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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung kurzer Lebensmittellieferketten

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

10.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2044229.06.2020

Förderung kurzer Lebensmittellieferketten

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Insbesondere kleinere landwirtschaftliche Erzeuger haben oft eine schwierige Verhandlungsposition gegenüber Lebensmittelherstellern, Groß- und Einzelhändlern (https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/ sr-monday-short-food-chains-increase-farmer-income-and-product-quality/).

Kurze Lebensmittellieferketten und Direktvermarktung haben das Potential, fairere Preise und höhere Einkommen in der Landwirtschaft zu erzielen (https://www.globalagriculture.org/whats-new/news/en/32543.html).

Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments haben im Jahr 2015 etwa 15 Prozent der EU-Landwirte mehr als die Hälfte ihrer Produkte direkt an die Konsumenten verkauft (ebd.). Dabei handelt es sich meistens um frisches Obst und Gemüse, tierische Produkte und Getränke (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, die ihre Produkte direkt vermarkten, und wie groß ist der Anteil der Direktvermarktung am Einkommen bei diesen Betrieben?

2

Fördert die Bundesregierung kurze Lebensmittellieferketten?

Wenn ja, wie konkret?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche Möglichkeiten zur Förderung von kurzen Lieferketten und landwirtschaftlicher Direktvermarktung enthält nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige EU-Agrarförderung (GAP), und wie intensiv werden diese Möglichkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beansprucht?

4

Wird die Bundesregierung sich bei den Verhandlungen zur EU-Agrarförderung (GAP) nach 2023 dafür einsetzen, dass kurze Lebensmittellieferketten gefördert werden?

Wenn ja, wie konkret?

Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken auch den Kauf von landwirtschaftlichen Produkten zu Preisen unter den Produktionskosten zu unterbinden?

Wenn ja, wie konkret?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche rechtlichen Hindernisse ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Vergaberichtlinie für die Auswahl eines Anbieters über eine Ausschreibung nach Kriterien kurzer Lebensmittellieferketten und/oder regionaler Produktion?

7

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln hat die Bundesregierung aus der Corona-Krise bezüglich des künftigen Stellenwerts regionaler Landwirtschaft und kurzer Lebensmittellieferketten gezogen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die regionale Landwirtschaft und kurze Lebensmittellieferketten zu stärken?

Wenn ja, wie konkret, und wann?

Wenn nein, warum nicht?

8

Ist der Bundesregierung der vom Institute of European Environmental Policy (IEEP) aufgezeigte Zusammenhang zwischen kurzen Lebensmittellieferketten und geringerer Lebensmittelverschwendung bekannt (https://www.global2000.at/sites/global/files/Report-Plastikverpackungen-und-Lebensmittelabfaelle.pdf, S. 12)?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

9

Plant die Bundesregierung, regionale Lebensmittel steuerlich zu begünstigen?

Wenn ja, wann, und wie konkret?

Wenn nein, warum nicht?

10

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf beim EU- und nationalen Vergaberecht öffentlicher Aufträge, um beispielsweise regionale Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung zu fördern?

11

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Deutsche sich wünschen, dass Deutschland seinen Bedarf an Grundnahrungsmitteln durch die eigene Landwirtschaft decken kann?

12

Plant die Bundesregierung nach dem Vorbild Frankreichs eine nationale Regelung, nach der die Angabe der Herkunft von Milch und Fleisch in vorverpackten, verarbeiteten Lebensmitteln verpflichtend ist sowie für Lebensmittel, die Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch als Zutat in einem verarbeiteten Produkt enthalten, das Land der Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tieres angegeben werden muss (https://www.roedl.de/themen/lebensmittelrecht-frankreich-italien-herkunft#frankreich)?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Juni 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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