BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorbereitungen des Bundesministeriums der Finanzen für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2023319.06.2020

Vorbereitungen des Bundesministeriums der Finanzen für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer

der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Vorarbeiten zur Einführung der derzeit auf europäischer Ebene noch nicht verabschiedeten Finanztransaktionsteuer geschaffen. Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Referat IV B 7 „Finanztransaktionsteuer“ eine neue, gesonderte Zuständigkeit geschaffen (vgl. Organisationsplan des Bundesministeriums der Finanzen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/organigramm.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Zuvor war die Aufgabe der Finanztransaktionsteuer dem Referat IV A 1, davor unmittelbar beim Abteilungsleiter Steuern angesiedelten AG FTT, davor dem ehemaligen Referat IV D 4 (heute IV C 7) zugeordnet gewesen.

Ferner hat sich das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 25. Mai 2020 an die Finanzverbände gewandt und zu einer Telefonkonferenz am 27. Mai 2020 (15.00 bis 16.00 Uhr) eingeladen. Daran kündigt das Bundesfinanzministerium an, die Arbeiten für eine Richtlinie über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionsteuer seien weit vorangeschritten und sollen im Rahmen der Deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. „In diesem europäischen Kontext steht die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Deutschland. Die in Frankreich bestehende Finanztransaktionsteuer, die vornehmlich auf die Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt, dient dabei als Vorbild.

Folglich sollen künftig beim entgeltlichen Erwerb von Aktien im Inland ansässiger Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde 0,2 Prozent des Kaufpreises als Finanztransaktionsteuer entrichtet werden. Ebenfalls sollen Hinterlegungsscheine, die auf diese Aktien gezogen werden, in den Anwendungsbereich fallen. Da die Konzeption der Steuer auf dem Emissionsprinzip beruht, wäre der weltweite Handel dieser Finanzinstrumente unabhängig davon betroffen, wo sich der Sitz des Steuerschuldners oder Steuerentrichtungsschuldners befindet. Steuerschuldner wäre dabei der Erwerber des Finanzinstruments. Als Steuerentrichtungsschuldner soll grundsätzlich das an der Finanztransaktion beteiligte Finanzinstitut, ersatzweise erstens der systemische Internalisierer und ersatzweise zweitens die depotführende Stelle fungieren. Die Steuer entstünde mit Ablauf des Handelstages, an dem die Finanztransaktion stattfand …“

Die seit 2012 geltende französische und seit 2013 in Italien eingeführte Finanztransaktionsteuer hätten sich dort bereits bewährt. Mit Blick auf die Administration der FTT sei es daher wichtig zu erfahren, welche Verwaltungsstrukturen im Bankensektor dafür bereits angelegt worden seien und welche zusätzlichen Arbeiten bei der Einführung einer deutschen Finanztransaktionsteuer auf die Finanzinstitute zukämen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Was hat das Bundesministerium der Finanzen veranlasst, für die Aufgabe der Einführung einer Finanztransaktionsteuer nun ein gesondertes Referat vorzusehen?

2

Wie viele Referate sind im Bundesministerium der Finanzen neben dem Referat IV B 7 ausschließlich damit betraut, eine derzeit noch nicht bestehende Steuer zu betreuen?

3

Wie viele Referate sind im Bundesministerium der Finanzen mit der Betreuung von noch nicht bestehenden Steuern betraut, wie beispielsweise das Referat IV B 1 mit der derzeit auf OECD- (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bzw. G20-Ebene diskutierten Digitalsteuer?

4

Liegen dem Bundesministerium der Finanzen Hinweise dafür vor, dass es noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2020 zu einer Einigung auf eine Richtlinie zur Finanztransaktionsteuer von mindestens neun an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten kommt, und wenn ja, welche?

5

Welche Mitgliedstaaten lehnen den Vorschlag des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz für eine Finanztransaktionsteuer im Gewand einer Aktiensteuer weiterhin ab?

6

Aus welchen Gründen geht das Bundesministerium der Finanzen davon aus, dass im Bankensektor bereits Verwaltungsstrukturen für den technischen Vollzug einer Finanztransaktionsteuer angelegt sein könnten (vgl. Einladungsschreiben des BMF zu einer Telefonkonferenz vom 25. Mai 2020)?

7

Sind dem Bundesministerium der Finanzen anderweitige Vorgänge bekannt, in denen Institute des Bankensektors bereits Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf andere, erst noch zu beschließende bzw. in Kraft tretende Steuern vorsorglich angelegt haben, und wenn ja, bezüglich welcher zum Zeitpunkt der technischen Implementierung noch nicht eingeführten Steuern?

8

Welche Rückmeldungen des Bankensektors hat es in der Telefonkonferenz am 27. Mai 2020 gegeben?

9

Hält das Bundesministerium der Finanzen eine maximale Vorbereitungsfrist von zwei Tagen (Einladung vom 25. Mai 2020) für ausreichend?

Gab es im Rahmen der Videokonferenz seitens der Verbände den Hinweis, dass bei Fragen zur technischen Administration der Finanztransaktionsteuer eine Einbeziehung der Finanzinstitute erforderlich sei, diese aber innerhalb der gesetzten Frist kaum zu leisten gewesen wäre?

10

Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen im Zusammenhang mit dieser Telefonkonferenz angezeigt hat, dass dieses Dossier im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands abgeschlossen wird (Einladungsschreiben des BMF zu einer Telefonkonferenz vom 25. Mai 2020)?

Beziehungsweise wird die Einführung der Finanztransaktionsteuer einen Schwerpunkt im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bilden, so wie vom Bundesministerium der Finanzen angekündigt?

11

Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen im Zusammenhang mit dieser Telefonkonferenz die Verbände gebeten hat, sich auf eine Finanztransaktionsteuer unter anderem mit folgenden Parametern vorzubereiten (Einladungsschreiben des BMF zu einer Telefonkonferenz vom 25. Mai 2020):

a) Steuerersatz 0,2 Prozent,

b) Kaufpreis als Bemessungsgrundlage,

c) Steuerpflichtige Aktie, wenn der Hauptsitz des Unternehmens im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit liegt und die Marktkapitalisierung des Unternehmens 1 Mrd. Euro übersteigt,

d) Ausnahmen von der Besteuerung bzw. Steuerbefreiungen für Erstemissionen, Market Making, Intraday-Handel,

e) Kalendermonat als Besteuerungszeitraum,

f) Entrichtung der Steuer bis zum 20. des Folgemonats an das Bundeszentralamt für Steuern,

g) Umsetzung bis zum 1. Januar 2021?

12

Hat das Bundesministerium der Finanzen einen Fragenkatalog für die Bankenverbände vorbereitet bzw. diesen übergeben, und wenn ja, wie lauten die Fragen dieses Kataloges?

13

Welche Unterschiede sind aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen bei der technischen Abwicklung der Erhebung, der temporären Einbehaltung und der späteren Abführung (Entrichtung) der Finanztransaktionsteuer in Frankreich (hier via Euroclear, vgl. https://www.lseg.com/sites/default/files/content/Francia%20Euroclear%20FTT%20Detailed%20service%20description.pdf) und Deutschland (etwa via Clearstream) zu berücksichtigen?

14

Trifft es nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen zu, dass sich die Abwicklung der Finanztransaktionsteuer in Frankreich via Euroclear als zentraler, die Abwicklung in Deutschland eher als dezentraler bezeichnen lassen dürfte?

15

Beabsichtigt das Bundesministerium der Finanzen, die Abwicklung der Finanztransaktionsteuer künftig ähnlich zentralisiert wie in Frankreich zu organisieren (etwa via Clearstream)?

Wenn ja, welche Folgewirkungen hätte eine zentralisiertere Abwicklung von Transaktionen nach dem Vorbild Frankreichs für den derzeit eher dezentral organisierten Finanzplatz Deutschland?

16

Trifft es zu, dass in Deutschland vor allem die Finanzinstitute für den Einbehalt und die Entrichtung der Steuer, für Korrekturen der Steuer, für die Information der Steuerpflichtigen usw. zuständig sein könnten?

Plant das Bundesministerium der Finanzen für diesen Fall, den von den Finanzinstituten geleisteten Verwaltungsaufwand zu kompensieren?

Oder gibt es alternative Überlegungen, wie eine solche Kompensation aussehen könnte?

17

Hat ein Vertreter von Clearstream an der Videokonferenz teilgenommen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

18

Hat das Bundesministerium der Finanzen bereits einen weiteren Termin für eine Videokonferenz avisiert?

Soll daran ein Vertreter von Clearstream teilnehmen?

19

Haben diese Rückmeldungen der Verbände dazu geführt, dass die in der für das Bundesministerium der Finanzen erstellten Machbarkeitsstudie von Capgemini getroffene Aussage zur Dauer der Implementierung der Steuer, wonach „die Umsetzung (…) bei vorausgehender Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte etwa 2½ Jahre“ umfasse (Ausschussdrucksache 18(7)029, S. 8 bzw. S. 5 der Präsentation von Capgemini), abgeändert werden kann, und wenn ja, in welcher Weise insbesondere im Hinblick auf die Implementierung der Steuer?

20

Wann ist das bzw. sind die nächsten informellen Treffen (inklusive Video- bzw. Telefonkonferenzen) der Minister der Verstärkten Zusammenarbeit angesetzt bzw. geplant?

Berlin, den 10. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen