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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kundenhilfe über das Thomas Cook Bundportal

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

08.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2029423.06.2020

Kundenhilfe über das Thomas Cook Bundportal

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hatte nach der Thomas-Cook-Pleite entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Kunden auszugleichen. Die Insolvenzversicherung von Thomas Cook deckt nur 110 Millionen Euro ab, wovon auch noch die Rückholaktion bezahlt wurde. Der Schaden bei den Kunden war aber viel höher, so dass die Kunden nur 17,5 Prozent ihres Reisepreises zurückerhielten. Am 6. Mai 2020 wurde hierzu von der Bundesregierung ein Antragsportal für geschädigte Thomas-Cook-Kunden freigeschaltet, auf welchem die Kunden eine Ausgleichszahlung beantragen können (www.tagesschau.de/wirtschaft/thomas-cook-entschaedigung-101.html). Diese Möglichkeit besteht für Kunden der Thomas Cook Touristik GmbH, der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz und der Tour Vital Touristik GmbH. Eine Ausgleichszahlung soll dann erfolgen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt. Die Möglichkeit, Daten und Belege per Website hochzuladen, besteht nach Angaben des Bundesministeriums bis zum 15. November 2020.

Fraglich ist, wie gut das Online-Verfahren angenommen wird und welche weiteren Schritte die Bundesregierung plant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Anträge sind bisher eingegangen?

2

Auf welche Summe laufen sich die bisher angemeldeten Forderungen?

3

Welche Antragsanzahl erwartet die Bundesregierung insgesamt über das Thomas Cook Bundportal?

4

Welche Forderungssumme erwartet die Bundesregierung insgesamt über das Thomas Cook Bundportal?

5

Wie plant die Bundesregierung den Verlust für die Bundesrepublik Deutschland zu minimieren?

6

Wurden bereits Anmeldungen bearbeitet?

Wenn ja, wie viele wurden bereits bearbeitet?

Wenn ja, wie viele wurden bereits ausgezahlt?

Wenn ja, wie lange dauert der durchschnittliche Prozess von Anmeldung bis Auszahlung?

Wenn nein, wann plant die Bundesregierung mit einer Bearbeitung zu beginnen?

Wenn nein, wann plant die Bundesregierung mit einer Auszahlung zu beginnen?

7

Wie plant die Bundesregierung mit Anträgen nach dem 15. November 2020 umzugehen?

8

Bestehen neben dem Verfahren über die Website noch weitere Möglichkeiten für geschädigte Kunden, bei der Bundesregierung einen Antrag auf Ausgleichszahlung zu stellen, insbesondere für Kunden, die keinen Zugang zum Internet besitzen?

Wenn ja, welche weiteren Möglichkeiten bestehen?

Wenn nein, auf welche Weise soll geschädigten Kunden eine Antragsmöglichkeit gegeben werden, die nicht im Besitz eines Internetanschlusses sind oder aus anderen Gründen die Website nicht nutzen können?

Berlin, den 18. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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