Steuergesetze grundsätzlich den Landesfinanzbehörden (Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhebt von den Landesfinanzverwaltungen in regelmäßigen Abständen Daten und fertigt darüber Statistiken an. Über diese internen Datenerhebungen und Statistiken liegen der Öffentlichkeit nach aktueller Kenntnis keine hinreichenden Informationen vor. Als Belege für solche Datensammlungen dienen u. a. die folgenden Quellen: „Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung […].“ (Quelle: BMF (2018): Die Steuerverwaltung in Deutschland, S. 18). „Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums hat der Fiskus im Jahr 2011 sechs Milliarden Euro Steuerschulden erlassen oder zumindest nicht vollstreckt.“ (Quelle: Welt.de (2013): Deutsche feilschen mit dem Fiskus um Milliarden, https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article120861488/Deutsche-feilschen-mit-dem-Fiskus-um-Milliarden.html, abgerufen am 19. Februar 2020).
Nach Auffassung der Fragesteller trifft das BMF möglicherweise hierbei lenkende Vorgaben, aus denen sich aufgrund der Datenerhebungen und Statistiken negative Auswirkungen auf die Gleichmäßigkeit im Besteuerungsverfahren (Artikel 3 GG bzw. § 85 der Abgabenordnung – AO) für die Steuerpflichtigen ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche statistischen Daten erhebt das BMF anhand der Meldungen aus den Bundesländern?
Welche statistischen Vorgaben werden durch das BMF gegenüber den Landesfinanzverwaltungen kommuniziert?
Inwieweit übt das BMF über die Statistiken und den bestehenden Vergleich zwischen den Bundesländern Einfluss bzw. Druck auf die Steuerverwaltungen der Länder aus?
Sieht die Bundesregierung – aufgrund der Auswirkungen der statistischen Erfassung von Prüfungsauswahl, Prüfungshäufigkeit und Prüfungsdichte sowie des Zeit- und Ressourcenverbrauchs bei Außenprüfungen – eine Überschreitung ihrer Kompetenzen in Hinblick auf Artikel 108 Absatz 2 GG, wonach der Vollzug der Steuergesetze den Landesfinanzbehörden obliegt?
Wie beurteilt das BMF die statistische Erfassung der Steuerverwaltung im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Artikel 3 GG bzw. § 85 AO)?
Welche Auswirkungen hat ein unterdurchschnittliches Ergebnis bei den jeweiligen Statistiken für die entsprechende Landesfinanzverwaltung bzw. für deren untergeordnete Behörden und Einrichtungen?
Beabsichtigt das BMF eine Erweiterung der statistischen Erfassung von Daten aus Meldungen der Finanzverwaltungen der Bundesländer, und wenn ja, bitte nach quantitativen und qualitativen Daten getrennt auflisten?