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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fragen zu den Bewertungsgrundlagen, der Handlungsweise und der Kommunikation der Bundesregierung im Rahmen der Covid-19-Krisenbekämpfung

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2010417.06.2020

Fragen zu den Bewertungsgrundlagen, der Handlungsweise und der Kommunikation der Bundesregierung im Rahmen der COVID-19-Krisenbekämpfung

der Abgeordneten Enrico Komning, Hansjörg Müller, Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Dr. Heiko Heßenkemper, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Durch den Verlauf der COVID-19-Krisenbekämpfung durch die Bundesregierung sowie im Hinblick auf die Maßnahmen, die gemeinhin als Shutdown der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden, ergeben sich für die Fragesteller eine Reihe von Fragen zu den Bewertungsgrundlagen, den Handlungen, etwaigen weiteren Entscheidungseinflüssen auf diese Handlungen sowie die allgemeine Kommunikation der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche Daten werden seit März 2020 bis heute in die regelmäßige Corona-Krise-Lagebewertung der Bundesregierung einbezogen, und wer liefert diese jeweiligen Daten genau?

2

Welche Daten sind explizit nicht mit der Verbreitung bzw. Eindämmung der Corona-Epidemie verbunden, sondern befassen sich mit den gesellschaftlichen, ökonomischen und gesundheitsrelevanten Folgeerscheinungen der Corona-Schutzmaßnahmen selbst?

3

Welche der regelmäßigen Datensätze haben sich aus heutiger Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Erfahrungsaufbaus als überflüssig, nicht aussagekräftig oder statistisch unbrauchbar erwiesen?

4

Wie, d. h. mit welchen Methoden, versucht die Bundesregierung, das Fehlen wichtiger Daten, nicht nur epidemischer, zur ganzheitlichen und ausgewogenen Entscheidungsfindung zu kompensieren?

5

Welche Vorschläge oder Korrekturen wurden in der Bundesregierung in der Datenaufbereitung zur Corona-Lageerfassung in der Vergangenheit getätigt, um den evidenten statistischen Problemen des „Base-Rate-Neglect“, also den Einfluss der unbekannten Grund-Durchseuchung auf die bestätigten Infektionszahlen bei steigender Testmenge sowie des „Selektions-Bias“ auf die Mortalität, also der Umstand, dass Tests eher bei Infizierten mit schwererem Krankheitsverlauf erfolgen, korrigierend entgegenzuwirken?

6

Versuchte die Bundesregierung, der Verzerrung statistischer Epidemie-Daten, insbesondere durch die Variation mehrerer einflussreicher Parameter zur gleichen Zeit, wie beispielsweise der unbekannten Verbreitung des Virus (manifestierend in positivem R-Wert), die über Wochen fortwährend steigende Corona-Testanzahl sowie die abnehmenden Symptomanforderungen für die Durchführung eines Tests, entgegenzuwirken?

Wenn ja, wie wurde dies bewerkstelligt?

7

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Moment COVID-19-Infizierte im Hinblick auf symptomlose Infektion und Infizierte mit Symptomen statistisch getrennt?

8

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein labortechnischer Positivbefund für COVID-19 für die Erfassung als COVID-19-Infizierter notwendig?

9

Auf Basis welcher Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verstorbener als COVID-19-Todesfall erfasst?

10

Welche Mechanismen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um Mehrfachzählungen bei COVID-19-Kernzahlen zu verhindern?

11

Zu welchen Kosten, unabhängig davon, wer diese letztendlich trägt, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen COVID-19-Tests in der Bundesrepublik Deutschland in Summe geführt?

12

Worin besteht nach Meinung der Bundesregierung der konkrete Nutzen des breiten Testens, wenn eine Durchseuchung und Herdenimmunität der Bevölkerung, also von zwei Dritteln der Bundesbürger, laut Bundesregierung mittelfristig sowieso angestrebt bzw. erwartet wird – beispielsweise im Vergleich zu Influenza-Wellen (https://www.diepresse.com/5782768/merkel-rechnet-damit-dass-sich-zwei-drittel-aller-deutschen-infizieren)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung diesen Nutzen (siehe Frage 12) im Hinblick auf die aktuellen Kosten pro Test in Höhe von ca. 60 Euro (https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/coronavirus-schnelltest-bluttest-corona-test-berlin-mitte.html)?

14

Welche geglättete prozentuale Abweichung von den normalen Sterbezahlen in Deutschland wird von der Bundesregierung als entscheidender Schwellenwert gesehen, um zwischen einem Normal- und einem Krisenzustand zu unterscheiden?

15

Wie steht dieser definierte Schwellenwert im Verhältnis zur regulären Varianz im Zeitreihenvergleich?

16

Erfolgte das mehrfache Testen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu einer COVID-19-Infektion Ende März 2020 binnen kurzer Zeit aufgrund der Berücksichtigung des Satzes von Bayes (Berücksichtigung bedingter Wahrscheinlichkeiten – https://www.mathebibel.de/satz-von-bayes; https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/2026845/kanzlerin-angela-merkel-dritter-test-auf-coronavirus-ist-negativ)?

17

Fließen die Erfordernisse des Satzes von Bayes hinsichtlich bedingter Wahrscheinlichkeiten in die statistische Datenaufbereitung des Robert Koch-Institut (RKI) zu bestätigten COVID-19-Positivbefunden ein?

18

Welche unabsichtlichen und absichtlichen statistischen Verzerrungen der COVID-19-Epidemiezahlen des RKI sind der Bundesregierung bisher bekannt und werden durch die Bundesregierung in ihren Entscheidungen berücksichtigt?

19

Welche strategischen Zielsetzungen werden in den Entscheidungfindungsprozessen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Bekämpfung von COVID-19 definiert, d. h. was wird versucht zu optimieren bzw. zu maximieren oder zu minimieren?

a) Unterscheidet sich dieses Ziel von jenem aus dem März 2020, also zum Zeitpunkt des Entschlusses zum „Shutdown“?

b) Was sind die wesentlichen Nebenbedingungen dieses Optimierungsprozesses, also welche restriktiven Faktoren werden in der Bewertung zur Entscheidungsfindung dem zu optimierenden Primär-Ziel gegenübergestellt?

c) Gibt es Unterschiede in diesem Bewertungsmechanismus zwischen Ende März und Mitte Mai 2020?

d) Was sind entsprechend dem gewählten Maximierungsziel und den restriktiven Nebenbedingungen die Schwellenwerte, ab denen die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine weitere Optimierung des Primär-Ziels weniger Nutzen als Kosten durch Kollateralschaden stiftet, weil bei jedem sicherheitspolitischen Ziel mit der Gesetzmäßigkeit des abnehmenden Ertrags pro eingesetztem Aufwand gerechnet werden muss?

e) Falls eine Quantifizierung nicht möglich ist und eher „geschätzt“ wird bzw. wurde, wie und auf Basis welcher Kontrollmechanismen kann durch die Bundesregierung so en gros sichergestellt werden, dass keine negative Überkompensierung durch die Schutzmaßnahmen erfolgt, also auf Basis welcher nichtpolitischen Kriterien sodann klar wird, welche Handlungen über das Ziel im Hinblick auf einen Kosten-Nutzen-Vergleich hinausschießen?

20

In welcher konkreten Reihenfolge wurde im März 2020 die Bewertung zum Shutdown der Bundesrepublik Deutschland getroffen, d. h. wurde entweder das Ziel der Epidemie-Bekämpfung priorisiert und die ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen als sekundär gesetzt oder bildeten etwaige ökonomische und gesellschaftliche Horror-Szenarien das Vorab-Ausschlusskriterium für die nachfolgende Bewertung möglicher Epidemie-Bekämpfungsoptionen, in anderen Worten, wie war die strategische Bewertungsreihenfolge der Ziele?

21

Welche exogenen Parameter (beispielsweise R-Werte, Grund­Durchseuchung, Mortalität, Immunität) wurden bei einer epidemischen Szenarien-Modulation für die Entscheidungsfindung der Bundesregierung zum „Shutdown“ festgesetzt, und welche wurden variiert, weil laut RKI eine hohe Ungewissheit in Bezug auf diese Parameter wegen der Neuartigkeit des Virus herrschte und vieles geschätzt werden musste (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Deutschland.html)?

Wer lieferte diese Parameter-Annahmen, und worauf basierten diese Annahmen?

22

Warum wurden durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihren Fernsehansprachen immer neue und nach Auffassung der Fragesteller höher gesteckte Zieldefinitionen als Bedingung für die Beendigung des Shutdowns genannt, nachdem eine vorherige Zielmarke erreicht wurde (Verdoppelungszeiten bis Anfang April 2020, dann R-Werte; vgl. https://www.youtube.com/watch?v=t4f31v5GbDc, https://www.tagesschau.de/ausland/coronavirus-karte-verdopplungszeit-101.html sowie https://www.br.de/mediathek/video/pressekonferenz-15042020-angela-merkel-ueber-corona-lockerungen-av:5e973c962b5b530013d7e36a, https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/welche-daten-nuetzlich-sind-verdopplungszeit-reproduktionsrate-und-mehr-die-zahlen-um-covid-19_id_11880831.html)?

23

Welche Abwägungen zur rechtlichen sowie zur ökonomischen Verhältnismäßigkeit der „Corona-Schutzmaßnahmen“ wurden durch die Bundesregierung seit Mitte März 2020 regelmäßig oder einmalig getroffen?

24

Wie läuft die tägliche Koordination und Abstimmung der ressortübergreifenden Risiko- und Nutzenbewertung in der Bundesregierung faktisch ab?

25

Welche Prüf- und Koordinationsmechanismen bestehen bei den aktuellen COVID-19-Gesetzentwürfen der Bundesregierung zwischen den Ressorts unter Berücksichtigung des großen Umfangs selbiger sowie des erheblichen Zeitdrucks zur Erstellung, d. h. wie unterscheiden sich diese vom Normallfall vor dem März 2020?

26

Welche internen Kontrollmechanismen zur Vermeidung systematischer Fehler oder Fehleinschätzungen im Krisenmanagement bestehen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)?

27

Welche Abteilung des BMI ist zuständig, das Krisenmanagement selbst zu überprüfen?

28

Wird der anerkannten Gefahr des „Group Think“ durch Benennung eines dezidierten Advocatus Diaboli unter den Teilnehmern in Krisenmanagement-Sitzungen des BMI entgegengetreten, d. h. wird dezidiert eine Person bestimmt, die die Aufgabe hat, jede Entscheidung ob etwaiger Schwächen kritisch zu hinterfragen, um (Denk-)Fehler zu offenbaren?

29

Teilt die Bundesregierung die Meinung des UN-Generalsekretärs António Guterres, dass das weltweite Corona-Krisenmanagement und damit verbundene realisierte gesellschaftliche und ökonomische Kollateralschäden eine verstärkte Motivation für zukünftigen Bioterrorismus darstellen könnten (https://www.tagesschau.de/ausland/un-sicherheitsrat-bioterror-101.html)?

30

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass in der Krisenbewältigung durch die politischen Entscheidungsträger die Gefahr besteht, dass für diese vorrangig politische Erwägungen für die Strategiefindung im Vordergrund stehen, statt die gesamtgesellschaftlichen und gesamtökonomischen Ergebnisse der gewählten Strategie, und wenn ja, mit welchen Mechanismen wird diese etwaige Gefahr für die Entscheidungsfindung eingedämmt?

31

Was ist aus Sicht der Bundesregierung die vorrangige Aufgabe der Medien in einer beliebigen Krisensituation – die Kommunikation wichtiger Krisenbekämpfungsmaßnahmen der Regierung zur etwaigen Schadenseindämmung oder eine kritische Bewertung der Regierungsmaßnahmen?

32

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine abschließende Bewertung des Corona-Krisenmanagements auch von einer unabhängigen und politikfernen Expertenkommission untersucht werden sollte, weil im 21. Jahrhundert aus Gründen des weltweiten Populationsanstiegs mit einem verstärkten Auftreten solcher pandemischen Krisen zu rechnen ist und eine sachgemäße Bewertung samt ordentlichem Lernprozess frei von politischen Erwägungen sein sollte, wie dies bei einer rein parlamentarischen oder regierungsnahen Untersuchung der Fall wäre?

33

Gibt es bereits eine Abteilung oder einen Denkansatz in der Bundesregierung, die gesundheitlichen (Folgetote), ökonomischen (Volksvermögen, Bruttoinlandsprodukt – BIP, Wohlstand) und gesellschaftlichen Corona-Folgeschäden brauchbar zu quantifizieren und sie für die abschließende Analyse sinnvoller und nicht sinnvoller Maßnahmen einzubeziehen?

34

Wie kann durch die Bundesregierung sichergestellt werden, dass der faktische Mehrwert der Corona-Schutzmaßnahmen von einem vermeintlichen in einer nachträglichen Analyse getrennt wird und somit im Erfahrungsaufbau für die Zukunft gefährliche Scheinkausalitäten ausgeschlossen werden?

35

Welche eigenen Aussagen der Bundesregierung zum Coronavirus seit Mitte Januar 2020 sieht die Bundesregierung aus heutiger, nachträglicher und kritischer Sicht als minder dienlich, verfrüht oder fehlgeleitet an?

36

Welche Methoden wurden von der Bundesregierung angewendet, um das Angstniveau der Bevölkerung möglichst gering zu halten sowie Angst und Panik zu vermeiden, weil eine Massenpanik eher irrationales Verhalten bei Menschenmassen befördert (Le Bon, G.: Psychologie der Massen, S. 77–82; https://politik.brunner-architekt.ch/wp-content/uploads/le_bon_gustav_e_psychologie_der_massen_1985.pdf)?

37

Spielten andere Staaten bzw. auch die Erfahrungen anderer Staaten mit COVID-19 im Entscheidungsprozess der Bundesregierung zum Corona-Shutdown in Deutschland eine Rolle, und wenn ja, wie?

38

Fließen die Handlungen der Regierungen anderer Staaten in die tägliche Krisenbewertung der Bundesregierung seit März 2020 ein, und wenn ja, wie?

39

Was ist nach heutiger Sicht der Bundesregierung ausschlaggebender für den letztendlich realisierten ökonomischen und gesellschaftlichen Schaden – die Ausbreitung des Coronavirus oder die Dauer und Härte der Corona-Schutzmaßnahmen?

40

Welche großen Profiteure auf den Finanzmärkten im Rahmen der COVID-19-Bekämpfung und des beinahe weltweiten wirtschaftlichen Shutdowns konnte die Bundesregierung bisher identifizieren?

Berlin, den 11. Juni 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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