Steuerausfälle bei der Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer
der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof schreibt in seinen Bemerkungen 2019 zum Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung in der Zusammenfassung folgendes zur Situation der Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer durch die 24 Zentralfinanzämter (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2019-ergaenzungsband/weitere-einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/allgemeine-finanzverwaltung/14/2019-ergaenzungsband-nr-14):
- „Viele Zentralfinanzämter arbeiten bereits am Limit und Limit und können die ausländischen Steuerfälle lediglich noch „verwalten“. Sie sind weder in der Lage, Sachverhalte hinreichend aufzuklären, noch vorhandene Vollstreckungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dies gefährdet das Umsatzsteueraufkommen erheblich. Der Bundesrechnungshof hat die unzulängliche Besteuerungssituation kritisiert und hält strukturelle Veränderungen für geboten. Er hat empfohlen, das derzeitige System zu evaluieren und die Zentralfinanzämter durch stärker gebündelte Zuständigkeiten neu auszurichten. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Handlungsbedarf eingeräumt, aber wegen der ablehnenden Haltung der Länder noch kein Konzept vorgelegt.“
Weiterhin schreibt der Bundesrechnungshof unter 14.1 Prüfungsstellen: „Bund und Länder evaluierten die seit mehr als 20 Jahren bestehenden zentralen Zuständigkeiten bis heute nicht. Sie hatten werde einen Überblick über die Anzahl der in den Zentralfinanzämtern erfassten ausländischen Unternehmer noch über die Belastung der einzelnen Ämter.“
Zudem kommt der Bundesrechnungshof unter 14.2. Würdigung zu dem Schluss:
- „Es reicht nicht aus, die ausländischen Steuerfälle lediglich zu verwalten. Vielmehr haben die Zentralfinanzämter eine gesetzmäßige Besteuerung sicherzustellen. Um das Steueraufkommen nachhaltig zu sichern, sind – ebenso wie bei inländischen Unternehmern – Sachverhalte zu hinterfragen, Außenprüfungen durchzuführen und Vollstreckungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Hierfür müssen die Finanzämter über ausreichend Personal verfügen. Zudem haben die Zentralfinanzämter einen gleichmäßigen Steuervollzug zu gewährleisten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umsatzsteuerausfall im Vollzug ausländischer Steuerfälle in den Zentralfinanzämtern in Deutschland ein, und wie hoch schätzt sie den Steuerausfall beim Steuervollzug ausländischer Steuerfälle in Deutschland insgesamt ein (bitte nach Staat und Jahr aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung konkrete Daten, Berichte, Bewertungen oder Ähnliches über den Umsatzsteuerausfall bei der Besteuerung ausländischer Unternehmen vor?
a) Falls ja, welche Art von Berichten o. Ä., und sind diese öffentlich zugänglich und einsehbar?
b) Falls ja, weshalb wurden diese Berichte erstellt, von wem wurden diese erstellt, und wann erlangte die Bundesregierung von ihnen Kenntnis?
c) Falls nein, auf welcher Grundlage beobachtet und bewertet die Bundesregierung den Steuervollzug bei ausländischen Unternehmen?
Verfügen die Zentralfinanzämtern in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung über einen hinreichenden Überblick über die Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmen, um Umsatzsteuerausfälle umfassend erfassen und bewerten zu können?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, nicht nur, wie im BRH-Bericht beschrieben, „bei den Zuständigkeiten der Zentralfinanzämter (unter 14.3)“, sondern auch bei der Verbesserung der Vollstreckungsmöglichkeiten, personellen Ausstattung und grundsätzlichen Besteuerungssituation in den Zentralfinanzämtern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofes, dass viele Zentralfinanzämter nicht in der Lage sind, Sachverhalte hinreichend aufzuklären und Vollstreckungsmöglichkeiten nicht ausschöpfen können?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmen im Bereich des Onlinehandels besondere Herausforderungen für die Zentralfinanzämter?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es bei der Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmen im Bereich des Onlinehandels Vollzugsdefizite gibt?