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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Qualität des Gutachterwesens in familienrechtlichen Gerichtsverfahren

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

07.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2010017.06.2020

Qualität des Gutachterwesens in familienrechtlichen Gerichtsverfahren

der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD strebt die Bundesregierung eine Verbesserung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens an (Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode, S. 21).

Insbesondere eine Verbesserung der Qualität in familiengerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die Qualifizierung aller beteiligten Akteure ist ein zu unterstützendes Vorhaben. Dafür sind nach Ansicht der Fragesteller weitreichende strukturelle Veränderungen und Modernisierungen notwendig, um echte Verbesserungen herbeizuführen, die sich vor allem im Wohl der betroffenen Kinder niederschlagen. Denn solche familiengerichtlichen Verfahren beinhalten oft Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen auf die Lebenswege und Schicksale von Kindern und Familien haben. Neben Richtern und Verfahrensbeiständen spielen hier insbesondere Gutachter eine signifikante Rolle.

Seit den letzten Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (in Kraft getreten am 15. Oktober 2016) werden nach Ansicht der Fragesteller noch immer viele Gutachten in Familien- und Kindschaftsangelegenheiten angefordert, in denen die Qualität nicht signifikant besser geworden ist und auch vom Gericht gesetzte Fristen nicht eingehalten werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in Familiengerichtsverfahren angeforderten Gutachten in a) Sorgerechtsverfahren, b) Umgangsrechtsverfahren, c) Verfahren, in denen Kinder Missbrauch ausgesetzt waren und ihr Wohl gefährdet wurde, d) sonstigen Verfahren den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, warum die Anzahl von Gutachten in Familiengerichtsverfahren angestiegen ist?

a) Falls ja, welche?

b) Falls nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung hierüber Erkenntnisse zu erlangen?

3

Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich bzw. Verhältnis zu den Zahlen der Inobhutnahme entwickelt?

4

Inwieweit empfiehlt die Bundesregierung Gutachten in Verfahren in Familienrechtsangelegenheiten, bei denen das Wohl von Kindern im Vordergrund steht, oder sind diese Gutachten nur bei begründeten Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch, Vernachlässigung und anderer kindeswohlgefährdender Situationen anzufordern?

5

Inwieweit empfiehlt die Bundesregierung dieses Vorgehen, da eine Begutachtung auch immer einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Familie und eine Stresssituation für das Kind darstellt, dessen Wohl im Mittelpunkt stehen sollte?

6

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, ob sich durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (in Kraft getreten am 15. Oktober 2016) eine Verbesserung der Qualität der erstatteten Gutachten ergeben hat?

a) Wenn ja, inwiefern, und auf welcher Datenbasis?

b) Wenn nein, warum nicht, und sind hierzu Maßnahmen oder Evaluationen geplant (bitte unter Angabe eines Zeitplans nennen)?

7

Welche Maßnahmen zur Qualifizierung plant die Bundesregierung, um Familienrichter in geeigneten Fällen des Sorge- und Umgangsrechts, in denen keine Kindeswohlgefährdung erkennbar ist, zu befähigen, ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens entscheiden zu können?

8

Plant die Bundesregierung Mindeststandards und eine Ausbildung für Gutachter?

Wenn nein, warum nicht?

9

Sind der Bundesregierung die von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e. V., Sektion Rechtspsychologie, unter der Leitung von Prof. Dr. Anja Kannegießer erstellten „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (abzurufen unter https://www.rechtspsychologie-bdp.de/wp-content/uploads/Gutachtenstandards-20190830.pdf) bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese bisher unverbindlichen Mindeststandards als verbindliche Mindestvoraussetzungen zur Bestellung von Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren zu verankern?

10

Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass die fachliche Ausbildung der Gutachter als auch die inhaltliche Qualität der Gutachten verbessert werden muss, weil aufgrund dieser Gutachten vielfach lebensverändernde Entscheidungen für Kinder getroffen werden?

11

Wie kann laut Ansicht der Bundesregierun diese Qualitätg verbessert und gesichert werden?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu auch in Bezug zum Vorhaben im Koalitionsvertrag?

13

Ist durch die Benennung der Gutachter in Verfahren vor Familiengerichten durch den Richter die Unabhängigkeit als auch die fachliche Qualifikation der Gutachter genügend gewahrt, oder sollte in diesen Verfahren, in denen mittels der Gutachten Richter zu einem Urteil gelangen und somit über das Schicksal und den weiteren Lebensverlauf von Kindern entscheiden, eine größtmögliche Unabhängigkeit zwischen Richteramt und Gutachterwesen hergestellt werden?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die vorhandenen Qualitäts- und Ausbildungsstandards für Gutachter in familiengerichtlichen Verfahren?

a) Hält sie diese für ausreichend? Falls ja, warum?

b) Falls nein, warum nicht, und welche Änderungen plant die Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren?

15

Sieht die Bundesregierung einen Bedarf an verbindlicher Qualifizierung, Überprüfung und Weiterbildung von Gutachtern?

a) Falls ja, welche Maßnahmen plant sie in welchem Zeithorizont?

b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?

16

Plant die Bundesregierung eine stärkere Qualifizierung von Familienrichtern, um diesen eine bessere Grundlage für eine sachgerechte Auswahl eines für den zu entscheidenden Fall qualifizierten Sachverständigen zu bieten unter Berücksichtigung der hierbei notwendigen psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Qualifikationen, Berufserfahrungen und Weiterbildungen?

17

Plant die Bundesregierung eine Regelung, wonach private Unternehmen wie die Gesellschaft für Wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG), die bei der bundesweiten Erstellung von Gutachten häufig in Erscheinung treten, sich stärker an Mindeststandards orientieren müssen?

a) Wenn ja, wann plant sie diese?

b) Wenn nein, warum nicht?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die GWG (Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung) ausgebildete bzw. zertifizierte Gutachter einen Großteil (bis 40 Prozent) der Gutachterkosten an das GWG abgeben müssen? Sieht die Bundesregierung hier rechtlichen Handlungsbedarf?

19

Sieht die Bundesregierung bei einer solchen Systematik die Gefahr, dass sich ein Markt entwickelt, der sich nicht an den inhaltlichen Fragen des einzelnen Falles und dem Wohl des Kindes, sondern eher an den potenziellen Einnahmemöglichkeiten orientiert?

20

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren festgelegt?

21

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten und die Qualität der Gutachten geprüft?

22

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Steuerzahler jährlich durch die Anforderung solcher Gutachten im Rahmen der Prozesskostenhilfe (bitte für die letzten 15 Jahre aufschlüsseln)?

23

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Betrag für Gutachten ein, die nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden (bitte ebenfalls für die letzten 15 Jahre aufschlüsseln)?

24

Kennt die Bundesregierung die Idee einer Einrichtung einer Art Vergabekammer, bei der ein Register von qualifizierten Gutachtern geführt wird (vgl. Baurecht in einzelnen Ländern), bei denen ein Richter einen geprüften Gutachter anfordern kann?

a) Wenn ja, welche Position hat sie sich hierzu gebildet?

b) Wenn nein, plant sie, eine Position zu entwickeln?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation, dass für eine Tätigkeit als Richter im Familienrecht, bei dem es in vielen Fällen um das Schicksal, die Chancen und Lebenswege von Kindern geht, keine Fortbildung bereits vor Antritt eines solchen Richteramtes beispielsweise in Grundlagen von Kinder- und Jugendpsychologie erfolgen muss?

26

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen immer wieder die Qualität der Gutachten von bestimmten Instituten bemängelt wurden?

27

Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für die Unabhängigkeit von Richtern, wenn sie immer wieder den gleichen Gutachter bestellen?

a) Falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Abhilfe zu schaffen?

b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Richter hierdurch nicht gefährdet?

Berlin, den 27. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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