Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19725 zu den Motiven des Attentäters von Hanau
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Tagesschau berichtete am 27. März 2020 ausführlich über Recherchen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/hanau-taeter-bka-101.html), wonach Ermittler des Bundeskriminalamtes zu dem Schluss gekommen sind, dass T. R. zwar eine rassistische Tat verübt habe, jedoch dies nicht das dominierende Motiv gewesen sei, wie folgend im Wortlaut wiedergegeben wird: „Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat und kommt dabei nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zu einem überraschenden Fazit, was den Täter und seine Motivation betrifft: T. [Anonymisierung hier] R. habe zwar eine rassistische Tat verübt, aber sei kein Anhänger einer rechtsextremistischen Ideologie gewesen, so die Analyse des BKA. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seinen Verschwörungsmythos von der Überwachung durch einen Geheimdienst zu erlangen. Nach Erkenntnissen der BKA-Ermittler soll T. [Anonymisierung hier] R. keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben – das soll auch die Befragung von Nachbarn, Bekannten und ehemaligen Kollegen ergeben haben. So soll R. in der Vergangenheit nicht durch rassistische Äußerungen oder rassistisches Verhalten aufgefallen sein. Im Gegenteil: Einem dunkelhäutigen Nachbarn soll er mehrfach geholfen haben. Auch spielte er wohl in einer Fußballmannschaft, die überwiegend aus Spielern mit Migrationshintergrund bestand. Die BKA-Ermittler haben mehr als 100 Videodateien auf dem Computer und Handy des Attentäters sicherstellen können. Eine Auswertung soll ergeben haben, dass nahezu alle Aufnahmen nicht „tatrelevant“ sind. Es seien zudem keine Hinweise darauf gefunden worden, dass T. [Anonymisierung hier] R. sich mit rechter Ideologie, mit Rechtsterroristen wie etwa Anders Breivik oder deren Taten beschäftigt habe. Bei dem Manifest sei davon auszugehen, dass T. [Anonymisierung hier] R. das Kapitel zu Ausländern und seinen Vernichtungsfantasien erst spät hinzugefügt habe, heißt es aus dem BKA. Im November 2019 hatte R. den Generalbundesanwalt angeschrieben und darum gebeten, Ermittlungen wegen der angeblichen Überwachung durch einen Geheimdienst einzuleiten – was abgelehnt worden war. Die damalige Anzeige ist nahezu wortgleich mit dem späteren Manifest, jedoch waren noch keine rassistischen Äußerungen enthalten.“
Der Präsident des BKA stellte als Reaktion zum angeblichen Abschlussbericht klar, dass dies weder seine Auffassung noch die seiner Ermittler sei. Das BKA bewerte die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhe auf rassistischen Motiven, schrieb der Präsident des BKA auf Twitter am 31. März 2020. Den „angeblichen Abschlussbericht“ gebe es derzeit gar nicht.
Nach Ansicht der Fragesteller ergab sich aufgrund der sehr frühen Einordnung der Tat als eindeutig rassistisch motivierter Terroranschlag vor Abschluss der Ermittlungen Klärungsbedarf (dazu: www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/hanau-bundespressekonferenz-horst-seehofer-christine-lambrecht). Dieser sollte durch die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/19300, beantwortet werden.
Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/19725 gegenüber den Fragestellern darauf hin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und daher kein Abschlussbericht des BKA vorliege. Es existiere aber ein Abschlusslagebild der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Hanau des BKA vom 13. März 2020. Die in einem Anschlagsfall und während des Bestehens einer BAO gefertigten Lagebilder des BKA seien vorläufige Informationssammlungen, die den Empfängern (Hausleitung des BKA, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat [BMI], Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof [GBA]) zur Unterrichtung über die Entwicklung des Lagefalles dienen würden. Ihnen komme nicht die Qualität eines sachaktenfähigen Vermerkes zu, diese Lageberichte seien nicht für die Sachakten des GBA bestimmt und vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die Bundesregierung inhaltlich bestätigen, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Erkenntnisse und Beurteilungen, insbesondere hinsichtlich der dominierenden Motivlage des Täters, seitens des BKA zum damaligen Zeitpunkt den Pressemeldungen zumindest dem in der Einführung angesprochenen BAO-Abschlusslagebild entsprachen, und gegebenenfalls erklären, inwieweit zum damaligen Zeitpunkt Abweichungen bestanden?
Welche Beurteilung zur Motivlage des Täters wird in dem BAO-Abschlusslagebild insgesamt vorgenommen oder diskutiert (bitte Angabe des Auszugs sowie etwaige verschiedene Standpunkte zu dieser Frage angeben)?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die vertretenen Auffassungen in den Polizei- und Sicherheitsbehörden zur Motivlage bis zum 13. März 2020 (bitte eine anonymisierte Darstellung der jeweiligen Beurteilung unter Nennung der Behörde angeben)?
Welche Feststellungen, einschließlich zu klärender Fragen, wurden zum Geisteszustand von T. R. in dem BAO-Abschlusslagebild getroffen, und als wie schwerwiegend werden etwaige psychische Störungen darin beurteilt?
Welche Erkenntnisse gibt es inzwischen zum Geisteszustand von T. R.?
Wann ist mit einem Abschlussbericht des BKA zu rechnen?
Kann die Bundesregierung nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bestätigen, dass T. R. das Manifest zunächst ohne das Kapitel zu Ausländern und seinen Vernichtungsfantasien erstellt und dieses Kapitel dann erst später zu seinem Manifest hinzugefügt hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Aus welchen Gründen konnte nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Fall vor Abschluss der Ermittlungen oder zumindest vor einer abschließenden Bewertung des Geisteszustandes des Täters durch Experten so frühzeitig eine klare Bewertung der Tatmotive des Täters erfolgen?