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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirtschaftliche Auswirkungen der Aberkennung der Schweizer Börsenäquivalenz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2084906.07.2020

Wirtschaftliche Auswirkungen der Aberkennung der Schweizer Börsenäquivalenz

der Abgeordneten Markus Herbrand, Florian Toncar, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 1. Juli 2019 ist die von der EU-Kommission gewährte Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung als gleichwertig mit jener der EU ersatzlos ausgelaufen. Seitdem werden Aktien von an der Schweizer Börse notierten Unternehmen nicht mehr an EU-Börsen gehandelt. Investoren, die in der EU mit Schweizer Aktien handeln wollen, müssen diese nahezu ausnahmslos über Anbieter an der Schweizer Börse oder an anderen Handelsplätzen außerhalb der EU kaufen und verkaufen. Somit ist der Handel von Schweizer Aktien wie etwa Nestlé, der UBS, Lindt & Sprüngli, Novartis, die Crédit Suisse, Roche und von vielen anderen Schweizer Papieren an Börsen innerhalb der EU nicht mehr möglich.

Eine Folge der ausgesetzten Börsenäquivalenz besteht darin, dass beim Handel über die Schweizer Börse deutsche Anleger höhere Gebühren für eine Auslandsorder und eine Abrechnung in Schweizer Franken mit Währungstausch in Kauf nehmen müssen (vgl. Blechner, Notker: „Bald wieder Schweizer Aktien in der EU handelbar?“, in: boerse.ARD.de vom 6. Dezember 2019).

Im Vorfeld der Aussetzung der Schweizer Börsenäquivalenz hatte die EU-Kommission die Aufrechterhaltung des sogenannten Äquivalenzstatus zwischen der Schweizer Börse und allen Börsen in der EU an Fortschritte mit dem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) Schweiz – EU geknüpft (vgl. „Kleine Schweiz – was nun?“, in: Neue Züricher Zeitung vom 1. Juli 2019, S. 7).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Rolle haben nach Ansicht der Bundesregierung die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft?

Was sind die Besonderheiten, die die deutsch-schweizerischen Beziehungen ausmachen?

2

Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Handelsvolumen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Wie verhält sich das Handelsvolumen zwischen der EU und der Schweiz?

3

Braucht aus Sicht der Bundesregierung das derzeitige System der bilateralen Abkommen der EU mit der Schweiz eine Modernisierung, um diese etwa weniger komplex auszugestalten?

Wie viele bilaterale Abkommen sind zwischen Deutschland und der Schweiz und wie viele bilaterale Abkommen sind zwischen der EU und der Schweiz zurzeit aktiv?

4

Befürwortet die Bundesregierung das Vorgehen der EU-Kommission, die den Abschluss neuer Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am EU-Binnenmarkt vom Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der Schweiz abhängig macht (vgl. Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 28. Februar 2017), und falls ja, weshalb (bitte begründen)?

5

Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Schweiz das 2018 ausverhandelte institutionelle Rahmenabkommen nicht ratifiziert?

Welche Unstimmigkeiten bestehen zwischen der EU und der Schweiz hinsichtlich der

a) Rechtsentwicklung (Vereinbarungen zum Verfahren, wie die betroffenen Marktzugangsabkommen an allfällige Entwicklungen des EU-Rechts, die in den Anwendungsbereich dieser Abkommen fallen, angepasst werden),

b) Überwachung (Vereinbarungen zur Sicherstellung, wie eine einheitliche Überwachung der Anwendung der betroffenen Marktzugangsabkommen sichergestellt werden soll),

c) Auslegung (Vereinbarungen zur Sicherstellung, wie eine homogene Auslegung der betroffenen Marktzugangsabkommen sichergestellt werden kann),

d) Streitbeilegung (Verfahren, wie Streitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz über die Anwendung und Auslegung der betroffenen Marktzugangsabkommen beigelegt werden sollen)?

6

An welche konkreten Fortschritte knüpft nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission die Anerkennung der Gleichwertigkeit des für Börsen in der Schweiz geltenden Rechts- und Aufsichtsrahmens nach der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II)?

7

Wie kam es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass die Börsenregulierung der Schweiz nicht mehr von der EU als gleichberechtigt anerkannt wird?

Seit wann können Aktien von an der Schweizer Börse notierten Unternehmen nicht mehr an EU-Börsen gehandelt werden?

8

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann unternommen, um zu einer Deeskalation zwischen der EU und der Schweiz beizutragen?

An welchen Daten und in welchem Rahmen fanden wo und auf welcher Ebene hierzu seit 1. Juli 2019 politische Gespräche statt (bitte tabellarisch darstellen)?

9

Ist die schweizerische Börsenregulierung mit den in der EU erforderlichen Anforderungen technisch gleichwertig?

10

Wie hat sich das Handelsvolumen des Swiss Market Index (SMI) seit Anfang Juli 2019 bis heute im Vergleich zum Euronext-100-Index entwickelt?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe des jeweils monatlichen Transaktionsvolumens von Wertpapieren von in der Schweiz ansässigen Unternehmen seit Juli 2019 bis heute entwickelt, die aufgeschlüsselt auf die Tradegate Exchange Berlin, die Börse Düsseldorf, die Hamburger Börse (Gemeinsame Börsen AG Hamburg-Hannover) und die Börse Stuttgart gehandelt wurden (bitte tabellarisch darstellen)?

12

An welchen börsennotierten Schweizer Unternehmen ist die Bundesregierung über Bundesbeteiligungen und staatliche Pensionsfonds in welcher jeweiligen finanziellen Höhe beteiligt (bitte tabellarisch darstellen)?

13

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die unerfüllte Börsenäquivalenz auf Beteiligungen und staatliche Pensionsfonds, mit denen die Bundesregierung an Schweizer Unternehmen beteiligt ist?

Welche Beteiligungen wurden seit 1. Juli 2019 in welcher Höhe erhöht, und welche wurden seither in welcher Höhe reduziert?

14

Welche Auswirkungen hat die unerfüllte Börsenäquivalenz für Deutschland und die deutsche (Finanz-)Wirtschaft?

15

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die unerfüllte Börsenäquivalenz für die Schweiz und die schweizerische (Finanz-)Wirtschaft?

Hat der Schweizer Börsenplatz aufgrund der Aussetzung der Börsenäquivalenz Teile seines vorherigen Handelsvolumens verloren, und falls ja, in welchem Ausmaß?

16

Inwiefern wirkte sich die Aussetzung der Börsenäquivalenz nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Schweizer Aktienmärkte aus, und welche jeweiligen Folgen sind anhaltend zu erkennen?

17

Welche börsennotierten Schweizer Unternehmen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein sog. Doppel-Listing in der Schweiz sowie in mindestens einem Mitgliedstaat der EU (bitte Übersicht zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 21. August 2019 auf Bundestagsdrucksache 19/12639 aktualisieren)?

18

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und des bayerischen Ministerpräsidenten, die sich in einem gemeinsamen Brief aller Nachbarregionen der Schweiz schriftlich am 2. September 2019 an die EU-Kommission gewandt haben?

a) Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, wonach mit Blick auf die ausgesetzte Börsenäquivalenz die jüngsten Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz als ein großer Grund zur Besorgnis bezeichnet werden?

b) Befürchtet die Bundesregierung wie die schweizerischen Nachbarregionen, dass die Ablehnung des institutionellen Rahmenabkommens die jahrzehntelangen Bemühungen die Schweiz näher an die EU zu führen, zerstören könnten?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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