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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Festlegung EU-weiter Höchstgehalte von Vitaminen und Mineralstoffen in Supplementen sowie in angereicherten Lebensmitteln

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

10.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2051030.06.2020

Festlegung EU-weiter Höchstgehalte von Vitaminen und Mineralstoffen in Supplementen sowie in angereicherten Lebensmitteln

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Konzentrate aus Vitaminen, Mineralstoffen wie Mengen- und Spurenelementen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder ernährungsphysiologischer Wirkung, die dazu verwendet werden sollen, alimentäre Aufnahmedefizite von essentiellen Nährstoffen auszugleichen. Diese werden in der Regel in Form von Tabletten, Kapseln, Pulvern oder auch in flüssiger Form angeboten und in den Verkehr gebracht.

Neben Vitaminen und Mineralstoffen können NEM auch sonstige Stoffe mit physiologischer Wirkung wie Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenextrakte und sogar Mikroorganismen enthalten (§ 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung – NemV; http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/NemV.pdf). Zur Harmonisierung der Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte wurde im Juni 2002 vom Europäischen Parlament eine Richtlinie (2002/46/EG) erlassen, welche 2004 in deutsches Recht überführt wurde (NemV 2004). Ein verbindlicher Konsens zu Höchstmengenempfehlungen, wie bereits in anderen Mitgliedstaaten der EU erfolgt, wurde in diesem Zusammenhang auf nationaler Ebene jedoch noch nicht erarbeitet (https://www.deutschlandfunkkultur.de/nahrungsergaenzungsmittel-dubioses-geschaeft-mit-der-angst.2165.de.html?dram:article_id=458343; https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/04/23/nem-und-lebensmittel-hoechstmengen-fuer-vitamine-und-mineralstoffe).

Deutschland ist mit einem Umsatz von rund 2,1 Mrd. Euro im Jahr 2018 einer der größten Märkte für NEM in der EU, wobei der Umsatz seit 2014 damit um durchschnittlich 5,9 Prozent gestiegen ist (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1040811/umfrage/umsatz-mit-nahrungsergaenzungsmitteln-in-deutschland/). Etwa jeder dritte Erwachsene nimmt regelmäßig NEM zu sich und davon ein Viertel mehr als ein Produkt pro Tag (Max Rubner-Institut. Nationale Verzehrstudie II [NVS II], Ergebnisbericht, Teil 1. Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, 2008, S. 120 ff.). NEM werden häufiger von Frauen als von Männern und vor allem von Personen über 35 Jahren mit höherem Bildungsstatus eingenommen (ebd., Ergänzungsband zum Ergebnisbericht Teil 1, NVS II, S. 15 ff.). Auch greifen eher Personen mit einem gesünderen Lebensstil und ausgewogener Ernährung zu NEM (Rautiainen S., Wang L., Gaziano J. M., Sesso H. D. Who uses multivitamins? A crosssectional study in the Physiciansʼ Health Study. Eur J Nutr. 2014; 53(4):1065–1072. doi:10.1007/s00394-013-0608-5).

Neben den erwähnten Nährstoffkonzentraten finden sich im Handel weiterhin die sogenannten angereicherten Lebensmittel. Dies sind Lebensmittel in ihrer typischen Form, die jedoch aufgrund von Verarbeitungsverlusten (Restoration) oder schlichtweg zur Erhöhung des Nährstoffgehaltes entsprechend angereichert werden. Ziel der Lebensmittelanreicherung ist es, die Versorgung einzelner Bevölkerungsgruppen oder der Gesamtbevölkerung mit objektiv oder subjektiv als unzureichend empfundenen Nährstoffen und/oder anderen Lebensmittelinhaltsstoffen zu verbessern (https://www.spektrum.de/lexikon/ernaehrung/lebensmittelanreicherung/5181). Der Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Lebensmittelzusätzen wird auf europäischer Ebene seit dem 1. Juli 2007 durch die Anreicherungs-Verordnung (EG Nummer 1925/2006) geregelt. Aufgrund von Übergangsmaßnahmen sind aktuell jedoch zusätzlich noch nationale Vorschriften wie das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zu beachten.

In einer Pressemitteilung (Nummer 67/2020) der Bundesregierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 20. April 2020 forderte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, „… den Flickenteppich in Europa zu beenden und EU-weite Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmittel europaweit festzulegen.“. Diese Harmonisierung von klaren und verbindlichen Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel soll in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung tragen sowie Rechtssicherheit für Unternehmen als auch eine effektive Überwachung und Kontrolle des EU-Binnenmarktes gewährleisten. Zudem wird darauf verwiesen, dass diese Vereinheitlichung über die NEM hinaus auch für angereicherte Lebensmittel wie mit Vitaminen angereicherte Fruchtsäfte gelten soll (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Plant die Bundesregierung, im Vorfeld der europäischen Vereinheitlichung von Höchstmengen in Bezug auf NEM (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nationale Regelungen bzw. Empfehlungen zu erarbeiten und diese in geltendes Recht zu überführen?

2

Werden für die Ableitung von tolerierbaren Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in NEM Sicherheitsbewertungen und Empfehlungen anderer EU-Mitgliedstaaten durch die Bundesregierung für die inhaltliche Auseinandersetzung berücksichtigt?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz bei NEM auf dem deutschen Absatzmarkt im Jahr 2019 ausgefallen?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Produzenten von NEM im Bundesgebiet existieren?

5

Welches Modell bzw. welche Basis wissenschaftlicher Plausibilität soll nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vereinheitlichung von Höchstmengen in NEM im europäischen Kontext zugrunde gelegt werden, um die Bewertung des Risikos für die Verbraucherinnen und Verbraucher objektiv widerzuspiegeln?

6

Welche Maßnahmen sollen nach Auffassung der Bundesregierung ergriffen werden, um das Schutzbedürfnis von Personengruppen mit chronischen Erkrankungen bzw. Stoffwechselanomalien im Rahmen des Risikomanagements zu wahren?

7

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Handhabung von Mindestmengen von Nährstoffen oder Lebensmittelzusätzen in Nahrungsmitteln geplant, sodass diese als gesundheitspolitische Maßnahme einer Anreicherung nach objektivem Bedarf unterworfen werden?

8

Sollen auf nationaler Ebene Maßnahmen bzw. Aufklärungskampagnen wirksam werden, um die Risikowahrnehmung der Bevölkerung für die Einnahme zu hoher Dosen von Nährstoffen in Bezug auf NEM zu sensibilisieren, und wenn ja, welche sind dies?

9

Möchte die Bundesregierung öffentlich zugängliche Meldestellen einrichten, die für die Datenverarbeitung von Wechsel- und Nebenwirkungen zuständig sind?

10

Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung NEM auf nationaler Ebene bzw. EU-weit zulassungspflichtig werden?

11

Plant die Bundesregierung, Zulässigkeiten über die Verwendung von z. B. Aminosäuren, essenziellen Fettsäuren und Pflanzen- oder Kräuterextrakten in die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) in Form einer Positivliste aufzunehmen?

12

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Positivliste für die in Frage 10 aufgeführten Lebensmittelinhaltsstoffe auf internationaler Ebene geplant?

Wenn ja, könnten die besagten Positivlisten dazu führen, dass unter Umständen Pflanzen- oder Kräuterextrakte, sogenannte Botanicals zukünftig aufgrund ihrer möglichen physiologischen Wirkweise nicht mehr dem LFGB sondern der Arzneimittel-Verordnung unterliegen (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/projekt-klartext-nahrungsergaenzung/informationen/rechtliches/stoffe-in-nahrungsergaenzungsmitteln-was-ist-erlaubt-was-ist-verboten-13247)?

13

Existieren Pläne der Bundesregierung für Projekte, die die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank für angezeigte Produkte aufzeigen?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis über etwaige Umsatzprognosen der Hersteller von NEM, wenn die Höchstmengenempfehlungen auf internationaler Ebene wirksam werden?

15

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, eine Anreicherung von Lebensmitteln nach subjektivem Bedarf, also bei einem objektiv nicht ausschließlich ernährungsphysiologisch begründeten Bedarf, zu unterbinden?

16

Zieht die Bundesregierung in Betracht, Vertreter der fettlöslichen Vitamine sowie der Spurenelemente aufgrund der im gesundheitlichen Kontext kritisch zu betrachtenden maximalen täglichen Gesamtzufuhr einer gänzlichen ärztlichen Kontrolle bzw. Ausgabe zu unterziehen?

Berlin, den 17. Juni 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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