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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strafzinsen für Unternehmen in Krisenzeiten

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2022919.06.2020

Strafzinsen für Unternehmen in Krisenzeiten

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Olaf in der Beek, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Negativzinsen etablieren sich weiterhin in Deutschland. So erheben aktuell 103 Banken Negativzinsen bzw. haben Negativzinsen für Privatkunden auf ihrer Website oder in ihrem online zugänglichen Preisverzeichnis veröffentlicht. Elf Banken verlangen für das üblicherweise kostenlose Tagesgeldkonto Gebühren, was einen faktischen Negativzins darstellt, und weitere Banken und Sparkassen erheben laut Medienberichten Negativzinsen, allerdings ohne diese online zu veröffentlichen. Die Negativzinsen liegen bei diesen Banken meistens zwischen –0,4 und –0,5 Prozent und Freibeträge zwischen 100 000 und 500 000 Euro (https://www.verivox.de/geldanlage/themen/negativzinsen/).

Grund für diese Entwicklung in Deutschland ist der niedrige Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Eurozone. Die EZB hat am 23. Januar 2020 bei ihrer ersten Zinssitzung in diesem Jahr den Leitzins unverändert auf seinem Rekordtiefstand von 0 Prozent, den Einlagenzins bei –0,5 Prozent gehalten. Das Zinstief im Euroraum bringt nach Ansicht der Fragesteller unter anderem die Geschäftsmodelle der Banken unter Druck.

Somit müssen Unternehmen, die für Krisen wie die Corona-Pandemie finanzielle Rücklagen gebildet haben, in vielen Fällen Negativzinsen auf diese Rücklagen zahlen. Während der Coronavirus-Krise können Unternehmen mehr oder weniger schnell an Hilfskredite kommen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernimmt 80 bis 90 Prozent des Kreditrisikos (bei Schnellkrediten sogar 100 Prozent), dafür erhält sie Garantien aus dem Corona-Paket der Bundesregierung im Volumen von mehr als einer halben Billion Euro. Bei den Banken verbleiben 10 bis 20 Prozent des Kreditrisikos. Zinserleichterungen sind bislang nicht vorgesehen. Je nach Bonität des Kreditnehmers und Laufzeit schwankt der Zins zwischen 1 Prozent bis zu mehr als 7 Prozent (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/Förderprodukte/Förderprodukte-(S3).html).

Gleichzeitig sieht ein Working Paper der Bank of England Negativrenditen als historische Konsequenz: In einer Langzeitstudie wurden globale Renditen untersucht. Demnach fielen die inflationsbereinigten siebenjährigen Wertpapiere der öffentlichen Hand sechs europäischer Staaten sowie der USA und Japans allein im Zeitraum seit 1820 um 2,29 Basispunkte pro Jahr und nähern sich gegenwärtig der Nulllinie (Paul Schmelzing: Eight centuries of global real interest rates, R-G, and the 'suprasecular' decline, 1311–2018. Bank of England Staff Working Paper No. 845, Januar 2020). Untersuchungen etwa der Deutschen Bundesbank oder von KfW Research (KfW Research: Niedriegzinsumfeld. Abwärtstrend Realrenditen, 22. Januar 2020) bestätigen dies im Großen und Ganzen; seit den 1970er-Jahren ist der Renditetrend in Deutschland abwärts gerichtet; seit Ende 2011 liegen die realen Kapitalmarktrenditen unter null (hier: reale Umlaufsrendite deutscher sechs- bis siebenjähriger Inhaberschuldverschreibungen).

Bis 2009 konnten für alle Unternehmensformen steuerfreie Rücklagen als „Sonderposten mit Rücklageanteil“ insbesondere als Ersatzbeschaffungsrücklage, Rücklage bei Zuschüssen zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern oder Rücklagen zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe gebildet werden (https://de.wikipedia.org/wiki/Rücklage).

Seit die Landwirtschaft vermehrt unter der Dürre in Deutschland leidet, fordern Verbände und auch die FDP die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft. Dies würde bedeuten, dass Gewinne aus guten Jahren steuerfrei für schlechte Jahre gespart werden können (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immer-noch-zu-wenig-regen-in-deutschland-ein-teil-der-ernte-ist-schon-verloren/25858282.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Unternehmen, die finanzielle Vorsorge für Krisen geleistet haben, nun während der Corona-Krise durch Negativzinsen finanziell „bestraft“ werden?

2

Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Bundesregierung bezüglich dieses Ungleichgewichts, auch in Anbetracht der Coronavirus-Krise?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage, ähnlich wie es 2019 für die Landwirtschaft gefordert wurde, für Unternehmen in der Corona-Krise?

4

Inwiefern hat die Bundesregierung die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage f��r Unternehmen in der Corona-Krise in Betracht gezogen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung steuerfreie Rücklagen für alle Unternehmensformen?

6

Inwiefern wurde die Wiedereinführung von steuerfreien Rücklagen seit ihrer Abschaffung innerhalb der Bundesregierung diskutiert?

7

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass man über Möglichkeiten sprechen sollte, wie man Unternehmen bei Rücklagen entlastet mit Hinblick auf langfristige Negativzinsen?

8

Welche Modelle erwägt die Bundesregierung, um Unternehmen, die für Krisen Rücklagen bilden, zu entlasten?

9

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Unternehmen mit Rücklagen besser auf Krisen wie die Corona-Pandemie vorbereitet sind?

10

Inwiefern überstehen nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die Rücklagen gebildet haben, bis jetzt die Corona-Krise besser als solche, die es unterlassen haben?

11

Wie viele Arbeitsplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Unternehmen, die aufgrund von Rücklagen die Krise besser überstanden haben, erhalten?

12

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass solche Unternehmen, die Rücklagen für Krisen bilden, in wirtschaftlich guten Jahren geschont werden sollten?

13

Sollten Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung Anreize bekommen, für Krisensituationen vorzusorgen?

Was für Anreize könnten das sein?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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