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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zu Next Generation EU der EU-Kommission und die Deutsch-französischen Initiative

(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.08.2020

Aktualisiert

25.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2051930.06.2020

Vorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zu Next Generation EU der EU-Kommission und die Deutsch-französische Initiative

der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl- Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 27. Mai 2020 legte die Europäische Kommission ihre neuesten Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für die Jahre 2021 bis 2027 (in Höhe von 1 100 Mrd. Euro) und für ein Wiederaufbauinstrument mit dem Titel „Next Generation EU“ (in Höhe von 500 Mrd. Euro an Zuschüssen und 250 Mrd. Euro an Krediten) vor (nachfolgend „Kommissionsvorschlag“ genannt).

Die Vorschläge der Europäischen Kommission bauen unter anderem auf der am 18. Mai 2020 vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vorgestellten „Deutsch-französischen Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise“ auf (nachfolgend „deutsch-französischer Vorschlag“ genannt). Aus diesem dreiseitigen Dokument und der dazugehörigen Pressekonferenz ergeben sich Nachfragen, insbesondere zu den nicht unmittelbar mit der Corona-Krise zusammenhängenden Aspekten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Warum enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung der Kommissionsvorschlag für Next Generation EU und der deutsch-französische Vorschlag 500 Mrd. Euro an Zuschüssen anstatt an Krediten (bitte begründen)?

Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig (aus wirtschaftlichen, politischen oder sonstigen Gründen), dass ein Wiederaufbaufonds mehrheitlich aus Zuschüssen besteht (bitte begründen)?

2

Wie will die Bundesregierung die Niederlande, Schweden, Dänemark und Österreich (vgl. F.A.Z., https://www.faz.net/aktuell/politik/auslan-d/frugale-vier-gegen-ausweitung-des-eu-budgets-aufgrund-von-corona-16776979.html) und ggf. weitere Mitgliedstaaten, die darauf insistieren, dass ein europäischer Wiederaufbaufonds aus zurückzuzahlenden Krediten besteht, davon überzeugen, dass es mehrheitlich Zuschüssen bedarf?

3

Soll nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Plänen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung zusammen mit dem Next-Generation-EU-Instrument ein verbindlicher Rückzahlungsplan verabschiedet werden, der diese Rückzahlungen festschreibt (bitte begründen und erläutern)?

4

Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Kommissionsvorschlag für das Next-Generation-EU-Instrument und beim deutsch-französischen Vorschlag das in den EU-Verträgen festgelegte Prinzip eines stets ausgeglichenen EU-Haushalts (Artikel 310 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) gewährleistet werden (bitte begründen)?

5

Welche Mehrheit ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung im Deutschen Bundestag zur Verabschiedung des neuen Eigenmittelbeschlusses angesichts dessen außergewöhnlicher, bisher nie dagewesener Tragweite nötig (bitte begründen)?

6

Hat die Bundesregierung ihrer Ansicht nach ihre Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) vollständig erfüllt, auch wenn sie dem Deutschen Bundestag vor der Pressekonferenz am 18. Mai 2020 keine Version des deutsch-französischen Vorschlags hat zukommen lassen?

7

Teilt die Bundesregierung die Berechnungen der Kommission, nach denen für die Kredite, die die EU für das Next-Generation-EU-Instrument am Kapitalmarkt aufnehmen soll, Zinsen in Höhe von 17,4 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2027 insgesamt anfallen (bitte begründen, den effektiven Jahreszins in Prozent angeben und die anfallenden Zinsen nach Jahren aufschlüsseln sowie als Gesamtsumme bis zur vollständigen Rückzahlung angeben)?

8

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, dass der neue Eigenmittelbeschluss eine bis 2058 erhöhte Eigenmittelobergrenze (wenn der letzte Kredit an die Gläubiger zurückgezahlt wird) in Höhe von 2,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten enthält (bitte begründen), oder wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, im neuen Eigenmittelbeschluss bereits festzulegen, dass die Eigenmittelobergrenze nach einem degressiven Schlüssel wieder absinkt (bitte begründen)?

9

Teilt die Bundesregierung die Haltung der Europäischen Kommission, dass der letzte Kredit des Next-Generation-EU-Instruments erst 2058 an die Gläubiger zurückgezahlt werden soll (bitte begründen)?

10

Nach welchen Kriterien und Verteilungsschlüsseln sollen nach Plänen der Bundesregierung die Zuschüsse für Deutschland (laut aktuellem Vorschlag 28,8 Mrd. Euro) aus dem Next-Generation-EU-Instrument an Empfänger in Deutschland verteilt werden (bitte begründen)?

11

Welche der nicht unmittelbar mit der Corona-Krise zusammenhängenden politischen Ziele aus dem deutsch-französischen Vorschlag will die Bundesregierung in den Verhandlungen im Rat zum MFR 2021–2027 und zum Next-Generation-EU-Instrument – insbesondere angesichts der steigenden deutschen Beiträge – vorantreiben (bitte begründen)?

12

Will die Bundesregierung in diesen Verhandlungen Fortschritte hin zu einer europäischen Mindestbesteuerung anstreben (bitte begründen)?

Wenn ja, welchen direkten, kurz- und mittelfristigen Vorteil sieht die Bundesregierung in einer europäischen Mindestbesteuerung (bitte begründen)?

Wenn ja, welche konkreten Fortschritte strebt die Bundesregierung während dieser Verhandlungen an (bitte begründen)?

13

Will die Bundesregierung in diesen Verhandlungen Fortschritte hin zu einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage anstreben (bitte begründen)?

Wenn ja, welche konkreten Fortschritte strebt die Bundesregierung während dieser Verhandlungen an (bitte begründen)?

14

Will die Bundesregierung in diesen Verhandlungen Fortschritte hin zu einem europäischen Mindestlohn anstreben (bitte begründen)?

Wenn ja, welchen Höhen strebt die Bundesregierung bei einem europäischen Mindestlohn in den einzelnen Mitgliedstaaten an (bitte begründen)?

Wenn ja, welche konkreten Fortschritte strebt die Bundesregierung während dieser Verhandlungen an (bitte begründen)?

15

Will die Bundesregierung in diesen Verhandlungen Fortschritte hin zu einer Änderung des EU-Wettbewerbsrechts zugunsten der Schaffung sogenannter Europäischer Champions anstreben (bitte begründen)?

Wenn ja, mit welchen Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und auf die Preise für Verbraucher rechnet die Bundesregierung (bitte begründen)?

Wenn ja, welche konkreten Fortschritte strebt die Bundesregierung während dieser Verhandlungen an (bitte begründen)?

16

Will die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR 2021–2027 und zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat anstreben, alle EU-Ausgaben einer Rechtsstaatskonditionalität mit sogenannter umgekehrter qualifizierter Mehrheit zu unterwerfen – d. h,. dass die Feststellung mangelnder Rechtsstaatlichkeit durch die EU-Kommission im Rat nur durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden kann (bitte begründen)?

17

Wird die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat darauf hinwirken, dass alle Ausgaben aus dem Next-Generation-EU-Instrument den Prüfungen durch den Europäischen Rechnungshof, die Europäische Staatsanwaltschaft, die Europäische Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF) und den Rechnungsprüfungsausschuss des Europäischen Parlaments unterliegen (bitte begründen)?

18

Will die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR 2021–2027 und zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat anstreben, dass sich alle Mitgliedstaaten verbindlich verpflichten, Fälle und Verdachtsfälle von Betrug mit EU-Geldern an das europäische Early Detection and Exclusion System (EDES) zu melden und keine Aufträge aus EU-Geldern an dort registrierte verurteilte Betrüger mehr zu vergeben (bitte begründen)?

19

Wird die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat darauf hinwirken, dass alle Mitgliedstaaten, die Mittel aus dem Instrument erhalten, sich an einer verbindlichen Verteilung der in der EU ankommenden Asylantragsteller im Sinne einer gegenseitigen Solidarität beteiligen (bitte begründen)?

20

Wird die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR 2021–2027 und zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat darauf hinwirken, dass nur Empfänger in solchen Mitgliedstaaten Mittel aus dem MFR 2021–2027 und aus dem Next-Generation-EU-Instrument erhalten können, denen die Europäische Kommission im Europäischen Semester Reformfortschritte bescheinigt hat (bitte begründen)?

21

Wird die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat darauf hinwirken, dass nur Empfänger in solchen Mitgliedstaaten Zuschüsse aus dem Next-Generation-EU-Instrument erhalten können, die sich verpflichten, nach der Corona-Krise Primärüberschüsse zu erwirtschaften?

22

Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Nationalen Aufbau- und Resilienzpläne“ (in manchen Dokumenten „Nationale Reform- und Resilienzpläne“ genannt) im Kommissionsvorschlag von den im Europäischen Semester bereits existierenden „Nationalen Reformprogrammen“?

23

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Kommissionsvorschlag alle Mitgliedstaaten jährlich sowohl „Nationale Aufbau- und Resilienzpläne“ als auch „Nationale Reformprogramme“ vorlegen müssen (bitte begründen)?

24

Zu welchem Datum sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Kommissionsvorschlag die Mitgliedstaaten erstmals ihre „Nationalen Aufbau- und Resilienzpläne“ vorlegen?

25

Wird die Bundesregierung in den Verhandlungen zum MFR 2021–2027 und zum Next-Generation-EU-Instrument im Rat darauf hinwirken, dass die solidarischen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten von einer Informationskampagne begleitet werden, die die EU-Bürger über die Maßnahmen aufklärt (bitte begründen)?

Würde eine solche Informationskampagne nach Ansicht der Bundesregierung verhindern, dass sich manche EU-Bürger, Regionen oder Mitgliedstaaten – insbesondere in Krisenzeiten – allein gelassen fühlen und/oder empfänglich für Desinformation aus Drittstaaten werden (bitte begründen)?

26

Wie steht die Bundesregierung jeweils zu den von der Europäischen Kommission ins Spiel gebrachten neuen Eigenmittelarten (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/about_the_european_commission/eu_budget/1_en_act_part1_v9.pdf, S. 15; bitte begründen)?

27

Wie soll – jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung über die Pläne der Europäischen Kommission sowie nach den Plänen der Bundesregierung – das vorgeschlagene neue Eigenmittel auf Basis des Emissionshandelssystems ausgestaltet sein (bitte begründen)?

28

Welche Bereiche der Schifffahrt wollen die Europäische Kommission und die Bundesregierung jeweils in einen „gemeinsamen Emissionshandel im Bereich der Schiffe“ einbeziehen (bitte auch hinsichtlich der Kriterien für die Einbeziehung eines Schiffes in den „gemeinsamen Emissionshandel“ [Flagge, Heimathafen, Eigentümerstruktur, Größe, Verwendungszweck, Antriebstechnik, benutzte Wasserwege der EU-Mitgliedstaaten – Binnengewässer, Küstenmeere, Anschlusszone, Ausschließliche Wirtschaftszone –, angesteuerte Häfen etc.] begründen)?

29

Welche Staaten wollen die Europäische Kommission und die Bundesregierung jeweils in einen „gemeinsamen Emissionshandel im Bereich der Schiffe“ einbeziehen (bitte begründen)?

30

Streben die Europäische Kommission und die Bundesregierung jeweils die Einbeziehung des „Bereichs der Schiffe“ in das bestehende EU-Emissionshandelssystem an, oder streben die Europäische Kommission und die Bundesregierung ein separates Emissionshandelssystem für den „Bereich der Schiffe“ an (bitte begründen)?

31

Welche Teile der Luftfahrt (die nicht bereits im bestehenden EU-Emissionshandelssystem enthalten sind) wollen die Europäische Kommission und die Bundesregierung jeweils in das EU-Emissionshandelssystem aufnehmen (bitte begründen)?

32

Befürwortet die Bundesregierung die Idee der Europäischen Kommission, bei in Zukunft steigenden Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem diese zusätzlichen Einnahmen in europäische Fonds (z. B. den Innovationsfonds), als neues Eigenmittel in den EU-Haushalt, oder in die Rückzahlung von für im Rahmen des Next-Generation-EU-Instruments aufgenommenen Krediten fließen zu lassen (bitte begründen)?

33

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung das vorgeschlagene neue Eigenmittel „based on the operations of enterprises“ jeweils nach den Plänen der Europäischen Kommission sowie nach den Plänen der Bundesregierung ausgestaltet sein (bitte begründen)?

34

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer erstmaligen Befassung im Rat mit dieser Idee für ein neues Eigenmittel?

35

Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rechtstext zu diesem neuen Eigenmittel?

36

Nach welchen Kriterien (z. B. Umsatz, Gewinn, Unternehmenswert, Unternehmenssitz, Ort der Unternehmenstätigkeit, Rechtsform) sollen Unternehmen nach den Plänen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung jeweils dieses neue Eigenmittel in welcher Höhe bezahlen (bitte begründen)?

Berlin, den 17. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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