Wilke-Skandal
der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In Wurstwaren der hessischen Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG aus Twistetal-Berndorf wurden Listerien nachgewiesen, die mit mindestens zwei Todesfällen und 37 weiteren Krankheitsfällen in Verbindung gebracht werden (vgl. https://www.morgenpost.de/ratgeber/article227261215/Wilke-Wurst-Weitere-Details-zu-Todesfaellen-bekannt-drei-aus-Brandenburg.html, https://www.n-tv.de/ticker/Bundesregierung-sieht-drei-Todesfaelle-in-Verbindung-mit-Wilke-Wurst-article21537244.html). Erst am 7. Oktober 2019, sechs Tage nach Schließung der Produktion von Wilke, wurde eine unvollständige Liste der betroffenen Lebensmittel veröffentlicht.
Verbraucherorganisationen kritisieren die Informationspolitik der zuständigen Behörden und betonten, dass im Jahr 2018 aufgrund von Personalmangel nur etwa die Hälfte der vorgeschriebenen planmäßigen Betriebskontrollen durchgeführt wurden (vgl. https://www.produktwarnung.eu/2019/10/04/listerienbelastete-wurst-foodwatch-kritisiert-katastrophale-informationspolitik-von-landkreis-und-wurstproduzent-wilke/15695). Die hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz hatte Kommunikationsfehler und Unstimmigkeiten bei der Kontrolle des Herstellers eingeräumt (vgl. https://www.merkur.de/verbraucher/kassel-wilke-wurst-25-todesfaelle-vermutet-lebensmittel-skandal-dramatisch-groesser-staatsanwaltschaft-prueft-zr-13197846.html).
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode hat die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, eine Regelung zu schaffen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Lebensmittelsicherheit gewährleistet (vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 90, Lebensmittelsicherheit). Außerdem heißt es im Vorwort des Gutachtens des Präsidenten des Bundesrechnungshofes in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (sogenanntes Engels-Gutachten) aus dem Jahr 2011, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht gehört (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichtebwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/bwv-band-16-organisation-des-gesundheitlichen-verbraucherschutzes-schwerpunkt-lebensmittel).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie sah nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Informationsfluss über die Listerien in Produkten von der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG bis hin zur Unterrichtung der Verbraucher aus, wann erfuhr wer von den Listerien in den Produkten, und wie wurde wann gehandelt?
Wie hat sich die Zahl der gemeldeten humanen Listeriose-Fälle für Deutschland und die EU in den Jahren 2013 bis 2019 entwickelt, und welche Schlussfolgerungen schließt die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln daraus?
Was hätte aus der Sicht der Bundesregierung im Fall Wilke in Hinblick auf den Verbraucherschutz besser gemacht werden können, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass das Unternehmen wichtige oder sachgerechte Informationen in Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen zurückgehalten hat?
Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich?
Erwägt die Bundesregierung neue gesetzgeberische Möglichkeiten, um den Gesundheitsschutz durch Verbraucher- bzw. Verzehrwarnungen sowie Rückrufe oder Verkaufsverbote zu verbessern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?